Alle Artikel von Thomas Auhuber

DRG und Kodierung 2022 in der Chirurgie

Das aG-DRG-System 2022 beinhaltet insgesamt 1.292 Fallpauschalen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine leichte Zunahme um sieben aG-DRGs ausschließlich in der Gruppe der bewerteten Fallpauschalen. Die dem Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) für die Kalkulation des aG-DRG-Systems 2022 zur Verfügung stehenden Daten (Kalkulationsstichprobe) sind bei insgesamt guter Repräsentativität der Stichprobe heterogener als in den Vorjahren, da insgesamt zehn Krankenhäuser weniger daran teilgenommen haben und die Ausgliederung der Pflegekosten zu Verschiebungen geführt hat. So werden in den Katalogen auch in diesem Jahr wieder die Relativgewichte für ausgegliederte DRGs (aDRGs) fallbezogen und tagesbezogene Pflegeentgeltwerte angegeben. Insgesamt haben 272 Krankenhäuser von 1.903 erfolgreich an der Kalkulation teilgenommen. Die bundesweite mittlere Verweildauer aller stationären Fälle sank um 0,14 % auf 5,92 Tage. Die Bezugsgröße ist auf 3.284,50 € angestiegen.

Dieses Kalkulationsjahr bietet einige Besonderheiten:

  • Es gibt einen Fallzahlrückgang in deutschen Krankenhäusern um 13,2 %, einen Rückgang der Belegungstage um 13,1 % mit einem gleichzeitigen Anstieg der mittleren Fallkosten um 18,3 %.
  • In der systematischen Betrachtung zeigt sich, dass bei „eher aufschiebbaren“ Leistungen mit einem deutlichen Fallzahlrückgang die Kosten stärker als bei „nicht aufschiebbaren“ und komplexeren Leistungen mit konstanteren Fallzahlen steigen.
  • Die Kalkulationsdaten 2020 eignen sich wegen der pandemiebedingten Uneinheitlichkeit der Daten nicht für eine routinemäßige Weiterentwicklung des Entgeltsystems.

Somit wurde das Entgeltsystem in diesem Jahr gestuft weiterentwickelt: es wurde ein System 2022 auf Basis der Daten 2019 (also des Vorjahres) gerechnet und um u. a. kostenorientierte Anpassungen für COVID-19-Fälle modifiziert. Es fand dabei eine Fokussierung in der Kostenzuordnung von der Fallebene hin zu aggregierten Kostenblöcken statt, um relevante Fallkonstellationen besser zu identifizieren.

Aus dem InEK-Vorschlagsverfahren wurden rund 290 Teilvorschläge überprüft und in das System 2022 eingearbeitet.

Ob man von den zahlreichen Umstrukturierungen des Fallpauschalenkatalogs profitiert (positiver Katalogeffekt) oder nicht (negativer Katalogeffekt), muss je nach Spektrum der Klinik im Detail analysiert werden. Insofern lohnt auch in diesem Jahr ganz besonders die klinikindividuelle Analyse der Katalogveränderungen.

COVID-19

Corona-bedingte Änderungen in der Kalkulation wurden im Rahmen des gestuften Verfahrens 2022 umfänglich in das aG-DRG-System eingepflegt. Es wurden diverse Parameter auch im Rahmen von Sonderabfragen berücksichtigt. Es fanden diverse Verschiebungen in den DRGs statt, es wurde aber auch eigene „K“-DRGs für COVID-Fälle geschaffen.

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind von der WHO die nicht belegten Schlüsselnummern U11.9 und U12.9 der internationalen Ausgabe der ICD-10 mit Inhalt belegt worden. Das BfArM hat nach Beratung mit den zuständigen Gremien die entsprechenden von der WHO eingeführten Kodes für die ICD-10-GM 2021 (German Modification) unterjährig eingeführt und in alle Formate der ICD-10-GM 2022 übernommen.

  • U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet wurde als Primärkode eingeführt.
  • U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet wurde als Sekundärkode (Ausrufezeichenschlüssel) eingeführt. Um Fehlinterpretationen des Kodes zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, dass der Kode klassifikatorisch nicht ausschließlich für die das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach IfSG verwendet wird.

Sachkostenkorrektur und mengenanfällige Leistungen

Die grundsätzlichen Veränderungen seit 2017 zur Sachkostenkorrektur wurden auch 2022 beibehalten und führen zu einer Umverteilung von 6,45 % bei den Sachkosten zu einer Aufwertung der Personal- und Infrastrukturkosten von jeweils 2,12 %. Ebenfalls unverändert bleibt die gezielte Abwertung von mengenanfälligen Leistungen: Hier sind die G-DRGs I10D bis I10H an der Wirbelsäule und die G-DRG I47C für die primäre Hüftendoprothetik betroffen. Nicht operative Behandlungen an der Wirbelsäule, werden zukünftig über die aG-DRGs I68D, I68E und I68F abgerechnet, wobei die bisherige Einbelegungstag-aG-DRG I68E in die aG-DRG I68F übergeleitet wurde. Die aG-DRG I68D aus den Vorjahren wurde gesplittet in die Fälle mit und ohne Wirbelsäulenfraktur in die aG-DRGs I68D und I68D. Die Medianzahl von 27, 140 bzw. 40 die bei Überschreitung eine niedrigere Bewertungsrelation nach sich ziehen, bleibt im Wesentlichen unverändert. Dieser Eingriff in die ansonsten datengetriebene Systemkalkulation ist weiterhin umstritten und kontrovers zu diskutieren.

Schweregradsteigernde Nebendiagnosen

In diesem Jahr wurde die CCL-Matrix der schweregradsteigernden Nebendiagnosen wegen der COVID-bedingten erhöhten Aufwände deutlich weniger analysiert. Hauptaugenmerk lag dabei auf COVID-bedingten Änderungen der Kodierung und in der Sepsis-Kodierung. Die meist Änderungen betreffen DRG-spezifische Abwertungen in eine bis zwei Basis-DRGs. Nach der Herausnahme der Pflegepersonalkosten ist für eine Vielzahl von Diagnosen die Einstufung im CCL-Schweregradsystem nicht mehr oder nicht mehr in der aktuellen Höhe durch Mehrkosten begründet. Zudem handelt es sich im Wesentlichen auch wie der Kalkulation der aG-DRGs um Anpassungen aus dem Datenjahr 2019. Es gibt nun in diesem Jahr 207 veränderte Einstufungen, die insbesondere aus Abwertungen bestehen, eine Diagnose wurde aufgewertet, kein Kode wurde neu aufgenommen.

