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Reduzierung der Wartezeiten bei Ärzten

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, noch vor der Sommerpause gesetzliche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten einzuleiten. „Dass GKV-Versicherte länger auf einen Termin beim Arzt warten müssen als privat Versicherte oder Selbstzahler, ist nicht länger hinzunehmen“, erklärte Elsner.

Terminstellenservice bekannter machen

Dringend erforderlich sei es, die Terminservicestellen bei den Versicherten bekannter zu machen, forderte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten verpflichtet werden, bundesweit eine einheitliche Rufnummer für alle GKV-Versicherten bereitzustellen. Derzeit gibt es in allen KV-Regionen unterschiedliche Rufnummern. Laut einer Forsa-Umfrage des vdek war nur etwa 52 Prozent der befragten Versicherten bekannt, dass sie sich bei Problemen wegen eines Facharzttermins an eine Terminservicestelle wenden können.

„Im Zeitalter der Digitalisierung sollten die KVen auch einen elektronischen Terminservice für Versicherte einrichten, über den diese einen freien Sprechstundentermin bei einem Facharzt direkt buchen können“, so Elsner. Damit könnten die Telefonhotlines entlastet werden und Buchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit problemlos online erfolgen.

Terminvergabe nach Versorgungsnotwendigkeit

Der vdek fordert zudem gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Terminvergabe konsequent nach Versorgungsnotwendigkeit erfolgt und nicht nach Kassenzugehörigkeit. Auch die im Koalitionsvertrag verankerte Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von derzeit 20 auf 25 Stunden sollte nach Auffassung der vdek-Vorstandsvorsitzenden nun zügig angegangen werden.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, www.vdek.com, 04.04.2018

Wer nur die Köpfe zählt, macht es sich zu einfach

„Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland steigt, aber wer nur Köpfe zählt, macht es sich zu einfach. Die Realität ist komplexer. Uns fehlen Arztstunden. Und wenn wir nicht endlich entschieden gegensteuern und mehr Ärzte ausbilden, dann wird sich dieser Mangel verschärfen.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2017.

Wie aus den Daten der Bundesärztekammer hervorgeht, waren im Jahr 2017 im Bundesgebiet 385.149 Ärztinnen und Ärzte ärztlich tätig. Dies waren zwar etwas mehr als im Vorjahr (+ 6.542), gleichzeitig steigt aber in einer Gesellschaft des langen Lebens der Behandlungsbedarf. Derzeit prognostiziert das Statistische Bundesamt bis zum Jahr 2040 eine Steigerung des Bevölkerungsanteils der über 67-jährigen um 42 Prozent. Für das Statistikjahr 2016 meldet das Amt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen.

Nach der Statistik der Bundesärztekammer stieg die Zahl der Krankenhausärzte nur leicht um 2,1 Prozent auf 198.500. Bei der Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist sogar ein Rückgang um 1.285 auf 118.356 zu verzeichnen; dies entspricht einem Minus von 1,1 Prozent. Montgomery begrüßte in diesem Zusammenhang die im Koalitionsvertrag angelegten Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels. Dirigistische Eingriffe wie die geplanten Mindestsprechstundenzeiten trügen jedoch nicht dazu bei, die Niederlassung in eigener Praxis attraktiver zu machen. Statt einer Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten sei eine stärkere Flexibilisierung notwendig.

Tatsächlich arbeiten niedergelassene Vertragsärzte schon jetzt durchschnittlich mehr als 50 Stunden. In den Krankenhäusern ist es ähnlich: Nach Erhebungen des Marburger Bundes sind viele Ärzte im Krankenhaus (40 Prozent) 49 bis 59 Stunden pro Woche im Einsatz, jeder fünfte hat sogar eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 60 bis 80 Stunden, inklusive aller Dienste und Überstunden. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt beziffert die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen in Deutschland auf 35,6 Stunden.

