04.04.2025 Politik
BDC reagiert in einem offenen Brief auf das Koalitionspapier zur Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems

Der BDC hat sich bei den Mitgliedern AG 6 Gesundheit und Pflege zu den aktuellen Diskussionen um die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, die im Koalitionspapier der AG 6 Gesundheit und Pflege festgehalten ist, in einem offenen Brief positioniert.
Aus Sicht des BDC kann ein gut konzipiertes Primärarztsystem mit einer sachgerechten Patientenkoordination grundsätzlich dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern. Der Berufsverband appelliert allerdings dringend an die Verhandlungspartner, die
Chirurgie bei den genannten Ausnahmen von der primärärztlich-hausärztlichen Versorgung zu ergänzen. Denn Patienten mit akuten Verletzungen wie Platzwunden oder Knochenbrüchen benötigen unbedingt einen direkten und raschen Zugang zu chirurgischen Praxen. Im Bereich der Unfallchirurgie existiert bereits ein bewährtes Primärarzt-Verfahren für Arbeitsunfall-Verletzte als Durchgangsarzt-Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch VII. Dies könnte als Blaupause dienen.
Autor des Artikels

Olivia Päßler
Presse- & ÖffentlichkeitsarbeitBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
08.09.2022 Politik
2000 Berliner Arztpraxen blieben geschlossen
Etwa 2000 Arztpraxen haben sich gestern (7.9.2022) in Berlin am Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Streichung der sogenannten Neupatientenregelung beteiligt und ihre Türen nicht geöffnet.
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
01.09.2022 Krankenhaus
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.