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EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Wegen punktueller Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht infolge des Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetzes vom November 2017 ist zudem der Abschnitt zur “Schweigepflicht” des Papiers überarbeitet worden. Begleitend zu den „Hinweisen und Empfehlungen“ bietet die Checkliste “Datenschutz-Check 2018“ eine Hilfestellung. Sie benennt die wichtigsten Aspekte zum neuen Datenschutzrecht und gibt Ärztinnen und Ärzten eine Prüfliste zur Einhaltung des Datenschutzrechts an die Hand.

Zum Hintergrund: Bei der Informationsverarbeitung in der Arztpraxis sind insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes von Bedeutung. Mit der von Mai an geltenden neuen Rechtslage gehen zwar keine gravierenden Änderungen einher; viele Vorgaben müssen schon jetzt in den Praxen berücksichtigt werden. Datenschutz soll aber künftig besser durchgesetzt werden. Daher sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erweitert und die Bußgeldrahmen drastisch erhöht worden.

Von Ärztinnen und Ärzten sind künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen: Neuerdings muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung (zum Beispiel der Inhaber einer Arztpraxis) die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Überdies bestehen ausgeweitete Informationspflichten gegenüber Patienten. Diese erfordern die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung von Patientendaten, um Patientinnen und Patienten darüber zutreffend informieren zu können. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, gelten für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen.

Besonders relevant ist künftig die Datenschutzorganisation in der Arztpraxis. Sie beinhaltet unter anderem die Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf ihre datenschutzrechtliche Konformität und die Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten. Zudem muss unter Umständen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden und es bestehen Meldepflichten bei Datenpannen. Ferner gilt es, Auskunftsrechte von Patienten zu beachten. Augenmerk muss zudem auf das Verhältnis zu externen Dienstleistern und Dritten gelegt werden.

Die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie die Publikation „Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?“ können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/ds/ abgerufen werden.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de; Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 09.03.2018 

 

Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte steigt rasant

Der Strukturwandel in der vertragsärztlichen Versorgung hat sich auch im Jahr 2017 ungebrochen fortgesetzt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzte ist weiter zurückgegangen, während die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren erneut stark zugenommen hat. Dies zeigt die Bundesarztregister-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 31.12.2017), in der alle Ärztinnen und Ärzte erfasst sind, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen.

In Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und sonstigen Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung waren Ende vergangenen Jahres 31.477 angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig – ein Plus von 2.782 (+9,7 %) gegenüber dem Jahr 2016. Mehr als die Hälfte der Angestellten sind Ärztinnen (54,1 %). Nicht erfasst sind in der KBV-Statistik Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden.

Auch im Jahr 2017 ist die Anzahl der niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung (Vertragsärzte) weiter zurückgegangen. Das Bundesarztregister weist 105.934 Vertragsärzte aus, ein Rückgang um 1.361 Ärzte gegenüber dem Vorjahr. Rund 45 Prozent der niedergelassenen Ärzte gehören der Altersgruppe der 50- bis 59-jährigen an; ein Fünftel (21,1 %) ist zwischen 60 und 65 Jahre alt und jeder zehnte (10,5 %) ist sogar älter als 65 Jahre. Im Vergleich dazu ist die Gruppe der angestellten Ärzte jünger: Hier sind 43,6 Prozent im Alter zwischen 35 und 49 Jahren (Vertragsärzte: 23,3 %).

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 28.03.2018

Weitere 93 Projektanträge zu neuen Versorgungsformen

Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht.

Das Antragsvolumen aller eingereichten Anträge beträgt knapp 440 Millionen Euro und übersteigt somit deutlich die tatsächlich jährlich zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen Euro.

„Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Verstetigung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist auch vor diesem Hintergrund ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, heute in Berlin.

Der Expertenbeirat wird nun mit der Begutachtung und Bewertung der Anträge zu der am 20. Oktober 2017 veröffentlichten themenspezifischen Förderbekanntmachung beginnen. Voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgt dann die Entscheidung zur finanziellen Förderung der ausgewählten Projekte.

