Alle Artikel von Martin Groth

Hygiene-Tipp: Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas

FRAGE:

Fallen ambulant operierende Praxen gemäß Pkt. 4.2.b der UBA-Veröffentlichung von 2017 unter untersuchungspflichtige Einrichtungen und müssen dementsprechend regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa (gemäß DVGW W 551-4 (03/2024)) durchführen?

ANTWORT:

Nach Abs. 14 § 61 (1,2) TrinkwV 2023 muss das Gesundheitsamt Trinkwasser-Installationen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird, in ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm einbinden und dabei mindestens auf die Parameter untersuchen oder untersuchen lassen, die sich in der Trinkwasser-Installation nachteilig verändern können. Für bestimmte Einrichtungen ist auch Pseudomonas aeruginosa in die regelmäßige Überwachung einzubeziehen. Dazu zählen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge gemäß Pkt. 4.2.b der Umweltbundesamt (UBA)-Veröffentlichung zu Pseudomonas aeruginosa (2017) auch Einrichtungen für ambulantes Operieren. Gemäß der Hygieneverordnungen der Bundesländer und der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut zu den „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“ (2018) ergeben sich für Einrichtungen des ambulanten Operierens definierte Anforderungen bezüglich des Personaleinsatzes, der Dokumentation, der baulichen Voraussetzungen und der behördlichen Überwachung.

Das zuständige Gesundheitsamt kann daher eine anlassbezogene Untersuchung gemäß Pkt. 4.2.b der UBA-Veröffentlichung zu Pseudomonas aeruginosa (Umweltbundesamt, 2017) anordnen, um festzustellen, ob die Anforderungen gemäß § 6 der TrinkwV (2023) erfüllt sind und die erforderliche mikrobiologische Qualität des Trinkwassers gewährleistet ist. Sollten in der Praxis ambulante Operationen durchgeführt und abgerechnet werden, muss der Betreiber die vom Gesundheitsamt angeordneten Untersuchungen des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa realisieren (die Untersuchungen werden von im jeweiligen Bundesland benannten und durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Untersuchungsstellen für Trinkwasser durchgeführt).

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas. Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Viruzide Händedesinfektion bei Versorgung von HPV-Patienten

Frage:

Wir haben immer wieder Anfragen zum Umgang mit Patienten mit Humanen Papillomviren im Operationsbereich. Gemäß VAH-Liste benötigen wir den Wirkbereich „viruzid“ für die Flächendesinfektion. Benötigen wir dies auch für die hygienische Händedesinfektion bei Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Oberflächen? Oder ist begrenzt viruzid PLUS ausreichend?

Antwort:

HPV-Viren sind unbehüllte DNA-Viren. Also wären viruzide Desinfektionsmittel anzuwenden. „Begrenzt viruzid PLUS“ reicht nicht zur Inaktivierung des Surrogate-Virus Polyoma SV-40. Ob Desinfektionsmittel mit dem Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ bei HPV-Virus ausreichend wirksam wäre, ist wohl gegenwärtig nicht bekannt. Allerdings kann aus dem RKI-Ratgeber für Ärzte auch abgeleitet werden, dass „gemäß Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (…) bei der Behandlung von Patienten mit Papillomviren generell keine über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen erforderlich [sind].

Im Rahmen der Basishygiene sind in Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Desinfektion von Medizinprodukten mit Schleimhautkontakt grundsätzlich nur Mittel oder Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen behüllte und unbehüllte Viren (mit dem Wirkungsbereich viruzid) anzuwenden (siehe KRINKO-Empfehlung).“

Also wären im Rahmen der Basishygiene auch keine besonderen Händedesinfektionsmittel erforderlich. Die begrenzt viruziden Händedesinfektionsmittel sind zwar nicht ausreichend wirksam, aber der Infektionsweg der HP-Viren erscheint nicht gegeben – es sei denn, es kommt nach Kontamination zum Schleimhautkontakt mit den Händen.

Laserbehandlungen von Condylomata acuminatas (Feigwarzen) sollten nur in künstlich belüfteten OP-Sälen der Klasse IA nach DIN 1946/4 durchgeführt werden. Im Laserrauch findet sich HPV-DNA. Ob die DNA (das Virus) auch infektiös ist, ist nicht untersucht. Der Rauch wird durch die TAV-Decken im Wesentlichen nach unten abgedrängt. Der wahrnehmbare Geruch nach Rauch zeigt aber an, dass dieser auch in den Respirationstrakt gelangt. Daher sollten ungeimpfte Mitglieder des OP-Teams FFP2-Masken ohne Ausatemventil tragen und nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe eine viruzide Händedesinfektion durchführen (Literatur: FRAUENARZT 56 (2015) Nr. 10, 898–903)

Nosokomiale Infektionen durch HPV wurden nach unserer Kenntnis noch nie eindeutig nachgewiesen. Das Risiko beim Einsatz nicht viruzid wirksamer Händedesinfektionsmittel erscheint also gering. Bei einem potenziell krebserregenden Virus ist aber Vorsicht geboten.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Viruzide Händedesinfektion bei Versorgung von HPV-Patienten. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Hygiene in Wartezimmer und Wartebereichen

Die Hygiene in der niedergelassenen Arztpraxis spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der medizinischen Versorgung der Patienten. Diese werden immer früher nach einer Krankenhausbehandlung entlassen, was wiederum teilweise Tätigkeiten am Patienten, die bisher im Krankenhaus durchgeführt wurden, in die Arztpraxis verlagert.

