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Wie Ärzte ihre wirtschaftliche Situation einschätzen

ZiPP-Auswertung zum Wirtschaftsklima: Aktueller Status besser als Erwartung in die Zukunft

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) befragte Vertragsärzte und Psychotherapeuten, wie sie ihre wirtschaftliche Situation einschätzen. Insgesamt bewerteten 72 Prozent der befragten Vertragsärzte ihre Situation als „gut“ bis „sehr gut“. Je nach Fachgebiet zeigten sich allerdings zum Teil sehr große Unterschiede. „Auffallend ist, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage nahezu durchgehend deutlich besser bewertet wurde als die Erwartungen in die Zukunft. Die damit einhergehende Planungsunsicherheit deckt sich mit der gebremsten Investitionsbereitschaft, die das Zi bereits in anderen Auswertungen beobachten konnte. Zudem sollten die geäußerten Kritikpunkte ernst genommen werden, wenn über eine Förderung der Niederlassung nachgedacht wird“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

Gefragt nach dem aktuellen Status, gehören die Hausärzte zu den Fachgebieten, die ihre wirtschaftliche Lage mit am positivsten einschätzen. In der Bewertungs-skala von -100 bis +100 kamen sie auf einen Wert von +58,2. Nur die Kinder- und Jugendärzte (+63,4) und die Kardiologen (+67,4) waren noch zufriedener. Am unzufriedensten waren Nuklearmediziner (-15,7), Psychotherapeuten (-6,8) und Radiologen (-0,2).

Bei der Prognose auf die wirtschaftlichen Erwartungen in den kommenden zwölf Monaten, erzielten die Hausärzte mit einem Wert von +2,4 zwar ein positives Ergebnis, das jedoch erheblich hinter dem aktuellen Status zurückbleibt. Ebenfalls positive Werte ergaben sich bei Kinder- und Jugendärzten (+2,7). Den höchsten Wert erzielten die Neurologen (+8,9). Am skeptischsten standen hingegen die Orthopäden (-17,6), Nuklearmediziner (-33,9) und Radiologen (-34,4) ihren mittelfristige Zukunftsaussichten gegenüber. Kritik äußerten die Ärzte jedoch an dem Umfang der Arbeitszeiten, der Intensität der Arbeit und an der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, Reha-Trägern und Privatversicherungen. In diesen Punkten vergaben jeweils etwa 50 Prozent der Befragten den Wert „weniger gut“ oder „schlecht“.

Die Datenquelle für die vorgestellten Ergebnisse sind die jährlich durchgeführten Erhebungen im Rahmen des ZiPP (Zi-Praxis-Panel), in denen eine Reihe von Wirtschaftsdaten direkt von den Vertragsärzten und Psychotherapeuten abgefragt werden. In die jetzt vorgestellten Ergebnisse flossen Angaben von über 5.100 (5.157) Praxen ein. Befragungszeitraum war Sommer und Herbst 2016.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de, 25.04.2018

Telematikinfrastruktur: Nur kostendeckendem Angebot zustimmen

Die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur droht zu stocken. „Der GKV-Spitzenverband ist derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungspauschale zu garantieren“, sagte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister am Donnerstag.

„Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen lassen nicht zu, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sitzenbleiben“, betonte er. Hintergrund des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll.

Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Kartenterminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt.

Empfehlung für Praxen

„Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen“, stellte Hofmeister klar.

Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab wann die Praxis an die TI angeschlossen ist und das Versichertenstammdatenmanagement durchführen kann. Erfolgt der Datenabgleich beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte zum Beispiel erstmals am 10. Juli, erhält die Praxis die Pauschale für das dritte Quartal, auch wenn die Bestellung schon früher erfolgt ist.

KBV-Vorstand: Die Situation ist absurd

Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kritisierte die Blockadehaltung der Krankenkassen in den Verhandlungen und sagte: „Wir haben fristwahrend das Schiedsamt angerufen.“

Die Situation sei absurd. „Viele Praxen wollen bestellen und können nicht, weil die Finanzierung nicht gesichert ist oder die Industrie bis auf einen Anbieter immer noch nicht liefern kann.“

Kriedel wies darauf hin, dass die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Monaten mit diversen Informationsmaterialien, Themenseiten im Internet und bei Veranstaltungen die Praxen über die Anbindung an die TI informieren. Erst in dieser Woche ist ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen, das dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt.

