01.07.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Erfassung nosokomialer Infektionen

Nach § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Leiter von Einrichtungen für ambulantes Operieren verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut (RKI) nach § 4 IfSG festgelegten nosokomialen Infektionen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Diese Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Das RKI hat dazu im Jahr 2003 Empfehlungen gegeben (Bundesgesundheitsblatt 2003, 46, 791-795). Danach können die zu erfassenden Indikator-OPs (also nicht alle!) selbst bestimmt werden. Es liegt nahe, sich auf jene OPs zu konzentrieren, die besonders häufig erfolgen bzw. die ein besonders hohes Infektionsrisiko tragen.
Im Falle einer Infektion sind nach RKI folgende Daten zu dokumentieren: Patientenidentifikation, Alter, Geschlecht, OP-Datum, OP-Art, OP-Dauer, ASA-Score, Wundklassifikation, endoskopisch ja/nein, Infektionsdatum, Infektionsart, Zeitpunkt der Diagnose, Erreger, Komplikationen.Die Patienten sind nach RKI postoperativ mindestens 14 Tage zu verfolgen, besser 30 Tage. Am einfachsten ist dieses möglich, wenn sich alle Patienten postoperativ noch einmal vorstellen und – falls dies bereits in der ersten Woche postoperativ ist – aufgefordert werden, sich bei Zeichen einer Infektion erneut zu melden. Ansonsten – wenn die Patienten sich nicht mehr vorstellen – sollten alle nachbehandelnden Ärzte wenigstens einmal im Jahr schriftlich um unverzügliche Meldung von Infektionen und Wiedervorstellung des Patienten gebeten werden. Diese Form der Erfassung wird nach aller Erfahrung nur eingeschränkt funktionieren.
Die Infektionsraten sollten – als Prozentangabe – mindestens einmal im Jahr ausgewertet und dokumentiert werden. Da die ambulanten Infektionsraten im allgemeinen sehr niedrig sind – deutlich unter 1 % – sind letztlich große OP-Mengen erforderlich, um überhaupt valide Infektionsraten zu erhalten. Dies stellt natürlich die gesamte Erfassung in Frage, die gleichwohl derzeit vorgeschrieben ist. Es kann sich empfehlen, die eigene Form der Erfassung einmal dem Gesundheitsamt vorzustellen und dessen Zustimmung zu dieser Form einzuholen.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.03.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Neues zur Flächendesinfektion
Im Oktober 2022 ist die neue KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ erschienen. Sie fordert bei Patientenwechsel im OP bakterizide und levurozide Flächendesinfektions-Präparate.
01.02.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händetrocknung nur mit Einmalpapierhandtüchern
Die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), die quasi Gesetzeskraft hat, gibt für den Handwaschplatz vor, dass fließendes warmes und kaltes Wasser verfügbar sein muss, Spender für Hautreinigungsmittel sowie Einmalhandtücher. Somit scheiden für den Gesundheitsbereich Warmlufttrockner oder Jet-Air-Trockner aus.
01.12.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie?
Während der Corona-Pandemie ist es durch die Hygienemaßnahmen, vor allem Masken tragen und Abstand halten, zu einer massiven Verminderung klassischer Infektionskrankheiten gekommen. 2020/21 gab es nur vereinzelte Grippe-Fälle. Auch Norovirus-Infektionen wurden massiv reduziert, ebenso Infektionen mit Rotaviren und Kinderkrankheiten wie Mumps, Keuchhusten oder Windpocken. Keine Auswirkungen zeigten sich dagegen bei Tuberkulose, Campylobacter, MRSA oder C. diff. – bei diesen Krankheiten liegen überwiegend andere Infektionswege vor bzw. wird die Tuberkulose erst mit Latenz festgestellt.
01.11.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden?
Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.