Zusatzentgelte

Für dieses Kalkulationsjahr wurden mit Ausnahme sehr weniger nicht-chirurgischer Zusatzentgelte keine Neukalkulationen vorgenommen. Es gelten somit im Wesentlichen die Entgelte von 2021 weiter. Das Zusatzentgelt ZE20xx-64 für den Knochenwachstumsfaktor Eptotermin alfa wurde 2022 wegen der seit 2016 fehlenden Zulassung gestrichen.

Schlichtungsausschuss

Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG gelten als Kodierregeln und sind für Kliniken, MD und Kostenträger bindend. Mittlerweile sind diverse Entscheidungen in die Deutschen Kodierrichtlinien aufgenommen und in der Kalkulation der Fallpauschalen berücksichtigt worden. Aktuell sind nur noch wenige strittige Verfahren beim Schlichtungsausschuss anhängig. Alle Informationen und Entscheidungen zum Schlichtungsausschuss findet man unter der Internet-Adresse www.g-drg.de/Schlichtungsausschuss_nach_19_KHG.

ICD-Kodierung

In der Kodierung gibt es 2022 einige Weiterentwicklungen, die Kodierunsicherheiten aufgreifen und für Sicherheit in der Anwendung der Regelwerke für Kliniken und Gutachter sorgen sowie eine Reduktion von Kostenträgerstreitigkeiten erreichen sollen. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Logiken der sozialgerichtlichen Rechtsprechung von großer Bedeutung.

Adipositas

Bei der Schlüsselnummer E66.- Adipositas wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter anhand des Body-Mass-Index [BMI] spezifischer kodieren zu können.

Herzbeuteltamponade

Bei der Schlüsselnummer I31.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Perikards wurden neue 5-Steller eingeführt, um die vormals bei I31.9 zugeordnete Herzbeuteltamponade von sonstigen näherbezeichneten Krankheiten des Perikards abgrenzen und spezifisch kodieren zu können.

Lungenkollaps

Bei der Schlüsselnummer J98.1 Lungenkollaps wurden neue 5-Steller eingeführt, um den Lungenkollaps im Hinblick auf die Art der Belüftungsstörung (u. a. Dystelektase, Partielle Atelektase, Totalatelektase) spezifisch kodieren zu können.

Pylorusstenose

Bei der Schlüsselnummer K31.1 Hypertrophische Pylorusstenose beim Erwachsenen wurde der Klassentitel geändert in Pylorusstenose beim Erwachsenen. Außerdem wurden neue 5-Steller eingeführt, um die zugrundeliegende Ursache der Pylorusstenose (u. a. hypertrophisch, entzündlich, tumorös. kompressiv, infiltrativ) spezifisch kodieren zu können.

Hämorrhagie des Anus und des Rektums

Bei der Schlüsselnummer K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Lokalisation der Blutung spezifisch kodieren zu können.

Akut-auf-chronisches Leberversagen

Bei den Schlüsselnummern K70.4 Alkoholisches Leberversagen und K72.1 Chronisches Leberversagen wurden neue 5-Steller eingeführt, um das akut-auf-chronische Leberversagen spezifisch kodieren zu können. Bei Schlüsselnummer K70.4 Alkoholisches Leberversagen wurden weitere 5-Steller eingeführt, um grundsätzlich den zeitlichen Krankheitsverlauf (akut/subakut und chronisch) des alkoholischen Leberversagens spezifisch kodieren zu können.

Cholangitis

Bei der Schlüsselnummer K83.0 Cholangitis wurden neue 5-Steller eingeführt, um die primär sklerosierende und die sekundär sklerosierende Cholangitis spezifisch kodieren zu können.

Krankheiten des Pankreas

Bei der Schlüsselnummer K86.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Pankreas wurden neue 5-Steller eingeführt, um die bisher unter K86.9 inkludierten Entitäten (u. a. Atrophie, Fibrose, Zirrhose, Stein, Stenose, Fistel, Nekrose des Pankreas) zu differenzieren und spezifisch kodieren zu können.

Neubildung Lymphknoten

Bei U69.-! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke wurde ein neuer 4-stelliger Zusatzkode U69.5-! eingeführt und auf fünfter Stelle ausdifferenziert, um bei Vorliegen eines Befalls mehrerer Lymphknotenregionen bei sekundären und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten (C77.8) die betroffenen Regionen spezifisch angeben zu können.

OPS-Kodierung

Zahlreiche OPS-Kodes wurde in 2022 in den chirurgischen Fachbereichen präzisiert und sollen Kodierunsicherheiten beseitigen:

Operationen an Brustwand, Pleura, Mediastinum und Zwerchfell

  • Einführung eines neuen Kodes für die Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung durch allogenes Material (5-346.82)

Operationen am Herzen

  • Überarbeitung und Erweiterung der Kodes für die Implantation und den Wechsel von Herzklappenprothesen. Verschiebung der Kodes 5-354.08, 5-354.09, 5-354.0c für die Implantation klappentragender mechanischer und biologischer Gefäßprothesen der Aorten-Pulmonalklappe sowie für den Aortenklappenersatz durch Autotransplantation (Ross-Operation) in den Kodebereich 5-351. Erweiterung der Subklassifikationslisten für die Art des Transplantates und Einführung neuer Sechssteller für dezellularisierte Allotransplantate (5-351 ff. und 5-352 ff.)
  • Überarbeitung und Erweiterung der Kodes für die Operationen bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens. Erweiterung der Subklassifikationsliste für die Art des Transplantates und Einführung neuer Sechssteller für dezellularisierte Allotransplantate (5-358 ff.)