Ärzte haben Anrecht auf Erstattung in voller Höhe

„Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung für die Patientenversorgung nutzen, doch dafür müssen alle Beteiligten auch die Gesetze einhalten“, forderte Hofmeister. Er stellte klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. „Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein“, betonte er und sagte: „Wir werden darüber auch mit der Politik sprechen.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 27.04.2018

Neue G-BA-Regelung zur stationären Notfallversorgung

Sichere Erreichbarkeit, verbesserte Qualität und zielgenaue Finanzierung

Anlässlich des aktuell gefassten Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System der stationären Notfallversorgung erklärte der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, am Donnerstag in Berlin:

„Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert. Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind. Denn gerade auch im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen der Bundesrepublik darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, in das sie gebracht werden, die zügige und notwendige – im Zweifelsfall ja lebensrettende – medizinische Versorgung gewährleisten kann. Und das kann ein Krankenhaus, das nicht wenigstens über eine Innere Medizin und Chirurgie oder auch einen Schockraum verfügt, typischerweise eben nicht.

Vor diesem Hintergrund ist es sicher keine unangemessene, sondern eine absolut sachgerechte und im Patienteninteresse liegende Forderung, dass Kranke, die nach einem Unfall oder nach einem Herzinfarkt in oft lebensbedrohlichem Zustand in ein offiziell als „Notfallkrankenhaus“ deklariertes Haus eingeliefert werden, dort zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie, und im Bedarfsfall eine Intensivstation vorfinden und erforderlichenfalls spätestens 30 Minuten nach Einlieferung ein Facharzt an ihrem Bett steht.

Die heute beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Das macht die Finanzierung zielgenauer und gerechter als bisher, gleichzeitig werden qualitätssichernde Standards für Notfallstrukturen gesetzt. Von den jetzigen 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung etwa 1.120, also etwa 64 Prozent, Zuschläge erhalten. Die 36 Prozent der Häuser, die keinen Zuschlag erhalten, haben ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht: Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur ca. 5 Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.“

Gestuftes System der stationären Notfallversorgung – G-BA-Beschluss

Krankenhäuser, die Notfallpatientinnen und -patienten stationär versorgen, können künftig der Höhe nach gestaffelte finanzielle Zuschläge erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden, die aus qualitativer Sicht für eine gute Notfallversorgung erforderlich sind. Auf Basis des aktuell beschlossenen Stufensystems werden die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner – die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung – Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbaren.

Die neue Regelung sieht vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin am Standort verfügen muss. Die Aufnahme von Notfällen erfolgt ganz überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme. Hier wird auf der Grundlage eines strukturierten Systems über die Priorität der Behandlung entschieden und der Notfallpatient spätestens 10 Minuten nach der Aufnahme dazu informiert. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Betreuung durch einen Facharzt – bei Bedarf auch durch einen Anästhesisten – innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist. Für eine möglicherweise angezeigte Intensivbetreuung muss eine Intensivstation mit der Kapazität von mindestens sechs Betten vorhanden sein. Neben den Mindeststandards für die Basisnotfallversorgung enthält die Regelung des G-BA auch die Anforderungen an eine erweiterte und umfassende Notfallversorgung. Die allgemeine Hilfeleistungspflicht jedes Krankenhauses bleibt von der Zuordnung oder Nichtzuordnung zur Notfallversorgung unberührt.

Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Sicherstellungszuschläge dienen dazu, in strukturschwachen Regionen eine stationäre Basisversorgung aufrecht zu erhalten.

Die Regelungen des G-BA berücksichtigen auch spezielle Notfallversorgungsangebote wie die Schwerverletztenversorgung in Traumazentren, die Kindernotfallversorgung, die Versorgung von Schlaganfällen sowie die Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen. Letztere müssen dann beispielsweise über entsprechende Spezialabteilungen – Stroke Units oder Chest Pain Units – verfügen und werden entgeltrechtlich Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung gleichgestellt. Zudem haben die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer in Sonderfällen – beispielsweise bei regionalen Besonderheiten – die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser als Spezialversorger auszuweisen. Diese gelten dann als besondere Einrichtungen und nehmen budgetneutral an der Notfallversorgung teil.

Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Übergangsbestimmungen sind für Anforderungen an eine Zentrale Notaufnahme und an die Qualifikation des Fachpersonals in der Zentralen Notaufnahme festgelegt.

