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Wann muss wer warum operiert werden? Chirurgen setzen auf Leitlinien

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC

Die Ärzteinitiative „Klug entscheiden“ erarbeitet derzeit Empfehlungen gegen Über- oder Unterversorgung in der Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) engagiert sich schon seit vielen Jahren dafür, überflüssige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren konsequent zu vermeiden. Die Entscheidungen für oder gegen eine Operation werden grundsätzlich nach ausführlichen Gesprächen mit dem Patienten und gemeinsamem Abwägen getroffen. Daher halten sich die Chirurgen zunächst mit Empfehlungen im Rahmen der Initiative zurück. Auf dem 134. Kongress der DGCH am 24. März 2017 in München erläuterten Experten, welche Bedeutung die aus Amerika stammende Initiative „Choosing wisely“ in der Chirurgie hat.

Die „Choosing Wisely“-Initiative wurde 2012 in den USA gestartet. Ziel war es, unnötige oder zu häufig durchgeführte Verfahren in der Medizin zu definieren. In Deutschland wurde die Initiative von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unter dem Titel „Klug entscheiden“ und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter dem Slogan „Gemeinsam klug entscheiden“ aufgegriffen und um den Aspekt der Unterversorgung erweitert: Seit einigen Monaten erarbeiten nun verschiedene deutsche Fachgesellschaften Top5-Listen, welche Maßnahmen häufiger und welche seltener im Sinne des Patientenwohls angewandt werden sollten.

Das American College of Surgeons, der Verband der US-Chirurgen, hatte beispielsweise in seiner „Top5-Liste“ der zu häufig durchgeführten Maßnahmen die routinemäßigen Röntgenuntersuchungen bei Beschwerden im Brustbereich oder die zu rasche Entscheidung für eine Computertomographie bei Verdacht auf Blinddarmentzündung bei Kindern angeführt. „Das sind Forderungen, die in Deutschland schon lange praktiziert werden“, sagt Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Er verweist auf die wissenschaftlichen Leitlinien, die auf Basis der Evidenz basierten Medizin bereits klare Empfehlungen enthalten.

„Die Leitlinien stellen einen gewissen Schutz vor einer Unter- wie auch Überversorgung dar“, betont Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). „Die To Do’s oder Don’t do’s werden in den Leitlinien sowohl in der Lang-, als auch in der Kurzversion deutlich herausgestellt und in den Patienteninformationen klar erläutert.“ Diese seien bekannt und sollten schon lange im klinischen Alltag praktiziert werden.

Darüber hinaus sei es in der Chirurgie üblich, Fragen nach der Notwendigkeit und Nebenwirkung einer Untersuchung oder Behandlung bereits beim ersten Kontakt mit dem Patienten zu klären. „Wir informieren außerdem regelhaft über bestehende Alternativen und raten den Patienten, wenn sinnvoll, von einer Operation ab oder gegebenenfalls abzuwarten“, sagt der BDC-Präsident. Das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung mit dem Patienten sollte schon lange im klinischen Alltag umgesetzt werden und ist in weiten Teilen der Chirurgie fest verankert. Dies sei mitentscheidend für den unverzichtbaren Vertrauensaufbau zwischen dem Patienten und „seinem“ Chirurgen.

Aus Sicht von DGCH und BDC sei es daher jetzt nicht angezeigt, parallel zu den Leitlinien weitere Empfehlungen zu benennen. „Die Chirurgen werden die derzeitige Entwicklung sorgfältig beobachten, warten jedoch mit eigenen Empfehlungen ab“, so Meyer. Die jetzt bereits vorliegenden Empfehlungen seien nicht vollständig und wiederholten zum Teil längst bekannte und praktizierte Hinweise. „Teilweise beruhen die Empfehlungen auch auf subjektiven Erfahrungen der Autoren“, so Meyer. Im Gegensatz dazu wurden die zahlreichen vorliegenden Leitlinien nach einer transparenten Methodik und häufig in Abstimmung mit Patientenvertretern erarbeitet. Auch ob und welche Auswirkungen diese Top5-Empfehlungen tatsächlich auf die Verbesserung der Versorgungsqualität haben werden, sei nicht sofort, sondern erst im langfristigen Verlauf abzusehen.

