24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2015 Politik
Die Arbeit der UEMS und der UEMS-Sektion Chirurgie
Die Einladung von „Passion Chirurgie“, einen Artikel über die Arbeit,
01.04.2015 Politik
Das Netzwerk zertifizierter Skills-Trainingszentren in Europa (NASCE) der UEMS
Im Jahr 2014 wurde NASCE (Network of Accredited Skills Centres
01.04.2015 Politik
Der Preis des Geldes
Die Unsicherheiten in Negativzinsen stellen grundlegende Wirtschaftsmechanismen in Frage Negative
01.03.2015 Politik
Griechenland – Schicksal des Euro?
Durch den Wahlausgang wird das Scheitern der bisherigen Rettungsbemühungen offensichtlich
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.