30.03.2026 Politik
Bundesrat passiert: Krankenhausreform tritt zum April 2026 in Kraft

Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den Weg für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform freigemacht. Das Gesetz soll bereits Anfang April 2026 in Kraft treten und enthält wichtige Anpassungen an der bisherigen Reform. Ziel ist es unter anderem, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten, indem ein Teil der Kosten aus staatlichen Mitteln gedeckt wird. Gleichzeitig werden bestehende Regelungen, etwa zu Pflegepersonal-Untergrenzen, flexibler gestaltet. Trotz dieser Änderungen bleibt das Gesetz umstritten, da Kritiker sowohl Nachbesserungsbedarf als auch eine mögliche Abschwächung der ursprünglichen Reform sehen.
Das wird im Reformgesetz geregelt
- Der Transformationsfonds wird zwischen 2025 und 2035 aus Mitteln der Länder und des Bundes finanziert. Der Bund finanziert seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
- Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Finanzwirksam wird dies erst ab 2030.
- Die Zahl der Leistungsgruppen sinkt von 65 auf 61, gestrichen werden die Leistungsgruppen für Infektiologie, Notfallmedizin, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie.
- Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Klinken werden angepasst, Länder können hier mehr gestalten. Bis zu sechs Jahre kann es Ausnahmen geben, teilweise nur mit Einverständnis der Krankenkassen. Legen Länder bis Ende 2026 Leistungsgruppen fest, können die Krankenkassen kein Veto einlegen.
- Standortdefinitionen: Hier bleibt es bei der Entfernung von 2.000 Meter der Klinikstandorte. Einzelfallabweichungen sind unter Beteiligung der Länder, der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft möglich.
- Die bundeseinheitliche Definition von Fachkliniken – künftig „Level F“ – wird bis 2030 erarbeitet. Bis dahin haben die Länder bei der Zuteilung einen „Ermessensspielraum“.
- Für die Einteilung der Kliniken gelten weiterhin die Level: Level 3U für Universitätskliniken, Level 3 für Maximalversorger, Level 2, Level 1n sowie Level 1i (ohne Notfallversorgung).
- Bei den Hybrid-DRGs sollen ab 2027 auch wieder ambulante Versorgung von Kindern sowie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
- Bei der Spezialisierung in der Onkochirugie kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Fallzahlgrenzen festlegen, falls dies für die Versorgung in der Fläche notwendig ist.
- In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, welche Tätigkeiten zur Patientenversorgung dienen und welche nicht und somit auch nicht abgerechnet werden können.
- Pflegepersonaluntergrenzen gelten für alle Leistungsgruppen.
- Der Bundes-Klinik-Atlas bekommt beim G-BA seine neue organisatorische Heimat.
Was noch nicht geregelt ist
- Ausführliche Definition der Leistungsgruppen
- Fragen der ärztlichen Weiterbildung
- Berechnungen des Vorhaltebudgets
Weitere aktuelle Artikel
22.01.2024 Aus- & Weiterbildung
Facharztseminar Gefäßchirurgie am 26.-29.02.2024 in Berlin
Das Facharztseminar Gefäßchirurgie bringt das Spektrum der Gefäßchirurgie in sehr
17.01.2024 Aus- & Weiterbildung
Besonderes Facharztseminar Allgemein-und Viszeralchirurgie 11.-15.03.2024
Zum letzten Mal wird Seminarleiter Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller
16.01.2024 Politik
Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt
Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.
16.01.2024 Sektorübergreifend
Organspendezahlen in 2023 auf leichtem Erholungskurs
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um 11 Prozent gestiegen. Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