Hintergrund zur Initiative „Klug entscheiden“
https://www.dgim.de/veroeffentlichungen/klug-entscheiden/
Top5 des American College of Surgeons
http://www.choosingwisely.org/societies/american-college-of-surgeons/

Neues Screening der Bauchschlagader

Operieren oder abwarten – wozu Chirurgen raten

Männer über 65 Jahre können demnächst an einer kostenlosen Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas der Bauchschlagader teilnehmen. Etwa zwei von 1.000 Männern wird danach zu einer Operation geraten, die einem lebensbedrohlichen Riss der Hauptschlagader zuvorkommen soll. In anderen Fällen kann abgewartet werden, ob der Durchmesser der Aorta weiter zunimmt.

Ein Bauch-Aortenaneurysma ist eine krankhafte Ausweitung der Hauptschlagader. Sie tritt bei Männern im höheren Alter fünffach häufiger auf als bei Frauen. Die wichtigsten Risikofaktoren sind Rauchen, ein langjähriger Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette. Auch Männer, die bereits einen Herzinfarkt erlitten haben oder bei denen in der Familie ein Aneurysma aufgetreten ist, sind besonders gefährdet.

Eine Früherkennung ist durch eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader möglich. „Sie wird demnächst allen Männern über 65 Jahre als Kassenleistung angeboten, was wir Chirurgen uneingeschränkt begrüßen“, erklärt Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Experten gehen davon aus, dass bei 20 von 1.000 Männern ein Aneurysma gefunden wird, das aber nur bei 2 von 1.000 Männern eine lebensbedrohliche Größe erreicht hat.

Eine lebensbedrohliche Größe ist bei einem Durchmesser von 5,5 Zentimetern gegeben. Manchmal zeigt auch eine Pilzform an, dass das Aneurysma jederzeit einreißen kann. „Diese Ruptur führt zu einer schweren inneren Blutung, die auch bei einer sofortigen Operation nur in etwa 60 Prozent der Fälle überlebt wird, wenn der Patient das Krankenhaus lebend erreicht“, sagt Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG). In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 1.200 Menschen an geplatzten Bauch-Aortenaneurysmen. Prominente Opfer waren beispielsweise Albert Einstein oder Thomas Mann.

Eine frühzeitige Behandlung kann den Tod verhindern. Zur Auswahl stehen zwei Methoden. Bei der klassischen Operation eröffnet der Chirurg den Bauchraum und ersetzt nach beidseitigem Abklemmen der Aorta das Aneurysma durch eine Gefäßprothese. Beim häufiger angewandten endovaskulären Verfahren wird über beide Leistenschlagader ein sogenannter Stentgraft in die Aorta geschoben, der das Aneurysma von innen überdeckt. „Der Eingriff ist schonender, weil die Bauchhöhle nicht eröffnet wird und die Zirkulation nicht wesentlich unterbrochen wird“, erklärt Schmitz-Rixen, der die Klinik für Gefäß- und Endovascularchirurgie an der Universität Frankfurt leitet. „Nachteilig ist eine regelmäßige, immer lebenslange Überwachung.“

Beide Behandlungen sind nicht ohne Risiken. Einige Patienten sterben nach dem Eingriff, wenngleich das Risiko sehr gering ist. „Nach den neuesten Zahlen der DGG beträgt die Sterblichkeit 5,4 Prozent bei der Operation und 0,9 Prozent nach dem endovaskulären Verfahren“, berichtet Gefäßchirurg Schmitz-Rixen. Dennoch muss das individuelle Sterblichkeitsrisiko nach Ansicht des Experten in die Kalkulation einbezogen werden.

