01.12.2024 Fragen&Antworten
F+A: Zulässigkeit der Übernahme von fachübergreifenden Diensten vom Weiterbildungsassistenten

Frage:
Ein Chefarzt fragt an, ob es zulässig ist, dass Weiterbildungsassistenten den fachübergreifenden Bereitschafts- bzw. Rufdienst in der Klinik übernehmen.
Antwort:
Grundsätzlich verhält es sich so, dass das geplante Dienstmodell nicht gesetzlich verboten ist, haftungsrechtlich aber äußerst bedenklich ist. Denn die Klinik schuldet gegenüber den Patienten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr den sogenannten Facharztstandard. Dieser ist gewährleistet, wenn ein entsprechender fachspezifischer Weiterbildungsassistent Dienst tut und unmittelbar ein entsprechender Facharzt im Rufdienst erreichbar ist.
Die anwaltliche Erfahrung zeigt, es gibt hier bereits eine erste Verurteilung eines Chefarztes und des handelnden internistischen Weiterbildungsassistenten, dass die Rechtsprechung einen fachübergreifenden Bereitschaftsdienst unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Einhaltung des Facharztstandards im Schadensfall nicht toleriert. Wenn also der diensthabende Weiterbildungsassistent den fachfremden Patienten beispielsweise visitiert und dabei die Notwendigkeit einer entsprechenden Intervention übersieht, wäre das Haftungsverschulden des handelnden Weiterbildungsassistenten (Übernahmeverschulden), des abteilungsführenden Chefarztes und der Verwaltung (beide wegen Organisationsverschulden) eröffnet.
Gleichwohl hat sich dieses Dienstmodell zwischenzeitlich in Deutschland flächendeckend etabliert. Wenn man dieses Dienstmodell etabliert, so sollte man darauf achten, dass zahlreiche SOPs etc. erstellt werden, um ein Mindestmaß an Nachweisbarkeit der Anweisungen zu gewährleisten.
Heberer J: F+A: Zulässigkeit der Übernahme von fachübergreifenden Diensten vom Weiterbildungsassistenten. 2024 November; 14(12/IV): Artikel 04_05.
Autor des Artikels

Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.05.2023 Fragen&Antworten
F+A: Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung
Ein Chefarzt fragt an, ob dem Patienten ein bestimmter Zeitraum als Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung gewährt werden muss, oder ob der Patient auch unmittelbar nach der Aufklärung bzw. durch späteres Erscheinen zum Eingriff rechtswirksam in diesen einwilligen kann.
01.02.2023 Fragen&Antworten
F+A: Auslandsreise mit Krankschreibung
Ein niedergelassener Arzt fragt an, ob es rechtens ist, wenn eine angestellte Praxismitarbeiterin während einer Krankschreibung ins Ausland in den Urlaub fährt, wobei die attestierte Arbeitsunfähigkeit bereits vor Reisebeginn vorlag und er nur per Zufall über deren Social-Media-Auftritt die Urlaubsfotos gesehen und so von der Auslandsreise erfahren hat.
01.11.2022 Fragen&Antworten
F+A: Schallschutz für Sprech- und Untersuchungszimmer
Ein Chefarzt fragt an, ob es Vorschriften zum Schallschutz für Sprech- und Untersuchungszimmer gibt, wenn Krankenhausabteilungen neu gebaut oder umgebaut werden.
01.03.2021 Fragen&Antworten
F+A: Urheberrecht im Arbeitsrecht
Ein Oberarzt fragt an, ob er seinem Arbeitgeber mit Verweis auf das Urheberrecht verbieten kann, von ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelte und erstellte Standards für Operationen ohne sein Einverständnis zu nutzen und, z. B. im Rahmen eines vom Arbeitgeber als Herausgeber noch zu publizierenden Buches, zu veröffentlichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.