05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung einzulegen. Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder stationäre Versorgung zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt damit nicht zum Tragen. Laut BMG würden die Regelungen der G-BA-Richtlinie würden die Patientensicherheit gefährden.
Das BMG hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2016 Politik
119. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung
Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen.
01.06.2016 Politik
Donald Trump: US-Präsidentschaftskandidat der Wall Street?
Als der US-Milliardär Donald Trump seine Kandidatur für die
27.05.2016 Aus- & Weiterbildung
BÄK: Arbeiten an neuer (Muster-) Weiterbildungsordnung auf gutem Weg
Die Novelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Darauf hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, auf dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg hingewiesen.
25.05.2016 Politik
Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“
Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes seit dem Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die DGCH unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.