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Patientensicherheit durch bessere intersektorale Zusammenarbeit

Pressemitteilung zum Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg

Berlin/Nürnberg, 26. Februar 2018: Patientensicherheit, Hygiene, Qualitätsindikatoren und Fehlermanagement standen beim 20. Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg im Vordergrund der Diskussionen und Fortbildungen. „Die Ansätze aus dem Koalitionsvertrag zur sektorenübergreifenden Versorgung müssen jetzt im Sinne der Patientensicherheit in die Tat umgesetzt werden“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland brauchen genau wie alle anderen Fachärzte vernünftige Rahmenbedingungen, v.a. bei der Honorierung, um die Sektorengrenzen zu überwinden und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.“

Laut aktuellem Koalitionsvertrag wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung zur sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Gesundheitssystems eingerichtet. „Es muss endlich allen Beteiligten klar werden, dass wir Chirurgie auf hohem Niveau nur durch starke intersektorale Zusammenarbeit gewährleisten können“, erklärt Dr. med. Peter Kalbe, Referatsleiter der niedergelassenen Chirurgen des BDC. Flächendeckende Modelle sektorenübergreifender Versorgung seien dringend notwendig, um den aktuellen Herausforderungen des Gesundheitswesens zu begegnen und Patienten ohne Informationsverluste zu behandeln. „Durch Barrieren in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Chirurgen können immer noch vermeidbare Fehler passieren. Es ist Aufgabe der Politik, diese Barrieren zu reduzieren“, so Kalbe.

„In diesem Zusammenhang ist die im Koalitionsvertrag geplante Reform der Bedarfsplanung von besonderer Bedeutung“, erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Eine wohnortnahe Versorgung der Patienten braucht angesichts veränderter Strukturen zwingend eine flexible Gestaltung ohne starre und realitätsferne Vorgaben.“

Über den Bundeskongress Chirurgie:

Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC und fand 2018 bereits zum 20. Mal statt. In diesem Jahr nutzten ihn rund 1.000 Teilnehmer für ihre fachliche und berufspolitische Weiterbildung.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen für ein besonderes Portrait

Berlin/Nürnberg, 23. Februar 2018: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) würdigt einen eindrucksvollen Beitrag aus dem ZEITmagazin MANN mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen. „Ein Glück“ heißt der Artikel von Nataly Bleuel, der einen der bekanntesten Herzchirurgen Deutschlands portraitiert. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis.

Am 14. März 2017 ist der Beitrag „Ein Glück“ im ZEITmagazin MANN erschienen. Nataly Bleuel erzählt die sehr persönliche Geschichte des Chirurgen Ingo Kazmarek, der beschließt, von vorn anzufangen. „Ein Neuanfang, der nicht nur die Geschichte eines erfolgreichen Herzchirurgen und von der Faszination des Berufes erzählt, sondern auch von den Schattenseiten“, so Meyer. „Denn diese Geschichten decken auch unsere Systemfehler auf, denen wir als Berufsverband für Chirurginnen und Chirurgen weiter entgegentreten werden“.

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen endet jedes Jahr am 15. Dezember. Eingereicht werden können Beiträge, die im davor laufenden Jahr in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind.

Hohes Behandlungsniveau in Alterstraumazentren bei Hüftgelenkfraktur

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) legt ihren ersten AltersTraumaRegister DGU®-Jahresbericht vor. Das AltersTraumaRegister DGU® (ATR-DGU) dokumentiert Patienten ab einem Alter von 70 Jahren, die aufgrund einer hüftgelenknahen Oberschenkelfraktur in einem spezialisierten Zentrum der Initiative AltersTraumaZentrum DGU® (ATZ) operiert wurden. Für 2016 verzeichnet das Register 2.864 Fälle in der Akutphase. Der Bericht zeigt auf, in welcher Verfassung der Patient bei seiner Aufnahme im Krankenhaus war, wie er versorgt wurde und wie es ihm bis zu 120 Tage nach der Operation ging. Beispielhaft ist die kurze präoperative Verweildauer – so konnten über 75 Prozent der Patienten innerhalb von 24 Stunden operiert werden. „Das Alterstraumaregister der DGU bringt erstmals eine Übersicht über den Therapieverlauf nach hüftgelenknahem Oberschenkelbruch und zeigt den Behandlungserfolg bei diesen nicht selten vielfach vorerkrankten älteren Patienten“, sagt DGU-Generalsekretär Professor Dr. Dietmar Pennig.

