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Service-Tipp: Mediathek der DGCH

Jetzt auch für BDC-Mitglieder kostenfrei

Als BDC-Mitglied können Sie ab jetzt kostenfrei auf über 400 Medien der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie zu Aus- und Fortbildungszwecken zugreifen. Einfach neu registrieren, Ihren Zugang anfragen und los geht’s. Das Gremium der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Medien (CAM) prüft kontinuierlich neue Beiträge und entscheidet über deren Aufnahme  so wird der Bestand stetig erweitert.

Für Berufseinsteiger: BDC-Zertifikat „Common Trunk“

Curriculum Basischirurgie: Grundwissen und erste praktische Fertigkeiten

Das BDC-Programm „Common Trunk“ vermittelt Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die ersten praktischen Fertigkeiten, welche für die chirurgische Tätigkeit auf Station, in der Ambulanz, der Notaufnahme und auf der Intensivstation in den ersten beiden Jahren der Weiterbildung erforderlich sind.

Praxisnahe Weiterbildungsinhalte

Das Angebot besteht aus einem strukturierten Portfolio aus Seminaren und Workshops, in denen die notwendigen Weiterbildungsinhalte praxisrelevant und praxisnah vermittelt werden. Hierzu gehört auch das Training von chirurgischen Techniken für die verschiedenen Fachdisziplinen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Management von Notfällen auf Station und im Bereitschaftsdienst. Die verschiedenen Seminare und Workshops lassen sich inhaltlich und organisatorisch gut in die ersten zwei Weiterbildungsjahre des Common Trunk begleitend einbauen. Nach Teilnahme an einem der Basisseminare „Common Trunk“ und einem weiteren der angebotenen Workshops wird durch die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat „Common Trunk“ verliehen.

Workshop “Intensivmedizin & Reanimation”

Potsdam: 16.-17.06.2017, mehr Informationen

 

Als integraler Bestandteil der Common Trunk-Weiterbildung vermittelt dieser zweitägige Workshop die Grundlagen der Intensivmedizin und Reanimation. Während des sehr praxisorientierten Workshops widmen sich die Teilnehmer in kleinen Gruppen den folgenden Themen:

 

  • Diagnostik, Therapie und Monitoring schwerkranker Patienten
  • Reanimation und Management auf der Intensivstation
  • Atemwegsmanagement
  • Defibrillation
  • mechanischen Beatmung
  • intraossäre Zugänge
  • septische, blutende, delirante und polytraumatisierte Patienten
  • u.v.m.

Fehlende Investitionsmittel führen zu Mehrbelastung des Personals

Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2017 zeigt deutlich, dass die mangelnde Investitionsausstattung durch die Länder die Krankenhäuser in eine problematische Situation bringt. “Die Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung und verweigern damit den Krankenhäusern lebensnotwendige Finanzmittel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwendige Weiterentwicklungen. So können wir die Digitalisierung nicht voranbringen und damit auch keine Entlastung für das Personal durch neue digitale Prozesse herbeiführen. Gleiches gilt auch für baulichen Maßnahmen und die instrumentelle Ausstattung der Kliniken, die wir aufgrund der fehlenden Mittel nicht so verbessern können, wie es notwendig wäre, um das Personal zu entlasten”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

In der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme wird neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung auch die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Zusammengefasst stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,8 Milliarden Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des durchschnittlichen Investitionsvolumens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berücksichtigung eines bestandserhaltenden Investitionsbedarfs von mindestens sechs Milliarden Euro (ohne den jährlichen Investitionsbedarf für Universitätsklinika (Lehre und Forschung sowie Ausbildungsstätten) zeigt sich weiterhin eine Investitionslücke von über 100 Prozent – ein absolut beschämender Zustand!

Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auch aktuelle Entwicklungen wie z. B. zum Thema planungsrelevante Qualitätsindikatoren. Weitere Übersichten u. a. zu den Regelungen zum Strukturfonds, zur kommunalen Beteiligung an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sowie zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Unterstützung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zeigen die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern.

Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystr. 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 18.04.2017

Schöne Ostern mit unserer neuen Ausgabe

Im Fokus: Orthopädie und Unfallchirurgie

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

in dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE stehen die aktuellen politischen Entwicklungen im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie im Fokus. Ein Artikel zum Thema Radiusfraktur als eine der häufigsten Verletzungen des Menschen ergänzt diesen Schwerpunkt.

Unsere Vizepräsidentin Frau Professor Seifert hat für diese Ausgabe einen Artikel initiiert, der einen Rundumblick in die europäischen Nachbarländer wirft, um deren Weiterbildung und Berufsstrukturen im Gebiet Chirurgie zu beleuchten.

Bei aller notwendiger Spezialisierung – durch den medizinisch technischen und wissenschaftlichen Fortschritt – darf auch die Gemeinschaft innerhalb der Chirurgie nicht zu kurz kommen. Gemeinsame Werte und Ziele der gesamten chirurgischen Berufsgruppe sind notwendig, um politische Rahmenbedingungen beeinflussen zu können. Dieser Anspruch wird im vorliegenden Heft aufgegriffen und aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchtet.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostern und eine interessante Lektüre.

Ihr BDC

Schadenfälle in den Krankenhäusern gleichbleibend niedrig im Promillebereich

Auswertung der repräsentativen Langzeitstudie der Ecclesia Gruppe

Trotz gestiegener Anforderungen ist die Zahl der Schadenfälle in den Krankenhäusern über Jahre hinweg nahezu gleich auf einem extrem niedrigem Niveau geblieben. Wie eine repräsentative Langzeitauswertung der Ecclesia Gruppe zwischen 1996 und 2014 zeigt, wurden bei ca. 330 Millionen Behandlungen im Zeitraum von 19 Jahren rund 116.000 Entschädigungen registriert. Das entspricht einer Quote von 0,36 Promille.

“Auffällig ist, dass gerade in der Geburtshilfe die Zahl der Ansprüche und noch deutlicher die Zahl der berechtigten Ansprüche zurückgeht”, erklärt Manfred Klocke, Hauptgeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. 70 Prozent der Entschädigungsfälle seien zwischen Geschädigten und Versicherern außergerichtlich vereinbart worden. Die Zahlen machten deutlich, dass die immer wieder behauptete Flut an Behandlungsfehlern nichts mit der Realität zu tun habe.

“Wir lernen aus unseren Fehlern und tragen so dazu bei, in Zukunft noch besser zu werden”, stellt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fest. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. “Patientensicherheit wird in unseren Krankenhäusern großgeschrieben”, resümiert Baum.

Dass die Zahl der Behandlungsfehler seit 1996 trotz deutlich gesteigerten Patientenzahl (von 16,2 auf 19,2 Millionen) kaum gestiegen sei, sei den aktiven Bemühungen der Krankenhäuser um Qualität sowie dem Engagement ihrer Mitarbeiter zu verdanken. “Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht”, erklärt er und betont: “Aber Qualität gibt es nicht umsonst, ausreichendes und gutes Personal kostet. Und Qualität braucht Investitionen. Die unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder ist inzwischen ein zentrales Problem bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung”, so Baum.

Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 11.04.2017

Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstr. 4,  32758 Detmold ,  www.ecclesia-gruppe.de, 11.04.2017

Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten.

Übersicht mit allen EBM-Änderungen

Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst.