Operationen an den Blutgefäßen

  • Unterteilung des Zusatzkodes für die endovaskuläre Implantation von patientenindividuell hergestellten Stent-Prothesen nach ohne und mit Öffnung (5-38a.w ff.)
  • Verschiebung des Zusatzkodes für die Verwendung eines extraluminalen adaptierbaren alloplastischen Anastomosenstabilisators in einen Sechssteller (5-392.81)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung eines extraluminalen alloplastischen Venenstabilisators (5-392.81)

Operationen am Verdauungstrakt

  • Einführung eines Zusatzkodes für das Einlegen eines Systems zum Anastomosenschutz bei Operationen am Darm (5-46b.2)
  • Streichung und Überleitung der Kodes für die lokale Destruktion durch hochfrequenzinduzierte Thermotherapie auf neue Kodes für die lokale Destruktion durch Radiofrequenzablation und Mikrowellenablation an der Leber (5-501.9 ff., 5-501.a ff.)
  • Unterteilung der Kodes für die Implantation, die Revision und die Entfernung eines subkutan getunnelten Katheterverweilsystems in den bzw. im Bauchraum nach dem Zweck der Anwendung (5-549.2 ff., 5-549.3 ff., 5-549.4 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für den Wechsel eines subkutan getunnelten Katheterverweilsystems, unterteilt nach dem Zweck der Anwendung (5-549.d ff.)

Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen

  • Einführung neuer Kodes für die Septorhinoplastik mit Korrektur des Knorpels, des Knochens sowie des Knorpels und des Knochens mit Verwendung von alloplastischen Implantaten (5-218.03, 5-218.13, 5-218.23)
  • Einführung eines neuen Kodes für die komplexe plastische Rekonstruktion der inneren und äußeren Nase mit Verwendung von alloplastischen Implantaten (5-218.43)

Operationen an den Bewegungsorganen

  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung einer winkelstabilen Platte mit integriertem Band zur Osteosynthese (5-786.q)
  • Einführung neuer Kodes für die Verwendung eines Fixateur interne zur geschlossenen Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese (5-790.qd, 5-790.qx)
  • Einführung neuer Kodes für die offene chirurgische vordere und hintere Kreuzbandplastik unter Verwendung einer allogenen Sehne (5-803.b, 5-803.c)
  • Einführung eines neuen Kodes für die offene chirurgische Fusion des distalen Tibiofibulargelenkes (5-809.5)

Operationen an Haut und Unterhaut

  • Einführung neuer Kodes für die lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut mit Transplantation oder lokaler Lappenplastik (5-894.3 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für den permanenten Hautersatz durch autogene Fibroblasten (5-902.k ff., 5-902.m ff., 5-925.k ff., 5-925.m ff.)

Zusatzinformationen zu Operationen

  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen mit antimikrobieller Oberfläche (5-938.1)

Komplexbehandlung

  • Überarbeitung der Strukturmerkmale der Kodes für die intensivmedizinische Komplex­behandlung, die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter und die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-980 ff., 8-98d ff., 8-98f ff.)

Schlussbemerkung

Diverse Vorschläge zu Systemkorrekturen gehen auch in diesem Jahr insbesondere wieder auf Vorschläge der chirurgischen Fachgesellschaften sowie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), zurück.

Die Komplexität und die Ausdifferenzierung des G-DRG-Systems nehmen 2022 weiter zu. Die Innovationsfinanzierung ist über das vorliegende System weiterhin schwerfällig. Es gibt zunehmend Systemelemente mit der Abkehr von der datengetriebenen Systematik. Seit 2020 werden auch die Auswirkungen der Personaluntergrenzen-Verordnung und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf das G-DRG-System sichtbar. Insbesondere die Ausgliederung der Kosten für die Pflege aus den Fallpauschalen, die pandemiebedingten Eingriffe und der veränderten und Fall- und PatientInnen-Struktur führt zu größeren Änderungen des Fallpauschalenkatalogs und der Abrechnungslogik. Die Auswirkungen aus der veränderten Krankenhausplanung, der Rettungsschirme und der G-BA-Beschlüsse werden ebenfalls im System zu Neuverteilungen führen. Mit Spannung werden auch die Änderungen der Neuordnung des Ambulanten Operierens und der Einführung von Hybrid-DRGs erwartet.

Die Literaturliste erhalten Sie auf Anfrage via [email protected].

Auhuber T: DRG und Kodierung 2022 in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2022 August, 12(07/08), Artikel 04_08.

DRG und Kodierung 2021 in der Chirurgie

DRG und Kodierung 2021 in der Chirurgie

Das G-DRG-System 2021 beinhaltet insgesamt 1.275 Fallpauschalen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Rückgang um 17 G-DRGs ausschließlich in der Gruppe der bewerteten Fallpauschalen. Die dem Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) für die Kalkulation des G-DRG-Systems 2021 zur Verfügung stehenden Daten (Kalkulationsstichprobe) sind bei insgesamt guter Repräsentativität der Stichprobe heterogener als in den Vorjahren, da insgesamt 11 Krankenhäuser weniger daran teilgenommen haben und die Ausgliederung der Pflegekosten zu Verschiebungen geführt hat. So werden in den Katalogen auch in diesem Jahr wieder die Relativgewichte für ausgegliederte DRGs (aDRGs) fallbezogen und tagesbezogene Pflegeentgeltwerte angegeben. Insgesamt haben 283 Krankenhäuser von 1.914 erfolgreich an der Kalkulation teilgenommen. Die bundesweite mittlere Verweildauer aller stationären Fälle sank um 1,3 % auf 5,93 Tage. Die Bezugsgröße ist auf 3.273,60 € angestiegen.

Von den Umstrukturierungen des Fallpauschalenkatalogs profitieren (positiver Katalogeffekt) vor allem Fallpauschalen für Kinder und onkologische Fälle. Im Bereich der Chirurgie finden sich zahlreiche kleinere Änderungen, die sich je nach Spektrum der Klinik individuell sehr unterschiedlich auswirken können. Insofern lohnt in diesem Jahr ganz besonders die klinikindividuelle Analyse der Katalogveränderungen.

COVID-19

Corona-bedingte Änderungen in der Kalkulation werden aufgrund der Kalkulationssystematik erst gesondert im G-DRG-System 2022 berücksichtigt werden können. Aufwände im Rahmen von Beatmungen, Isolationen oder insbesondere Infektionen der oberen Atemwege (über eine gezielte Analyse von CCL-Werten) konnten jedoch bereits in diesem Jahr berücksichtigt werden. Zudem lassen Zusatzentgelte, z. B. für ECMO-Verfahren, eine aufwandsgerechte Abrechnung zu.

