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Einleitung zur Veröffentlichung über Normen im europäischen Medizinsystem von der AWMF

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Dienstleistungen bis zum Jahr 2020 in Europa genormt sein sollen. Zu den Dienstleistungen gehören auch das ärztliche Handeln und das Umfeld der Medizin. Im Bereich der industriellen Produkte sind Normen außerordentlich segensreich und wir alle genießen die Vorteile, die die 17.000 Industrienormen uns bieten, die jährlich vom DIN, dem Deutschen Institut für Normung, und vom CEN, dem Europäischen Normungsinstitut, verfasst und erlassen werden. Unglücklicherweise hat das Normungsverfahren mit den Leitlinien, nach denen wir gewohnt sind in der Medizin zu arbeiten und dem Peer-Review, dem heute alle eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in den Journalen unterzogen werden, rein gar nichts zu tun. Jedes Mitglied der Europäischen Union kann einen Antrag zur Normung stellen. Jeder Bürger kann, nachdem er die fällige Gebühr entrichtet hat, ein sog. Spiegelgremium gründen, d. h., er kann sich mit anderen gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen zusammentun und gemeinsam wird dann eine Norm entworfen. Diese Norm muss, wenn sie auf europäischer Ebene beschlossen ist, binnen fünf Monaten von den nationalen Normungsinstituten in eine nationale Norm umgesetzt werden.

Die nationalen Gremien können zwar sogenannten A-Abweichungen geltend machen, es wird jedoch auf europäischer Ebene angestrebt, dass das CEN diese A-Abweichungen überstimmen kann. Normen werden also von einem privaten Institut erstellt und besitzen keine Rechtsgültigkeit bzw. Rechtskraft. Insofern kann gegen Normen auch nicht geklagt werden. Normen erlangen jedoch dann Gesetzeskraft, wenn sie durch Akte Dritter, etwa Gerichtsurteile, anerkannt und wenn Gerichtsurteile dann entlang der Maßgaben dieser Normen gefällt werden.

Für das deutsche Medizinsystem würde dies im Extremfall bedeuten, dass die Bedingungen für den freien Beruf maximal eingeschränkt würden, da Krankheiten zum Gesundheitsschaden mutierten, der nach industriellen Normen repariert werden muss. Die ärztliche Leistung würde nicht mehr im Rahmen eines Werksvertrages, sondern eines Dienstvertrages erbracht. Welche Einflussmöglichkeiten aus einer solchen Normung für die Krankenversicherungssysteme entstehen würden, mag man sich nicht ausmalen. Es ist aber anzunehmen, dass der Gesundheitsschaden einer Betrachtung unterliegen wird und dass möglicherweise die sogenannte „Quality adjusted life years“ in der Beurteilung der Frage, ob denn ein Gesundheitsschaden noch beseitigt werden sollte oder nicht, wieder eine wesentliche Rolle spielen könnten. Aus diesem Grunde erscheint es wichtig, dass das Problem der Normung auf europäischer Ebene allgemein bekannt gemacht wird und dass die verschiedenen großen Organisationen in Deutschland zusammen stehen.

Wenn man Normen schon nicht verhindern kann, sollten diese wenigstens einem Peer-Review-Verfahren unterworfen und entlang von Leitlinien erstellt werden. Bundesärztekammer, AWMF, wissenschaftliche Gesellschaften und Verbände stehen in dieser Problematik eng zusammen. Deswegen im Folgenden die Veröffentlichung der AWMF, die die Problematik in idealer Weise zusammenfasst.

Ihr
Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch

Bruch H.-P. EU-Normierung darf Freiheit und Qualität des Arztberufes in Deutschland nicht beeinträchtigen. Passion Chirurgie. 2014 August, 4(08): Artikel 07_02.

Weiterführende Informationen
Informationen der AWMF zur EU-Normierung

Autor des Artikels

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Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch

ehem. PräsidentBerufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.Luisenstr. 58/5910117Berlin

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