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen (Beschlussteil A): kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u. a. Änderung der jeweils ersten Anmerkung bei den Gebührenordnungspositionen (GOP) 13294, 13344, 13394, 13494, 13543, 13594, 13644 und 13694

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses (ergEBA) in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Notfallpauschalen: Aufnahme der GOP 01205, 01207, 01223, 01224 und 01226 in den Abschnitt 1.2 und Änderung der Bewertung der GOP 01210

Beschlüsse des BA in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

  • Telekonsile: Aufnahme des Abschnitts 34.8 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen)
  • Detailänderungen Humangenetik, Teil B: Änderung der Bewertung der GOP 32937
  • OPS-Kodes 2017: Anhang 2 – Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2017

Beschlüsse des BA in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

  • Videosprechstunde: Aufnahme der GOP 01439 und 01450 sowie Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen 4.3.1
  • Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung: Aufnahme der GOP 03355, 04590 und 13360 für die Anleitung eines Patienten bzw. der Bezugsperson zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes
  • Versorgungspauschale Kindernephrologie: Aufnahme der GOP 04563 als Zuschlag für die kindernephrologische Betreuung

Beschluss des BA in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen, Teil B: kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u.a. Anpassung der Obergrenze der der Berechnungsfähigkeit der GOP 04417, 04418, 13552 und 13554 für bestimmte Patienten

Beschluss des BA in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • iFOBT, Teil A: Anpassung des EBM an die geänderte Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Streichung GOP 01734, Aufnahme GOP 01737, 01738 und 32457 sowie Änderung GOP 01740)

Beschluss des BA in seiner 393. Sitzung am 29. März 2017

  • EBM-Detailänderungen (Teil A): kleinere inhaltliche Anpassungen im Abschnitt 19.4 sowie 40.5 EBM

Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

  • Beschlüsse im Zusammenhang mit den Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie
    • Beschluss 1 (Teil A): diverse Anpassungen in den Abschnitten 35.1 und 35.2, u.a. Aufnahme der psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151) und der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152)
    • Beschluss 2: Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzung

Beschlüsse zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung nach § 116b Absatz 6 Satz 8 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergEBA in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • ASV-Strukturpauschalen: Aufnahme des Kapitels 51 und des Anhangs 6

Beschluss des ergEBA in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Umstrukturierung Bereich VII EBM, Teil A: Aufnahme weiterer Bestimmungen, Anpassungen in den Kapiteln 50 und 51 sowie Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 6

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

116117: Muss es wirklich die Notaufnahme sein?

Bereitschaftsdienst – 116117: Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten.

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind.

Seit fünf Jahren gibt es für solche Fälle die Rufnummer 116117. Sie gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und kann fest oder mobil gewählt werden. Damit erreichen Patienten den ärztlichen Bereitschaftsdienst – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

„Die 116117 ist bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden genau die richtige Anlaufstelle – und zwar außerhalb der Praxiszeiten“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Über 6,2 Millionen Anrufer haben 2016 die Nummer genutzt. Doch wir wollen sie noch bekannter machen“, kündigte der KBV-Chef an. Diesem Ziel dienen werbliche Aktionen wie großformatige Plakate, oder Radiospots, die im Rahmen der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ im Laufe dieses Jahres geschaltet werden. Außerdem wird es am 11. Oktober einen bundesweiten Tag des ambulanten Bereitschaftsdienstes geben.

https://www.youtube.com/watch?v=YgWWZ9lNhIk&t=88s

„Wenn noch mehr Bürger den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bereitschaftsdienstnummer 116117 kennen, werden sie wissen, dass sie nicht in allen Fällen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufsuchen müssen“, erklärte Gassen.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen immer die Notrufnummer 112 wählen. Die einheitliche Nummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt Patienten außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten so schnell wie möglich an einen diensthabenden Arzt oder eine geöffnete Bereitschaftspraxis in ihrer Region. Kompetentes medizinisches Fachpersonal schätzt die Situation des Patienten ein und leitet ihn weiter. Patienten, die nicht mehr mobil sind, bekommen Hausbesuche. Die 116117 ist bundesweit ohne eine Vorwahl erreichbar, Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind kostenfrei.

Mehr Informationen zur Kampagne und zur 116117 finden Sie auf folgenden Seiten: www.ihre-aerzte.de und www.116117info.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Telematikinfrastruktur: Kassen wollen Erstausstattung der Praxen nicht komplett finanzieren

Schiedsverfahren eingeleitet

Die Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur sind gescheitert. KBV und GKV-Spitzenverband trennten sich nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. Ende April muss nun das Bundesschiedsamt entscheiden.

