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Angestellte Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung besser stellen

Der stete Zuwachs angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor ist für den Marburger Bund Zeichen eines strukturellen Wandels in der medizinischen Versorgung. Der Anteil der Angestellten steigt, während der Anteil der Niedergelassenen sinkt. In Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung waren Ende des Jahres 2016 rund 29.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig (KBV-Bundesarztregister). Nicht erfasst sind in der Statistik Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind und solche, die sich in der Weiterbildung befinden. Deutlich mehr als die Hälfte der ambulant Angestellten sind Ärztinnen. Parallel dazu sank die Anzahl der Vertragsärzte innerhalb des Jahres 2016 um 1.200 auf nunmehr rund 107.000. Vor diesem Hintergrund ermutigt der Marburger Bund angestellte Ärztinnen und Ärzte, sich stärker in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu engagieren.

„Eine Einflussnahme auf die Gestaltung der ureigenen Aufgaben der Selbstverwaltung, insbesondere die Honorarverteilung und die Vergütung der Leistungen angestellter Ärzte, aber auch viele andere Themen wie etwa den Umgang mit Teilzeittätigkeiten oder Weiterbildungsfragen, ist nur über eigenes Engagement in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Dies sind in erster Linie die Vertreterversammlungen, aber auch die auf Bundes- und Landesebene einzurichtenden beratenden Fachausschüsse für angestellte Ärztinnen und Ärzte‘ nach § 79c S. 1 Nr. 3 SGB V sowie weitere Ausschüsse“, heißt es in einer Positionierung des Verbandes zur Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.

Die im ambulanten Bereich tätigen Mitglieder des Marburger Bundes erhalten vielfältige Unterstützung, insbesondere bei der Gestaltung der Vergütungs- und Arbeitsbedingungen. Dabei bringen die beratenden Juristen der Landesverbände nicht nur eine genaue Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort mit, sondern sind auch ausgewiesene Spezialisten für arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in sämtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Gleichzeitig macht sich der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte dafür stark, rechtliche Nachteile der Angestellten in der ambulanten Versorgung zu beseitigen. An die Politik richtet sich die Forderung, einen festen anteiligen Wahlkörper für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den KV-Vertreterversammlungen vorzuschreiben. „Die mittlerweile vorgeschriebene Einrichtung von beratenden Fachausschüssen für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist ein erster Schritt, aber nicht ausreichend“, kündigt der Verband eine neuerliche Initiative in dieser Legislaturperiode an.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 25.10.2017

Schaufenster November 2017

Zweite europäische Studie zur Versorgung von Reanimationspatienten

Der plötzliche Herztod ist eine der führenden Todesursachen in Europa. Um die Forschung im Bereich der Reanimation auf eine gemeinsame europäische Datenbasis zu stellen, starten 29europäische Reanimationsregister im Oktober 2017 die zweite gemeinsame Studie EuReCa TWO (European Registry of Cardiac Arrest). Ziel der EuReCa TWO Studie ist es, auch langfristig das Überleben nach einem außerklinischen Herzkreislaufstillstand
zu verbessern. „Im Rahmen der EuReCa TWO Studie sollen Daten zum Outcome, aber auch zur Struktur und Prozessqualität der präklinischen Reanimation gesammelt und analysiert werden.

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Bundesverfassungsgericht: Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts startet am 04. Oktober die Verhandlungen über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die für die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vorgesehenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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Mehr als 56 Millionen Euro für die Erforschung neuer Antibiotika zugesagt

Mit 56,5 Millionen Euro wollen die Bundesrepublik Deutschland und weitere internationale Geldgeber die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika vorantreiben.

Die Mittel wurden der Globalen Partnerschaft für Antibiotika-Forschung und Entwicklung – GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership) – im Rahmen einer Veranstaltung auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Georg Schütte, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, in Berlin zugesagt.

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Spendenaufruf: Medizintechnik, Fachbücher & chirurgische Instrumente für Afghanistan

achbücher in englischer Sprache, chirurgische Instrumente z. B. für Kaiserschnitte und Brustoperationen, Laryngoskope, Endoskope und vieles mehr werden dringend bei einem Klinikaufbau in Afghanistan benötigt. Informationen zu dem Projekt und die Kontaktdaten finden Sie in dem Artikel „Welcome Back Home – Das Mammakarzinom Projekt in Mazar-e Sharif“ aus PASSION CHIRURGIE.

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Terrorgefahr in Deutschland: Unfallchirurgen ergreifen Maßnahmen für den Ernstfall

Angesichts der steigenden Terrorgefahr in Deutschland bereitet sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr auf einen möglichen Terroranschlag vor: Mit Hilfe eines neuen 5-Punkte-Planes wollen DGU und Bundeswehr für die Zukunft Sorge tragen, dass Opfer von möglichen Terroranschlägen in Deutschland zu jeder Zeit und an jedem Ort schnell und situationsgerecht auf hohem Niveau versorgt werden können. So findet erstmals bundesweit und flächendeckend einheitlich die fachliche Schulung von Chirurgen zur medizinischen Versorgung von Terroropfern statt.