„Ein großer Teil unserer Ärzte arbeitet am Limit. Gleichzeitig sind gerade in der jungen Generation viele nicht mehr bereit, sich auf Kosten der eigenen Gesundheit aufzureiben“, sagte Montgomery mit Blick darauf, dass sich immer mehr Ärzte für eine Festanstellung im ambulanten Bereich entscheiden.

Nach der Ärztestatistik ist der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzteschaft im vergangenen Jahr weiter angestiegen und hat jetzt 46,8 Prozent (2016: 46,5 Prozent) erreicht.

Aus der aktuellen Statistik wird auch deutlich, dass der demografische Wandel längst die Ärzteschaft selbst betrifft. So hat sich die Verteilung der berufstätigen Ärzte auf die Altersgruppen weiter zu den höheren Altersjahren verschoben. Der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte ist zwar um 0,1 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent gestiegen, aber gleichzeitig ist der Anteil der über 59-Jährigen auf 18,4 Prozent angewachsen (Vorjahr: 17,9 Prozent). Weiterhin ist der Anteil der 40- bis 49-Jährigen von 23,3 Prozent auf 22,7 Prozent zurückgegangen und der Anteil der 50-bis 59-Jährigen von 28,4 Prozent auf 28,2 Prozent gesunken. Dennoch gibt es viel mehr 50- bis 59-Jährige (108.559) als 40- bis 49-Jährige (87.280).

Das Durchschnittsalter der Krankenhausärztinnen und -ärzte stieg um 0,1 Jahre auf 41,7 Jahre. Während der Anteil der Krankenhausärztinnen und -ärzte, die jünger als 35 Jahre sind, bei 33,4 Prozent stagniert, erhöhte sich der Anteil der über 59-Jährigen auf 7,3 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent). Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stagnierte der Anteil der unter 40-Jährigen bei 2,7 Prozent. Zugleich ist der Anteil der mindestens 60-Jährigen von 32,6 Prozent auf 33,9 Prozent gestiegen.

Diese Entwicklungen tragen dazu bei, dass in Zukunft trotz steigender Arztzahlen in Deutschland Ärzte fehlen werden. Für den BÄK-Präsidenten liegen die Ursachen klar auf der Hand: „Es handelt sich hier in erster Linie nicht um ein Verteilungs-, sondern um ein Kapazitätsproblem. Wir bilden zu wenig Ärzte aus.“ Daher dürfe die Politik bei der Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ nicht weiter trödeln. „Bund und Länder stehen gemeinsam in der Pflicht, die Zahl der Medizinstudienplätze um mindestens zehn Prozent  zu erhöhen“, fordert Montgomery.

Nach der Ärztestatistik haben im vergangenen Jahr 1.965 Ärztinnen und Ärzte Deutschland verlassen. Die beliebtesten Auswanderungsländer sind – wie in den vergangenen Jahren – die Schweiz (641), Österreich (268) und die USA (84). Für etwas Entlastung sorgt die weiterhin recht hohe Zuwanderung aus dem Ausland. Der Ärztestatistik zufolge ist die Zahl der in Deutschland gemeldeten Ärztinnen und Ärzte aus EU-Ländern und aus sogenannten Drittländern im Jahre 2017 um 4.088 auf 50.809 gestiegen.

„Gerade in ländlichen Regionen leisten Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. Wir können und sollten aber nicht versuchen, unser Fachkräfteproblem im ärztlichen Dienst durch Zuwanderung aus dem Ausland zu lösen“, sagte Montgomery. Die zugewanderten Kollegen fehlten in ihren Herkunftsländern. Auch seien enorme Anstrengungen nötig, die für eine gute Patientenversorgung notwendigen Fachsprachen-Kenntnisse zu prüfen. Die Ärztekammern engagierten sich auf diesem Gebiet in besonderer Weise.

