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Bundeskongress Chirurgie 2017

Fachärzte fordern klares Bekenntnis der Politik zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Pressemitteilung zum Bundeskongress Chirurgie vom 10.-12. März 2017 in Nürnberg

Nürnberg/Berlin, 14. März 2017: „Ein staatsfernes Gesundheitssystem mit freiberuflichen Ärzten und Wahlmöglichkeiten für die Patienten ist ein demokratiestabilisierender Faktor, den es zu erhalten gilt.“ Mit dieser Aussage erntete der Ökonom und Europaexperte Prof. Günter Danner großen Beifall beim politischen Samstagvormittag des 19. Bundeskongresses Chirurgie. Mit ihrem Status als Freiberufler in einem Kammersystem seien deutsche Ärzte europaweit allerdings die Ausnahme, erklärte Prof. Danner und warnte vor Bestrebungen hin zu einer EU-weiten Angleichung und Vergemeinschaftung der Sozialsysteme. Doch auch in Deutschland ist der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit nicht jedem Politiker bewusst, so Dr. Dirk Heinrich vom Spitzenverband Fachärzte: „Viele verwechseln Freiberuflichkeit mit selbstständiger Tätigkeit.“ Anders als Gewerbetreibende erfüllten Freiberufler aber einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, ob nun als Angestellte oder selbstständig tätige Ärzte.

Die ausrichtenden Berufsverbände kritisierten, dass der für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Handlungsspielraum immer weiter beschnitten wurde. So erklärte BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer: „Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss ist mittlerweile ein Apparat, dessen Machtbefugnisse dringend hinterfragt werden müssen.“ BAO-Präsident Dr. Axel Neumann beobachtet eine weitere Entwicklung mit Sorge: „Wir niedergelassenen Fachärzte werden kaum noch von Politikern und Institutionen wahrgenommen, obwohl die Vorteile unserer Arbeit für den Patienten unbestritten sind. Sogar wir selbst argumentieren nur noch mit unseren Kosten – der Wert unserer ärztlichen Leistung, der auf Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung basiert, fällt dabei unter den Tisch!“ Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann ergänzte: „Ob im ambulanten oder stationären Bereich – in allen Gebührenordnungen ist der Anteil des Arztlohns im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt und muss endlich angepasst werden!“ Er riet seinen Kollegen, ihren Anteil an der Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: „Niedergelassene Vertragsärzte haben 20 Milliarden Euro in ihre Praxen und damit in das Gesundheitssystem investiert!“

Echten Gegenwind aus der Politik gab es nicht. Die anwesenden Politiker aus SPD, CSU und FDP bekannten sich klar zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Doch ihre Lösungsansätze harmonieren nur bedingt mit den Forderungen der Ärzteschaft. So rechtfertigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich die Forderung nach einer Bürgerversicherung damit, dass die Politik endlich Lösungen für einkommensschwache Menschen anbieten müsse, die sich ihre Krankenversicherung nicht mehr leisten können: „Hier fehlen mir bislang konstruktive Lösungsvorschläge aus den Reihen der Ärzteschaft.“ Der CSU-Landtagsabgeordnete Bernhard Seiderath bekräftigte die Haltung seiner Partei, mithilfe der unter Ärzten unpopulären Landarztquote den Nachwuchs auf’s Land locken zu wollen. Der FDP-Bundestagskandidat Prof. Andrew Ullmann wiederum versprach, die flächendeckende wohnortnahe Versorgung auch ohne derartige Regularien zu stärken und das Zwei-Säulen-Modell aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht anzutasten, obwohl das FDP-Wahlprogramm für die Bundestagswahl noch nicht verabschiedet wurde.