„Mit dieser Initiative nehmen wir als Unfallchirurgen gemeinsam mit der Bundeswehr unsere nationale Verantwortung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch bei Terroranschlägen wahr“, sagte DGU-Präsident Prof. Dr. Florian Gebhard auf der Pressekonferenz.

Die DGU vertieft somit ihre zivil-militärische Kooperation mit der Bundeswehr, die ihre medizinische und taktische Expertise zur Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen und dem Einsatz auf gefährlichem Terrain schon jetzt in die Initiative TraumaNetzwerk DGU® maßgeblich einbringt. So hat die DGU bereits 2013 die Arbeitsgemeinschaft Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie (AG EKTC) gegründet, die von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr geführt wird und interdisziplinär besetzt ist. „Die qualitative Versorgung von schwerverletzten Unfallopfern ist eine Kernaufgabe der DGU. Als erste medizinische Fachgesellschaft in Deutschland wollen wir nun sicherstellen, dass das qualitativ hohe Wissensniveau auch zur medizinischen Versorgung von Terroropfern strukturiert gebündelt und somit flächendeckend nutzbar gemacht wird“, betont DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann.

Die Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zwischen DGU und Bundeswehr unterstreicht in diesem Zusammenhang der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Generaloberstabsarzt Dr. Michael Tempel: „Im Ernstfall sind sowohl das Militär als auch die zivile Medizin gleichermaßen auf die Nutzung des vollen Umfangs der vorliegenden Erfahrungen angewiesen. Nur unter Rückgriff auf die Expertise des anderen sind wir in der Lage, die Herausforderungen angesichts des Terrorismus zu bewältigen.“

DGU-Experten und Bundeswehrmediziner haben hierzu den 5-Punkte-Plan zur zivil-militärischen Zusammenarbeit entwickelt, der folgende taktische und strategisch angelegte Maßnahmen auf dem Gebiet der Katastrophenchirurgie beinhaltet:

  • Notfallkonferenz zum Thema „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“
  • Bewusstsein schaffen und Kenntnisse transportieren: Über die Netzwerk-Struktur der Initiative TraumaNetzwerk DGU® etabliert die DGU künftig dringend nötige Erkenntnisse über die medizinische Versorgung von Terroropfern in allen Traumazentren.
  • Weiterführende, spezielle Ausbildungsformate für Chirurgen zur Behandlung von Terroropfern mit Schuss- und Explosionsverletzungen
  • Das TraumaRegister DGU® zur Erfassung von Schwerverletzten wird um ein Schuss- und Explosionsregister erweitert.
  • Neben der Begründung einer strategischen Partnerschaft mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr wird auch die wissenschaftliche Kooperation über einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie (DGWMP) dauerhaft gefestigt.

Hintergrund

Die Bedrohung durch den globalen Terrorismus ist aktuell eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft, denn die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge nimmt in Deutschland zu. Ziel der Attentate in Europa ist in der Regel die zivile Bevölkerung. Unkalkulierbare Gefahrensituationen am Ort des Geschehens und schwere Verletzungsmuster wie komplexe Schuss- und Explosionsverletzungen sowie die hohe Anzahl lebensgefährlich verletzter Menschen an möglicherweise mehreren Orten zu verschiedenen Zeitpunkten stellen Rettungskräfte, Notärzte und Kliniken im TraumaNetzwerk DGU® sowohl vor neue medizinische als auch taktisch-strategische Herausforderungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) trägt mit ihrer Initiative TraumaNetzwerk DGU® bereits seit 2006 dafür Sorge, dass schwerverletzte Menschen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und flächendeckend in ganz Deutschland die bestmöglichen Überlebenschancen haben. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr verfügt wiederum über medizinische Kompetenzen in besonderen Gefahrenlagen wie beispielsweise der „Rettung unter Beschuss“ und der Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen. Gemeinsames Ziel von DGU und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr ist es, die taktische und medizinische Kompetenz für die Versorgung von Terroropfern wissenschaftlich fundiert, bundesweit flächendeckend und nachhaltig weiter zu entwickeln. Die DGWMP ist ein zusätzlicher wichtiger Partner. Die Kooperationspartner sind sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit und medizinische Versorgung der Bevölkerung bewusst und haben daher eine verbindliche zivil-militärische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet der Katastrophenchirurgie vereinbart.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
Präsident Prof. Dr. med. Ingo Marzi
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
office@dgu-online.de

 

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – November 2017

 November 2017

Dr. med. Hans Bayer-Helms, seit Mai 2005 Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie im St. Josef Krankenhaus Hilden, hat zum 01.07.2017 zusätzlich die Chefarztposition für Unfallchirurgie und Orthopädie im St. Josef Krankenhaus Haan übernommen.

Dr. med. Christian Birnmeyer ist seit Anfang September 2017 der neue Chefarzt des Fachbereiches Unfallchirurgie an der Sana-Klinik Pegnitz. Der Fachmann für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie folgt auf Dr. med. Werner Hauer, der in den Ruhestand ging. Birnmeyer möchte die Prothetik an der Sana-Klinik ausbauen und einen Schwerpunkt auf die minimalinvasiven Gelenk- und Schulteroperationen legen.

