22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht

Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere aktuelle Artikel
01.02.2019 Akademie aktuell
Editorial: Bundeskongress Chirurgie
Gesundheitsminister Jens Spahn arbeitet mit Hochdruck die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag (mehr Facharzt-Termine für gesetzlich Versicherte) und seine persönlichen Präferenzen (z. B. die rasche Digitalisierung des Gesundheitswesens) ab.
01.02.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte wissen, was sie wollen – Familie und Beruf vereinbaren
Im Rahmen des „Berufsmonitorings Medizinstudierende“ gaben gut 13.000 Nachwuchsmediziner an, was sie von ihrer beruflichen Zukunft und den Arbeitsbedingungen erwarten. Ein wichtiger Faktor: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über 50 Prozent können sich vorstellen, sich niederzulassen, knapp die Hälfte kann das noch nicht.
31.01.2019 Politik
„Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern“
„Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“
25.01.2019 Politik
Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource
Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.