29.09.2022 Pressemitteilungen
BDC und DGCH mahnen maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges an

Pressemitteilung des BDC zum Schreiben an die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges
Berlin, den 29. September 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.
Grundsätzlich begrüßen BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen. Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken.
Um eine qualifizierte Nachsorge und die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist der Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließt die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, zum Beispiel unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung.
Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssen in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden. „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“
Ein zentraler Punkt bei allen Reformplänen ist auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnt Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH.
BDC und DGCH stehen der Regierungskommission für einen konstruktiven fachlichen Austausch zur Erweiterung des AOP-Kataloges gerne zur Verfügung.
Das Schreiben finden Sie hier: www.bdc.de/schreibenkrankenhausreform/
Weitere aktuelle Artikel
15.10.2024 Presse
GOÄ-Reform: Deutliche aber konstruktive Kritik der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen
Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen stellen Forderungen.
07.10.2024 Presse
DGKCH: Kindgerechte chirurgische Versorgung in Deutschland darf durch die Reform nicht auf der Kippe stehen
Eine Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an den Gesundheitsausschuss
15.09.2024 Presse
Mitmachen! Gib dem ärztlichen Nachwuchs Deine Stimme für eine gesicherte Weiterbildung!
Die Kampagne ist mit einer Petition an das Gesundheitsministerium verbunden. Jetzt unterschreiben!
13.09.2024 Presse
Welttag der Patientensicherheit – Zu viele Operationen: Chirurgie rät zur Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren
DGCH und BDC setzen sich für die Ausweitung des Zweitmeinungsverfahrens und für ein verstärktes Mitbestimmungsrecht der Patienten und Patientinnen ein.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.