15.10.2024 Presse
GOÄ-Reform: Deutliche aber konstruktive Kritik der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen

Bei einer Sondersitzung am 9. Oktober hat das Referat niedergelassene Chirurgen (RNC) im Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) gemeinsam mit dem BDC-Vorstand Forderungen an die zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband abgestimmte Reform-GOÄ beschlossen.
Scharfe Kritik übten die Teilnehmenden an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Dies betrifft auch häufig in der Niederlassung durchgeführte Operationen, wie etwa die Arthroskopien, die in Einzelfällen schlechter bewertet sind als im EBM. Unter anderem kritisierten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auch die Abwertung der in den Praxen häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Sie bezweifeln, dass ein finanzieller Ausgleich über die Aufwertung von Gesprächsleistungen und neu eingeführte Betreuungsleistungen möglich sein wird.
„Bei aller berechtigten Kritik konnten wir uns dennoch schlussendlich darauf einigen, den vorliegenden Reformentwurf nicht in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern anhand einer vorgegebenen Matrix einzelne Fallkonstellationen zu berechnen und dadurch dringend notwendige Anpassungen zu identifizieren“, kommentiert der Leiter des Referats, Dr. Ralf-Wilhelm Schmitz, das Ergebnis der Sitzung. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein.
„Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen werden wir eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer haben. Wir hoffen sehr, dass wir auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden“, ergänzt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.
„Als Berufsverband haben wir uns in den letzten sieben Jahren gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei der Fortentwicklung der GOÄ zu einer modernen Gebührenordnung intensiv eingebracht. Daher erwarten wir nun, durch exakte Auswirkungsanalysen und Nachbesserungen bei den unzureichenden Bewertungen einzelner Operationen, doch noch eine allgemein konsentierte Reform zu schaffen, auch wenn dies nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages gelingen dürfte“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. In dieser Weise hatte sich der BDC zuvor auch schon in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesärztekammer geäußert.
Weitere aktuelle Artikel
06.11.2024 Presse
Ambulantisierung kann die Weiterbildung bereichern, wenn die Finanzierung geregelt ist
Anlässlich des Deutschen Krankenhaustags äußert sich der BDC mit zwei Erfolgsgeschichten.
18.10.2024 Presse
DGKCH: Tipps für Eltern zur Prävention von Gehirnerschütterung und Versorgung bei betroffenen Kindern und Jugendlichen
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) informiert Eltern über...
07.10.2024 Presse
DGKCH: Kindgerechte chirurgische Versorgung in Deutschland darf durch die Reform nicht auf der Kippe stehen
Eine Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an den Gesundheitsausschuss
26.09.2024 BDC|News
Stellungnahme des BDC zur aktuellen Version einer neuen GOÄ
Der BDC richtet sich mit einem Schreiben an BÄK-Prädsident Dr. Reinhardt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.