Im Bereich Versorgungsforschung wurden bereits im Februar fristgerecht über 200 Anträge eingereicht. Die Entscheidung zur Förderung soll ebenfalls voraussichtlich im kommenden Herbst fallen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 27.03.2018

Frühjahrstagung 2018 – Landesverband BDC|Berlin und Brandenburg

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

in diesem Jahr wollen wir anlässlich der 4. Gemeinsamen Frühjahrstagung das Thema  “Qualität in der Chirurgie“ unter die Lupe nehmen. Seit Jahren rückt dieses Thema immer mehr in den Fokus. Neue Rahmenbedingungen, Zertifizierungen,  Qualitätssicherungsmaßnahmen, zunehmende Spezialisierung in der Chirurgie sind allgegenwärtig. Aber führen all diese Maßnahmen und neuen Rahmenbedingungen tatsächlich zu einer für alle Beteiligten spürbaren Qualitätssteigerung? Es ist uns gelungen zu diesen Themenbereichen zahlreiche kompetente Referenten zu gewinnen.

Wir laden Sie daher sehr herzlich nach Potsdam ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an der offenen Diskussion zu diesem Thema aktiv beteiligen würden.

Wann:   am 28. April 2018, 10:00 – 14:00 Uhr
Wo:        Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Potsdam

Prof. Dr. Frank Marusch
1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg im BDC

Dr. Torsten Braunsdorf
ehem. 1. Vorsitzender der ANC Brandenburg

Dr. Ralph Lorenz
1. Vorsitzender des Landesverbandes Berlin im BDC

Dr. Volker Lacher
1. Vorsitzender der ANC Berlin

Passion Chirurgie: im Fokus Digitalisierung

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

im Fokus der Märzausgabe steht die Digitalisierung des Arztberufs. Werden in der Zukunft Apps und Robodocs die Akteure im Gesundheitswesen sein? Was passiert mit den erhobenen Daten? Welche Rolle spielt die Nanotechnologie, und wird man demnächst autonome OPs ausführen lassen? Zukunftsszenarien, die Chirurginnen und Chirurgen aktiv mitgestalten sollten.

SAVE THE DATE: Wir laden Sie herzlich zur BDC-Mitgliederversammlung ein. Sie findet am Freitag, den 20. April 2018, von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen des 135. Chirurgenkongresses im CityCube Berlin, M1 in der Messe Berlin, statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Eine Bitte an unsere Leitenden Ärzte und Chefärzte: Machen Sie bei unserer Umfrage „Kooperation zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung“ mit! Die Umfrage ist anonym und wird ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen. MITMACHEN!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre PASSION CHIRURGIE

Krankenhaus-Report 2018

Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema “Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit” hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt. Doch die Länder machen nur zögerlich davon Gebrauch. Deshalb schlägt der AOK-Bundesverband ein gemeinsames Zielbild von Bund und Ländern für das Jahr 2025 vor. “Das Zielbild 2025 sollte festhalten, wo wir mit der stationären Versorgung am Ende der nächsten Legislaturperiode stehen möchten”, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. “Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, wie viele Kliniken es am Ende deutschlandweit gibt. Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel in der Krankenhauslandschaft bilden.”

In Nordrhein-Westfalen wird der Wandel in der Krankenhausplanung bereits umgesetzt. Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagt dazu: “Bei den Planungen standen bisher oftmals die Bettenzahlen im Fokus. In Zukunft muss mehr die Qualität im Fokus stehen. Für die Patientinnen und Patienten kommt es maßgeblich auf die Ergebnis-Qualität der Leistungen an. Nordrhein-Westfalen will auch hier seinen Beitrag leisten, um diesen Prozess für eine gute Krankenhausversorgung gewinnbringend zu begleiten.”

Aktuelle Analysen des WIdO zeigen unter anderem am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung deutlich verbessert werden könnte. 2015 sind in Deutschland rund 44.000 Darmkrebsoperationen in mehr als 1.000 Krankenhäusern vorgenommen worden. Doch von allen Kliniken, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff maximal 17 Mal im Jahr durch, ein weiteres Viertel hatte zwischen 18 und 33 Eingriffe. Unter der Annahme, dass nur noch zertifizierte Zentren bzw. Krankenhäuser, die mindestens 50 Darmkrebsoperationen durchführen, diese Leistung erbringen dürften, blieben bundesweit 385 Kliniken für die operative Versorgung übrig. Auf dieser Grundlage würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten bundesweit von acht auf gerade einmal 16 Kilometer verlängern. Im dicht mit Krankenhäusern versorgten Nordrhein-Westfalen (NRW) würde der mittlere Anfahrtsweg von sechs auf lediglich zehn Kilometer steigen. Die höchsten mittleren Fahrwege ergeben sich mit 33 Kilometern in Mecklenburg-Vorpommern. Letztlich wären es nur wenige Regionen in Deutschland, für die bei diesem Szenario etwas längere Wege anfallen. Heute haben 0,03 Prozent der Bevölkerung einen Anfahrtsweg, der länger als 50 Kilometer ist. Dieser Anteil würde sich auf 2,5 Prozent erhöhen.