Die März-Ausgabe ist online

in diesem Monat finden zwei Highlights der chirurgischen Kongressszene statt: der Bundeskongress Chirurgie am ersten März-Wochenende in Nürnberg und ab dem 21. März der 134. Chirurgenkongress in München. Der BDC wird auf beiden Veranstaltungen vertreten sein und vor Ort neben der Mitgliederberatung eine Rechts- und Versicherungsberatung anbieten. Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen wollen, kommen Sie in München an unseren neu gestalteten Stand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe von PASSION CHIRURGIE liegt in diesem Monat in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG). Sie lesen hier u. a. das Editorial von Herrn Professor Gehrke, dem Vertreter der MKG-Chirurgie im BDC sowie zwei weitere Fachartikel zum Thema.

Passion Chirurgie 02/2017

Mindestmengenregelungen erneut in der Diskussion

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC zum aktuellen Krankenhaus-Report 2017

Berlin, 13. März 2017: Seit einigen Jahren sind Mindestmengen umstrittenes Thema in der Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) warnen vor einer generellen Ausweitung der Mindestmengenregelungen, bevor sich bisher eingeführte Vorgaben nicht eindeutig bewährt haben. „Wir benötigen evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der DGCH.

Die DGCH und der BDC sprechen sich für die Spezialisierung in der Chirurgie aus – somit auch für die verstärkte Zentralisierung von Expertise. „Sehr komplexe Eingriffe, vor allem bei bösartigen Erkrankungen, wie zum Beispiel Operationen der Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre sollten nur in Kliniken mit entsprechenden Fallzahlen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt werden. Die Höhe der Fallzahlen bzw. die Erfahrung muss dann aber ganz klar durch Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten Schwellenwerten orientieren“, so Meyer. „Es ist unklar, ob die eingeführten Mindestmengen generell die Qualität steigern – die Datenlage ist nicht eindeutig.“ „Derzeit wird das Instrument der Mindestmengenregulierung politisch im Wesentlichen zur Reduktion bestimmter Eingriffe genutzt“, kritisiert die BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Für einige Operationen wie den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) gilt laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits eine jährliche Mindestmenge von 50 Stück. Krankenhäuser dürfen also nur bei voraussichtlich erbrachter Fallzahl diese Leistung bei gesetzlichen Krankenversicherungen geltend machen. „Ob diese Mindestzahl allerdings einen adäquaten Cut-off-Wert darstellt, ab dem die Qualität gesichert ist oder steigt, ist vollkommen ungeklärt und wurde bisher auch nie wissenschaftlich untersucht“, erklärt Seifert.

„Jede Ausweitung von Mindestmengenregelungen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden – vor allem müssen den geforderten Mindestmengen evidenzbasierte Studien zugrunde liegen. Eine weitere Ausweitung kann nicht als alleiniges Qualitätsmerkmal in der Chirurgie gelten, denn Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems. Allerdings sind Mindestmengenvorgaben bei komplexen operativen Eingriffen für die Behandlungsqualität und Sicherheit für den Patienten durchaus zu fordern“, so Meyer.

134. Chirurgenkongress

Wann sind Mindestmengen in operativen Fächern sinnvoll? Über diese und weitere wichtige Fragen des 134. Chirurgenkongresses der DGCH informieren Sie auf der Vorab-Pressekonferenz am Mittwoch, 15. März 2017, von 11.30 bis 12.30 Uhr im Künstlerhaus München Kongresspräsident Prof. Dr. med. Tim Pohlemann, Homburg/Saar, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC, Allgemein- und Viszeralchirurg Prof. Dr. med. Heinz-Johannes Buhr sowie Kinderchirurg Prof. Dr. med. Stuart Hosie. Während des Kongresses finden die täglichen Pressekonferenzen von Dienstag, 21. März, bis Freitag, 24. März 2017, von 12.00 bis 13.00 Uhr im ICM München, Saal 22b statt.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen würdigt „Ein krankes Haus“

Berlin/Nürnberg 11. März 2017: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat heute den herausragenden Medienbeitrag „Ein krankes Haus“ aus DER SPIEGEL (51/2016) mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgezeichnet. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis an die Autoren.

