Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Beim diesjährigen DKOU in Berlin engagierten sich wieder Expertinnen und Experten aus dem BDC in Sitzungen zu verschiedenen Themen. Professor Benedikt Braun moderierte die Sitzung „Nachwuchs begeistern, gewinnen, entwickeln und halten“, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf hielt im Rahmen der Sitzung „Chirurgische Assistenzberufe“ den Vortrag „Wie können chirurgische Assistenzberufe optimal eingesetzt werden?“ und BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe organisierte und moderierte den Workshop „Vorbereitung auf die Niederlassung“ gemeinsam mit Dr. David Ullmann vom Jungen Forum des Berufsverbands Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
Herzlichen Glückwunsch, Herr Fuhrmann, Sie haben den Vorsitz der Geschäftsführung der Bereiche Strategie und Standards, Recht und Finanzen der gematik übernommen – wie fühlen Sie sich?
Florian Fuhrmann: Ich bin überzeugt davon, dass es sinnhaft und notwendig ist, unser Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Dafür bin ich auch bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Aktuell beschäftigt die Bundestagswahl die Gemüter. Die Wahlprogramme der Parteien sollen die Bürger bewegen, ihr Kreuz an der vermeintlich richtigen Stelle zu setzen, und die Diskussionen darüber sind mehr oder weniger hitzig. Natürlich sind die gesundheitspolitischen Themen für uns von besonderem Interesse, aber eigentlich auch für die Bevölkerung, denn deren Versorgung steht auf dem Spiel.
Kliniken stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen: rasante technologische Entwicklungen, steigende Kosten, strengere Regulierungen, demografischer Wandel, strukturelle Veränderungen der Sektoren, … und ganz nebenbei eine immer besser informierte und anspruchsvolle Patientenschaft. Change-Management ermöglicht es Kliniken, sich diesen sich ständig verändernden Rahmenbedingungen anzupassen, um handlungsfähig zu bleiben.
Zum Jahresstart bekommen Sie die frische Ausgabe der PASSION CHIRURGIE auf den Tisch. Im Fokus steht das Thema „Behandlung von Leistenhernie“ – wie immer ergänzt durch Neuigkeiten aus der chirurgischen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie aus den Bereichen Recht und Patientensicherheit.
Die Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu „Akut entzündliche Krankheitsbilder in der Abdominalchirurgie“ und u. a. der Auswertung unserer Assistentenumfrage.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, schöne Weihnachtsfeiertage und nicht zuletzt einen guten Rutsch ins Jahr 2020!
Passend zur Digitalklausur der Bundesregierung Mitte November 2019 in Meseberg widmet sich die aktuelle PASSION CHIRURGIE dem großen Thema Digitalisierung. Zu groß, um es in einem Heft besprechen zu können und Antworten auf die vielen offenen Fragen zu finden. Wir haben schwerpunktmäßig ein paar Aspekte wie das digitale Krankenhaus und Big Data herausgegriffen und werden immer wieder über das berichten, um mit Ihnen am Ball zu bleiben.
Das aktuelle Heft steht ganz im Zeichen des Nachwuchses und bietet u. a. einen Rundumblick zu den Themen Famulatur, Praktisches Jahr, den Bausteinen der chirurgischen Weiterbildung und skizziert die strukturierten Grundvoraussetzungen für das Praktische Jahr.