Dr. med. Patricia J. Dé-Malter ist seit September die Leitende Ärztin der Chirurgie und des Darmkrebszentrums am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Klinik für anthroposophische Medizin in Berlin.Dietmar Gebhardt übernahm zum 01.09.2017 die Leitung der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie an der HELIOS Klinik Herzberg/Osterode. Er war zuvor als Chefarzt in der Helios Klinik Bad Gandersheim tätig.

Dr. med. Jens Gerhardt, Facharzt für Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie, ist seit dem 01. August 2017 Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Sana Klinikums Borna.Dr. med. Michael Klein, ehemals geschäftsführender Oberarzt am Sana Klinikum Hameln-Pyrmont, ist seit Juli 2017 Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Klinikum Lüdenscheid.

Dr. med. Thomas Krohn leitet seit dem 1. September 2017 als Chefarzt die Orthopädie und Unfallchirurgie des St. Franziskus-Hospitals Ahlen. Dr. med. Thomas Haug beendete Ende September seine Tätigkeit als Hauptverantwortliche der Abteilung und ging in den Ruhestand.Dr. med. Constanze Liebe, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, wechselte von einer Praxisgemeinschaft in Sondershausen/Sömmerda in das DRK MVZ Bad Frankenhausen in Sömmerda.

Dr. med. Ulrike Ossig, Chefärztin der Gefäßchirurgie des Caritasklinikums St. Theresia Saarbrücken, wechselte zum 1. Oktober 2017 in die Gefäßchirurgie des Knappschafts-Krankenhauses Püttlingen. Sie folgt auf den ehemaligen Chefarzt der Abteilung, Dr. med. Alfons Scherber, der sich in den Ruhestand verabschiedete.

Dr. med. Hartmut Roth leitet seit dem 1. August 2017 als Chefarzt die Allgemein- und Viszeralchirurgie des DRK-Krankenhauses Sömmerda. Er ist ein ausgewiesener Spezialist für Minimal-invasive Chirurgie und Notfallmedizin und auch in der Proktologie spezialisiert.

Dr. med. Mark Schildknecht leitet seit dem 1. September 2017 die Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Rosenhöhe der Städt. Kliniken Bielefeld gGmbH. Zukünftige Schwerpunkte der neu aufgebauten Abteilung werden im Bereich der rekonstruktiven Gelenkchirurgie und beim künstlichen Gelenkersatz liegen.

PD Dr. med. Sven-Christian Schmidt übernahm im September 2017 neben seiner Funktion als Department Leiter der Minimal-invasiven Chirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam die fachliche Nachfolge von Dr. med. Heinz-Wolfgang Dreyer in der Chirurgie des Klinikums Ernst von Bergmann in Bad Belzig, wo er zudem die Leitung der chirurgischen Abteilung übernahm.

Prof. Dr. med. Jörg Theisen hat seit dem 11. September 2017 die Position des Chefarztes der Viszeral- und Thoraxchirurgie des Klinikums Landkreis Erding inne. Der Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirugie war zuvor jahrelang als Oberarzt in der Klinik und Poliklinik für Chirurgie der Technischen Universität München Klinikum rechts der Isar beschäftigt.

Dr. med. Stephan Vögeli, Facharzt für Chirurgie und Orthopädie, ist der neue Chefarzt in der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie im Städtischen Krankenhaus in Wertheim. Vögeli, der zudem den Schwerpunkt der Unfallchirurgie und Speziellen Unfallchirurgie erworben hat, trat die Nachfolge von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wilhelm Friedl an.

Dr. med. Michael Westerdick-Lach ist neuer Chefarzt der Chirurgie der HELIOS-Akutklinik Bad Berleburg. Zum 01.10.2017 übernahm der ehemals leitende Oberarzt den Posten.

Dr. med. Jan Wieland ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS-Klinik Hettstedt. Der Facharzt für Chirurgie, spezielle Viszeralchirurgie und Proktologie war zuvor neun Jahre als Chefarzt im AMEOS Klinikum Aschersleben. Dort baute er ein Darmkrebszentrum auf und leitete es bis zu seinem Wechsel nach Hettstedt.

BDC-Pilotprojekt: Gleichbehandelt – ambulant wie stationär

Das Pilotprojekt ist durchaus gewagt. Es ist deutschlandweit das erste nennenswerte, das die medizinischen Sektoren „ambulant“ und „stationär“ tatsächlich verbindet, indem es sie gleichbehandelt. Bei der Bezahlung der Leistung durch die Kassen. Wird es ein Erfolg, dann hat er seine Wurzeln in Thüringen.

Die Meldung vom August ließ den Vater der Idee unerwähnt: Stephan Dittrich. Der gelernte Chirurg, der heute noch eine Gutachtenpraxis in Bad Lobenstein betreibt, ist ein ausgewiesener Kenner des deutschen Gesundheitssystems. Seiner Vorzüge, aber auch seiner Fehlentwicklungen mit einer Bürokratie, die immer undurchschaubarer wird. Zehn Jahre hat es gedauert bis Dittrich hinreichend Verständnis und genügend Verbündete und Partner gefunden hatte, um in der Chirurgie an den Start zu bringen, wovon Gesundheitspolitiker jahrein jahraus reden: eine sektorverbindende Versorgung.