Kristina Gnirke, Isabell Hülsen und Martin U. Müller erhielten den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen 2017 für ihren Beitrag „Ein krankes Haus“. Er erschien am 17. Dezember 2016 in DER SPIEGEL. Ein privater Klinikkonzern steht im Fokus des Artikels. Gnirke, Hülsen und Müller thematisieren die Ökonomisierung der Krankenhäuser in Deutschland an einem konkreten Beispiel. Die Gesamtproblematik des deutschen Gesundheitssystems wird ausgewogen und fundiert dargestellt.

„Die Folgen unseres kränkelnden Gesundheitssystems werden in „Ein krankes Haus“ anhand eines Beispieles nachvollziehbar für die breite Masse aufgezeigt. Der immer weiter steigende Druck, der auf Ärzten und Pflegepersonal in deutschen Kliniken lastet, wird für den Leser sehr deutlich“, so Meyer. „Daher hat sich die Jury einstimmig für diesen Beitrag entschieden.“

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen endet jedes Jahr am 15. Dezember. Eingereicht werden können Beiträge, die im davor laufenden Jahr in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind.

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Wolfgang Müller-Osten-Medaille verliehen

Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg wurden heute zwei Wolfgang-Müller-Osten-Medaillen durch den BDC-Vorstand verliehen. Der BDC verlieh diese Ehrenmedaillen für besonders großes Engagement im BDC an Herrn Dr. med. Boxberg und Herrn Dr. Giensch.

Dr. med. Werner Boxberg

Der Berufsverband ehrt damit eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat. Besondere Anerkennung gebührt Werner Boxberg für seinen Einsatz um die Belange der Durchgangsärzte. Seiner ehrenamtlichen Arbeit ist es mit zu verdanken, dass der BDC gemeinsam mit den Partnern der gesetzlichen Unfallversicherung Schlichtungsstellen einrichten konnte, die wesentlich zur Erleichterung der Arbeitsbedingungen beitragen.

Dr. med. Manfred Giensch

Der Berufsverband ehrt damit eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat. Besondere Anerkennung gebührt Manfred Giensch für seine jahrzehntelange ausgleichende und innerhalb der Kollegenschaft vermittelnde Führung des Landesverbandes Hamburg. Mit dieser Haltung hat er auch in seiner Zeit als Vorsitzender des BNC wesentlich zu einer Annäherung mit dem BDC beigetragen und damit den Chirurgen in Deutschland insgesamt einen großen Dienst erwiesen.

Neue Versorgungsmodelle – Krankenhäuser und chirurgische Praxen als Konkurrenten oder als Partner?

Berlin/Nürnberg, 10. März 2017: Modelle sektorenübergreifender Versorgung sind dringend notwendig, um den aktuellen Herausforderungen des Gesundheitswesens zu begegnen. Die Zunahme chronischer Erkrankungen in Deutschland, die demografische Entwicklung, aber auch Faktoren wie die Landflucht und die steigenden Informationsmöglichkeiten der Patienten sorgen für einen Wandel in der medizinischen Versorgung. Ob Krankenhäuser und chirurgische Praxen innerhalb dieser neuen Versorgungsmodelle als Partner oder Konkurrenten auftreten, diskutieren Chirurgen auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie vom 10. bis zum 12. März 2017 in Nürnberg.

Es seien dringend innovative Konzepte notwendig, welche die bisherige sektorale Organisation des Gesundheitswesens überwinden helfen, sagt Dr. med. Peter Kalbe, Referatsleiter der niedergelassenen Chirurgen des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Bisherige Versorgungssysteme haben einen Keil zwischen den ambulanten und den stationären Sektor getrieben. Es ist eine Konkurrenzsituation entstanden, die wir beseitigen müssen.“ Laut Kalbe könnten die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens nur durch Kooperation und sektorenverbindende Zusammenarbeit gemeistert werden. „Wir Chirurgen müssen das alle verinnerlichen“, fordert Kalbe.