Das Register hatte 2016 seinen Regelbetrieb aufgenommen – daran beteiligt waren 38 Einrichtungen aus Deutschland und der Schweiz. Diese mittlerweile 70 Zentren der Initiative AltersTraumaZentrum DGU® (ATZ) gewährleisten, dass die operative Behandlung an die oftmals reduzierte Knochensubstanz älterer Menschen angepasst ist und der Patient mit all seinen Zusatzerkrankungen in einem Gesamtkonzept therapiert wird. So soll verhindert werden, dass bei alten Menschen die OP-Strapazen zu einer Verschlechterung des ohnehin schon sehr eingeschränkten Allgemeinzustandes führen und die Gefahr der dauerhaften Pflegebedürftigkeit droht.

Für das Behandlungsergebnis ist dabei die Dauer zwischen der Aufnahme in der Klinik und der Operation von großer Bedeutung. Die operative Versorgung einer Hüftgelenkfraktur sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen – vorausgesetzt, der Patient nimmt keine blutverdünnenden Medikamente, weswegen die Operation verzögert werden muss, bis die Gerinnungshemmer abgebaut sind. Studien zeigen, dass durch eine zeitnahe Operation die Sterblichkeit innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Unfall gesenkt werden kann. Ähnlich dem Prinzip der Stroke Units zur Behandlung von Schlaganfallpatienten erfolgen Diagnostik und Therapie in einem zertifizierten Alterstraumazentrum sieben Tage in der Woche rund um die Uhr in einem multiprofessionellen Team aus Unfallchirurgen, Geriatern, Pflegekräften und Physiotherapeuten. Der Leiter der DGU-Arbeitsgemeinschaft Alterstraumatologie Professor Dr. Ulrich C. Liener sagt: „Die Strukturen der Alterstraumazentren bieten beste Voraussetzungen, um die schlechte Prognose nach einem Sturz im hohen Alter zu verbessern.“

Die ATZ-Kliniken sind verpflichtet, ihre Daten in das ATR-DGU einzupflegen. Für das Jahr 2016 ergeben sich folgende Kennzahlen: Das Durchschnittsalter liegt bei 84 Jahren. 72 Prozent der erfassten Patienten sind Frauen. Die Mehrheit der Patienten wohnte zum Zeitpunkt des Unfalls zu Hause oder im betreuten Wohnen. Die Zeit zwischen der Aufnahme der Patienten bis zu ihrer Operation lag im Median bei ca. 18 Stunden. 80 Prozent der Patienten wurden bereits am ersten Tag nach der OP mobilisiert. Nahezu alle konnten bereits nach sieben Tagen mit Hilfsmitteln wieder laufen: 34 Prozent mit Rollator, 52 Prozent mit Gehbock oder -wagen und 11 Prozent mit Gehstock. Die Liegedauer im Krankenhaus betrug im Durchschnitt 18 Tage. 95 Prozent der Patienten konnten nach der Akutphase entlassen werden: Beispielsweise 52 Prozent kamen in die Akutgeriatrie oder eine geriatrische Rehabilitationsklinik, 17 Prozent in ein Pflegeheim und 9 Prozent konnten zurück nach Hause oder in das betreute Wohnen.

Den im ATR-DGU erfassten Kennzahlen liegt ein international abgestimmter Datensatz zugrunde. Er wurde von Experten der DGU in Zusammenarbeit mit dem „Fragility Fracture Network“ (FFN) entwickelt und greift Erfahrungen mit der britischen „National Hip Fracture Database“ und dem „Australian and New Zealand Hip Fracture Registry“ auf. Damit nutzen die deutschen Orthopäden und Unfallchirurgen einen vergleichbaren Datensatz wie die Mediziner aus England oder Australien. Zukünftig wird so der Vergleich mit internationalen Behandlungsergebnissen im Sinne eines Benchmarks möglich.

Die aus dem Register gewonnenen Daten werden zudem für Qualitätsberichte verwendet und geben Antworten auf wissenschaftliche Fragestellungen zur Fehlervermeidung, Erhöhung der Patientensicherheit und Verbesserung des Behandlungsergebnisses. Professor Dr. Benjamin Bücking, stellvertretender Leiter der DGU-Arbeitsgemeinschaft Alterstraumatologie, sagt: „Das Register wird uns zukünftig zeigen, an welchen Stellen wir die Behandlungsqualität für die hochbetagten Unfallpatienten noch verbessern können.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgu-online.de, 22.02.2018

Niedergelassene Ärztin setzt Löschung auf jameda.de durch

Eine Kölner Ärztin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Ihrer Klage auf Löschung vom Ärztebewertungsportal jameda.de durchgesetzt. Die Speicherung personenbezogener Arztdaten mit Bewertungen von Patienten ist durch Internetportale laut BGH nur dann zulässig, wenn diese als “neutrale Informationsmittler” auftreten. Durch die Ausgestaltung des Werbeangebots trete diese Eigenschaft bei jameda.de allerdings soweit zurück, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Ärztin überwiege. Das Portal hat bereits Konsequenzen gezogen.