In den folgenden Artikeln finden Sie mehr Informationen zum Pilotprojekt, das Stephan Dittrich gemeinsam mit dem BDC, der DGCH und der TK ins Leben gerufen hat:

Artikel Thüringer Allgemeine (26.10.2017): "Thüringer Pilotprojekt: Gleichbehandelt – ambulant wie stationär"
Artikel Deutsches Ärzteblatt (24.08.2017): "TK will für Operationen einheitliche Preise in Kliniken und Praxen"
Artikel aus PASSION CHIRURGIE (01.10.2016): "Sektorenverbindende Versorgung – Realität und Erwartung"

Quelle: Paczulla, Volkhard. Thüringer Pilotprojekt: Gleichbehandelt – ambulant wie stationär. Thüringer Allgemeine. http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Thueringer-Pilotprojekt-Gleichbehandelt-ambulant-wie-stationaer-510454359 (26.10.17)

Der BDC beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2017

Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2017 (DKOU) findet in dieser Woche vom 24. bis 27. Oktober in Berlin statt  – unter dem Motto: Bewegung ist Leben.

Der BDC war wie immer an allen vier Kongresstagen vor Ort. Besonders das druckfrische Programm der BDC|Akademie für 2018 kam bei den Besuchern gut an. Denn auch für 2018  hat die BDC|Akademie wieder viele Angebote im Bereich Orthopädie/Unfallchirurgie zusammengestellt.

Schwerpunkte beim DKOU 2017

Die zahlreichen Facetten des großen Gebietes der Orthopädie und Unfallchirurgie sind hinsichtlich der zugrundeliegenden Mechanismen, der differenzierten Diagnostik und Therapie, aber auch bezüglich Prävention und Rehabilitation Themen des DKOU 2017.

Kongressthemen

Rückenbeschwerden – Gelenkverschleiß und Schmerzen am Bewegungsapparat: Orthopäden und Unfallchirurgen legen Weißbuch zur nichtoperativen Behandlung vor
Schablonen aus dem 3D-Drucker sorgen für genauere Passform von Kunstgelenken
OP-Zahlen entsprechen Altersentwicklung der Gesellschaft: wann Eingriffe in Hüfte, Knie und Wirbelsäule sinnvoll sind

Die Kernaussagen zum Finanzausgleich der Krankenkassen

Die Zuweisungsmechanismen des milliardenschweren Risikostrukturausgleichs (RSA) gehören seit Jahren zu den umstrittensten Punkten unter den Krankenkassen. In einer vorab veröffentlichten Zusammenfassung des Sondergutachtens zum RSA gehen die Autoren auf dessen Zielgenauigkeit, aktuelle Fehlentwicklungen und auf konkrete Maßnahmen zur Anpassung des Finanzausgleichs ein. Teil dessen sind auch Ausführungen zum Wettbewerb und zur gegenseitigen Haftung der Krankenkassen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt (BVA) mit Erlass vom 13.12.2016 beauftragt, in einem Sondergutachten die Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche zu überprüfen, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen und mögliche gegenseitige Abhängigkeiten verschiedener Ansätze zu analysieren.

Hintergrund
Risikostrukturausgleich - RSA/Morbi-RSA

Zu den zentralen Aussagen des Sondergutachtens gehören:

Wettbewerbsziele verfehlt

Die Vermeidung von Risikoselektion stellt die zentrale Funktion des Morbi-RSA dar. Sie ist Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um Versicherte. Bisher gelang es nur unzureichend, den Wettbewerb als Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu stimulieren; vielmehr dominiere der Wettbewerb um möglichst geringe Zusatzbeiträge. Eine isolierte Reform des RSA könne das notwendige wettbewerbliche Umfeld alleine nicht schaffen. Vielmehr sei hierfür eine ordnungspolitische Rahmenordnung notwendig.

Dabei sei auch zu beachten, dass eine Marktkonzentration die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs um Qualität beeinträchtige. Diese sei jedoch bereits in allen Bundesländern seit Einführung des RSA im Jahr 2009 zu beobachten. Den Markt in Sachsen und Thüringen bewertet der Beirat sogar als “hochkonzentriert”.

Individualansatz richtig

Als zentralen Parameter zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen werten die Autoren die Zielgenauigkeit der Zuweisungen auf Individualebene, d. h. dem Ausgleich von systematischen Ausgaberisiken je Versicherten, je Versichertengruppe und Krankenkasse. Davon abweichenden Reformforderungen, wie z. B. in Richtung pauschaler Verringerung der Unterschiede in den Deckungsquoten nach Kassenarten, erteilt der Beirat eine Absage.