Hintergrund

Die Regelung des G-BA geht zurück auf einen gesetzlichen Auftrag, mit dem die bisherige defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleistet werden soll. Gemäß § 136c Absatz 4 SGB V hat der G-BA ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu beschließen. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung Mindestvorgaben – insbesondere zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen – differenziert festzulegen.

Die Zahlen zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Notfallversorgung basieren auf einer durch das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) durchgeführten Befragung der deutschen Krankenhäuser, ergänzenden Sekundäranalysen sowie detaillierten Einschätzungen der Länder zu den möglichen Auswirkungen des Notfallstufensystems.

Weitere Informationen zu den Regelungen stellt der G-BA auf seinen Internetseiten unter Notfallstrukturen in Krankenhäusern bereit.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 19.04.2018.

Aktuelle Passion Chirurgie: Hernienchirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

Hernienchirurgie ist das Schwerpunktthema des aktuellen Hefts. Im Fokus stehen Herniennotfälle und die Angebote der HERNIENSCHULE, ein Gebiet, das in Kliniken und Praxen zur chirurgischen Routine gehört. Der BDC hat es sich daher gemeinsam mit der Deutschen Herniengesellschaft zur Aufgabe gemacht, auch den Nachwuchs mit der HERNIENSCHULE auf dem Laufenden zu halten und über neue Entwicklungen zu informieren.

Vergessen Sie nicht die BDC-Mitgliederversammlung: Sie findet am Freitag, den 20. April 2018, von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen des 135. Chirurgenkongresses im CityCube Berlin, M1 in der Messe Berlin, statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

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Arztassistenten: Die Rolle des Physician Assistant im Krankenhaus

Chirurgen und Anästhesisten fordern ein klares Ausbildungskonzept

In den vergangenen Jahren müssen sich Ärzte im Krankenhaus neben der Patientenbetreuung zunehmend auch um administrative und bürokratische Tätigkeiten kümmern. Diese verschlingen häufig mehrere Stunden pro Tag – Kapazitäten, die in der Patientenversorgen fehlen. Arztassistenten, sogenannte Physician Assistants, sollen Ärzten künftig als neue Fachkräfte Unterstützung bieten. Doch wie deren Ausbildung aussehen soll und welche Befugnisse Arztassistenten haben dürfen, ist bislang nicht einheitlich geregelt. Auf einer Pressekonferenz am 18. April 2018 in Berlin anlässlich des 135. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) diskutieren Experten, was die neuen Fachkräfte leisten können. Zugleich fordern sie die Einbeziehung der medizinischen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung der Ausbildungsvorgaben.

In den USA ist der Arztassistent, der so genannte „Physician Assistant“ (PA), bereits seit den 1960er Jahren etabliert. Seit einigen Jahren gibt es auch in Deutschland einen entsprechenden Ausbildungsberuf. Acht Ausbildungsstätten stehen hierzulande zur Verfügung, etwa 300 Arztassistenten sind derzeit tätig, vor allem in Kliniken – Tendenz steigend. „Wir begrüßen diese Entwicklung, kann die neue Berufsgruppe Ärzte doch insbesondere beim Abbau bürokratischer Aufgaben entlasten“, betonen Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), und Professor Dr. med. Hugo Van Aken von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). „Bislang gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards für deren Ausbildung“, kritisieren die beiden Experten.

Die DGCH und DGAI fordern daher ein bundeseinheitlich ausgestaltetes Curriculum. „Erst seit vergangenem Jahr gibt es ein Positionspapier der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung mit darin enthaltenen Ausbildungsvorgaben und Einsatzmöglichkeiten für diese derzeit noch nicht staatlich anerkannte Ausbildung“, erläutert Meyer, der auch Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist. DGAI und DGCH kritisieren, dass für die Erarbeitung des Papiers keine Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften stattgefunden habe. „Ärzte tragen bei der Delegation ihrer Leistungen die Verantwortung. Sollen Arztassistenten Teile ärztlicher Tätigkeiten übernehmen, müssen die Ärzte auch mitbestimmen können, welche dies sein können und dürfen. Folglich sollten sie die Rahmenbedingungen für diesen neuen Gesundheitsberuf klar mit definieren“, erklären Chirurgen und Anästhesisten.

Die ärztlichen Kernkompetenzen, die von den jeweiligen Fachgesellschaften definiert wurden, müssten daher in einem Ausbildungskonzept Berücksichtigung finden. So dürften reine Anästhesieleistungen in keinem Fall durch Nichtärzte ausgeführt werden, wie ursprünglich im Konzept vorgesehen. Diese Entwicklung könnte das Patientenwohl gefährden.

