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Berechtigung zur ambulanten Durchführung großer Metallentfernungen

Laut eines Rundschreibens der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost (04.09.2017) dürfen nach den Grundsätzen zum ambulanten Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung nur die in den Zuschlagsnummern 443 bis 445 mit einem „Stern“ gekennzeichneten Leistungen von D-Ärzten ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchgeführt werden. Die große Metallentfernung (Nr. 2354 UV-GOÄ) gehöre bisher nicht dazu. Dies sei auf Kritik insbesondere der kinderchirurgischen D-Ärzte gestoßen.

Aus medizinischer Sicht bestünden laut DGUV keine Bedenken, die große Metallentfernung für alle D-Ärzte zur ambulanten Operation freizugeben. Dies gelte ab sofort (04.09.2017). Der Katalog der freigegebenen Operationen wurde entsprechend ergänzt (Anlage). Die Kennzeichnung in der UV-GOÄ erfolgt laut DGAV in Kürze.

Liste der zuschlagsberechtigten ambulanten Operationen (Nrn. 442 – 445 UV-GOÄ), die Durchgangsärz- te ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchführen und abrechnen dürfen:

Nr. UV-GOÄ Leistung
2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht Operationsbericht und Fotodokumentation sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen
2008 Wund- oder Fistelspaltung
2009 Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
2010 Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen Der tiefsitzende Fremdkörper ist im Operationsbericht oder durch Röntgenbild bzw. Foto zu dokumentieren und dem UV-Träger auf Anforderung nachzuweisen
2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
2040 Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
2051 Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
2052 Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
2060 Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
2063 Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – ggf. einschließlich Versorgung einer frischen Wunde
2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenkes
2256 Knochenaufmeißelung oder Nektrotomie bei kleinen Knochen
2353 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen – auch Stellschraubenentfernung aus großen Röhrenknochen
2354 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
2380 Überpflanzung von Epidermisstücken
2381 Einfache Hautlappenplastik
2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst, auch am Kopf und an den Händen
2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neu- rom) Operationsbericht und histologischer Befund sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen
2405 Entfernung eines Schleimbeutels
2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
2800 Venaesectio

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover, [email protected], www.dguv.de/landesverbaende, Rundschreiben Nr. D10/2017 Dok-Nr.: 412.12

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