Nach einer ersten Schreckstarre und zugegeben auch einer gewissen Erschöpfung nach den monatelangen, letztlich wenig erfolgreichen Versuchen, das Wettbewerbsstärkungsgesetz noch abzumildern, beginnt der politische Alltag wieder Fahrt aufzunehmen. Auch wenn es bisher nur wenig Erkenntnisse über unmittelbare Auswirkungen des GKV-WSG gibt, so rumort es hinter den Kulissen schon gewaltig im Bemühen, wenigstens in der Umsetzung der Paragraphen das Schlimmste zu verhindern. Außerdem sind noch zahlreiche Baustellen offen, die dringender Klärung bedürfen. Das Ganze ähnelt einem Albtraum vom offenen Bauch ohne versiertem Operateur in der Nähe.
Fast Zweidrittel der Humanmedizin Studierenden in Deutschland planen nach dem Examen ins Ausland zu gehen, laut Umfrage von via medici. Zwölf Prozent von ihnen haben bereits konkrete Auswanderungspläne. Die meisten sind frustriert über die langen Arbeitszeiten. An zweiter Stelle folgt die mangelnde Bezahlung. Im Ausland hoffen die meisten angehenden Ärzte, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Schweiz, Großbritannien, Schweden und die USA sind dabei die beliebtesten Auswanderungsziele. Nur fünf Prozent der Examenskandidaten wollen eine Weiterbildung in einem
operativen Fach eingehen, zehn bis zwölf Prozent wären notwendig.
Wichtiges Thema dieses Heftes ist die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal. Nach ersten Zwischenfällen bei sog. Parallelnarkosen hat dieses Thema auch die Tagespresse erreicht. Stellungnahmen und Erklärungen aus chirurgischer, anästhesiologischer und rechtlicher Sicht bilden das Kernthema dieses Heftes. Die klare Botschaft an alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände lautet: „Nur die Fachgesellschaften und Berufsverbände können die ärztliche Tätigkeit definieren und für das jeweilige Fach präzisieren.“ Wir sollten alles unternehmen, um eine Deprofessionalisierung unseres chirurgischen Berufsbildes zu verhindern, bevor auf dem Gesetzgebungsweg ärztliche Tätigkeiten in nichtärztliche Berufsbilder übertragen werden.
Die neue Weiterbildungsordnung für das Gebiet Chirurgie hat Veränderungen herbeigeführt, die bei der Erarbeitung der Musterweiterbildungsordnung durchaus beabsichtigt waren, die in ihrer Dynamik aber vermutlich sowohl von den meisten Beteiligten als auch den Betroffenen erheblich unterschätzt wurden. Das betrifft im Gebiet Chirurgie neben den anderen Fachärzten vor allem und am schwerwiegendsten den neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Vereinigung zweier selbstständiger Gebiete beziehungsweise Schwerpunkte im Gebiet Chirurgie stellt eine wirklich große und umfassende Aufgabe dar, deren Bewältigung erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Wirklichkeit und die berufliche Zukunft der Chirurgen hat.