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Der G-BA hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aufgrund der COVID-19-Epidemie wie folgt angepasst: Die bundesweiten Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon oder Videotelefonie wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Diese Verlängerung tritt zum 1. 7. 2021 in Kraft und schließt sich somit direkt an die bisherige Regelung (Befristung bis zum 30.6.2021) an.

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Beschluss des G-BA 17.06.2021

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