Montgomery erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass ausländische Ärzte aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, einen Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Teilnahme am medizinischen Staatsexamen, d. h. durch Ablegen einer Prüfung analog dem 2. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ und durch Teilnahme am 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ erbringen sollten, um in Deutschland eine Zulassung zu erhalten. „Patienten haben einen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Behandlung. Deshalb muss auch bei zugewanderten Medizinern aus dem Ausland zweifelsfrei geklärt werden, dass sie über die gleichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, wie ihre in Deutschland ausgebildeten Kollegen“, sagte Montgomery.

Ärztestatistik 2017

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.03.2018

Telematik-Rollout: Politik muss den Tatsachen ins Auge sehen

Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie fordert die KBV eine Fristverlängerung zur Ausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur (TI). Auch finanziell müsse nachverhandelt werden, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

„Angesichts der aktuellen Situation sehen wir uns gezwungen, die Fristen sowie die Finanzierung der Praxisausstattung für die TI neu zu definieren. Wir können nicht hinnehmen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die Probleme ausbaden müssen, die der Markt verursacht. Hier muss der Gesetzgeber den Tatsachen ins Auge sehen.“ Das hat Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dort zuständig für den Bereich Telematik und Digitalisierung, heute in Berlin erklärt.

Nach wie vor gibt es nur einen Anbieter, der die Konnektoren für den Anschluss der Praxen an die TI bereitstellt. Zwar haben für dieses Frühjahr weitere Hersteller ihren Markteintritt angekündigt, doch auch das ist fraglich. Selbst wenn die Hardware zur Verfügung stünde, wäre es unrealistisch, alle 100.000 Praxen bis zum Ende des Jahres – wie vom Gesetzgeber vorgegeben – an die TI anzubinden, so Kriedel.

„Zum anderen ist absehbar, dass die Preise für die Komponenten sich nicht so entwickeln werden, wie es in der ursprünglichen Kalkulation der Erstattungsbeträge berechnet war. Wir haben es hier mit einer möglichen Unterdeckung im vierstelligen Bereich pro Praxis zu tun. Damit ergeben sich zwei Arten von Risiken für die Ärzte: Zum einen das Preisrisiko, wobei die Praxis auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt. Zum anderen das Sanktionsrisiko. Hier droht ein Abzug von einem Prozent des ärztlichen Honorars, wenn das Versichertenstammdatenmanagement nicht ab 1. Januar 2019 über die TI durchgeführt wird“, erläuterte Kriedel.

Die KBV habe deshalb erneut Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, um die aktuelle Marktsituation bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. So ist es auch in der TI-Finanzierungsvereinbarung vorgesehen.

Parallel zur Fristwahrung habe die KBV das Schiedsamt angerufen, so Kriedel. Um das Sanktionsrisiko zu entschärfen, will die KBV außerdem beim Gesetzgeber eine erneute Fristverlängerung um mindestens ein halbes Jahr, also bis Mitte 2019, erwirken. „Ursprünglich waren ohnehin zwei Jahre für den technischen Rollout der TI vorgesehen. Die Schuld, dass dieser Zeitraum immer weiter zusammengeschrumpft ist und die Fristen nicht eingehalten werden können, liegt nicht bei den Ärzten, sondern es ist der Markt, der aktuell nicht ausreichend liefern kann“, betonte Kriedel.

Eine weitere Baustelle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Zum Inhalt der ePA sagte Kriedel: „Laut Gesetz soll die ePA Arztbriefe, die Notfalldaten und den Medikationsplan enthalten. Das ist auf mittlere Sicht für eine echte Patientenakte natürlich zu wenig. Ein elektronischer Impfpass sowie weitere medizinische und pflegerische Informationen gehören ebenfalls dazu. Außerdem brauchen wir einen separaten Bereich für hochsensible Informationen, zum Beispiel psychiatrische Diagnosen.“

Damit die Patientenakte im Sinne der Interoperabilität funktioniert müssen folgende Anforderungen aus Sicht der KBV erfüllt sein:

  • Für jeden Patienten darf es nur eine Akte geben,
  • keine Insel- oder Parallellösungen,
  • einheitliche technisch-semantische Standards sowie
  • ein sinnvolles Zugriffs- und Berechtigungskonzept.