„Jüngere Patienten ohne weitere Begleiterkrankungen sollten sich auf jeden Fall behandeln lassen“, rät DGG-Experte Schmitz-Rixen. Bei einem älteren Menschen über 80 Jahre, der stark übergewichtig ist, unter der chronischen Lungenerkrankung COPD leidet, eine eingeschränkte Nierenfunktion oder schon einen Herzinfarkt erlitten hat, falle die Entscheidung schwieriger. „Nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken kann es günstiger sein, Blutdruck und Blutfette zu behandeln und abzuwarten, ob das Aneurysma sich weiter vergrößert“, bilanziert der Chirurg.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 23.03.2017

Schicksale von 308 jüdischen Chirurgen im Dritten Reich

Neuer Gedenkband: Verfolgung, Ermordung, Emigration

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) erinnert in einem aktuell erschienenen Gedenkband an 308 jüdisch-chirurgische Mitglieder, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden. „Damit wollen wir uns der Verpflichtung stellen, Zeugnis abzulegen“, erklärte DGCH-Präsident Professor Dr. med. Tim Pohlemann anlässlich des 134. Chirurgenkongresses in München. Dort präsentierte Herausgeber Professor Dr. med. Hans-Ulrich Steinau zusammen mit der Medizinhistorikerin Dr. phil. Rebecca Schwoch den zweiten Band zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in den Jahren 1933-1945 mit dem Titel „Die Verfolgten“ erstmals der Öffentlichkeit.

Es begann häufig mit berufspolitischer Entwürdigung und öffentlicher Diskriminierung: Im April 1933 forderte der DGCH-Vorsitzende Professor Wilhelm Konrad Röpke alle jüdischen Redner auf dem Chirurgenkongress auf, „angesichts der heutigen nationalen Strömung (…) zurückzutreten“. Röpkes Worte markieren den Auftakt zu systematischer Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Chirurgen im Dritten Reich – auf Sanktionen und Entlassungen folgten bald Deportation und Ermordung, in vielen Fällen auch Emigration.

Die DGCH hat dieses bisher ungeschriebene Kapitel ihrer Geschichte jetzt aufarbeiten lassen. Insgesamt 308 unterschiedliche Schicksale von verfolgten Mitgliedern der DGCH hat die Hamburger Medizinhistorikerin Rebecca Schwoch recherchiert und in dem Gedenkband „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Die Verfolgten“ zusammengetragen. „Diesen Menschen und ihren Familien wieder einen Platz zu bieten und an sie zu erinnern, aber auch, um zum Nachdenken anzuregen, dafür steht dieses Buch“, sagt Schwoch.

Die biographischen Porträts sind, je nach vorgefundener Quellenlage, unterschiedlich umfassend. Fragmentarisch überliefertes Schicksal hinterlässt gerade aufgrund der „Leerstellen“ eine besonders erschütternde Wirkung, wie das Beispiel von Dr. med. Else Philippine Levy zeigt. Zunächst als HNO-Ärztin in Berlin-Schöneberg niedergelassen und dann von 1938 bis 1942 als „Krankenbehandlerin“ im Jüdischen Krankenhaus tätig, tauchte das DGCH-Mitglied im November 1942 unter. „Doch hat jemand ihr Versteck verraten, sie wurde ermordet“, berichtet Schwoch. Mehr ist nicht bekannt.

Während das gewaltsame Lebensende von Philippine Levy in der Rekonstruktion nur bruchstückhaft nachgezeichnet werden kann, sind die Todesumstände anderer Schicksale zumindest mit Ort und Jahreszahl verbunden. So bei Dr. med. Marga Wolf, die ab 1919 in Stuttgart niedergelassen war und eine Praxis als Allgemeinpraktikerin, Chirurgin und Geburtshelferin sowie Ärztin für Frauen- und Kinderkrankheiten führte. „Sie ist im Juni 1943 ins Ghetto Theresienstadt deportiert worden, wo sie im Januar 1944 zu Tode kam“, schreibt Schwoch.

