03.06.2025 Presse
BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.
Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.
„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.
Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.
Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.
Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.
„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.
Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de
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