Auf dem 120. Deutschen Ärztetag 2017 in Freiburg wurde dem Modellversuch eines Arztassistenten mit Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip zugestimmt. Die Substitution ärztlicher Kernkompetenzen durch nicht ärztliche Gesundheitsberufe wurde eindeutig abgelehnt. In den USA führen Arztassistenten auch kleinere Operationen durch wie etwa die Entfernung eines Muttermals oder legen Therapiepläne fest. Dies lehnen die Fachgesellschaften hierzulande ab: Arztassistenten sollten Ärzte unterstützen und entlasten, können sie aber nicht ersetzen. „Auch sollte der Arztassistent nicht als ‚Arzt light‘ zur Lösung eines Ärztemangels herangezogen werden“, kritisieren die Vertreter der Fachgesellschaften und weisen dabei auf etwaige finanzielle Motivationen der Krankenhäuser hin, Arztassistenten dem ärztlichen Stellenplan zuzuordnen.

Einigkeit besteht bei den Experten darin, dass Arztassistenten bei den im Kern nicht-ärztlichen Tätigkeiten wirkungsvoll unterstützen könnten, so beispielsweise bei bürokratischen Aufgaben. Daher streben die Fachgesellschaften für die Zukunft eine gute Kooperation zwischen den ärztlichen und neuen Berufsgruppen an.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 17.04.2018

KBV fordert schrittweise Entbudgetierung ärztlicher Leistungen

Einem unbegrenzten Bedarf der Patienten an ärztlichen Leistungen kann aus Sicht der KBV keine budgetierte Vergütung der Ärzte gegenüber stehen. Vor allem, wenn die Politik gleichzeitig mehr Arbeitszeit fordert. Das machte der Vorstand der KBV vor Journalisten deutlich und präsentierte ein Konzept für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Budget.

Im Jahr 2016 haben die Vertragsärzte den Krankenkassen rund drei Milliarden Euro Rabatt gegeben. Das entspreche rund jeder zehnten Leistung in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, die der Arzt durchführe, aber nicht vergütet bekäme, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auf einer Presseveranstaltung am Dienstag in Potsdam. „In Sachsen beispielsweise geht beim Facharzt fast jede vierte Behandlung aufs Haus.“

„Der unbegrenzte Bedarf des Patienten ist aktuell politisch und gesellschaftlich gewollt. Es kann aber nicht sein, dass die Ärzte die Zeche dafür zahlen müssen“, stellte Gassen klar. „Würden wir wirklich Dienst nach Budget machen, dann hätten wir im System mal richtig Dampf im Kessel.“

Von den gesetzlichen Krankenkassen steht nur begrenzt Geld für die Behandlung ihrer Versicherten zur Verfügung. Der Patient könne jedoch frei entscheiden, wie oft und zu wie vielen Ärzte er gehe, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Das gäbe es so in keinem anderen Land.

450 Millionen Euro für ersten Schritt zur Entbudgetierung

Die KBV setzt sich für einen adäquaten Ausstieg aus dem Budget ein. Damit die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung beherrschbar bleibt, wird vorgeschlagen, dass ausschließlich der Patient die Anzahl der Menge der Leistungen bestimmt und durch die Entbudgetierung keine ökonomischen Anreize für den Arzt bei der Abrechnung der Leistungsmenge entstehen. Deshalb geht es in einem ersten Schritt vor allem um die Ausbudgetierung von Grundleistungen wie Versicherten- und Grundpauschale, hausärztliche Vorhaltepauschale sowie die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung.

Nach derzeitigem Stand würden diese Maßnahmen etwa 450 Millionen Euro kosten. In einem zweiten Schritt fordert die KBV langfristig eine Umwandlung in ein nicht budgetiertes Vergütungssystem.

Ein Ende des Budgets hätte aus Sicht der KBV mehrere positive Effekte: Statt einer schwer verständlichen Honorarabrechnung und Ungerechtigkeit durch unterschiedliche Preise gäbe es Klarheit und Verständlichkeit sowie gleiches Geld für gleiche Leistung. Durch eine bessere Planungssicherheit für Ärzte erhöhe sich auch der Anreiz zur Niederlassung.