Um der Verfolgung zu entgehen und das eigene Leben zu retten, flüchteten gut 50 Prozent der Ärzte ins Ausland – vornehmlich in die USA, nach Palästina und England. „Davon konnte in der neuen Heimat wiederum die Hälfte wieder fachärztlich arbeiten oder sogar Karriere machen“, sagt Schwoch. Doch die Biographien zeigen auch, dass die Emigration selbst erfahrenen Chirurgen entehrende Hürden bereitete, etwa in Form erneuter Assistenzjahre, Examensprüfungen, Tätigkeiten weit unter Qualifikation oder gar Arbeitslosigkeit. San. Rat. Dr. Jakob Frank beispielsweise, bis 1933 Direktor der Fürther Städtischen Krankenhauses, hielt sich in New York als Altenpfleger über Wasser und starb dort 1953 in bitterer Armut.

Der Gedenkband will jedem einzelnen der Verfolgten in einer Kurzbiographie ein Denkmal setzen, heißt es im Geleitwort von Michael Trede. Der ehemalige Präsident der DGCH, selbst als zehnjähriger Junge 1939 aus Nazi-Deutschland geflohen, fügt hinzu: „Es liegt nun an uns, vor allem aber an der jüngeren Chirurgengeneration, dieses Buch so zu lesen, dass so etwas nie wieder vorkommt.“

Rebecca Schwoch: „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Band II: Die Verfolgten“, hrsg. von Hartwig Bauer, Ernst Kraas und Hans-Ulrich Steinau im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Kaden Verlag Heidelberg 2017. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 22.03.2017

Folgen des Brexit für die Chirurgie

Experten befürchten Ärzte-Exodus, Pflegemangel und weniger Forschung

Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union – der so genannte „Brexit“ – wirft nicht nur in Politik und Wirtschaft ernste Fragen auf. Auch unter den europäischen Ärzten und Pflegekräften herrscht Unruhe. Denn derzeit profitiert das medizinische Personal von der engen Kooperation, allen voran die Chirurgen: Etwa ein Viertel der britischen Herz-Thorax-Chirurgen haben ihre Ausbildung im europäischen Ausland gemacht, mehr als in jeder anderen Ärztegruppe. Welche Auswirkungen der Brexit für Europas Gesundheitssysteme hat, mit welchen Folgen die derzeitig rund 1.000 deutschen Ärzte in Großbritannien rechnen müssen und was auf die Patienten zukommen könnte, diskutieren Chirurgen aktuell beim 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gibt es viele offene Fragen, die das dortige Gesundheitssystem betreffen: Dürfen ausländische Ärzte und Pflegekräfte weiterhin in Großbritannien arbeiten? Werden sich die Arbeitsbedingungen ändern? Welche Folgen hat der Austritt auf Forschung, internationale medizinische Zusammenarbeit und Arzneimittelversorgung?

Im gesamten britischen Gesundheitssystem arbeiten rund 57.000 Menschen, die aus anderen EU-Ländern kommen. Laut einer Umfrage der British Medical Association (BMA) unter fast 1.200 Ärzten überlegen bereits 42 Prozent der Befragten, das Land zu verlassen. „Das beträfe konkret etwa 4.000 Ärzte“, betont Dr. med. Gunda Leschber, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT). „Grund für die Abwanderungsüberlegungen sind vorwiegend Sorgen um die Stellung der ausländischen Ärzte und die öffentliche Einstellung ihnen gegenüber“, berichtet Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH.

Während also ein Ärzte-Exodus droht, ist ein dramatischer Rückgang von Bewerbungen ausländischer Krankenschwestern auf englische Jobangebote bereits Realität. „Es zeichnet sich ein Pflegemangel ab“, so Leschber. Zudem interessieren sich immer weniger ausländische Studenten für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote in Großbritannien. Grund: Die rund 125.000 Studierenden aus dem EU-Ausland hätten nach dem Brexit kein Recht mehr auf ein britisches Darlehen.

„Von Studenten über Pflegekräfte bis hin zu Chefärzten wird der EU-Austritt vermutlich einen ganzen Rattenschwanz an problematischen Veränderungen für die Medizin mit sich bringen, insbesondere für die Chirurgie“, befürchtet DGT-Präsidentin Leschber, zugleich Chefärztin für Thoraxchirurgie an der Evangelischen Lungenklinik Berlin gGmbH. Mittel- und langfristig dürfte dies auch negative Folgen für die Patientenversorgung haben. Schon jetzt hat das britische Gesundheitssystem mit einem Ärztemangel zu kämpfen: Zwischen 2013 und 2015 ist die Anzahl freier Stellen für Ärzte um 60 Prozent gestiegen. „Die Situation wird sich weiter verschärfen“, meint die Lungenchirurgin.