Da die meisten Infektionskrankheiten wie Atemwegsinfektionen oder Magen-Darm-Entzündungen über Kontakt oder Tröpfchen übertragen werden, kann eine gewisse räumliche Distanz als hygienische Barriere die Vermeidung von Erregerübertragungen unterstützen. Gerade in Wartebereichen wird allerdings z. B. der nötige Abstand von etwa zwei Metern, welche eine Tröpfchenübertragung verhindern würde, oftmals unterschritten. Die Patienten berühren zudem in schneller Aufeinanderfolge die gleichen Oberflächen, sodass bei etwaiger Kontamination eine Erregerübertragung möglich ist.

Durch bestimmte hygienische Voraussetzungen und gezielte Gegenmaßnahmen können allerdings viele Infektionsgefahren für die Patienten minimiert werden.

Risikoeinschätzung von Räumlichkeiten

Die KRINKO sieht in Bezug auf häufig angefasste Oberflächen in Wartezimmern kein erhöhtes Infektionsrisiko im Vergleich zum allgemeinen Risiko in der Bevölkerung. Das heißt, dass das Infektionsrisiko nicht höher ist als in anderen Wartebereichen (z. B. bei Behörden). Auch hier hinterlassen Personen einige Mikroorganismen z. B. von ihrer Hautflora auf Oberflächen und diese werden anschließend von anderen Personen berührt.

Von entscheidender Bedeutung für die Wartebereiche in Arztpraxen und anderen med. Einrichtungen ist vielmehr, dass ein Kontakt zu kontaminierten Oberflächen oder Materialien bereits im Vorfeld organisatorisch minimiert wird. Dies betrifft u.a. die Etablierung geeigneter Desinfektionsroutinen bei sichtbaren Verschmutzungen sowie den Umgang mit Patienten mit akuten Infektionskrankheiten.

Die für Untersuchungs- und Behandlungsräume festgelegte Anforderung desinfektionsmittelbeständiger Oberflächen gilt nicht für Wartezimmer, sodass hier (formal gemäß TRBA 250) beispielsweise auch Teppichboden verlegt sein kann.

Oberflächen reinigen oder desinfizieren?

Von Seiten der KRINKO wird für Treppenhäuser, Flurbereiche und auch für Wartebereiche kein hygienischer Nutzen einer regelmäßigen und unspezifischen Flächendesinfektion gesehen. Die häufig angefassten Oberflächen wie Türklinken, Lichtschalter oder Armlehnen wären trotz regelmäßiger Flächendesinfektion ohnehin sehr schnell wieder kontaminiert – überwiegend mit „harmlosen“ Umgebungskeimen. Sinnvoll sind hingegen die regelmäßige Reinigung zur Beseitigung von Staub etc. sowie eine gezielte Desinfektion von Oberflächen, die z. B. mit Körperflüssigkeiten kontaminiert wurden. Es ist daher sinnvoll, wenn Mobiliar in Wartezimmern einer feuchten Reinigung/Wischdesinfektion unterzogen werden kann.

Eine tägliche Desinfektion des Bodens oder der höher gelegenen Oberflächen ist auch aufgrund der hohen Berührungsfrequenz der Oberflächen und des Fehlens körperlicher Untersuchungen oder invasiver Maßnahmen nicht sinnvoll.

Patienten mit ansteckenden Infektionskrankheiten

Um die Ansteckungsgefahren innerhalb von Wartebereichen gering zu halten, empfiehlt es sich, Patienten mit entsprechenden Erkrankungen (z. B. fiebrige Atemwegsinfekte oder akutem Brechdurchfall) erst gar nicht im Wartezimmer unterzubringen. Zumindest bei telefonischem Vorkontakt könnten durch Abfrage der entsprechenden Symptomatik gezielt ansteckende Patienten herausgefiltert und ggf. zum Ende der Sprechstunde eingeladen (Stichwort „Infektionssprechstunde“) oder direkt in einen Behandlungsraum gebracht werden. Die Kontaktzeiten zu anderen Patienten würden hierdurch verringert.

