01.10.2018 Politik
Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. Die Systematik der Honorarberichte ab 2016 wurde angepasst: In den bisherigen Berichten bezogen sich die Kennzahlen stets auf fachgleiche Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit zugelassenen Ärzten. Ab dem Bericht für das erste Quartal wird statt über zugelassene Praxen über zugelassene und angestellte Ärzte berichtet.
HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2022 Krankenhaus
Krankenhäuser: 2020 mehr Überschuss als im Vorjahr, 2021 aber mit negativer Prognose
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Allgemeinkrankenhäuser, die im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss erwirtschaften konnten, von 46 auf 60 Prozent deutlich angestiegen. Entsprechend ging der Anteil der Häuser mit einem Jahresfehlbetrag im selben Zeitraum von 44 auf 29 Prozent zurück.
28.12.2021 Corona
Bundesverfassungsgericht betont ärztliche “Letztverantwortung” für Entscheidung über Triage
Letzten Endes liegt die Verantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im Einzelfall, also auch die Entscheidung über eine Triage, beim ärztlichen Personal.
20.12.2021 Politik
Neues zum Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektionen
Zum 1. Januar startet erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden
20.12.2021 BG- und D- Arzt
Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022
In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.