In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

Weitere Artikel zum Thema
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
26.09.2022 Politik
Schreiben des BDC und der DGCH an die Regierungskommission zur Krankenhausreform
Schreiben des BDC und der DGCH an die Regierungskommission zur
21.09.2022 Sektorübergreifend
Konsortium legt neuen Vorschlag zur Ambulantisierung vor
Ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat eine neues Konzept zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung ambulant erbringbarer medizinischer Leistungen präsentiert.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.