15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere aktuelle Artikel
30.04.2020 Corona
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Hier finden Sie die Regelungen im Überblick, die das Kabinett am 29.04.2020 im Entwurf beschlossen hat.
20.04.2020 Corona
Übergangsfrist verstrichen: Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister jetzt Pflicht
Das DIVI Intensivregister erfasst derzeit tagesaktuell die Versorgungskapazitäten und Fallzahlen zu intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten. Ziel des Registers ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Hierzu melden Kliniken mit Intensivstationen selbstständig und freiwillig per Log-in ihre Daten und sind angehalten, diese täglich zu aktualisieren.
16.04.2020 Corona
DKG für vorsichtige Wiederaufnahme der Regelversorgung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in ihrer aktuellen Pressemitteilung für die
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