„Für technische Fragen und solche der Interoperabilität ist und bleibt aus unserer Sicht die gematik der zentrale Akteur. Die Inhalte und die damit verbundene Vergütung sollten aber diejenigen regeln, die die ärztliche Kompetenz haben sowie diejenigen, die die Finanzierung tragen, also KBV und Krankenkassen. Beides ist nicht getrennt zu behandeln. Dafür brauchen wir nicht lauter Einzelgesetze, sondern einen verbindlichen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Selbstverwaltung agieren kann“, so KBV-Vorstandsmitglied Kriedel.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 28.03.2018

Personalia April 2018

Dr. med. Philipp Bula ist seit dem 01. März 2018 der Chefarzt der nun neu strukturierten Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Orthopädie, Plastische- und Handchirurgie am Klinikum Gütersloh. Dr. med. Bernd Ruhnke, ehemaliger Chefarzt der der Klinik für Plastische-, Ästhetische- und Handchirurgie, verabschiedete sich in den Ruhestand.

Dr. med. Mario Dietzel leitet seit dem 1. März 2018 die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Kreiskrankenhaus Greiz. Er war zuvor Chefarzt und Leiter der Endoprothesenzentren im Klinikverbund Adorf-Schöneck.

Dr. med. Anand Esapathi ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie des St. Martinus-Hospitals in Olpe. Der ehemalige Oberarzt ist Nachfolger von Dr. med. Everard Braganza, der nach langjähriger Tätigkeit als Chefarzt und als stellvertretender Ärztlicher Direktor in den Ruhestand ging.

PD Dr. med. Frank Fischer wechselte als Chefarzt von HELIOS Frankenwaldklinik Kronach an das Elisabeth Klinikum Schmalkalden. Dort leitet er die Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäßmedizin.

Dr. med. Florian Höhler ist seit Februar 2018 als Chefarzt der Chirurgie der Kliniken Nordoberpfalz AG, Krankenhaus Kemnath.

Dr. med. Heike Kremser ist neue Chefärztin der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasiver Chirurgie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Die Fachärztin für Chirurgie zählt unter anderem die Bauchchirurgie, die Hernienchirurgie und die Koloproktologie zu ihren Schwerpunkten und ist seit 2009 in der Stadtklinik tätig.

Dr. med. Michael Pfeiffer, bisher leitender Oberarzt der Chirurgie, übernahm zum 1. April 2018 die Leitung der Chirurgie – Unfallchirurgie im Krankenhaus Maria Hilf in Daun.

Thomas Wendrich, ehemals Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Frankenwaldklinik in Kronach, leitet die Abteilung seit Anfang des Jahres als Sektionsleiter.

Webinar-Termin im April: Prävention postoperativer Wundinfektion

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

KRINKO Empfehlung 2018: Prävention postoperativer Wundinfektion

am 26. April, 18:00 Uhr
Prof. Dr. med. Axel Kramer
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Prävention von SSI durch Multibarrieren- und Bundlestrategie mit Erläuterung der wesentlichen Einzelmaßnahmen und deren Evidenzbewertung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungstendenzen.

WEBINARE IM ARCHIV ABRUFEN

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen 2018

  • Mai: S2e-Leitlinie Rotatorenmanschette
  • Juni: S3-Leitlinie Klinische Ernährung in der Chirurgie
  • Juli: S3-Leitlinie Magenkarzinom
  • August: S3-Leitlinie Periphere arterielle Verschlusskrankheit
  • September: S2e-Leitlinie Schenkelhalsfrakturen
  • Oktober: S2k-Leitlinie Benigne Schilddrüsenerkrankungen
  • November: S2k-Leitlinie Gastrointestinale Blutungen
  • Dezember: S2-Leitlinie Außenbandruptur
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Webinar-Termin im April: Prävention postoperativer Wundinfektion. Passion Chirurgie. 2018 April, 8(04): Artikel 04_01.