“Nicht nur bei Krebsoperationen, auch bei anderen planbaren Eingriffen wie Hüftprothesenoperationen und sogar in der Notfallversorgung ist eine stärkere Zentralisierung nötig und möglich, wie die Analysen des WIdO zeigen”, sagt Jürgen Klauber, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports und WIdO-Geschäftsführer. “Wenn sich die Therapiequalität erhöht und Überlebenschancen besser werden, sollten etwas längere Fahrstrecken kein Thema sein. Wir wissen aus Befragungen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Krankenhäusern versorgt zu werden.”

Auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Krankenhausversorgung weist auch Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin hin: “Die Diagnose, dass die mangelnde Konzentration von stationären Fällen zu unnötigen Todesfällen führt, wird von der Politik mittlerweile akzeptiert, auch wenn es mit der Therapie noch hapert.” So wäre es notwendig, Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt nur in Krankenhäuser mit einer Herzkathetereinheit einzuliefern und dort zu behandeln. Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen. Nur gut 500 der 1.300 Kliniken, die Schlaganfälle derzeit behandeln, weisen entsprechende Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) auf. Gleichzeitig müsste in beiden Fällen garantiert sein, dass das Krankenhaus rund um die Uhr über entsprechende Fachärzte verfügt. Würden die Neurologen und Kardiologen so auf die Krankenhäuser verteilt werden, dass immer genau ein Facharzt verfügbar ist, würde es für jeweils nur rund 600 Krankenhäuser reichen. Busse: “Die Therapie kann also nicht lauten, jetzt noch die jeweils anderen rund 800 Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Herzkathetereinheiten auszustatten.”

Diese Situation betrifft auch die Pflegekräfte, wie der AOK-Bundesverband betont. “Wir haben nicht genügend Personal, um alle heute existierenden Klinikstandorte so auszustatten, dass sinnvolle Personalanhaltszahlen oder Personaluntergrenzen gut umgesetzt werden können. Dieses Personal wird auch nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind”, so Martin Litsch. Auch deshalb ist die Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sinnvoll. In der Diskussion um eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte drängt die AOK auf mehr Transparenz darüber, welche Gelder der Krankenhausfinanzierung für das Pflegepersonal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richtigen Stellen ankommen. Um dieses Mehr an Transparenz zu erhalten, dürfe das bewährte System der Fallpauschalen jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden.

Auf die große Relevanz des medizinischen Personals weist auch Gesundheitsminister Laumann hin: “Wir brauchen sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen, und zwar im ärztlichen genauso wie im pflegerischen Bereich. Gerade im pflegerischen Bereich muss sich hier noch einiges tun.”

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, www.aok-bv.de, 19.03.2018

So denken Ärzte über Gesundheitsminister Spahn

Im Gesundheitsministerium steht nun also Jens Spahn am Ruder. Ist der CDU-Politiker der richtige Mann für den Job? Hat er das Fachwissen und die richtigen Pläne? Der Ärztenachrichtendienst (änd) aus Hamburg fragte in der vergangenen Woche nach der Meinung der niedergelassenen Ärzte. Das Resultat: Zahlreiche Mediziner bescheinigen dem ehemaligen gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion das nötige Vorwissen – bleiben aber trotzdem skeptisch.

Immerhin 43 Prozent der über 1.100 Umfrageteilnehmer haben laut Auswertung keine Zweifel daran, dass Spahn das nötige Fachwissen für den Ministerposten im Gesundheitsressort mitbringt. Lediglich 32 Prozent fürchten, dass ihm die nötigen Vorkenntnisse fehlen, um das Amt angemessen ausüben zu können. Jeder Vierte (25 Prozent) traut sich noch kein Urteil über Spahns fachliche Eignung zu.

