01.02.2019 Hygiene
Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens in Praxen und Kliniken, das zum 01. Januar 2017 gestartet ist. Ab dem 1. Januar 2018 dokumentieren operierende Ärzte sowohl in Praxen als auch in Kliniken jährlich das Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung.
Einrichtungsbefragung wird vergütet
Für Vertragsärzte gilt, dass der Aufwand für die Dokumentation extrabudgetär vergütet wird. Der Bewertungsausschuss hat dafür die Gebührenordnungsposition (GOP) 01650 in den EBM aufgenommen. Die neue GOP ist mit 47 Punkten bewertet. Sie wird als Zuschlag zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 und 36 gezahlt, die dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten können. Als Höchstwert je Praxis pro Quartal hat der Bewertungsausschuss 704 Punkte (rund 70 Euro) festgelegt.
ANZAHL DER ÜBERMITTELTEN DOKUMENTATIONEN
Die Anzahl aller übermittelten Dokumentationen (Praxen, MVZ, Krankenhäuser, Belegärzte sowie ermächtigte Ärzte) lag im ersten Erfassungsjahr bereits bei über der Hälfte der erwarteten Dokumentationen.
BELEGÄRZTLICHE DOKUMENTATION AKTUELL AUSGESETZT
Die QS-Dokumentation wird derzeit vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit dem Ziel weiterentwickelt, dass sich Belegärzte ab dem Erfassungsjahr 2021 der Dokumentation ihres kooperierenden Krankenhauses anschließen oder Fragen gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten können.
Aus diesem Grund wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktuell die Dokumentationsverpflichtung für Belegärzte bis einschließlich 2020 ausgesetzt. Krankenhäuser mit einer Zulassung nach § 108 SGB V müssen weiterhin eine Dokumentation für ihre Einrichtung abgeben, ebenso Einrichtungen, die ambulante Eingriffe erbringen.
So können sie sich auf die Befragung vorbereiten
Um Sie möglichst gezielt bei der Vorbereitung auf die nächste Einrichtungsbefragung zu unterstützen, haben wir Hinweise und unterstützende Materialien für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Hinweis: Die nächsten Einrichtungsbefragungen, die sich auf das Hygiene- und Infektionsmanagement 2018 beziehen, sind der Datenannahmestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2019 zu übermitteln.
Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung
Um Sie bestmöglich auf die jährliche Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, haben die KBV und KVen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene (CoC) eine Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung bereitgestellt. Auf der Internetseite finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest „Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.
Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie
Die diversen Servicedokumente zum Thema Hygiene werden zudem in übersichtlicher und kompakter Form nochmals auf der Themenseite Hygiene der KBV zum Download bereitgestellt.
Beachten Sie hier besonders die Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie, welche die Empfehlungen zur Antibiotikagabe von der Indikationsstellung bis zur Dosierung enthalten. Ziel ist es, die Patienten vor postoperativen Wundinfektionen zu schützen und Antibiotika nicht unnötig einzusetzen. Bitte ergänzen Sie die Vorlagen nach Ihren praxiseigenen Gegebenheiten.
Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis
Das Kompetenzzentrum Hygiene hat eine detaillierte Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis herausgegeben. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen (insbesondere die korrekte Haarentfernung) und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz. Wer bereits einen Hygieneplan hat, kann die Materialien abgleichen und den eigenen Plan aktualisieren.
Fortbildungen zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen
Die KBV bietet auf ihrem Fortbildungsportal im Sicheren Netz eine ärztliche Fortbildung zum Thema „Vermeidung postoperativer Wundinfektionen: Antibiotikaresistenzlage und -therapie“ an, welche mit drei CME-Punkten zertifiziert wurde.
Zudem finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) ein Webinar zur KRINKO-Empfehlung 2018: „Prävention postoperativer Wundinfektion“ von Prof. Dr. med. Axel Kramer, das mit zwei CME-Punkten zertifiziert wurde. Das Webinar ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass in der Dokumentation kein Nachweis für erbrachte CME-Punkte notwendig ist. Daher ist es ebenso ausreichend, eine interne Besprechung mit einem Hygieniker oder dem zuständigen Labor zu dieser Thematik zu führen und entsprechend zu dokumentieren.
Informationsveranstaltungen für das Praxispersonal zum Themenbereich Hygiene
Eine fundierte Unterweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine jährliche interne Schulung (z. B. zum Hygieneplan) ist eine Voraussetzung für alle Praxismitarbeiter für die Vermeidung von Infektionsrisiken. Eine mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildung des gesamten Praxispersonals ist nach den meisten Länderhygieneverordnungen gesetzlich gefordert und unterstützt die Beschäftigten, die Herausforderungen der Hygiene im Alltag wirksam umzusetzen. Bitte beachten Sie diese Vorgaben und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu den Themenfeldern Hygiene und Infektionsvermeidung.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de
KBV: Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement. Passion Chirurgie. 2019 Februar, 8(02): Artikel 04_04.
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