Schaufenster April 2018

GESUNDHEITSAUSGABEN – Milliardengrenze pro Tag überschritten

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag überschritten. Für 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um 4,9 Prozent auf 374,2 Milliarden Euro. Von 2015 zu 2016 hatten sie sich um 3,8 Prozent auf 356,5 Milliarden Euro oder 4 330 Euro je Einwohner erhöht.

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UMFRAGE – Kooperation zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung

Die Zusammenarbeit zwischen leitender Ärztin/leitendem Arzt und der Krankenhausgeschäftsführung ist entscheidend für den Erfolg des Unternehmens Krankenhaus. Aus den Berichten vieler Kolleginnen und Kollegen sowie und der im Jahr 2012 durchgeführten BDC-Umfrage zum gleichen Thema wissen wir, dass aber gerade an dieser Schnittstelle erhebliche Reibungsverluste auftreten und Ressourcen vergeudet werden.

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IDEENWETTBEWERB – KBV sucht digitale Ideen für die Zukunftspraxis

„Es gibt tausende von Apps und digitalen Anwendungen rund um das Thema Gesundheit. Doch der Nutzen für Patient und Arzt ist oft unklar. Daher ist es unser Ziel, diejenigen Anwendungen und digitalen Dienste zu identifizieren und zu fördern, die die Arbeit und Abläufe in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verbessern“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Start der KBV-Zukunftspraxis. In einem Ideenwettbewerb sucht die KBV hierfür zunächst digitale Dienste mit einem Mehrwert für Praxen und Patienten.

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FÜR STUDIERENDE – 6. Chirurgische Woche

Zum sechsten Mal findet dieses Jahr im Oktober die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende etabliert.

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EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Wegen punktueller Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht infolge des Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetzes vom November 2017 ist zudem der Abschnitt zur “Schweigepflicht” des Papiers überarbeitet worden. Begleitend zu den „Hinweisen und Empfehlungen“ bietet die Checkliste “Datenschutz-Check 2018“ eine Hilfestellung. Sie benennt die wichtigsten Aspekte zum neuen Datenschutzrecht und gibt Ärztinnen und Ärzten eine Prüfliste zur Einhaltung des Datenschutzrechts an die Hand.

Zum Hintergrund: Bei der Informationsverarbeitung in der Arztpraxis sind insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes von Bedeutung. Mit der von Mai an geltenden neuen Rechtslage gehen zwar keine gravierenden Änderungen einher; viele Vorgaben müssen schon jetzt in den Praxen berücksichtigt werden. Datenschutz soll aber künftig besser durchgesetzt werden. Daher sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erweitert und die Bußgeldrahmen drastisch erhöht worden.

Von Ärztinnen und Ärzten sind künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen: Neuerdings muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung (zum Beispiel der Inhaber einer Arztpraxis) die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Überdies bestehen ausgeweitete Informationspflichten gegenüber Patienten. Diese erfordern die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung von Patientendaten, um Patientinnen und Patienten darüber zutreffend informieren zu können. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, gelten für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen.

Besonders relevant ist künftig die Datenschutzorganisation in der Arztpraxis. Sie beinhaltet unter anderem die Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf ihre datenschutzrechtliche Konformität und die Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten. Zudem muss unter Umständen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden und es bestehen Meldepflichten bei Datenpannen. Ferner gilt es, Auskunftsrechte von Patienten zu beachten. Augenmerk muss zudem auf das Verhältnis zu externen Dienstleistern und Dritten gelegt werden.