Die KBV fordert die vollständige Übernahme der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Krankenkassen, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. „Die Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf einem Teil der Ausgaben sitzenbleiben“, fordert Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstandes und fügt hinzu: „Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt hätte.“

In dem Streit geht es vor allem um die Kosten für die Konnektoren, über die ab Sommer 2018 alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit der Telematikinfrastruktur verbunden sein sollen, und für die neuen Kartenterminals. Auch über die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Installation der neuen Technik gab es keine Einigung.

Gesetz schreibt Übernahme der Kosten vor

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband sollten dazu bis Ende März eine Finanzierungsvereinbarung treffen, damit der Anschluss der Praxen durch den sogenannten Online-Rollout ab Juli beginnen kann. Aufgrund der immer wieder verzögerten Liefertermine der Hersteller der Konnektoren war der Termin bereits um ein Jahr verschoben worden.

Kassen wollen weniger zahlen

Die Krankenkassen weigern sich nun, die voraussichtlichen Kosten für einen Konnektor in voller Höhe zu übernehmen, der noch in 2017 verfügbar sein soll. Sie wollen deutlich weniger zahlen und orientieren sich dabei an dem möglichen Preis eines Modells, das frühestens in einem Jahr zur Verfügung stehen könnte.

Kriedel verwies auf den gesetzlichen Auftrag, wonach der Rollout bereits ab Juli diesen Jahres beginnen solle. „Wenn sich die Preise verändern, können wir gern neu verhandeln. Doch solange davon auszugehen ist, dass in 2017 nur ein Konnektor verfügbar sein wird, müssen die Krankenkassen auch den Preis für dieses Gerät zahlen“, argumentiert Kriedel.

Weitere strittige Punkte

Unterschiedliche Positionen gibt es auch zur Ausstattung der Praxen mit neuen mobilen Kartenterminals. Sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die Anzahl mobiler Kartenterminals, die von Kassen finanziert werden, sind strittig.

Weitere offene Punkte sind unter anderem die Kostenübernahme für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme sowie die Kompensation von Ausfallzeiten, die in den Praxen durch die Installation der neuen Technik entstehen.

Das Schiedsverfahren wurde bereits eröffnet. Eine Entscheidung wird für Ende April erwartet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Ambulantes Operieren in Kliniken nimmt zu

In deutschen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 knapp zwei Millionen ambulante Operationen durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von 7,1 Prozent an allen 27,7 Millionen Krankenhausbehandlungen. Den größten Teil der Krankenhausbehandlungen machten mit 19,2 Millionen (69,5 Prozent) die vollstationären Behandlungen aus, gefolgt von den vor-, nach- sowie teilstationären mit 6,5 Millionen (23,4 Prozent).

Im Jahr 2005 mit insgesamt 21,1 Millionen Krankenhausbehandlungen waren 1,4 Millionen ambulante Operationen durchgeführt worden. Der Anteil ambulanter Operationen am gesamten Behandlungsgeschehen im Krankenhaus hatte vor zehn Jahren bei 6,5 Prozent gelegen.

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 28.03.2017

Beschlossene Sache: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen und Ärzte.”

Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka:Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten mehr Gewicht, um die Arzt-Patienten-Beziehung zu stärken, die für den Behandlungserfolg besonders wichtig ist. Außerdem wird die Allgemeinmedizin ausgebaut. Der sichere Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden soll bereits während der Ausbildung systematisch vermittelt werden. Nur so können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten stets nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung versorgen.”

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: “Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.”

Für die Kultusministerkonferenz, Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich Steinbach: “Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform – mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin – zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.”

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: “Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen. Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.”

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis: “Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann, ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.”

Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können.

Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z.B.festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft.

Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet.

Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können.

Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird.

Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 31.03.2017

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