24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2015 Politik
Anpassung des Systems: Sektor-übergreifendes Arbeiten – eine mögliche Strategie?
Die Entwicklung des Medizinsystems wird in den nächsten Jahren vor
01.01.2015 Politik
Die verdeckte Konjunkturgefahr
Während die Risiken um den Ukraine-Konflikt, die Terrormiliz IS oder
01.12.2014 Politik
Die Finanzmärkte im Jahr 2015
Ein erster Ausblick auf die Erwartungen im kommenden Jahr Erstens
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