Neben den bereits bekannten Kodes U07.1! und U07.2! für die COVID-19-Infektion mit und ohne Virusnachweis gibt es nun auch Kodes für eine durchgemachte COVID-19-Infektion mit und ohne Folgen:

•U08.9, U09.9! und U10.9 für Zustände in Zusammenhang mit vorausgegangener COVID-19-Krankheit (anamnetisch, Post-COVID-19-Zustand, Multisystemisches Entzündungssyndrom) sowie

•U11.9 und U12.9! für Coronavirus-Schutzimpfung und deren unerwünschte Nebenwirkungen.

Sachkostenkorrektur und mengenanfällige Leistungen

Die grundsätzlichen Veränderungen seit 2017 zur Sachkostenkorrektur wurden auch 2021 beibehalten und führen zu einer Umverteilung von 6,64 % bei den Sachkosten zu einer Aufwertung der Personal- und Infrastrukturkosten von jeweils 2,11 %. Ebenfalls unverändert bleibt die gezielte Abwertung von mengenanfälligen Leistungen: Hier sind die G-DRGs I10D bis I10H an der Wirbelsäule und die G-DRG I47C für die primäre Hüftendoprothetik betroffen. Nicht operative Behandlungen an der Wirbelsäule, die mit der G-DRG I68E und I68D abgerechnet werden, werden weiterhin über der Medianzahl von 156 bzw. 40 mit einer niedrigeren Bewertungsrelation abgerechnet. Dieser Eingriff in die ansonsten datengetriebene Systemkalkulation ist weiterhin umstritten und kontrovers zu diskutieren.

Schweregradsteigernde Nebendiagnosen

In diesem Jahr wurde die CCL-Matrix der schweregradsteigernden Nebendiagnosen wieder umfassender analysiert. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der inhaltlichen Nähe zu typischen Basis-DRG-Inhalten, streitbefangener Kodierung, Besonderheiten der Verschlüsselung, Schieflagen in der Kalkulation, starkem Fallzahlwachstum bzw. veränderten Kodierhäufigkeiten oder Änderungen in der ICD-10 GM. Nach der Herausnahme der Pflegepersonalkosten ist für eine Vielzahl von Diagnosen die Einstufung im CCL-Schweregradsystem nicht mehr oder nicht mehr in der aktuellen Höhe durch Mehrkosten begründet. Es gibt in diesem Jahr 1.927 veränderte Einstufungen, die insbesondere aus Abwertungen bestehen, 5 Diagnosen wurden aufgewertet, 27 Kodes neu aufgenommen.

Zusatzentgelte

Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS, 9-200, 9-201 und 9-202) wird ab 2021 ersatzlos gestrichen (ZE130 und ZE 131), die Zusatzentgelte für höhere Pflegegrade (ZE162 und ZE163) und die Palliativmedizinische Komplexbehandlung (ZE60 und ZE145) bleiben erhalten.

Strukturmerkmale und Komplexkodes

Mit dem OPS 2021 hat das BfArM (ehemals DIMDI) die Mindestmerkmale der sogenannten Komplexprozeduren aus dem Kapitel 8, aber Kodes in Kapitel 1 und 9 teilweise in krankenhausbezogene Strukturmerkmale und patientenbezogene Mindestmerkmale überführt. Hintergrund dafür ist das MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019, bei dem der § 275d neu in das SGB V eingefügt wurde. Dieser sieht unter anderem vor, dass anstelle der bislang erfolgenden Einzelfallprüfungen von Mindestmerkmalen einiger OPS-Kodes nun Vorab-Prüfungen der Einhaltung von Strukturmerkmalen aufgrund des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach § 301 Abs. 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst erfolgen sollen. Die gutachterliche Bescheinigung über die Einhaltung dieser Strukturmerkmale wird 2022 Voraussetzung für die Abrechnung der entsprechenden Leistungen sein. Diese Regelung sollte erstmals für das Jahr 2021 Gültigkeit erlangen, wurde dann aber durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 um ein Jahr verschoben. Die Änderungen betreffen verschiedene Komplexprozeduren, zum Beispiel in der Intensivmedizin. Die Begutachtung der Einhaltung der Strukturmerkmale nach dem OPS führt der Medizinische Dienst zukünftig regelmäßig durch. Sie soll nach einer neuen Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund erfolgen, die am 20.05.2021 erlassen wurde.

Die Beatmung stellt weiterhin ein Minenfeld der Bewertung dar, das auch 2021 nicht an Brisanz verliert. Der 2019 eingeführte OPS-Kode 8-718 für das Weaningverfahren wurde überarbeitet. Die Kodes 8-718.0 -6 sind gestrichen worden und das Weaningverfahren wird mit den OPS-Kodes 8-718.7, 8-718.8 und 8-718.9 differenzierter kodiert, wobei für die OPS-Kodes 8-718.8 und 8-718.9 ein zu vereinbarendes Entgelt ZE2021-190 angesteuert wird.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG hat fristgerecht Entscheidungen zu allen 69 zwischen der „Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste“ (SEG-4) und dem „Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling“ (FoKA) bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen entschieden. Die Entscheidungen gelten als Kodierregeln und sind für Kliniken, MDK und Kostenträger bindend. Gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene ist der Sozialrechtsweg gegeben. Alle Informationen und Entscheidungen zum Schlichtungsausschuss findet man unter der Internet-Adresse https://www.g-drg.de/Schlichtungsausschuss_nach_19_KHG.

ICD-Kodierung

In der Kodierung gibt es einige Weiterentwicklungen, die Kodierunsicherheiten aufgreifen und für Sicherheit in der Anwendung der Regelwerke für Kliniken und Gutachter sorgen sowie eine Reduktion von Kostenträgerstreitigkeiten erreichen sollen. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Logiken der sozialgerichtlichen Rechtsprechung von großer Bedeutung.

In der Gefäßchirurgie wird dem Penetrierenden Aortenulkus (PAU) ein eigener ICD-Schlüssel (I77.80) zugeordnet. Eine Klarstellung der GI-Blutung bei Angiodysplasie erfolgte mittels Exklusivum in der K92.2 und Verweis auf die ICD-Kodes K31.- oder K55.-. Die Divertikulitis bzw. Divertikulose sind als Divertikelkrankheit im ICD-Kodebereich K57.- neu überarbeitet und an die ursprüngliche Terminologie der WHO-Fassung angeglichen worden. Die Kodes, bei denen eine Divertikelkrankheit mit Perforation/Abszedierung der Kategorie Divertikulose zugeordnet war, wurden gestrichen und auf die entsprechenden Kodes der Kategorie Divertikulitis übergeleitet. Bei der Schlüsselnummer K65.0 Akute Peritonitis wurden neue 5-Steller eingeführt, um eine spontane bakterielle Peritonitis [SBP] spezifisch kodieren zu können.