Einheitliche Aufsicht der Kassen notwendig

Für unerlässlich im Sinne der Funktionsweise des RSA beschreibt das Gutachten die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Prüfung der Regelungen zur Dokumentation von Diagnosen. Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hatte der Gesetzgeber zuletzt klargestellt, dass eine zusätzliche Vergütung an Vertragsärzte für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen unzulässig ist. Entsprechende Regelungen innerhalb von Selektivverträgen hatten zuvor den Verdacht auf Manipulationen geschürt (vgl. “Upcoding” – Manipulation von Diagnosen). Auch in anderen Wettbewerbsfeldern (z. B. bei Satzungsgenehmigungen zu Wahltarifen oder in der Finanzaufsicht) könne ein uneinheitliches Aufsichtshandeln zwischen Bund und Ländern, oder auch zwischen einzelnen Bundesländern, zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Haftung nach Kassenarten abschaffen

Da die Krankenkassen mit Ausnahme der Ortskrankenkassen auch innerhalb ihrer Kassenart in einem teils intensiven Wettbewerb zueinander stehen, wird die bisherige “Haftungskaskade” nicht länger als sachgemäß angesehen. Hiernach haftet zunächst die Kassenart für eine Schließung, Auflösung oder Insolvenz einer Krankenkasse und erst sekundär der GKV-Spitzenverband als Repräsentant aller Krankenkassen. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt grundsätzlich vor, die Primärhaftung direkt dem GKV-Spitzenverband zu übertragen.

Bewertung des RSA auf Ebene der Einzelkassen

Eine weitere Konsequenz der zunehmenden Heterogenität der Risikostrukturen und Deckungssituationen innerhalb der Kassenarten ist, dass die Messung der Zielgenauigkeit des RSA auf Ebene der einzelnen Krankenkassen und nicht nach Kassenarten erfolgen muss. Die überwiegend auf Basis der Kassenarten von diesen im Vorfeld des Sondergutachtens eingebrachten Reformvorschläge begünstigten daher immer nur Teile der jeweiligen Kassenart, andere Teile würden hingegen belastet.

AOK verbessert Risikostruktur

Ein Kernpunkt der bisherigen Kritik am RSA ist die Begünstigung der Ortskrankenkassen durch höhere Deckungsquoten. Diese, so der Beirat, hätten sich durch eine verbesserte Risikostruktur herausgebildet. AOK und Bundesknappschaft wiesen demnach pro Kopf (auf den GKV-Durchschnitt normierte) Leistungsausgaben auf, die stärker als die ebenfalls (normierten) Zuweisungen gesunken sind. Hieraus resultiere eine Entwicklung steigender positiver Deckungsbeiträge. Bei den BKKn, IKKn und Ersatzkassen seien die (normierten) Leistungsausgaben dagegen stärker als die (normierten) Zuweisungen gestiegen – die relative Krankheitslast habe dadurch zugenommen. Gemessen an den Kassenarten hätten sich Deckungbeiträge und Deckungsquoten auseinander entwickelt.

“Kranke lohnen”-These ist falsch

Der verschiedentlich in diesem Zusammenhang vertretenen These, dass sich aufgrund der Morbiditätsorientierung “Kranke lohnen”, erteilt der Beirat eine Absage. Gemessen an den sieben im Sondergutachten berücksichtigen Ausgleichsjahren habe sich bestätigt, dass der RSA ohne Morbiditätsbezug sowohl auf Kassenebene als auch auf Ebene der Kassenarten weniger präzise ausgefallen wäre. Die Analyse der Entwicklung habe sogar gezeigt, dass Krankenkassen mit seit 2009 zunehmender Morbidität über die Jahre tendenziell leicht unterdeckt, Krankenkassen mit abnehmender Morbidität dagegen kontinuierlich leicht überdeckt sind.

“Upcoding” – Manipulation von Diagnosen

Die Anzahl gesicherter ambulanter Diagnosen je 100.000 Versicherte liegen bei der Bundesknappschaft und den AOKn am höchsten. Das prozentuale Wachstum entsprechender Diagnosen lag zwischen 2008 und 2015 jedoch bei den IKKn am höchsten, gefolgt von den BKKn und Ersatzkassen.  Bei einigen Diagnosen zeigten sich zwar nennenswerte Anstiege ab dem Zeitpunkt der Berücksichtigung im RSA, im Vergleich zur bevölkerungsbezogenen Diagnosehäufigkeit aus anderen Quellen (Epidemiologie) fanden sich jedoch keine Auffälligkeiten. Dennoch erscheine die Beeinflussung des Kodierverhaltens zumindest wahrscheinlich. Bei einzelnen Krankenkassen erwartet er Beirat für die Berichtsjahre 2013-2015 spürbare Korrektur- und Strafbeträge.

Trotz des Risikos der Manipulation rät der Beirat vom Verzicht auf die ambulanten Diagnosen im Morbi-RSA ab, da dieser zu einer Verschlechterung des Klassifikationsmodells führen würde. Letztlich würde die Manipulationsgefahr bei der ambulanten Diagnostik auch einem merklichen Anstieg der Überdeckung für gesunde Versicherte weichen, was in Folge die ebenfalls ungewollte Risikoselektion begünstige. Stattdessen empfehlen die Experten zur Abwehr von Manipulationen z. B. die konsequente Berücksichtigung von Arzneimitteln im Aufgreifalgorithmus sowie die Meldung der Operationen- und Prozedurschlüssel im ambulanten und stationären Sektor. Hinzu kommt der Vorschlag, dokumentierte Diagnosen innerhalb von Selektivverträgen von der Vergütung vollständig zu entkoppeln. Zur Schaffung von Transparenz sollten alle Selektivverträge in einem zentralen Register geführt werden. Weitere Maßnahmen wären die Einführung einheitlicher Kodierrichtlinien und eine Zertifizierung der Praxissoftware durch die KBV.

