01.07.2010 Fragen&Antworten
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Frage:
Ein Chefarzt fragt an, inwieweit es zulässig ist, dass ihm die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes auferlegt wurde.
Antwort:
Grundsätzlich verhält es sich so, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zunächst einmal der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich ist. Dieser kann aber diese Verantwortung delegieren, was er regelmäßig tut. Im medizinischen Bereich wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes daher regelmäßig auf den Chefarzt delegiert.
In nahezu sämtlichen Chefarztdienstverträgen findet sich eine Regelung, die man dementsprechend interpretieren kann. So ist oftmals zu lesen, dass der Chefarzt dafür zu sorgen hat, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Unter allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist auch das Arbeitszeitgesetz zu subsummieren.
Nur selten liest man zusätzlich, dass der Krankenhausträger sich dazu verpflichtet, das hierfür notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber eine erste gerichtliche Entscheidung, die für diesen Fall einem Chefarzt einen Anspruch auf ausreichende Personalausstattung zubilligt, unabhängig davon, ob dies vertraglich vereinbart wurde.
Autor des Artikels
Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.06.2024 Fragen&Antworten
F+A: Zahlungsverhalten von Privatkassen-Patient
Frage: Eine niedergelassene Chirurgin fragt an, ob ein Privatpatient eine
01.05.2024 Fragen&Antworten
F+A: Unterschriftsberechtigter für Abrechnungssammelerklärung im MVZ
Frage: Ein ärztlicher Leiter einer MVZ-GmbH fragt an, von wem
01.05.2024 Fragen&Antworten
F+A: Übersendung eines Arztbriefs nach Koloskopie ausreichend oder persönliche Aufklärung nötig
Frage: Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob die postalische Übersendung
01.04.2024 Fragen&Antworten
F+A: Aufbereitung von Medizinprodukten von Praxispersonal
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob das von ihm für die Aufbereitung von Medizinprodukten der Kategorie semikritisch A und kritisch B eingesetzte Praxispersonal (MFAs) die von der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geforderte Sachkenntnis benötigen oder ob diese nur für die Instandhaltung der Produkte erforderlich ist.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.