Hinzu kommen Befürchtungen, dass die Forschung im Vereinigten Königreich unter dem Brexit leiden wird. Denn die Insel ist bisher der größte Empfänger von wissenschaftlichen Fördermitteln der EU. „Die Gelder sind wichtig für die Universitäten, und es besteht die Sorge, dass mit dem Verlust der Gelder auch die internationale Reputation und Attraktivität für Wissenschaftler nachlässt“, berichtet Leschber. Wird die Wissenschaftsförderung eingeschränkt, geht dies nicht nur zulasten der britischen Spitzenforschung. „Auch Patienten hätten infolgedessen weniger Zugang zu innovativen Therapien“, betont Leschber.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 21.03.2017

BDC-Beratung beim Chirurgenkongress

Morgen ist es soweit: Der 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie startet in München. Natürlich wird auch der BDC mit von der Partie sein. Auf dem Messegelände wird heute schon fleißig gewerkelt, damit morgen auch alles pünktlich fertig ist. Unser Stand steht auch schon fast. Sie finden uns im ICM, Stand 371, Foyer OG.

Fragen zum Versicherungsschutz?

Direkt neben uns finden Sie unsere Partner vom Ecclesia Versicherungsdienst, die Ihre Fragen zu Versicherungen beantworten.

Beratung in Sachen Recht

Wir bieten im Rahmen des Kongresses auch Rechtsberatung von unserem Justitiar Herrn Dr. Heberer an. Die Beratung findet am Mittwoch, den 22. März statt, im Raum 0.336 von 12:00-17:30 Uhr statt (Anmeldung am BDC-Stand. 371, Foyer OG oder unter 030/28004-100).

Wir freuen uns auf Sie.

134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

134. Chirurgenkongress 2017: BDC-Sitzungen & KidsClub Chirurgie

Anmeldung zur Kinderbetreuung auf dem 134. Chirurgenkongress in München

Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr im beim Chirurgenkongress in München eine Kinderbetreuung anbieten zu können. An allen Kongresstagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos betreuen zu lassen.

Wie schon in den letzten Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

Kids Club ist eine Initiative des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Frauen in der Viszeralmedizin, Frauen in der Thoraxchirugie, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Der Kids Club wird darüber hinaus von Covidien unterstützt.

HIER finden Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen können Sie sich gern an die BDC-Geschäftsstelle wenden.

Ansprechpartner:
Maren Bruske
Tel.: 030/28004-150
E-Mail: bruske@bdc.de

BDC-Sitzungen beim 134. Chirurgenkongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

21. bis 24. März 2017 – ICM München
Trailer zum Kongress

Mittwoch, 22. März 2017

12.00 – 17.30 Raum 0.336 Rechtsberatung für BDC-Mitglieder mit BDC-Justitiar Dr. Jörg Heberer
(Anmeldung Foyer OG, Stand-Nr. 371 oder unter 030/28004-100)
15.30 – 17.00 Saal 21 Ambulante Versorgung: Wo geht der Weg hin? Die Not der Notaufnahmen
17.30 – 19.00 Saal 21 Antibiotika up-date in der Chirurgie
19.00 – 20.00 Saal 21 BDC-Mitgliederversammlung

Donnerstag, 23. März 2017

10.30-12.00 Saal 21 Chirurgische Nachwuchsarbeit: Zwischen Personalakquise und Talentförderung
10.30 – 12.00 Raum Schliersee Workshop: Antikorruptionsgesetz
14.00 – 15.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Teil 1: chirurgisch-fachliche Möglichkeiten in der Praxis

16.00 – 17.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Part 2: Zulassung und Vertragsgestaltung

