19.02.2025 Presse
Chirurginnen und Chirurgen aus Praxen und Kliniken können ihre fachlichen und gesundheitspolitischen Ziele nur gemeinsam erreichen

Anlässlich des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg am 21. und 22. Februar fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) niedergelassene und an Kliniken angestellte Chirurginnen und Chirurgen auf, sich Hand in Hand für eine bessere chirurgische Versorgung und gute Arbeitsbedingungen in der Chirurgie einzusetzen.
Ziel des Verbands, der Chirurginnen und Chirurgen aus Klinik und Niederlassung gleichermaßen vertritt, ist es, den Austausch zwischen den Sektoren zu stärken, Kräfte zu bündeln und chirurgische Themen gemeinsam vor Politik und Gesellschaft zu vertreten.
„Beim größten Kongress für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen, dem Bundeskongress Chirurgie, möchten wir die Teilnehmenden dazu motivieren, die gemeinsamen Themen lösungsorientiert anzugehen. Die Lage des Gesundheitssystems und die anstehenden Veränderungen durch die Krankenhausreform lassen im Prinzip nichts Anderes zu“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.
Der BDC beschäftigt sich mit einer Reihe von Themen, die beide Sektoren einschließen. So befürwortet er die Förderung regionaler sektorenverbindender Versorgungsmodelle. Dabei soll insbesondere unter anderem die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Strukturen und Personal durch gesetzliche Änderungen erleichtert werden, etwa im Rahmen der Personalüberlassung. Der Verband fordert zudem, das Belegarztsystem zu stabilisieren und Consultant-Systeme rechtlich abzusichern.
In diesem Sinne befürwortet der BDC auch die Bildung von Verbünden zur chirurgischen Weiterbildung in Kooperation mit den Landesärztekammern. Weiterbildungsverbünde sollen sowohl zwischen verschiedenen stationären Leistungsträgern, als auch in der Kooperation mit chirurgischen Facharztpraxen geschaffen werden. Der Aufwand für die Weiterbildung im Krankenhaus und in den Praxen muss laut BDC finanziert werden.
Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) soll nach Ansicht des BDC weiterentwickelt werden. „Die umfassenden Änderungen vor dem Parlamentsbeschluss zum KHVVG Ende 2024 bedeuten, dass sich die Rahmenbedingungen der Versorgung bis 2030 kontinuierlich verschlechtern und deutlich hinter das jetzige Honorar-Niveau zurückfallen würden. Die angestrebte und sinnvolle Ambulantisierung kann auf diese Weise nicht gelingen, weil die Motivation der Behandelnden fehlt“, erklärt Kalbe. Der BDC fordert daher für die Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und Komplexität und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030.
Auch bei der Notfallreform sollen Praxen und Kliniken reibungslos Hand in Hand arbeiten können: Kernpunkt eines sinnvollen Notfallgesetzes ist laut BDC eine sachgerechte Steuerung in die richtige Versorgungsebene. Dazu sei auch die Einbeziehung von Kooperationspraxen sinnvoll, sofern deren zusätzlicher Aufwand analog zur TSS-Vermittlung gegenfinanziert wird. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste müssen von banalen Fällen entlastet werden. Die Reform des Rettungsdienstes darf außerdem die Notfallreform nicht zeitlich verzögern“, fordert BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz.
„All diese Themen sind dicke Bretter und lassen sich nur bearbeiten und vertreten, wenn beide Sektoren ihre Expertise einfließen lassen. Unsere Forderungen an die Politik finden dann erst richtig Gehör, wenn wir mit einer Stimme sprechen“, erklärt Schmitz.
Der BDC ist dieses Jahr beim Bundeskongress Chirurgie mit zahlreichen Sitzungen und beim Berufspolitischen Nachmittag vertreten.
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