Die Schlüsselnummern der Dekubitalgeschwüre (L89.-) wurden an die Terminologie der international und national maßgeblichen Leitlinie des European Pressure Ulcer Advisory Panel (EPUAP) angepasst. Bei Schlüsselnummer L89.1- Dekubitus 2. Grades wurden auch die Inklusiva angepasst. Im Kodebereich S10.- bis S90.- wurden bei den Schlüsselnummern zur Kodierung von sonstigen oberflächlichen Verletzungen neue 5-Steller eingeführt, um ein subkutanes (geschlossenes) Décollement spezifisch kodieren zu können.

OPS-Kodierung

Zahlreiche OPS-Kodes wurde 2021 in den chirurgischen Fachbereichen präzisiert und sollen Kodierunsicherheiten beseitigen:

Operationen am Herzen
•Unterteilung des Kodes für die endovaskuläre Trikuspidalklappenrekonstruktion nach der Art der Rekonstruktion und des Zugangs (5-35a.5 ff.).

Operationen an den Blutgefäßen
•Einführung neuer Kodes für die Inzision, Embolektomie und Thrombektomie von Gefäßprothesen der tiefen und oberflächlichen Venen (5-380.9m, 5-380.a7).
•Einführung eines neuen Kodes für Resektion und Ersatz (Interposition) des Truncus pulmonalis (5-383.44).
•Umwandlung der Kodes für das Hybridverfahren an Aorta ascendens, Aortenbogen, Aorta thoracica oder Aorta thoracoabdominalis in Zusatzkodes und Streichung der Sechssteller für die Anzahl der Stent-Prothesen. Die verwendeten Stent-Prothesen sind nun gesondert zu kodieren (5-38a.a, 5-38a.b).
•Einführung neuer Kodes für das Anlegen eines aortomesenterialen und aortorenalen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen (5-393.39, 5-393.3a).
•Unterteilung der Kodes für die Revision einer Anastomose und den Wechsel eines vaskulären Implantates (5-394.1 ff., 5-394.3 ff.).
•Einführung neuer Kodes für die Revision, den Wechsel und die Entfernung eines vaskulären Transplantates (5-394.8, 5-394.9 ff., 5-394.a).
•Verschiebung der Zusatzkodes zu Operationen an den Blutgefäßen in einen neuen Zusatzkodebereich (5-39a ff.).
•Einführung eines neuen Kodes für die Verwendung einer intraoperativ angefertigten Gefäßprothese (5-39a.4).

Operationen am Verdauungstrakt
•Einführung neuer Kodes für die endoskopische Blutstillung durch Auftragen von Peptid-Hydrogel bildenden Substanzen am Ösophagus, am Magen, am Darm und am Rektum (5-429.v1, 5-449.v3, 5-469.w3, 5-489.k1).
•Einführung eines neuen Kodes für die endoskopische Rekonstruktion der Ösophaguspassage im kombinierten antegrad-retrograden Verfahren (5-42a.1).
•Einführung neuer Kodes für die endoskopische Stentfixierung am Ösophagus, am Magen, am Darm und am Rektum durch einen auf ein Endoskop aufgesteckten ringförmigen Clip (5-42a.2, 5-44a.0, 5-46a.0, 5-489.p).
•Einführung neuer Kodes für die Implantation, den Wechsel, die Revision und die Entfernung eines Antirefluxsystems mit Widerlager am Magen, unterteilt nach der Art des Zugangs (5-44a.1 ff., 5-44a.2 ff.).
•Einführung neuer Kodes für die endoskopische Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünn- und Dickdarms durch motorisierte Spiral-Endoskopie (5-451.c ff., 5-451.d ff., 5-452.b ff., 5-452.c ff.).
•Einführung eines neuen Kodes für die endoskopische Thermoablation der Duodenalschleimhaut zur Reduktion der Insulin-Resistenz (5-451.e).
•Einführung eines neuen Zusatzkodes für die motorisierte Spiral-Endoskopie am Darm (5-46a.1).
•Präzisierung der zirkulären Vollwandexizision (Manschettenresektion), dass bei Kindern die Rektummanschette weniger als 2 cm bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt. Darüber sind es weniger als 4 cm (5-842.9, 5-482.a, 5-482.b).
•Einführung eines neuen Kodes für die endoskopische submukosale Dissektion [ESD] am Rektum (5-482.g).
•Unterteilung der Kodes zur operativen Ligatur und Exzision von Hämorrhoiden nach der Anzahl der Hämorrhoiden und der Segmente (5-493.0 ff., 5-493.2 ff., 5-493.6 ff.).
•Einführung neuer Zusatzkodes für die Verwendung eines Einmal-Duodenoskops bei endoskopischen Operationen an den Gallengängen und am Pankreasgang (5-513.s, 5-526.m).
•Einführung eines neuen Kodes für die transgastrale oder transduodenale Punktion des Pankreasganges (5-526.k).
•Unterteilung der Kodes für den Verschluss einer Narbenhernie mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material nach der horizontalen Defektbreite (5-536.4 ff.). Bei der Größendifferenzierung bei dem Verschluss abdominaler Hernien wird im bisherigen OPS-Kode eine horizontale Defektbreite bis 10 cm zugrunde gelegt, der neue ergänzte OPS-Kode gilt für eine horizontale Defektbreite von 10 cm oder mehr. Die Dokumentation der Defektbreite ist durch CT oder MRT zu dokumentieren.

Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
•Einführung neuer Kodes für die Transplantation von allogener Spongiosa, eines allogenen kortikospongiösen Spans und von humaner demineralisierter Knochenmatrix an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen (5-77b.7, 5-77b.8, 5-77b.9).