Budgetierung ist völlig überholt

Bei der Budgetierung werden die Preise für die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen an das zur Verfügung stehende Geld angepasst. Die Systematik stammt noch aus Zeiten der Ärzteschwemme.

In diesem Zusammenhang machte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel auf den Paradigmenwechsel der Politik aufmerksam: „Die Politik will heute, dass Ärzte mehr Leistungen erbringen. Das kostet mehr Geld.“ Damit bezog er sich auf die Pläne der Politik, die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Wochenstunden anzuheben.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 13.04.2018

Rentenwelle und Nachwuchsprobleme: Bald gehen uns die Chirurgen aus

Bis 2020 erreichen etwa 11 000 Chirurginnen und Chirurgen das Rentenalter, das betrifft etwa die Hälfte aller niedergelassenen und fast jeden dritten stationär tätigen Chirurgen. Eine Analyse des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers zeigt, dass 2030 fast jeder vierte chirurgische Arbeitsplatz unbesetzt sein wird – bei stetig steigenden Operationszahlen in Deutschland und fehlendem Nachwuchs. Wie diese große Diskrepanz zwischen Personalbedarf und gesundheitspolitischer Entwicklung behoben werden kann und welche Maßnahmen Krankenhäuser und Universitäten ergreifen müssen, um das Fach „Chirurgie“ wieder beliebter zu machen, werden Experten morgen auf der Vorab-Pressekonferenz anlässlich des 135. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) erläutern.

Im Jahr 2015 führten Chirurgen in Deutschland über 16 Millionen Eingriffe durch, das sind etwa 30 Prozent mehr Operationen als noch zehn Jahre zuvor. Gleichzeitig sinkt die Zahl der jungen Mediziner, die sich für das Fach Chirurgie entscheiden. „Universitäten und Krankenhäuser müssen vor allem an den wichtigen Stellschrauben Work-Life-Balance sowie Forschungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten feilen, um die Chirurgie gegenüber anderen medizinischen Fächern wieder konkurrenzfähig zu machen und im globalen Wettbewerb mitzuhalten“, erklärt DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs. „Nur so können wir die Versorgungsqualität in Deutschland auf einem hohen Standard erhalten.“

Einer der Themenschwerpunkte des diesjährigen Chirurgenkongresses ist daher die erfolgreiche Nachwuchsakquise. Denn derzeit droht ohne strukturelle Änderungen nicht nur ein dramatischer Fachärztemangel, der nur durch ausländische Fachkräfte behoben werden kann. Auch immer mehr ausgebildete Ärzte wandern angesichts unzureichender Arbeitsbedingungen ins Ausland ab.

Dabei beginnt die Nachwuchsförderung bereits im Medizinstudium. Dort ist die Grundbegeisterung für das Fach Chirurgie zunächst hoch. „Etwa 40 bis 60 Prozent aller Medizinstudenten visieren zu Beginn ihres Studiums eine chirurgische Laufbahn an“, berichtet Dr. med. Benedikt Braun, Vertreter des Perspektivforums Junge Chirurgie der DGCH. „Nach dem Praktischen Jahr sinken diese Zahlen jedoch schnell auf erschreckende einstellige Werte.“

Einen wichtigen Grund sieht der Assistenzarzt an der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes darin, dass Studierende in diesem Abschnitt einen ersten Eindruck vom Arbeitsalltag und dessen physischen und psychischen Belastungen erhalten, die Rahmenbedingungen eines chirurgischen Arbeitsplatzes kennenlernen und sich dann gegen das Skalpell entscheiden. „Um die Faszination für das Fach Chirurgie erfolgreich zu vermitteln, ist es außerdem kontraproduktiv, die Studierenden zu Hakenhaltern zu degradieren“, mahnt Fuchs. Wichtig sei es, den Nachwuchs über ein Mentoring-System in die Entscheidungsprozesse zu integrieren und durch Teilhabe und Wertschätzung frühzeitig zu begeistern.