Die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie die Publikation „Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?“ können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/ds/ abgerufen werden.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de; Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 09.03.2018 

 

Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte steigt rasant

Der Strukturwandel in der vertragsärztlichen Versorgung hat sich auch im Jahr 2017 ungebrochen fortgesetzt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzte ist weiter zurückgegangen, während die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren erneut stark zugenommen hat. Dies zeigt die Bundesarztregister-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 31.12.2017), in der alle Ärztinnen und Ärzte erfasst sind, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen.

In Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und sonstigen Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung waren Ende vergangenen Jahres 31.477 angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig – ein Plus von 2.782 (+9,7 %) gegenüber dem Jahr 2016. Mehr als die Hälfte der Angestellten sind Ärztinnen (54,1 %). Nicht erfasst sind in der KBV-Statistik Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden.

Auch im Jahr 2017 ist die Anzahl der niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung (Vertragsärzte) weiter zurückgegangen. Das Bundesarztregister weist 105.934 Vertragsärzte aus, ein Rückgang um 1.361 Ärzte gegenüber dem Vorjahr. Rund 45 Prozent der niedergelassenen Ärzte gehören der Altersgruppe der 50- bis 59-jährigen an; ein Fünftel (21,1 %) ist zwischen 60 und 65 Jahre alt und jeder zehnte (10,5 %) ist sogar älter als 65 Jahre. Im Vergleich dazu ist die Gruppe der angestellten Ärzte jünger: Hier sind 43,6 Prozent im Alter zwischen 35 und 49 Jahren (Vertragsärzte: 23,3 %).

Statistik zum Bundesarztregister 2017

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 28.03.2018

Weitere 93 Projektanträge zu neuen Versorgungsformen

Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht.

Das Antragsvolumen aller eingereichten Anträge beträgt knapp 440 Millionen Euro und übersteigt somit deutlich die tatsächlich jährlich zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen Euro.

„Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Verstetigung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist auch vor diesem Hintergrund ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, heute in Berlin.

Der Expertenbeirat wird nun mit der Begutachtung und Bewertung der Anträge zu der am 20. Oktober 2017 veröffentlichten themenspezifischen Förderbekanntmachung beginnen. Voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgt dann die Entscheidung zur finanziellen Förderung der ausgewählten Projekte.

Im Bereich Versorgungsforschung wurden bereits im Februar fristgerecht über 200 Anträge eingereicht. Die Entscheidung zur Förderung soll ebenfalls voraussichtlich im kommenden Herbst fallen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 27.03.2018

Innovationsfonds & -auschuss des G-BA

Frühjahrstagung 2018 – Landesverband BDC|Berlin und Brandenburg

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

in diesem Jahr wollen wir anlässlich der 4. Gemeinsamen Frühjahrstagung das Thema  “Qualität in der Chirurgie“ unter die Lupe nehmen. Seit Jahren rückt dieses Thema immer mehr in den Fokus. Neue Rahmenbedingungen, Zertifizierungen,  Qualitätssicherungsmaßnahmen, zunehmende Spezialisierung in der Chirurgie sind allgegenwärtig. Aber führen all diese Maßnahmen und neuen Rahmenbedingungen tatsächlich zu einer für alle Beteiligten spürbaren Qualitätssteigerung? Es ist uns gelungen zu diesen Themenbereichen zahlreiche kompetente Referenten zu gewinnen.

Wir laden Sie daher sehr herzlich nach Potsdam ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an der offenen Diskussion zu diesem Thema aktiv beteiligen würden.

Wann:   am 28. April 2018, 10:00 – 14:00 Uhr
Wo:        Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Potsdam

Prof. Dr. Frank Marusch
1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg im BDC

Dr. Torsten Braunsdorf
ehem. 1. Vorsitzender der ANC Brandenburg

Dr. Ralph Lorenz
1. Vorsitzender des Landesverbandes Berlin im BDC

Dr. Volker Lacher
1. Vorsitzender der ANC Berlin

Einladung, Programm und Infos zum Tagungsort