Operationen an den Bewegungsorganen
•Klarstellung, dass eine Plattenosteosynthese als winkelstabil gilt, wenn mindestens eine der zur Fixierung der Platte benötigten Schrauben winkelstabil eingebracht wird (5-79, 5-786).
•Einführung neuer Kodes für die Entfernung eines Verriegelungsnagels sowie die Revision mit Reosteosynthese und die geschlossene Reposition einer Fraktur durch Verriegelungsnagel am Kalkaneus (5-787.8t, 5-78a.7t, 5-790.4t, 5-797.pt).
•Einführung eines neuen Kodes für die Destruktion durch Elektrochemotherapie am Knochen (5-789.d).
•Unterteilung des Kodes für die Rekonstruktion der Rotatorenmanschette durch Transplantation nach der Art des Transplantats (5-814.6 ff.).
•Überarbeitung der Kodes für die Operationen an der Wirbelsäule. Vereinheitlichung und Erweiterung der Segmentintervalle bei den Kodes für die Spondylodese und die Osteosynthese, Streichung der Kodes für historische Verfahren und die Korrekturspondylodese. Diese Verfahren können zukünftig mit den Kodes für die Spondylodese ggf. zusammen mit den Kodes für die Exzision von (erkranktem) Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule und dem Kode für das ventrale Release bei einer Korrektur von Deformitäten abgebildet werden (5-832 ff., 5-836 ff., 5-837 ff., 5-838 ff., 5-839.7, 5-83b).
•Einführung eines neuen Zusatzkodes für die computergestützte intraoperative biomechanische Ausrichtung des Implantates (5-86a.4).

Operationen an Haut und Unterhaut
•Einführung neuer Kodes für den permanenten Hautersatz durch allogenes Hauttransplantat (5-902.f ff., 5-902.g ff., 5-925.f ff., 5.925.g ff.).
•Einführung neuer Kodes für den permanenten Hautersatz und die temporäre Weichteildeckung durch allogenes Hautersatzmaterial (5-902.h ff., 5-902.j ff., 5 916.d ff., 5-916.e ff., 5.923.c ff., 5.923.d ff., 5-925.h ff., 5.925.j ff.).

Zusatzinformationen zu Operationen
•Erweiterung der Zusatzkodes für die Art des allogenen Transplantates oder Implantates um „dezellularisiert“ und „ohne weitere Spezifikation“ (5-930.22, 5-930.2w). Die AB0-Relevanz für die allogenen Knochentransplantate und –implantate ist damit klassifikatorisch nicht mehr entscheidend.
•Erweiterung der Zusatzkodes für die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials um „allogenes Material“ (5-931.3).
•Unterteilung des Zusatzkodes für die Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung durch biologisches Material nach „allogen“ und „xenogen“ (5-932.8 ff., 5-932.9 ff.).
•Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Anwendung eines Miniaturroboters (5-987.2). Die Spezifikationen für Roboterarme wurde grundlegend erweitert (5-987.1).
•Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung (5-98c.7 ff.)
•Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Anwendung einer externen Vorrichtung zur Bauchdeckentraktion mit definierbarer Krafteinstellung (5-98j)

Diverse Vorschläge zu Systemkorrekturen gehen auch in diesem Jahr insbesondere wieder auf Vorschläge der chirurgischen Fachgesellschaften sowie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) zurück.

Die Komplexität und die Ausdifferenzierung des G-DRG-Systems nehmen 2021 weiter zu. Die Innovationsfinanzierung ist über das vorliegende System weiterhin schwerfällig. Es gibt zunehmend Systemelemente mit der Abkehr von der datengetriebenen Systematik. Seit 2020 werden auch die Auswirkungen der Personaluntergrenzen-Verordnung und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf das G-DRG-System sichtbar. Insbesondere die Ausgliederung der Kosten für die Pflege aus den Fallpauschalen führt zu größeren Änderungen des Fallpauschalenkatalogs und der Abrechnungslogik. Die Auswirkungen aus dem Notfallstufenkonzept und den Zentrumszuschlägen werden ebenfalls im System zu Neuverteilungen führen.

Literatur

[1]   ICD-10-GM 2021 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3722-4

[2]   ICD-10-GM 2021 – Alphabetisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3723-1

[3]   OPS 2021 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3724-8

[4]   OPS 2021 – Alphabetisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3725-5

[5]   Deutsche Kodierrichtlinien 2021, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3726-2

[6]   BfArM Aktualisierungsliste ICD 2021 https://www.dimdi.de/dynamic/.downloads/klassifikationen/icd-10-gm/version2021/icd10gm2021syst-alisten-20201111.zip

[7]   BfArM Aktualisierungsliste OPS 2021 https://www.dimdi.de/dynamic/.downloads/klassifikationen/ops/version2021/ops2021syst-alisten.zip

[8]   InEK-Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2021https://www.g-drg.de/aG-DRG-System_2021/Abschlussbericht_zur_Weiterentwicklung_des_G-DRG-Systems_und_Report_Browser/Abschlussbericht_zur_Weiterentwicklung_des_aG-DRG-Systems_fuer_2021

Auhuber T, Joswig D: DRG und Kodierung 2021 in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2021 Juli/August; 11(07/08): Artikel 04_05.

BDC|Seminar: Der ökonomische Notfallkoffer für Chirurgen

Wer kennt das nicht aus dem Alltag? Täglich wird man neben den medizinischen Herausforderungen mit den wirtschaftlichen Zwängen in der Gesundheitswirtschaft konfrontiert. Gerade im Krankenhaus hat sich in den letzten Jahren der ökonomische Druck enorm zugespitzt und bei Stellenbesetzungen wird regelhaft zusätzlich nach medizinökonomischen Kompetenzen gefragt. Nicht jeder hat aber auch Zeit und Valenzen ein mehrjähriges Studium oder eine längere Ausbildung zu absolvieren, um in diesen Themen gerüstet zu sein.

Das Seminar „Der ökonomische Notfallkoffer“ soll Chirurgen im Krankenhaus in einem eintägigen Crashkurs helfen, um medizinökonomische Kompetenzen zu entwickeln. Die ausgewiesenen Referenten und Buchautoren Dr. Mike Papenhoff MHBA, Dr. Susanne Hellmich MBA, Detlef Joswig und Prof. Dr. Thomas Auhuber haben ein interessantes Programm zusammengestellt.