„Um noch patientenorientierter behandeln zu können, genügt es allerdings nicht, dass wir als Ärzte zusammenarbeiten wollen, sondern es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingung zu schaffen, um Sektorengrenzen in der prä-, peri- und postoperativen Versorgung weiter abbauen zu können“, so Kalbe.

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Bundeskongress Chirurgie: Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Schon heute haben wir alles am BDC-Stand beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg vorbereitet. Der Stand steht! Wir freuen uns, Sie von Freitag bis Sonntag dort zu treffen. Gleich neben uns stehen auch die Kollegen vom Ecclesia Versicherungsdienst bereit, um Ihre Fragen rund um Ihre BDC-Versicherungen zu beantworten. Und falls Sie zwischen den Vorträgen keine Fragen haben sollten, kommen Sie doch einfach für eine kleine Stärkung bei uns vorbei. So oder so, wir freuen uns über Ihren Besuch!

Webseite des Bundeskongress Chirurgie

Gleichstellung in der Medizin

…oder warum Ärztinnen die Quote in der Medizin brauchen und Ärzte nicht

Pünktlich zum Internationalen Frauentag ist der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) nicht wirklich überrascht von der immer wieder aufgestellten Forderung nach einer Männerquote in der Medizin. Der Radiologe Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt warnte unlängst in der FAZ vor den Folgen einer „Feminisierung“ der Ärzteschaft und fordert drastische Reformen für das Medizinstudium.

Bei der sogenannten „Feminisierung“ in der Medizin ist schon der Begriff völlig falsch. Die Medizin wird schon lange durch Frauen bestimmt, wenn man sich etwa die Pflege, die Geburtshilfe, die Physiotherapie und die psychologische Psychotherapie anschaut. Zum anderen sind Frauen jedoch längst nicht in allen Fächern und vor allem nicht in der medizinischen Wissenschaft in der Mehrheit. Die Männerquote wird auch nicht – wie von Freyschmidt behauptet – hinter vorgehaltener Hand diskutiert, sondern gehört in der ärztlichen Selbstverwaltung und in den Fachgesellschaften zum festen negativ besetzten rhetorischen Repertoire.

Der DÄB diskutiert diese Thematik sachbezogen mit dem Ziel, Fach und Berufsbild neu zu gestalten. Das Netzwerk von Ärztinnen, Zahnärztinnen und Medizinstudentinnen fordert schon seit vielen Jahren familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, die eine ausgeglichene Work-Life-Balance ermöglichen. Während bei den Studienanfängern inzwischen mehr als rund 70 Prozent Frauen vertreten sind, wollen immer weniger Männer Ärzte werden, weil Prestige und Gehälter gesunken sind. Die Folge: Ärztinnen verdienen außertariflich nach wie vor weniger als Ärzte und können seltener forschen. Studentinnen wegen ihres Geschlechts zu bestrafen, weil sie bessere Noten haben, ist ebenso absurd wie die Behauptung, dass es darauf beim Medizinstudium nicht ankomme. Wenn dazu noch psychologische Tests zu Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Zuwendung angeraten werden, schießt der Verfasser ein Eigentor, da die sprechende Medizin seit jeher als Plus bei Ärztinnen gilt. Über die Rückzahlung der Studiengebühren könnte man noch streiten, doch auch hier bleibt offen, in welcher Form, wieviel und wann.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbund: „Wir brauchen in Deutschland keine Männerquote für den Zugang zum Medizinstudium. Eine derartige Steuerung der Studienplatzvergabe ist diskriminierend. Was wir tatsächlich brauchen, sind bessere Auswahlverfahren an den Universitäten, die sich an den Anforderungen an unseren Beruf orientieren. Bleiben wir realistisch: Bundesweit beträgt derzeit der Frauenanteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte rund 45 Prozent – hochgerechnet anhand der bisherigen Steigerungsraten werden Ärztinnen in Kliniken und Praxen also frühestens in etwa zehn Jahren entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung vertreten sein“.