Freitag, 24. März 2017

08.30-10.00 Saal 2 Zukunft der Chirurgie: Macher oder Dienstleister
10.30-12.00 Saal 2 Brauchen wir wirklich Choosing wisely / Klug entscheiden?
15.00-16.30 Saal 2 Zukunftschancen in den chirurgischen Fachgebieten
16.30-18.00 Saal 2 Profit Center Chirurgie: Wie soll sich alles rechnen?
134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

BÄK fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

Die Bundesärztekammer fordert einen größeren Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf müsse in diesem Punkt erweitert werden. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, z.B. im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. „Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz“, so Montgomery.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 16.03.2017

Bundeskongress Chirurgie 2017

Fachärzte fordern klares Bekenntnis der Politik zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Pressemitteilung zum Bundeskongress Chirurgie vom 10.-12. März 2017 in Nürnberg

Nürnberg/Berlin, 14. März 2017: „Ein staatsfernes Gesundheitssystem mit freiberuflichen Ärzten und Wahlmöglichkeiten für die Patienten ist ein demokratiestabilisierender Faktor, den es zu erhalten gilt.“ Mit dieser Aussage erntete der Ökonom und Europaexperte Prof. Günter Danner großen Beifall beim politischen Samstagvormittag des 19. Bundeskongresses Chirurgie. Mit ihrem Status als Freiberufler in einem Kammersystem seien deutsche Ärzte europaweit allerdings die Ausnahme, erklärte Prof. Danner und warnte vor Bestrebungen hin zu einer EU-weiten Angleichung und Vergemeinschaftung der Sozialsysteme. Doch auch in Deutschland ist der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit nicht jedem Politiker bewusst, so Dr. Dirk Heinrich vom Spitzenverband Fachärzte: „Viele verwechseln Freiberuflichkeit mit selbstständiger Tätigkeit.“ Anders als Gewerbetreibende erfüllten Freiberufler aber einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, ob nun als Angestellte oder selbstständig tätige Ärzte.

Die ausrichtenden Berufsverbände kritisierten, dass der für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Handlungsspielraum immer weiter beschnitten wurde. So erklärte BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer: „Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss ist mittlerweile ein Apparat, dessen Machtbefugnisse dringend hinterfragt werden müssen.“ BAO-Präsident Dr. Axel Neumann beobachtet eine weitere Entwicklung mit Sorge: „Wir niedergelassenen Fachärzte werden kaum noch von Politikern und Institutionen wahrgenommen, obwohl die Vorteile unserer Arbeit für den Patienten unbestritten sind. Sogar wir selbst argumentieren nur noch mit unseren Kosten – der Wert unserer ärztlichen Leistung, der auf Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung basiert, fällt dabei unter den Tisch!“ Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann ergänzte: „Ob im ambulanten oder stationären Bereich – in allen Gebührenordnungen ist der Anteil des Arztlohns im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt und muss endlich angepasst werden!“ Er riet seinen Kollegen, ihren Anteil an der Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: „Niedergelassene Vertragsärzte haben 20 Milliarden Euro in ihre Praxen und damit in das Gesundheitssystem investiert!“

Echten Gegenwind aus der Politik gab es nicht. Die anwesenden Politiker aus SPD, CSU und FDP bekannten sich klar zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Doch ihre Lösungsansätze harmonieren nur bedingt mit den Forderungen der Ärzteschaft. So rechtfertigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich die Forderung nach einer Bürgerversicherung damit, dass die Politik endlich Lösungen für einkommensschwache Menschen anbieten müsse, die sich ihre Krankenversicherung nicht mehr leisten können: „Hier fehlen mir bislang konstruktive Lösungsvorschläge aus den Reihen der Ärzteschaft.“ Der CSU-Landtagsabgeordnete Bernhard Seiderath bekräftigte die Haltung seiner Partei, mithilfe der unter Ärzten unpopulären Landarztquote den Nachwuchs auf’s Land locken zu wollen. Der FDP-Bundestagskandidat Prof. Andrew Ullmann wiederum versprach, die flächendeckende wohnortnahe Versorgung auch ohne derartige Regularien zu stärken und das Zwei-Säulen-Modell aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht anzutasten, obwohl das FDP-Wahlprogramm für die Bundestagswahl noch nicht verabschiedet wurde.

