In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

Weitere aktuelle Artikel
27.12.2019 Krankenhaus
Investitionsstau in deutschen Krankenhäusern: Bund und Länder müssen endlich handeln
Die Bundesländer vernachlässigen weiterhin ihre Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser
16.12.2019 Herzchirurgie
Deutsche Herzchirurgen sehen Klärungsbedarf bei der Behandlung herzkranker Patienten
Der am Montagabend (09.12.2019) von der BBC ausgestrahlte investigative Bericht über die kontrovers diskutierte Excel-Studie äußerte u. a. erhebliche Zweifel an der Methodik der Datenauswertung.
21.11.2019 Krankenhaus
Kliniken schlagen Alarm und fordern Krankenhausgipfel
Regulieren, Drangsalieren, Strangulieren – so lässt sich die Politik der Bundesregierung gegen die Krankenhäuser in Deutschland zusammenfassen. Mit unrealistischen Personal- und Strukturvorgaben, unzureichender Finanzierung und ungezügelter Kontrollwut der Krankenkassen werden die Krankenhäuser in einem existenzgefährdenden Ausmaß belastet.
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.