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Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.

Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:

Neue Haftungsregeln

Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.

Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb

Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.

Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.

Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden

Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019

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