Die März-Ausgabe ist online

in diesem Monat finden zwei Highlights der chirurgischen Kongressszene statt: der Bundeskongress Chirurgie am ersten März-Wochenende in Nürnberg und ab dem 21. März der 134. Chirurgenkongress in München. Der BDC wird auf beiden Veranstaltungen vertreten sein und vor Ort neben der Mitgliederberatung eine Rechts- und Versicherungsberatung anbieten. Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen wollen, kommen Sie in München an unseren neu gestalteten Stand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe von PASSION CHIRURGIE liegt in diesem Monat in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG). Sie lesen hier u. a. das Editorial von Herrn Professor Gehrke, dem Vertreter der MKG-Chirurgie im BDC sowie zwei weitere Fachartikel zum Thema.

Passion Chirurgie 02/2017

Mindestmengenregelungen erneut in der Diskussion

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC zum aktuellen Krankenhaus-Report 2017

Berlin, 13. März 2017: Seit einigen Jahren sind Mindestmengen umstrittenes Thema in der Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) warnen vor einer generellen Ausweitung der Mindestmengenregelungen, bevor sich bisher eingeführte Vorgaben nicht eindeutig bewährt haben. „Wir benötigen evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der DGCH.

Die DGCH und der BDC sprechen sich für die Spezialisierung in der Chirurgie aus – somit auch für die verstärkte Zentralisierung von Expertise. „Sehr komplexe Eingriffe, vor allem bei bösartigen Erkrankungen, wie zum Beispiel Operationen der Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre sollten nur in Kliniken mit entsprechenden Fallzahlen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt werden. Die Höhe der Fallzahlen bzw. die Erfahrung muss dann aber ganz klar durch Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten Schwellenwerten orientieren“, so Meyer. „Es ist unklar, ob die eingeführten Mindestmengen generell die Qualität steigern – die Datenlage ist nicht eindeutig.“ „Derzeit wird das Instrument der Mindestmengenregulierung politisch im Wesentlichen zur Reduktion bestimmter Eingriffe genutzt“, kritisiert die BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Für einige Operationen wie den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) gilt laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits eine jährliche Mindestmenge von 50 Stück. Krankenhäuser dürfen also nur bei voraussichtlich erbrachter Fallzahl diese Leistung bei gesetzlichen Krankenversicherungen geltend machen. „Ob diese Mindestzahl allerdings einen adäquaten Cut-off-Wert darstellt, ab dem die Qualität gesichert ist oder steigt, ist vollkommen ungeklärt und wurde bisher auch nie wissenschaftlich untersucht“, erklärt Seifert.

„Jede Ausweitung von Mindestmengenregelungen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden – vor allem müssen den geforderten Mindestmengen evidenzbasierte Studien zugrunde liegen. Eine weitere Ausweitung kann nicht als alleiniges Qualitätsmerkmal in der Chirurgie gelten, denn Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems. Allerdings sind Mindestmengenvorgaben bei komplexen operativen Eingriffen für die Behandlungsqualität und Sicherheit für den Patienten durchaus zu fordern“, so Meyer.

134. Chirurgenkongress

Wann sind Mindestmengen in operativen Fächern sinnvoll? Über diese und weitere wichtige Fragen des 134. Chirurgenkongresses der DGCH informieren Sie auf der Vorab-Pressekonferenz am Mittwoch, 15. März 2017, von 11.30 bis 12.30 Uhr im Künstlerhaus München Kongresspräsident Prof. Dr. med. Tim Pohlemann, Homburg/Saar, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC, Allgemein- und Viszeralchirurg Prof. Dr. med. Heinz-Johannes Buhr sowie Kinderchirurg Prof. Dr. med. Stuart Hosie. Während des Kongresses finden die täglichen Pressekonferenzen von Dienstag, 21. März, bis Freitag, 24. März 2017, von 12.00 bis 13.00 Uhr im ICM München, Saal 22b statt.