Hintergrund
Upcoding schadet Patienten
BVA droht Kassen mit Zwangsgeldern
LSG: AOK zahlt Millionen nach Einigung
TK kritisiert Fehlanreize zum "Upcoding"

“Vollmodell” statt 80 Krankheiten

Mit der Einführung des Morbi-RSA hat der Gesetzgeber die Zahl der zu berücksichtigenden Krankheiten auf mindestens 50 und maximal 80 begrenzt. Innerhalb einer solchen gesetzgeberischen Vorgabe rät der Beirat zum Beibehalt von mindestens 80 Krankheiten nach den bisherigen Auswahlkriterien. Das Verfahren sei im Vergleich zu gemachten Alternativvorschlägen am zielführendsten. Die eigentliche Empfehlung des Beirats sieht jedoch ein “Vollmodell” vor. Hierbei würde das gesamte Krankheitsspektrum erfasst. Die begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen würden für die Pflege des Vollmodells produktiver und zielführender genutzt als bei der jährlichen Krankheitsauswahl.

Berücksichtigung der Erwerbsminderung

Ein laut Beirat in jüngerer Zeit kritisch hinterfragtes Kriterium bei den Zuweisungen des RSA sind Versicherte mit einem Erwerbsminderungsstatus (EMGs). Das Gutachten stellt hierzu fest, dass sich durch die ersatzlose Streichung der EMG schwerwiegende Risikoselektionsanreize gegen Erwerbsminderungsrentner ergeben würden. Die vorhersagbare durchschnittliche Unterdeckung würde gut 1.100 Euro betragen. Neben der heutigen Abgrenzung der Altersgruppen der AMGs, welche zu einer Unterdeckung jüngerer Erwerbsminderungsrentner führe, zeige sich eine Überdeckung bei Erwerbsminderungsrentnern ohne chronische Erkrankung. Der Beirat schlägt deshalb vor, die Erwerbsminderung künftig als Merkmal für den Schweregrad einer Krankheit heranzuziehen, nicht mehr aber als eigenständiges Kriterium.

Hochrisikopool tendenziell nicht notwendig

Aufgrund der Forderung einiger Krankenkassen zur Wiedereinführung des 2009 abgeschafften Hochrisikopools hat sich der Beirat mit den Vor- und Nachteilen eines solchen Pools beschäftigt. Im Ergebnis bestünden in der heutigen Ausgestaltung des Morbi-RSA keine strukturellen Benachteiligungen von Krankenkassen mit hohem Anteil an Hochkostenversicherten. Nachteilig am Hochrisikopool wirke dagegen der hohe Administrations- und Kontrollaufwand, sowie der Umstand, dass – entgegen dem Verfahren im Morbi-RSA – die IST-Ausgaben zahlungsbegründend seien. Dies steigere den Anreiz zur Manipulation und senke gleichzeitig den Anreiz zum wirtschaftlichen Handeln. Der Beirat empfiehlt, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen, um die Wirkung eines solchen Pools – insbesondere auch in einem “Vollmodell” des Morbi-RSA prüfen zu können. Zur Reduzierung von Risikoselektionsanreizen empfehlen die Experten jedoch vorrangig die Weiterentwicklung des Klassifikationssystems mit stärkerer Differenzierung der Risikogruppen.

Überdeckungen bei Multimorbidität

Im bestehenden RSA sind Versicherte mit Multimorbidität teils deutlich durch die Zuweisungen überdeckt. Daher hat sich der Wissenschaftliche Beirat mit den möglichen Ursachen von Unter- und Überdeckungen in Abhängigkeit von Alter und Zahl der Morbiditätsgruppen (HMGs) sowie Möglichkeiten einer diesbezüglichen Verbesserung des Zuweisungsmodells befasst. Ein Weg zur Verbesserung der Zielgenauigkeit sei die Interaktion zwischen Alter und Morbiditätsgruppen. Der Beirat empfiehlt, das Thema in künftigen Überarbeitungszyklen des RSA-Klassifikationsmodells erneut zu diskutieren.

Regionalkomponente

Um wettbewerbliche Verzerrungen zwischen den Krankenkassen aufgrund regionaler Unterschiede in der Kosten- und Versorgungssituation zu vermeiden, wird in jüngerer Zeit die Aufnahme einer Regionalkomponente in den Morbi-RSA vorgeschlagen. Diese würde die vom Bundesdurchschnitt abweichenden regionalen Kostenniveaus ausgleichen, sodass insoweit keine regionalen Unter- und Überdeckungen verblieben. Kritiker bemängeln allerdings, dass die Finanzströme des Morbi-RSA in kostenintensive Gebiete geleitet und die strukturellen Unterschiede damit zementiert würden. Eine Alternative sei die regionale Differenzierung des Zusatzbeitrags. Im Ergebnis müssten Kassen ihren Mehrbedarf in kostenintensiven Gebieten (vor allem Ballungsräume) über höhere Zusatzbeiträge finanzieren. Der Beirat wird das Thema in einem bereits vom BMG beauftragten Folgegutachten aufgreifen.

