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Frage:

Muss die Schlussdesinfektion eines Patientenzimmers (nach der Pflege eines Patienten mit definierten Infektionskrankheiten) im Krankenhaus durch einen ausgebildeten Desinfektor durchgeführt werden?

Antwort:

Für behördlich (vom Gesundheitsamt) angeordnete Desinfektionen kann der Nachweis einer Sachkunde erforderlich sein. Das ist eine Forderung des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 8 G v. 27.9.2021 I 4530

§ 17 Infektionsschutzgesetz: Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

(1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder, wenn das anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist, hat die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen.

(3) Erfordert die Durchführung einer Maßnahme nach den Absätzen 1 und 2 besondere Sachkunde, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Verpflichtete damit geeignete Fachkräfte beauftragt.

Diese geeigneten Fachkräfte sind dann in der Regel staatlich anerkannte Desinfektoren. Bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens ist es daher sinnvoll, das Vorhandensein mindestens eines Desinfektors im Unternehmen sicherzustellen.

Die überwiegende Anzahl der Schlussdesinfektionen erfolgt allerdings ohne behördliche Anordnung. Diese können auch von Mitarbeiter:innen ohne Ausbildung zum Desinfektor (z. B. Krankenpflegepersonal oder Mitarbeiter:innen von Reinigungsunternehmen) realisiert werden. Allerdings setzt auch das eine geeignete Einarbeitung voraus.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W, Wieting D: Hygiene-Tipp: Müssen Schlussdesinfektionen zwingend durch einen Desinfektor durchgeführt werden? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 04_03.

Autor:innen des Artikels

Profilbild von Lutz Jatzwauk

Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk

Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

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Dipl.-Wirt.Ing. Martin Groth

Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)HygSo GmbH & Co. KG

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Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner

Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Institut für Hygiene und UmweltmedizinUniversitätsmedizin Greifswald

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Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen

Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Dieter Wieting

HygienefachkraftHygSo GmbH & Co. KG

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