Der beklagte Internetdienst jameda.de betreibt ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können. Als eigene Informationen der Beklagten werden die sogenannten “Basisdaten” eines Arztes angeboten. Zu ihnen gehören – soweit dem Portal bekannt – akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch von Freitextkommentaren, abgegeben haben. Darüber hinaus können Ärzte ihr Profil kostenpflichtig um ein Foto und zusätzliche Informationen erweitern. Im Zuge dieser Premiumprofile werden – anders als bei den Basisprofilen – keine bebilderten Anzeigen von Konkurrenten der gleichen Fachrichtung im örtlichen Umfeld eingeblendet.

Fühere Verfahren richteten sich gegen Bewertungen

Die klagende Dermatologin und Allergologin wurde als Nichtzahlerin und gegen ihren Willen auf jameda.de geführt. Sie erhielt in der Vergangenheit mehrfach Bewertungen, wovon sie 17 über ihre Prozessbevollmächtigten im Jahr 2015 beanstandete und letztlich löschen ließ. Die Gesamtbewertungsnote der Ärztin stieg dadurch von 4,7 auf 1,5. Mit der aktuellen Klage verlangte sie insbesondere die vollständige Löschung ihres Eintrags in jameda.de. Sowohl vor dem Landgericht (LG) als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) blieb sie ohne Erfolg. Die Revision vor dem BGH hatte nun Erfolg.

Alternative: Chirurgie-Suche.de

Chirurgie-Suche.de hilft Patienten DEN Spezialisten zu finden und die Auffindbarkeit unserer Mitglieder im Internet zu verbessern. Die Darstellung der Kliniken und Praxen schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Patient und Arzt. Die aktuellen Nutzerzahlen bestätigen den Erfolg des BDC-Fachportals: Über 25.000 Besucher informieren sich über das chirurgische Leistungsspektrum von Kliniken und Praxen pro Monat.


Im September 2014 hatte der BGH zum Bewertungsportal jameda.de im Grundsatz entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist. Dieser Linie bleibt sich der BGH auch jetzt treu. Der vorliegende Fall unterscheide sich vom damaligen in einem entscheidenden Punkt – der Schaltung von Anzeigen. Mit ihrer Anzeigenpraxis verlasse die Beklagte die Stellung als “neutraler” Informationsmittler. Während sie bei den nichtzahlenden Ärzten dem Internetnutzer Informationen zu örtlich konkurrierenden Ärzten biete, lasse sie auf dem Profil ihres “Premium”-Kunden – ohne dies hinreichend offenzulegen – solche werbenden Hinweise nicht zu. Nimmt sich die Beklagte jedoch in dieser Weise als “neutraler” Informationsmittler zurück, dann kann sie ihre auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) gestützte Rechtsposition gegenüber dem Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) auch nur mit geringerem Gewicht geltend machen. Das führt hier zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der Klägerin, so dass ihr ein “schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung” ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist, so der BGH.BGH setzt Grenzen zur Veröffentlichung von Profilen

 

jameda.de verneint weiterhin die Löschung von Profilen

Für die klagende Ärztin ist der Fall demnach klar. Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. jameda.de müsste ihr Profil also löschen und könnte zugleich nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, “alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands” zu listen. Weil jedoch die Kölner Dermatologin und Allergologin schon während des Verfahrens ihre Niederlassung aufgegeben hat, sei auch der Eintrag bei jameda.de entsprechend entfallen, bestätigte eine Sprecherin des Portals gegenüber kkdirekt. Zugleich habe man die Anzeigenschaltung in den Basisprofilen entfernt. Ärzte könnten sich damit weiterhin nicht aus jameda.de löschen lassen.

Urteile durch die Instanzen:

LG Köln vom 13.07.2016 – 28 O 7/16 –
OLG Köln vom 05.01.2017 – 15 U 198/15 – AfP 2017, 164
BGH vom 20.02.2018 – VI ZR 30/17

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 21.02.2018

Passion Chirurgie: Intensivmedizin im Fokus

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

die Intensivmedizin als Teil des chirurgischen Alltags steht im Fokus der Februarausgabe der PASSION CHIRURGIE. Seit Jahren bietet die BDC|Akademie ein intensivmedizinisches Fortbildungsprogramm für junge Chirurginnen und Chirurgen an. In diesem Heft stellen wir Ihnen unsere Veranstaltungen zu diesem Themenkreis vor.

