08.04.2026 Politik
Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!

Die Gebührenkommission von KBV und DGUV hat weitreichende Änderungen in der Gebührenordnung UV-GOÄ beschlossen, die schon zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Neben der bereits zuvor vereinbarten linearen Erhöhung der Honorare um 5 % betrifft dies die Grundleistungen im Kapitel B und die arthroskopischen Operationen, die in einem gesonderten Kapitel L XVII neu legendiert und bewertet wurden. Als wesentliche Neuerung fällt der Ausschluss des Ansatzes der Nr. 1 für Untersuchung und Beratung neben Sonderleistungen ab 01.07.2026 weg. Das heißt, dass nicht nur bei der Erstbehandlung, sondern auch im weiteren Verlauf die Nr. 1 auch neben anderen Leistungen, z. B. Wundbehandlungen oder Röntgenuntersuchungen, angesetzt werden kann. Dadurch wird eine zusätzliche Honorarsteigerung und eine gezielte Förderung der Grundleistungen erreicht. Darüber hinaus werden als neue Leistungen die Nr. 4 für den zusätzlichen Beratungsaufwand bei Abbruch des Heilverfahrens durch den D-Arzt und die Nr. 5 für die Beratung bei Kommunikationsstörungen eingeführt.
Bei den arthroskopischen Operationen sind zukünftig keine Abrechnungsketten mehr erforderlich, weil alle regelmäßigen Leistungen des Operationstags in die Operationsleistung einkalkuliert wurden. Darüber hinaus werden – wie bisher – die besonderen Kosten, ggfs. der Zuschlag für ambulante Operation und ein neuer pauschaler Materialzuschlag angesetzt. Weiterhin können Implantate wie z. B. Ankersysteme, zum Einkaufspreis vergütet werden. Die neue Systematik der Nummern 3400 bis 3440 umfasst eine Skalierung von der diagnostischen Arthroskopie über resezierende, einfache und komplexe arthroskopische Rekonstruktionen bis zu zahlreichen Zusatzleistungen. Auch hier wurden die Honorare so angepasst, dass diese mindestens im Bereich der entsprechenden EBM-Vergütungen liegen. Wegen der Änderungen der Nr. 1 wird eine Zwischenrechnung aller laufenden Behandlungen zum 30.06.2026 empfohlen.
Die BDC-Akademie bietet darüber hinaus ein Webinar zu diesen Änderungen am 03.06.2026 um 18.00 Uhr an, klicken Sie HIER für mehr Informationen.
In einer der nächsten Ausgaben der Passion Chirurgie werden die neuen Leistungen ausführlich erklärt.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
08.09.2022 Politik
2000 Berliner Arztpraxen blieben geschlossen
Etwa 2000 Arztpraxen haben sich gestern (7.9.2022) in Berlin am Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Streichung der sogenannten Neupatientenregelung beteiligt und ihre Türen nicht geöffnet.
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
01.09.2022 Krankenhaus
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