Zuweisungsbremse Prävention

Ein Spannungsfeld innerhalb der Zuweisungen nach Morbidität der Versicherten stellt die Prävention dar. Krankenkassen könnten durch Maßnahmen der Prävention langfristig an den eigenen Zuweisungen sägen, da die Versicherten gesünder werden. Um diese nicht gewollte Entwicklung zu verhindern, sehen Vorschläge zur Weiterentwicklung des RSA den Ausschluss von Krankheiten vor, die über Präventionsmaßnahmen beeinflussbar sind. Der Beirat lehnt dies jedoch ab. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass Versicherte mit Erkrankungen, die dann nicht mehr ausgleichsfähig sind, über schlechtere oder ganz fehlende Versorgungsangebote “ferngehalten” würden. Doch auch bei der Bewertung eines nachhaltigen Präventionserfolges sehen die Experten Probleme. So könne ein verbesserter Gesundheitszustand ggf. nicht einer konkreten Maßnahme oder im Zuge des Wahlrechts nicht einer konkreten Krankenkasse zugeordnet werden. Das Gremium verweist an dieser Stelle auf weiteren Forschungsbedarf.

Kritik
TK-Chef: RSA fördert Krankheit statt Prävention

Beirat gegen DMP-Pauschale

Disease-Management-Programme (DMP) wurden 2002 zuweisungsrelevant in den RSA aufgenommen. Erreicht werden sollte eine indirekte Morbiditätsorientierung sowie eine Qualitätsorientierung bei der Behandlung. Der Beirat sieht die privilegierte Stellung der DMP als RSA-relevante Versorgungsform kritisch. Aus wissenschaftlicher Sicht sei fragwürdig, warum diese, nicht aber andere, teilweise weiterreichende populationsorientierte Modelle mit einer erheblich stärkeren sektorenübergreifenden Orientierung, gefördert werden.

Hintergrund
Disease-Management-Programme (DMP)

Ausgleich der Verwaltungskosten

Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds Zuweisungen für ihre Verwaltungsausgaben. Seit 2009 greift hierbei ein Zuweisungsschlüssel, nachdem 50 Prozent der standardisierten Verwaltungsausgaben nach der Zahl der Versicherten und 50 Prozent nach der Morbidität der Versicherten ermittelt werden. Diskutiert wurden mehrere Alternativen, z. B. ein Modell zur Definition des Verwaltungsausgabenbedarfs nach Geschäftsprozessen. Keines der Modelle konnte jedoch den Beirat überzeugen, sodass dieser – auch mangels Alternativen – das Festhalten am bisherigen Schlüssel empfiehlt.

Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich dafür aus, den Morbi-RSA – als zentralen technischen Kern der Wettbewerbsordnung der GKV – zukünftig regelmäßig systematisch zu evaluieren. Aufgrund des Aufwandes mit dem Sondergutachten wurde der Beirat für das Ausgleichsjahr 2018 von seiner Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Krankheiten, die im Morbi-RSA zu berücksichtigen sind, entbunden.

Reaktionen der Krankenkassen auf das Sondergutachten
BKK Dachverband e.V.
Verband der Ersatzkassen e. V.
AOK-Bundesverband GbR
nnungskrankenkassen
Barmer Ersatzkasse - BEK
BKK Landesverband Bayern
Links zum Thema
Summary des Sondergutachtens zum Morbi-RSA
91 von 113 Kassen fordern schnelle Reform des Finanzausgleichs
SBK: Fehlanreize im Morbi-RSA führen zu steigenden Krankheitszahlen
Schieflage: GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2017
RSA-Reform: Kassen kritisieren AOK-Position als ungeeignet
SBK: Kodierung entscheidet über Finanzausstattung der Kassen
Barmer: GKV-System zunehmend instabil - Reform des RSA überfällig

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de

38 Prozent der Krankenhauspatienten wurden im Jahr 2016 operiert

Bei 38 % (7,1 Millionen) der knapp 19,0 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2016 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2016 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten sogenannte „andere Operationen am Darm“, zum Beispiel das Lösen von Verwachsungen oder die Aufdehnung von Darmabschnitten. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen und vor allem bei Frauen die Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.

Arthroskopische Operationen am Gelenkknorpel und an den Menisken spielten vor allem bei den 45- bis 59-Jährigen eine große Rolle. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle. Bei den Männern folgte nach den arthroskopischen Gelenkoperationen der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein.

Bei Frauen von 15 bis 44 Jahre waren Operationen, die im Zusammenhang mit Entbindungen stehen, am häufigsten. Bei Männern dieser Altersgruppe wurden in erster Linie operative Eingriffe an der unteren Nasenmuschel vorgenommen.

Bei Kindern bis 14 Jahre gehörten das Einschneiden des Trommelfells zur Eröffnung der Paukenhöhle sowie die Entfernung der Rachenmandeln zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen.

