15.03.2019 Politik
Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen

Zu der heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Das heute vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht.
Mit großer Sorge betrachten wir aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. Zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (gematik) schaden mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten.
Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen. Wir brauchen zudem Lösungen, wie wir dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf, entgegenwirken. Wir müssen Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte abwägen und die neuen technischen Möglichkeiten praxistauglich machen. Und wir müssen den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung entschlossen voranbringen.
Diese Aufgaben kann die Politik nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bewältigen. Sie sollte die Organisationen der Selbstverwaltung deshalb stärken, nicht schwächen.“
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 14.03.2019
Weitere aktuelle Artikel
19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten
Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen.
11.01.2022 Krankenhaus
Roboter im OP: Kassen für bessere Datenlage und Zentrenbildung
Laut einer Meldung des Deutschen Ärzteblattes (11.1.2022) können sich Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen breiteren Einsatz robotergestützter Operationssysteme einschließlich Kostenübernahme vorstellen, sofern ausreichend Daten zur Verfügung stehen, die den Nutzen und die Überlegenheit der Technik belegen.
07.01.2022 Krankenhaus
Länder beantragen drei Milliarden Euro Fördermittel für Krankenhäuser
Mehr als 6.000 Anträge mit einem Volumen von über drei Milliarden Euro haben die Bundesländer insgesamt bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gestellt.
03.01.2022 Politik
2022 – Was ist neu?
Zum 1. Januar 2022 und im Verlauf des Jahres 2022 treten in der Gesundheit und Pflege sowie in der Alterssicherung und am Arbeitsmarkt verschiedene Änderungen in Kraft.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.