In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

Weitere Artikel zum Thema
01.09.2022 Politik
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
10.08.2022 Krankenhaus
Zeitplan für NRW-Krankenhausreform steht
Der Landesausschuss für Krankenhausplanung hat am Mittwoch (10.8.2022) den Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgestellt.
01.08.2022 Sektorübergreifend
Forum Ambulantes Operieren im November – Jetzt anmelden!
„Ambulantisierung – Wunsch und Wirklichkeit“ - unter diesem Motto des 6. Forums Ambulantes Operieren diskutieren Experten aus Gesundheitswesen, Politik und Berufspolitik im November die Chancen und Grenzen einer integrierten beziehungsweise sektorenübergreifenden Patientenversorgung.
27.06.2022 Politik
Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg?
Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg. Unter diesem Titel tagte eine Session der Arbeitsgemeinschaft Ambulantes Operieren (CAAO) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) auf dem diesjährigen Deutschen Chirurgenkongress (DCK) in Leipzig mit knapp 50 Teilnehmern vor Ort und weiteren Online-Teilnehmern.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.