01.05.2026 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen Umluftkühlgeräte in Patientenzimmern mit Filtern ausgestattet sein?

Frage:
Müssen Umluftkühlgeräte (Klimasplitgeräte) in Patientenzimmern, Warteräumen und unreinen Arbeitsräumen gemäß DIN 1946 /4 mit Filtern ausgestattet sein?
Antwort:
Ja, denn damit wird eine mikrobielle Kontamination der aus den Geräten abgegebenen Luft weitestgehend minimiert. Vor allem aber werden allergische Reaktionen auf Schimmelpilze bei Patienten in Patientenzimmern, Warteräumen sowie auch bei Beschäftigten (auch in unreinen Arbeitsräumen) ausgeschlossen.
Umluftkühlgeräte, die nach 2018 installiert wurden, unterliegen der DIN 1946/4 und müssen über einen F7-Filter in der Ansaugung und einen F9-Filter für die abgegebene Luft verfügen. Wenn eine Installation gemäß DIN 1946-4 erfolgt ist, muss diese auch entsprechend dieser Vorgaben geprüft werden.
Alle Umluftkühlgeräte sollten nach einem vom Hersteller empfohlenen Zyklus gewartet, gereinigt und desinfiziert sowie mindestens nach VDI 6022 mikrobiologisch untersucht werden. Gibt es einen beratenden Krankenhaushygieniker sollte dieser zudem Grenzwerte, Beprobungsumfang und Beprobungsintervalle festlegen. Wie mit vorher installierten Geräten zu verfahren ist, sollte ebenfalls vorzugsweise durch den KHH bewertet und festgelegt sowie mit dem zuständigen Gesundheitsamt besprochen werden.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W, Wieting D: Hygiene-Tipp: Müssen Umluftkühlgeräte in Patientenzimmern mit Filtern ausgestattet sein? Passion Chirurgie. 2026 Mai; 16(05): Artikel 04_02.
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