05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung einzulegen. Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder stationäre Versorgung zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt damit nicht zum Tragen. Laut BMG würden die Regelungen der G-BA-Richtlinie würden die Patientensicherheit gefährden.
Das BMG hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
Weitere aktuelle Artikel
27.01.2021 Politik
Gesundheits-Apps: KV-App-Radar gibt Überblick
Sensible Daten schützen und für alle Ärztinnen und Ärzte verbindliche Regelungen schaffen - das soll die von der Politik in Auftrag gegebene IT-Sicherheitsrichtlinie bewirken. Auch sollen Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall damit minimiert werden.
21.01.2021 Politik
Arztpraxen: Richtlinien zur IT-Sicherheit gelten ab Januar 2021
Sensible Daten schützen und für alle Ärztinnen und Ärzte verbindliche Regelungen schaffen - das soll die von der Politik in Auftrag gegebene IT-Sicherheitsrichtlinie bewirken. Auch sollen Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall damit minimiert werden.
18.01.2021 Politik
KBV mit Kommunikationsdienst kv.dox gestartet
Über Ende-zu-Ende verschlüsselte KIM-Dienste wie kv.dox soll künftig die gesamte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen laufen: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Apotheken können Dokumente dann
16.01.2021 Politik
BDC-Kommentar: IT-Sicherheits-Richtlinie der KBV muss von den Krankenkassen erstattet werden
BDC-Vizepräsident Dr. Kalbe kommentiert die Verabschiedung der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.