Am 22. Februar 2018 findet das nächste BDC|Webinar statt. Frau Professor Dr. med. Leers referiert 45 Minuten zum Thema „S2k-Leitlinie Gastroösophageale Refluxkrankheit“. Anschließend kann mit der Referentin und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, das Ganze kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Jede Teilnahme wird mit zwei CME-Punkten belohnt. Registrierung, detaillierte Informationen, weitere Termine und Themen sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Und nicht zuletzt: Wir freuen uns auf ein Wiedersehen ab dem 23. Februar 2018 beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg.

Ihre PASSION CHIRURGIE

Passion Chirurgie 02/2018

Gesundheitsausgaben pro Tag überschreiten Milliardengrenze

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag überschritten. Für 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um 4,9 Prozent auf 374,2 Milliarden Euro. Von 2015 zu 2016 hatten sie sich um 3,8 Prozent auf 356,5 Milliarden Euro oder 4 330 Euro je Einwohner erhöht. Dies entsprach einem Anteil von 11,3 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Die höhere Wachstumsrate für 2017 ist auf das dritte Pflegestärkungsgesetz zurückzuführen, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 15.02.2018

Berliner 5 x 5 TEAM-Staffel – Mitläufer gesucht

In diesem Jahr wollen wir als BDC wieder an der 5 x 5 km TEAM-Staffel der Berliner Wasserbetriebe teilnehmen und suchen Mitläufer!

Der Staffellauf findet vom 06. bis 08. Juni 2018 im Berliner Tiergarten statt. Wir planen den Lauf aller BDC-Laufteams für Freitag, den 08. Juni 2018.

Ein Team besteht aus fünf Teilnehmern, die jeweils eine 5-km-Runde durch den nördlichen Bereich des Tiergartens zurücklegen.

Wir laden Sie herzlich ein, aktiv dabei zu sein! Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail (an sport@bdc.de) bis zum 15. Mai 2018 an.

Um die Anmeldung der Staffeln und einen Picknickkorb zur Verköstigung kümmert sich der BDC. Jedes Mitglied eines BDC-Teams erhält eine ‚Running Surgeons’-Laufkombi, geben Sie deshalb bitte bei der Anmeldung Ihre Größe an: S – M – L – XL – XXL (fallen klein aus).

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr BDC|Sport-Team

BDC|Berlin und BDC|Brandenburg: Gemeinsame Frühjahrstagung 2018

In diesem Jahr wollen wir anlässlich der 4. Gemeinsamen Frühjahrstagung das Thema “Qualität in der Chirurgie” unter die Lupe nehmen. Seit Jahren rückt dieses Thema immer mehr in den Fokus. Neue Rahmenbedingungen, Zertifizierungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen, zunehmende Spezialisierung in der Chirurgie sind allgegenwärtig. Aber führen all diese Maßnahmen und neuen Rahmenbedingungen tatsächlich zu einer für alle Beteiligten spürbaren Qualitätssteigerung? Es ist uns gelungen zu diesen Themenbereichen zahlreiche kompetente Referenten zu gewinnen.

4. Gemeinsame Frühjahrstagung 2018

BDC|Brandenburg und BDC|Berlin und ANC Brandenburg und ANC Berlin

Samstag 28. April 2018, 10.00 bis 14.00 Uhr
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Pappelallee 5 in 14469 Potsdam

Wir laden Sie daher sehr herzlich nach Potsdam ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an der offenen Diskussion zu diesem Thema aktiv beteiligen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Frank Marusch    1. Vorsitzender BDC|Brandenburg
Dr. Ralph Lorenz     1. Vorsitzender BDC|Berlin
Dr. Torsten Braunsdorf    ehem. 1. Vorsitzzender der ANC Brandenburg
Dr. Volker Lacher    1. Vorsitzender der ANC Berlin

Befragung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens in Praxen und Kliniken, das zum 1. Januar 2017 gestartet ist.

Das Verfahren fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist.

Zum anderen beantworten operierende Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer webbasierten Befragung. Die Dokumentationspflicht beginnt erstmalig im ersten Quartal 2018 und bezieht sich auf das einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsmanagement des Jahres 2017.

Die einrichtungsbezogene Dokumentation unterliegt folgender Datenlieferfrist:

Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar bei der Datenannahmestelle KV vorliegen. Ausnahme ist das erste Erfassungsjahr, hier ist die Frist der 30. April 2018.

Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
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