Nach einer Dokumentation des DÄB sind Frauen in den Chefetagen nach wie vor höchstens mit 10 Prozent vertreten. Auch in der Wissenschaft kann von einer überwiegend weiblichen Zukunft nicht die Rede sein.

Prof. Dr.med. Gabriele Kaczmarczyk, Vizepräsidentin des DÄB und Leiterin der Untersuchung Women on Top, resümiert: „Der deutschlandweite Durchschnitt an Frauen in Führungspositionen in der Universitätsmedizin liegt gerade mal bei zehn Prozent und Oberärztinnen sind bundesweit in der universitären Medizin mit 31 Prozent vertreten. Dass aber nur sehr wenig Frauen auf Lehrstühlen, in Klinikdirektionen oder Abteilungsleitungen landen, ist einer breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Ein weiterhin geringer Anstieg in den Führungspositionen wird erst nach Jahrzehnten zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Männern und Frauen führen. Eine Quote ist daher auch in diesem Bereich zwingend notwendig.“

Quelle: Deutscher Ärztinnenbund e.V., Rhinstr. 84, 12681 Berlin, www.aerztinnenbund.de, 07.03.2017

Personalanhaltszahlen im Krankenhaus

Henke fordert Personalvorgaben für Ärztlichen Dienst

Der Marburger Bund begrüßt die Vorschläge zur sachgerechteren Abbildung des Pflegepersonalbedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser, mahnt aber zugleich auch wirksame Maßnahmen zur Entlastung des Ärztlichen Dienstes an. “Die Festlegung auf Personaluntergrenzen geht in die richtige Richtung. Wir brauchen in den Krankenhäusern klare Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Das sind wir den Beschäftigten und den Patienten gleichermaßen schuldig”, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zur Vorlage der Schlussfolgerungen von Bund und Ländern aus dem Bericht der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus”.

“Die Stellenpläne im Ärztlichen Dienst sind vielfach auf Kante genäht, mehrere Tausend Arztstellen unbesetzt. Es fehlt an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Politik und Krankenhäuser dürfen sich nicht länger wegducken und die Unterbesetzung im Ärztlichen Dienst ignorieren”, sagte Henke. Mit der Einrichtung einer Expertenkommission zur Bedarfsermittlung im Ärztlichen Dienst könnte geprüft werden, wie im DRG-System der ärztliche Personalbedarf besser abgebildet werden kann.

Der notwendige Personalaufbau könne nur gelingen, wenn ausreichend ärztlicher Nachwuchs für die Krankenhausversorgung zur Verfügung stehe. Dafür reichten die derzeitigen Studienplatzkapazitäten im Fach Medizin aber nicht aus. “Die Länder haben es selbst in der Hand, die Anzahl der Medizinstudienplätze spürbar zu erhöhen und damit dem Ärztemangel entgegenzuwirken.”

Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege:

“Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht.

Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen.

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 07.03.2017; Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 07.03.2017

Neues KBV-Führungstrio gewählt

Das Parlament der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten hat Dr. Andreas Gassen im Amt des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigt. Gemeinsam wird er mit den beiden neu gewählten Vorständen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel die KBV auf neuen Kurs bringen und das Konzept „KBV 2020“ umsetzen.

Verlässlich, teamorientiert und mit klarer Haltung: So positioniert sich das Vorstandstrio an der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In Berlin wählten am Freitag die Delegierten der Vertreterversammlung Dr. Andreas Gassen (Vorstandsvorsitzender), Dr. Stephan Hofmeister (erster stellv. Vorstandsvorsitzender) und Dr. Thomas Kriedel (zweiter stellv. Vorsitzender) zum neuen Führungstrio.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.03.2017