BDC|Akademie

DER ÖKONOMISCHE NOTFALLKOFFER FÜR CHIRURGEN

BDC|Seminar online am 10.06.21
Seminarleiter: Prof. Dr. Thomas Auhuber

BDC|Seminar online am 16.11.21
Seminarleiter: Prof. Dr. Thomas Auhuber

Auhuber T: Der ökonomische Notfallkoffer für Chirurgen. Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 04_01.

Das Referat für „Medizinische Dokumentation, Klinik- und Leistungsmanagement“ stellt sich vor

Das Referat „Medizinische Dokumentation, Klinik- und Leistungsmanagement“ wurde implementiert, um den aktuellen Herausforderungen der Chirurgie zwischen Medizin und Ökonomie im Bereich der Medizinischen Dokumentation, des Klinik- und Leistungsmanagements gerecht zu werden. Diverse gesetzliche Änderungen, G-BA-Vorgaben, Qualitätssicherungs-, Klassifikations- und Entgeltsysteme beeinflussen und begleiten täglich das ärztliche Handeln: Leistungen sollen transparent gemacht werden, Entgeltsysteme folgen der Leistung. Rechtssicherheit in Kodierung und Abrechnung ist ebenso wichtig wie die Abbildung etablierter und innovativer Verfahren in der Chirurgie. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeits-, Sparsamkeits- und Effizienzkriterien Anwendung finden. Darüber hinaus spielen Aspekte der Digitalisierung eine immer größere Rolle.

Das Referat ist Ansprechpartner rund um die Themen DRG, stationäre Krankenhausabrechnung, Zusatzentgelte, NUB-Verfahren, ICD- und OPS-Kodierung, Vorschlagsverfahren (DIMDI/InEK), Budgetverhandlungen, Medizincontrolling, OP-Management und Medizinmanagement. Das Angebot soll helfen, das Verständnis zwischen Ärztinnen/Ärzten und der Administration zu fördern und damit einen Beitrag zu verbesserten chirurgischen Versorgungsstrukturen leisten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bündelung der fachchirurgischen Interessen und dem interdisziplinären Dialog mit anderen Fachgesellschaften, (Berufs-)Verbänden, Referaten und Partnern der Selbstverwaltung.

Das Referat wird von Prof. Dr. Thomas Auhuber geleitet. Er vertritt die Interessen der Chirurgie in diversen berufspolitischen Foren, gesundheitspolitischen Gremien und Arbeitsgruppen. Es werden regelmäßig Seminare durchgeführt und Publikationen herausgegeben.

Das Referat lebt von Ideen, Visionen und Expertise. Input und Anregungen sind jederzeit willkommen.

Auhuber T: Das Referat für „Medizinische Dokumentation, Klinik- und Leistungsmanagement“ stellt sich vor. Passion Chirurgie. 2019 Mai, 9(05): Artikel 07_01.

DRG und Kodierung 2019 in der Chirurgie

Das G-DRG-System 2019 beinhaltet insgesamt 1.318 Fallpauschalen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine weitere Steigerung um 26 G-DRGs ausschließlich in der Gruppe der bewerteten Fallpauschalen. Die dem Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) für die Kalkulation des G-DRG-Systems 2019 zur Verfügung stehenden Daten (Kalkulationsstichprobe) sind verbessert, da insgesamt 24 Krankenhäuser mehr, insbesondere auch in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, nach einem verpflichtendem Losverfahren erfolgreich Daten geliefert haben. Insgesamt haben 272 Krankenhäuser von 1.942 erfolgreich an der Kalkulation teilgenommen. Die bundesweite mittlere Verweildauer aller stationären Fälle sank um 0,8 % auf 6,08 Tage.

Von den Umstrukturierungen des Fallpauschalenkatalogs profitieren (positiver Katalogeffekt) vor allem Fallpauschalen für Kinder und Fälle mit Extremkosten. Im Bereich der Chirurgie finden sich zahlreiche kleinere Änderungen, die sich je nach Spektrum der Klinik individuell sehr unterschiedlich auswirken können. Veränderungen ergeben sich insbesondere in der (Tumor-)Endoprothetik, in der Wirbelsäulenchirurgie, der Fußchirurgie, bei Metallentfernungen, bei Amputationen, bei der Polytraumaversorgung, arthroskopischen Operationen und Eingriffen am Weichgewebe. Die Herz- und Gefäßchirurgie sind ebenfalls von diversen Systemumbauten betroffen. Eingriffe an Nervenplexen und kinderchirurgische Eingriffe werden in diesem Jahr zum Teil aufgewertet (z. B. für Eingriffe bei Ösophagusatresie, Bauchwanddefekten, Handfehlbildungen oder mit Kraniotomien). Komplexere Dünn- und Dickdarmresektionen werden aufgewertet, einfachere Darmoperationen werden abgewertet. Weitere DRG-Veränderungen gibt es bei Appendektomien, Adhäsiolysen und Operationen am hepatobiliären System.

Die grundsätzlichen Veränderungen seit 2017 zur Sachkostenkorrektur wurden 2019 beibehalten und führen zu einer Umverteilung von 6,47 % bei den Sachkosten zu einer Aufwertung der Personal- und Infrastrukturkosten von jeweils 1,68 %. Ebenfalls unverändert bleibt die gezielte Abwertung von mengenanfälligen Leistungen: Hier sind die G-DRGs I10D bis I10H an der Wirbelsäule und die G-DRG I47C für die primäre Hüftendoprothetik betroffen. Nicht operative Behandlungen an der Wirbelsäule, die mit der G-DRG I68E und I68D abgerechnet werden, werden weiterhin über der Medianzahl von 169 bzw. 38 mit einer niedrigeren Bewertungsrelation abgerechnet. Dieser Eingriff in die ansonsten datengetriebene Systemkalkulation ist weiterhin umstritten und kontrovers zu diskutieren.

In der Kodierung gibt es einige Weiterentwicklungen, die Kodierunsicherheiten aufgreifen und für Sicherheit in der Anwendung der Regelwerke für Kliniken und Gutachter sorgen sowie eine Reduktion von Kostenträgerstreitigkeiten erreichen sollen. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Logiken der sozialgerichtlichen Rechtsprechung von großer Bedeutung.