Weitere Maßnahmen

Zur Verringerung des Erregereintrags in die Arztpraxis und damit auch in das Wartezimmer empfiehlt sich die Positionierung eines Händedesinfektionsmittelspenders am Praxiseingang. Die richtige Durchführung wird durch einen ergänzenden Aushang, welche auf die Methodik der Benetzung und die nötige Einwirkzeit von 30 Sekunden eingeht, positiv beeinflusst.

Wasserspender in Wartezimmern müssen ebenfalls im Sinne der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung auf mikrobiologische Unbedenklichkeit geprüft werden.

Wenn Spielzeug für jüngere Patienten bereitgestellt wird, sollte dieses nach Möglichkeit desinfektionsmittelbeständig sein. Das Spielzeug sollte täglich auf sichtbare Verunreinigung geprüft und ggf. gezielt desinfiziert werden.

Hinsichtlich der Zeitschriften im Wartezimmer kann häufig beobachtet werden, dass die Finger beim Weiterblättern mit der Zunge befeuchtet werden. Dieses Verhalten wirkt sehr unhygienisch und ist zweifellos mit einer gewissen Übertragungsgefahr von Erregern verbunden. Die Gefahr ist hier aber nicht zwingend höher, als wenn dieses Verhalten beispielsweise bei einem Friseur an den Tag gelegt wird. Eine Notwendigkeit zur Abschaffung der Zeitschriften o. ä. ergibt sich hieraus nicht.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Groth M, Hübner NO, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Hygiene in Wartezimmer und Wartebereichen. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Prüfen von flexiblen Endoskopen

Ist es notwendig, flexible Endoskope der Klasse kritisch C, die nach vorheriger Aufbereitung im RDG-E steril am Patienten zum Einsatz kommen (Zystoskope, Ureterorenoskope), ebenso wie Gastroskope, Bronchoskope oder Koloskope einmal jährlich einer mikrobiologischen Routinetestung zu unterziehen?

In Tabelle 3 der im Jahr 2024 aktualisierten Anlage 8 (Bundesgesundheitsbl. 67, 1410–1468, 2024) der Empfehlung der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ ist eine Produktkontrolle durch Elution von Mikroorganismen aus allen vorhandenen Kanälen beschrieben.

Gefordert wird ein kultureller Nachweis der Gesamtmikroorganismenzahl und die Abwesenheit von Indikatormikroorganismen aus Kanälen von Endoskopen nach maschinellen, teilmaschinellen oder manuellen Aufbereitungsprozessen (Gesamtprozesswirkung). Das trifft auch für abschließend sterilisierte flexible Endoskope zu, die vor der abschließenden Niedrigtemperatur-Sterilisation untersucht werden müssen.

Eine analoge Untersuchung ist ebenfalls Bestandteil der Validierung des Aufbereitungsverfahrens gemäß der Leitlinie zur Validierung maschineller Reinigungs-Desinfektionsprozesse zur Aufbereitung thermolabiler Endoskope. Im Rahmen der Validierung wird zusätzlich auch die Reinigungswirkung an Praxisinstrumenten geprüft. Das ist von besonderer Bedeutung, da die Wirksamkeit der nachfolgenden Ethylenoxid-, Formaldehyd-, Wasserdampf-, besonders aber der H2O2-Sterilisation vor allem durch Blutreste dramatisch reduziert wird.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Prüfen von flexiblen Endoskopen. Passion Chirurgie. 2025 März; 15(03/QI): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Sterilisation von chirurgischen Instrumenten für laparoskopische Eingriffe in der Handchirurgie

Voraussetzung für eine mikrobizide Wirkung von Dampfsterilisationsverfahren ist die Entfernung von Luft, damit anschließend Wasserdampf kondensieren kann. Kondensierender Wasserdampf (Kondensationswärme) erwärmt die Oberflächen der Instrumente schnell und bewirkt die Abtötung von vegetativen Bakterien, Pilzen, Viren und Bakteriensporen.

Kleinsterilisatoren der Klasse N nach DIN/EN 13060 entfernen die Luft durch Verdrängung mit Wasserdampf. Sie sind zur Sterilisation von massiven Instrumenten ohne Kanäle geeignet. Eine wirksame Sterilisation von Handinstrumenten für laparoskopische Eingriffe ist damit aber nicht möglich.

Kleinsterilisatoren der Klasse B nach DIN/EN 13060 entfernen die Luft durch ein fraktioniertes Vorvakuum. Sie sind daher zur Sterilisation verpackter Instrumente mit Kanälen (Klassifikation „kritisch B“ nach Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI, 2012) geeignet. Daher ist der Kauf eines Dampfsterilisators der Klasse B nach DIN/EN 13060 zu empfehlen.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Sterilisation von chirurgischen Instrumenten für laparoskopische Eingriffe in der Handchirurgie. Passion Chirurgie. 2025 Januar/Februar; 15(01/02): Artikel 04_04.