30.10.2019 Politik
Bundestag verabschiedet Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich
Spahn: „Wir brauchen Ausbildungen auf der Höhe der Zeit“
Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen. Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ein gutes Gesundheitssystem lebt von seinen hoch qualifizierten Fachkräften. Dafür brauchen wir Ausbildungen auf der Höhe der Zeit. Mit diesem Gesetz schaffen wir erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Das macht die Berufe attraktiver und stärkt die Patientensicherheit.“
Anästhesie- und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Die bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung greift die Weiterentwicklungen bei diesen komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum der Berufe auf. Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird derzeit erarbeitet.
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes
- In der bundeseinheitlich geregelten Ausbildung werden grundlegende Kompetenzen im sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten vermittelt. Auszubildende lernen beispielsweise den fachgerechten Umgang mit Medikamenten, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten. Sie lernen darüber hinaus, eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herzustellen oder Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP- Bereich zu assistieren.
- Die dreijährige Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen.
- Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss. Neben einem Hauptschulabschluss ist auch eine einjährige Ausbildung im Pflegebereich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ausreichend.
- Die ATA- und OTA-Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und somit staatlich anerkannt.
- Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Vergütung. Schulgeld darf nicht verlangt werden.
- Wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine OTA- oder ATA-Ausbildung nach den bisherigen Regelungen begonnen hat, kann diese abschließen.
- Für derzeit ausbildende Schulen und ihre Lehrkräfte sowie für diejenigen, die ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, gelten Übergangsregelungen und Bestandsschutz.
Außerdem regelt das Gesetz
- Im Notfallsanitätergesetz wird die Frist, in der sich Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren können, um drei Jahre bis 2023 verlängert.
- Durch eine Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes behalten Frauen, die bei einer Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit Hepatitis-C infiziert wurden und deren Gesundheitszustand sich dank des medizinischen Fortschritts gebessert hat, durch die Einführung eine Bestandsschutzregelung ab 1.1.2020 ihre monatliche Rente. Zudem erhalten auch alle Betroffenen, denen ab 2014 die Rente herabgesetzt oder entzogen wurde, auf Antrag wieder eine Rente in der Höhe, die dem Grad der Schädigung vor der Neufestsetzung entspricht.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 07.11.2019
Weitere Artikel zum Thema
29.01.2024 Politik
Reform der D-Arzt-Versorgung – Was tut sich, und was ist weiter notwendig?
Die Anzahl der tätigen Durchgangsärzte ist sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen seit Jahren rückläufig. Der BDC macht sich gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden u. a. in der Gemeinsamen BG-Kommission (GBK) für eine stetige Verbesserung der Bedingungen der D-Ärzte stark, um diesen Trend aufzuhalten und die Tätigkeit attraktiv zu gestalten.
29.01.2024 Sonstige
Berufspolitik aktuell: Satire oder Absicht?
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Gesundheit praktisch ohne Vorlaufzeit die angekündigte Rechtsverordnung zur Einführung der sogenannten Hybrid-DRG zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem ersten Referentenentwurf vom 21.9.2023 ist diese von sechs auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen, nachdem zahlreiche Regelungen sich als nicht rechtskonform erwiesen haben.
24.01.2024 Politik
Ärztliche Zweitmeinung – Zahl registrierter Ärztinnen und Ärzte steigt
Dies zeigt der Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den KVen im Jahr 2022 eine entsprechende Genehmigung erhalten haben.
23.01.2024 Politik
Reform der D-Arzt-Bedingungen seit 1. Januar 2024
Auch durch das Engagement des BDC ist es in mehrjährigen Gesprächen mit der DGUV gelungen, wesentliche Verbesserungen zu erreichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.