Exploration von anatomischen Strukturen

Die Kodierung der Exploration von anatomischen Strukturen wie Nerven, Sehnen, Muskeln und Faszien stellt immer dann eine Herausforderung dar, wenn keine weiteren Maßnahmen zur Rekonstruktion, der Exzision usw. erfolgen. Für diese Situationen wurden 2019 eigene Kodebereiche geschaffen. Die zugangsbedingte Darstellung von Strukturen ist als regelhafter Bestandteil von Operationen jedoch nicht gesondert anzugeben.

Wechsel von Kopplungselementen in der Knie-Endoprothetik

(Teil-)Wechsel von Kopplungselementen an tibial und femoral schaftverankerten Prothesen können nun eindeutig angegeben werden.

Revision von Osteosynthesematerial und Reosteosynthese

Die Revision von Osteosynthesematerial ist nun eindeutig geregelt. Bei primären und sekundären Frakturversorgungen sowie bei verzögerten Knochenbruchheilungen sind OPS-Kodes aus dem Bereich 5-79 ff. zu verwenden, sofern eine Reposition stattfindet. Die Osteosynthese bei Nicht-Fraktursituationen wird mit 5-786 ff. angegeben. Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials ohne erneute Reposition werden zukünftig einheitlich mit 5-78a ff. kodiert. Einzelne Ausnahmen (z. B. Osteosynthese an der Wirbelsäule oder am knöchernen Thorax) finden sich in den jeweiligen Hinweistexten. Metallentfernungen erfolgen jeweils mit 5-787 ff.

Implantatassoziierte Infektionen

Komplikationskodes sind häufig streitbehaftet, da sie häufig erhöhte Vergütungen auslösen, gleichzeitig aber auch für die Qualitätssicherung herangezogen werden. 2019 werden implantatassoziierte Infektionen in der ICD erstmals als solche benannt und sind, sofern dies möglich ist, primär mit einem organspezifischen Kode nach Manifestation und Lokalisation (z. B. M00 ff. für eine Arthritis oder M86 ff. für eine Osteomyelitis) zu kodieren. Die ätiologische Ergänzung, dass es sich um eine implantatassoziierte Infektion handelt ist nun zusätzlich mit einem geeigneten T-Kode zusätzlich anzugeben (z. B. T84.5 für Gelenkendoprothesen oder T84.6 für interne Osteosynthesevorrichtungen).

Komplikationen im gastrointestinalen System

Die Kodebereiche T85.5 und T85.7 für mechanische und infektiöse Komplikationen im Gastrointestinaltrakt wurden um anatomische Angaben erweitert und können nun spezifischer angegeben werden.

Stabilisierung der Thoraxwand

Es wurden Kodes eingeführt, die die ein- und beidseitige Reposition und Osteosysnthese der Thoraxwand besser ausdifferenzieren (5-346.c und 5-346.d). Das Osteosyntheseverfahren ist weiterhin mit 5-786 anzugeben.

Kodierung komplexer Beckenfrakturen

Veränderungen in den Kodebereichen S32.- und in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) stellen nun klar, dass bei komplexen Beckenfrakturen die einzelnen verletzten Knochen zu kodieren sind und keine Resteklassen.

Vakuumtherapie

Es wurde klargestellt, dass bei wiederholter Anwendung von gleichen Vakuumtherapien die Zeiten zu addieren und nach der Dauer zu kodieren sind. Kommen Vakuumtherapien unterschiedlicher Technik zur Anwendung, ist jede Technik gesondert nach der Dauer zu kodieren.

Magenschrittmacher

Die Kodes zur Implantation eines Magenschrittmachers wurden um Wechseloperationen ergänzt (5-449.n).

Darmanastomosen

Darmanastomosen sind als Segmentresektionen des jeweiligen Darmabschnitts zu kodieren. Die Resektion einer Anastomose zwischen Dünn- und Dickdarm ist als Segmentresektion des Dickdarmes zu kodieren. Entsprechende Hinweise im OPS-Verzeichnis wurden ergänzt (5-454 und 5-455).

Ösophagusblutung

Es wurde ein Kode für eine Ösophagusblutung (K22.81) neu aufgenommen. Der Kode ist bei Ulkus- oder Refluxerkrankungen ggf. zusätzlich anzugeben.

Hernia femoralis

Mit den endständigen Ziffern 0 bzw. 1 kann nun bei der Hernia femoralis (K41.-) angegeben werden, ob es sich um eine Rezidiverhernie handelt oder nicht.

Diverse Vorschläge zu Systemkorrekturen gehen auch in diesem Jahr wieder auf Vorschläge der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), zurück.

Die Komplexität und die Ausdifferenzierung des G-DRG-Systems nehmen 2019 weiter zu. Die Innovationsfinanzierung ist über das vorliegende System weiterhin schwerfällig. Es gibt zunehmend Systemelemente mit der Abkehr von der datengetriebenen Systematik. Ab 2020 werden auch die Auswirkungen der Personaluntergrenzen-Verordnung und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf das G-DRG-System sichtbar. Insbesondere die Ausgliederung der Kosten für die Pflege aus den Fallpauschalen führt voraussichtlich zu größeren Änderungen des Fallpauschalenkatalogs und der Abrechnungslogik. Die Auswirkungen aus dem Notfallstufenkonzept und den Zentrumszuschlägen werden ebenfalls im System zu Neuverteilungen führen.

Literatur

[1] ICD-10-GM 2019 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3680-7

[2] ICD-10-GM 2019 – Alphabetisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3681-4

[3] OPS 2019 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3682-1

[4] OPS 2019 – Alphabetisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3683-8

[5] Deutsche Kodierrichtlinien, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3684-5

[6] DIMDI Aktualisierungsliste ICD 2019 https://www.dimdi.de/dynamic/.downloads/klassifikationen/icd-10-gm/version2019/icd10gm2019syst-alisten.zip

[7] DIMDI Aktualisierungsliste OPS 2019 https://www.dimdi.de/dynamic/.downloads/klassifikationen/ops/version2019/ops2019syst-alisten-20181024.zip

[8] InEK-Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2019 https://www.g-drg.de/G-DRG-System_2019/Abschlussbericht_zur_Weiter­entwick­lung_des_G-DRG-Systems_und_Report_Browser/Abschlussbericht_zur_Weiterentwicklung_des_G-DRG-Systems_fuer_2019

Auhuber T: DRG und Kodierung 2019 in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2019 März, 9(03): Artikel 04_07.