Mit Vorschusslorbeeren aus der Ärzteschaft kann sich der neue Minister jedoch nicht schmücken: Nur 14 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass Spahns bisherige Aussagen zur Gesundheitspolitik und seine politische Einstellung Anlass zur Hoffnung geben, dass der 37-jährige Kabinettsneuling deutliche Verbesserungen in der ambulanten medizinischen Versorgung erreichen kann. 30 Prozent wollten in der Sache noch keine Einschätzung abgeben. Eine Mehrheit von 56 Prozent der befragte Ärzte befürchtet aber: Es wird eher zu Verschlechterungen kommen.

Grund für den Pessimismus könnte die Ausgangslage für Spahns künftige Arbeit sein: Die gesundheitspolitischen Inhalte aus dem Koalitionsvertrag halten 60 Prozent der Ärzte für komplett enttäuschend und in großen Teilen unsinnig. Rund 40 Prozent können sich zumindest teilweise mit den von Union und SPD im Koalitionspapier umrissenen Themen anfreunden – bemängeln jedoch, dass die “GroKo” auch große Probleme in der derzeitigen medizinischen Versorgung ignoriert habe. Die “absolute Zustimmung” zum Koalitionsvertrag kreuzten nur fünf Umfrageteilnehmer an.

Die Antworten auf die Frage, welchen Themenfeldern sich Spahn nun mit höchster Priorität widmen soll, zeigen deutlich: Die niedergelassenen Mediziner hoffen in erster Linie, dass Spahn den Ausstieg aus der Budgetierung in der ambulante medizinischen Versorgung vorbereitet. Mit einigem Abstand folgt dann das Ende der Regresse, das Zurückdrängen des Einflusses von Krankenkassen ins Versorgungsgeschehen sowie eine gezielte Stärkung der Freiberuflichkeit.

An der Online-Umfrage des änd beteiligten sich vom 05. bis zum 08. März 2018 insgesamt 1.121 überprüfte niedergelassene Haus- und Fachärzte aus dem gesamten Bundesgebiet. Das auf Ärztekommunikation spezialisierte Medienunternehmen ÄND AG in Hamburg ist Betreiber des Portals www.aend.de – einer Verbindung aus berufsbezogenem Nachrichtendienst und aktiver Diskussionsplattform zum innerärztlichen Wissensaustausch. Mehr als 45.000 Ärzte sind derzeit Mitglied auf www.aend.de.

Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, Kattjahren 4, 22359 Hamburg, www.aend.de, 19.03.2017

Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.

Offene Fragen

Eine ärztliche Beratung, Rezept-Ausstellen oder den Behandlungsfortschritt begutachten: Müssen Patienten dafür immer in die Arztpraxis? Oder ist das alles in Zeiten der Online-Kommunikation nicht auch möglich, wenn die Betroffenen zu Hause sind? In der deutschen Ärzteschaft wird derzeit über die Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes noch in diesem Frühjahr diskutiert. Der BVMed unterstützt diese angedachte Öffnung hin zu mehr Telemedizin.

Verbesserung der medizinischen Versorgung

“Durch die Digitalisierung sind auch im Bereich der medizinischen Versorgung noch viele Verbesserungen für alle Akteure, insbesondere die Patienten, möglich. Während Videosprechstunden könnten beispielsweise die Behandlungserfolge bei chronischen Wunden sehr gut begutachtet werden. Gerade in diesem Bereich könnten so auch Patienten auf dem Land von der Expertise eines Spezialisten profitieren, dessen Praxis zu weit für einen Besuch entfernt liegt”, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Mit der heute bereits sehr weit fortgeschrittenen Technik könnte darüber hinaus eine gute flächendeckende Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Standards sehr viel einfacher erreicht werden. “Die Chancen der Digitalisierung müssen in der medizinischen Versorgung noch besser genutzt werden”, fordert der BVMed.

Laut Medienberichten soll das sogenannte Fernbehandlungsverbot auf dem nächsten Ärztetag im Mai 2018 gelockert werden. Bisher dürfen Ärzte ihre Patienten nur aus der Ferne behandeln, wenn sie sie zuvor einmal persönlich gesehen haben. In mehreren Bundesländern wurde das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte bereits gelockert. Erprobt wird dabei unter anderem, dass Assistenten beim Patienten Bilder einer chronischen Wunde machen, die dann sofort “live” zum Arzt in die Praxis gesendet werden. So können dem Arzt und dem Patienten lange Wege und Zeit erspart werden. Möglich wäre auch, einen weiteren Spezialisten dazu zu schalten.