Häufigste operative Maßnahme (ohne Duplikate) Insgesamt 1 Männlich Weiblich
Anzahl 2
im Alter bis 14 Jahre 
Insgesamt 517181 314601 202573
Parazentese [Myringotomie] (Schnitt am Mittelohr) 34660 20641 14019
Adenotomie (ohne Tonsillektomie) (Entfernung der Rachenmandeln) 34210 20141 14069
Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese (Stellungskorrektur eines Knochenbruches) 29995 18910 11085
im Alter von 15 bis 44 Jahre 
Insgesamt 3784998 1452388 2332551
Rekonstruktion weiblicher Geschlechtsorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss] (Wiederherstellung weiblicher Geschlechtsorgane nach Riss nach der Geburt) 241170 341170
Andere Sectio caesarea (sonstiger Kaiserschnitt) 253228 253229
Operationen an der unteren Nasenmuschel [Concha nasalis] 100643 58836 41806
im Alter von 45 bis 59 Jahre
Insgesamt 3843037 1940204 1902809
Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken 88806 47293 41511
Andere Operationen am Darm 87735 38984 48751
Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum (Kreuzbein) und zum Os coccygis (Steißbein) 81593 43698 37895
nachrichtlich:
Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes (Mittelfußknochen oder den Zehengliedern) 57721 8457 49264
60 Jahre und älter
Insgesamt 8564579 4257679 4306779
Andere Operationen am Darm 250920 127163 123756
Endoskopische Operationen an den Gallengängen 201893 93482 108407
Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk 194398 69589 124808

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 23.10.2017

Weltärztebund verabschiedet neues ärztliches Gelöbnis

Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt.

„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA.

In der aktualisierten Fassung verpflichtet das Gelöbnis die Ärzte, medizinisches Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an die Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten.

Auf der ganzen Welt berufen sich Ärzte auf das Genfer Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit, dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden.

Darüber hinaus fassten die Delegierten eine Reihe weiterer Beschlüsse. So verabschiedeten sie die „Deklaration von Chicago“ zur Qualitätssicherung in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darin fordert der Weltärztebund die Implementierung moderner Akkreditierungs- und Anerkennungssysteme an den medizinischen Fakultäten.

In einer weiteren Stellungnahme gibt der WMA der Weltgesundheitsorganisation und den Staatsregierungen Empfehlungen zur effektiveren Bekämpfung von Pandemien und Epidemien. Die Ärzteschaft wird dazu aufgerufen, auf nationaler Ebene ihr Fachwissen mit in die Krisenreaktionsprogramme einzubringen. Die Bundesärztekammer hatte die Stellungnahme gemeinsam mit dem britischen und dem amerikanischen Ärzteverband ausgearbeitet.

Eine dringliche Resolution befasst sich mit der Lage der polnischen Ärzte in Weiterbildung. In Polen sind mehrere junge Ärzte in einen Hungerstreik eingetreten, um auf ihre schlechte finanzielle Lage aufmerksam zu machen und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Der WMA erklärte seine Solidarität mit den Ärzten in Polen. Er forderte die polnische Regierung dazu auf, nach Lösungen zu suchen, um das Leben der Ärzte zu schützen und das Gesundheitssystem im Interesse der Patienten ausreichend zu finanzieren.

„Es ist richtig, dass die polnischen Ärzte diese Ausbeutung nicht länger hinnehmen wollen. Sie verdienen dafür unsere volle Unterstützung“, sagte der WMA-Vize-Vorsitzende Montgomery.

Genfer Gelöbnis in englischer Sprache
Video-Interview mit Prof. Dr. Ulrich Montgomery

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 20.10.17

BDC|Berlin: Gemeinsame Herbsttagung 2017

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

hiermit möchte der Landesverband Berlin des BDC erstmals in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC|Berlin Sie sehr herzlich zur Herbsttagung einladen.

Herbsttagung 2017
Mittwoch, den 15.11.2017, um 19.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstrasse 58/59 in 10117 Berlin,
Raum August Bier 5.OG

Nachdem wir im letzten Jahr das Thema Chirurgische Karriere und Familie erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema Arbeitsmodelle im Umbruch mit Ihnen diskutieren. In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere chirurgische Tätigkeit auch durch das Vertragsarztänderungsgesetz grundlegend geändert.

Neue auch sektorenübergreifende Tätigkeiten sind damit möglich geworden. Teilbeschäftigungen mit gleichzeitiger Leitungsfunktion im Krankenhaus und Praxistätigkeit, Tätigkeiten in einem MVZ, Berufspolitische- und/ oder Stiftungs-Tätigkeit sind entstanden. Sind diese Jobs unsere Zukunft? Es ist uns gelungen kompetente Referenten/innen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu
gewinnen. Wir möchten mit Ihnen die Chancen und Grenzen dieser neuen Arbeitsmodelle kontrovers diskutieren.

Entgegen der vorherigen Ankündigung findet die Wahl des Vorstandes des Landesverbandes Berlin im BDC satzungsgemäß nach vierjähriger Amtsperiode erst wieder im Herbst 2018 statt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels
Vorstand des Landesverbandes BDC|Berlin

Dr. Volker Lacher
1. Vorsitzender der ANC|Berlin

Programm