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 16.03.2017

Kampf dem Keim (Folge 1): Wozu das Ganze?

Videos zur Krankenhaus-Hygiene

Im Februar 2018 macht das Krankenhaus Bethel Berlin allen Kliniken im deutschsprachigen Raum ein außergewöhnliches Geschenk: Fünf frische Videos zur Krankenhaushygiene, die völlig frei von Lizenzgebühren zur Aufklärung und Schulung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern verwendet werden können – ohne jegliche Werbung für die produzierende Berliner Klinik. Damit können auch KMU-Krankenhäuser, die sich keine aufwändige Video-Produktion oder teure Lizenzen leisten können, Ihre Mitarbeiter, Patienten und Besucher unterhaltsam auf das Thema aufmerksam machen. Sie bekommen keine langweiligen Erklärfilme, sondern Spots, die man sich gerne aufs Handy lädt um immer wieder mal reinzuschauen. Herzstück der Kampagne ist die Seite www.kampf-dem-keim.de, die neben den Videos auch Tools zum Erfahrungsaustausch und weitere Informationen bereithält.

Folge 1: Wozu das Ganze?

Trillionen Bakterien leben in und auf uns. Nützliche Besiedler, die todkrank machen können. Jährlich sterben bis zu 15.000 Patienten an bösartigen Keimen, die sie in der Klinik erwerben.

AWMF fordert Gesundheitspolitik auf Basis evidenzbasierter Medizin

Das Patientenwohl soll für die künftige Bundesregierung der entscheidende Maßstab aller gesundheitspolitischen Entscheidungen werden. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. begrüßt diese Aussage im neuen Koalitionsvertrag, kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen ist mit keinem Wort erwähnt.

Patientenwohl kann nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren: Nur wenn nachweisbar ist, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, dient sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Zwar wird im Koalitionsvertrag betont, dass der Dialog auch mit der Wissenschaft intensiviert werden muss, die evidenzbasierte Medizin findet als Grundpfeiler einer wissenschaftlich begründeten Prävention, Diagnostik und Therapie in dem 177-Seiten starken Vertrag jedoch keinerlei Erwähnung. Das sieht die AWMF angesichts der zu lösenden Aufgaben äußerst kritisch. „Die alternde Gesellschaft, die Zunahme chronischer Erkrankungen, Antibiotika-Resistenzen, aber auch die Digitalisierung und der Nachwuchsmangel in vielen Teilen der Medizin stellen uns vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen“, so Kreienberg. Diese seien nur zu bewältigen, wenn die künftige Bundesregierung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Ebenen und Akteure einbinde, die die höchste Kompetenz und Expertise zu einem Thema mitbringen.

In der AMWF mit ihren 177 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind alle medizinischen Fächer, die meisten interdisziplinären Themenbereiche und neben Ärzten auch weitere Gesundheitsberufe vertreten. Von diesen wird Wissen gemäß der evidenzbasierten Medizin entwickelt, evaluiert und verbreitet. Daraus entstehen unter anderem Leitlinien, die heute die Basis des ärztlichen Handelns darstellen. Die AWMF garantiert daher mir ihren Aktivitäten und Akteuren eine Gesundheitsversorgung, bei der die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf alle Gesundheitsberufe und alle Versorgungsbereiche angewandt werden.

Die AWMF begrüßt auch das Anliegen der Koalitionsparteien, die Gesundheitsforschung auszubauen. Damit haben diese eine zentrale Forderung der AWMF in ihrem künftigen Regierungsprogramm verankert. Doch auch hier komme es auf die Ausgestaltung an: Hochschulmedizin, Versorgungsforschung und Medizininformatik können nur im Sinne der Patienten gestärkt werden, wenn auch hier die Grundpfeiler der wissenschaftlichen Medizin zum Maßstab des Handelns werden. Dazu gehöre, dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb der Medizin in Ausbildung und Beruf einen höheren Stellenwert bekomme, wissenschaftliche Studien und Netzwerke gefördert, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und das Erfahrungswissen der Experten regelmäßig abgefragt werde und in Aktivitäten einfließen. „Dafür ist die AWMF in Deutschland das Expertengremium, das sich im Interesse des Patientenwohls gerne in die künftige Regierungsarbeit einbringt“, betont Kreienberg.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 05.03.2017