Darüber hinaus müssten die Rahmenbedingungen für angehende Fachärzte deutlich verbessert werden. „In der Weiterbildung benötigen wir ein flexibleres Arbeitszeitgesetz, mehr finanzielle Unterstützung durch die Krankenhausverwaltungen für Qualifikationskurse, definierte Freiräume für die Forschung sowie die Vermeidung von Kettenverträgen, um eine Karriere- und Familienplanung zu ermöglichen“, so Fuchs. „Dabei müssen auch Arbeitgeber, die qualifizierten Nachwuchs auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt anziehen wollen, moderne Konzepte der Arbeitszeit ermöglichen und entsprechende Rahmenbedingungen für Forscher wie Kliniker schaffen“, ergänzt Braun. „Es ist weniger die Chirurgie, die für den Nachwuchs unattraktiv ist, es sind vielmehr ihre Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 11.04.2018

Chirurgen und Pflegerat fordern steuerfinanziertes Sofortprogramm für Pflege

Mangel an Pflegefachkräften: Abgesagte Operationen, geschlossene Stationen

Immer häufiger müssen Operationssäle leer stehen und Intensivbetten gesperrt werden, weil in den Kliniken das Fachpersonal fehlt. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) fordern daher in einer gemeinsamen Stellungnahme ein steuerfinanziertes Sofortprogramm zur Schaffung von 50.000 Planstellen für Pflegepersonal, eine bessere Vergütung und eine Umsetzung von Personalschlüsseln, die Schweregrade bei der Versorgung flexibel berücksichtigen. Über die aktuelle Situation und den notwendigen Änderungsbedarf informieren Experten auf einer Pressekonferenz anlässlich des 135. Chirurgenkongresses in Berlin.

In Deutschland arbeiten derzeit etwa 384 000 Pflegefachpersonen. Viel zu wenige, wie Experten feststellen, die klinisch tätig sind. So sollte eine Pflegekraft auf Intensivstationen maximal zwei Patienten betreuen, bei schwerem Organversagen sogar nur einen Erkrankten. „In der Realität liegt dieses Verhältnis jedoch nachts oft bei 1:3“, stellt DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs fest. Das habe zu hohen physischen und psychischen Belastungen bei den Pflegenden geführt, mit hohen Ausfallzeiten und der Tendenz, den Beruf ganz zu verlassen.

„Es dauert mittlerweile mehr als fünf Monate, eine freie Stelle in der Pflege zu besetzen“, berichtet Franz Wagner, Präsident des DPR. Nach Einschätzung des DPR fehlen in Deutschland in den Krankenhäusern aktuell mindestens 50 000 Pflegefachpersonen. „Wir müssen Operationen absagen, weil die pflegerische Versorgung vor, während und nach dem Eingriff nicht gewährleistet werden kann“, betont Fuchs. „Ganze Stationen werden wegen Pflegepersonalmangels gesperrt“, ergänzt Wagner, „und die Reaktionszeit bei Schmerzen ist leider oftmals viel länger als wünschenswert.“

Auch in den OP-Sälen bestimmen zunehmend personelle Engpässe die Situation. „Immer häufiger fehlen operationstechnische, chirurgisch-technische und anästhesietechnische Assistenten“, kritisiert Fuchs. „Der Chirurg kann ja nicht allein operieren, wir müssen die Eingriffe dann verschieben.“

In der Konsequenz sei eine bessere Personalausstattung dringend geboten. „Ein steuerfinanziertes Sofortprogramm zur Schaffung von 50 000 Stellen ist erforderlich, um zeitnah spürbare Verbesserungen in den Besetzungen zu erreichen“, fordern Wagner und Fuchs. Die zusätzlichen Stellen dürften aber nicht durch einen vermehrten Dokumentationsaufwand der Bürokratie zum Opfer fallen, warnen die Experten. „Langfristig ist dann ein nationaler Masterplan über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nötig“, so Fuchs.

Darüber hinaus müssten die Pflegenden entlastet werden. „Wir brauchen angemessene Personalschlüssel, die sich am jeweiligen Versorgungsbedarf der Patienten ausrichten“, betont Wagner. Zudem müssten verlässliche Dienstpläne die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken sowie eine bessere Vergütung die Attraktivität der Berufe erhöhen.

Pflegerische Arbeit muss in allen Bereichen gerecht vergütet werden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im OP verdienen zum Beispiel für einen Vollzeitmonat zwischen 2000 und 3000 Euro brutto, Pflegefachpersonen auf Intensivstationen kommen je nach Region mit allen Schichtzulagen auf maximal 3000 Euro. Zu wenig, findet auch DGCH-Präsident Fuchs: „Verantwortungsvolle Arbeit in Spät-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten muss angemessen honoriert werden.“

Zur gemeinsamen Stellungnahme von DGCH und DPR:
http://deutscher-pflegerat.de/aktuelles/aktuelles.php

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 08.04.2018

Neuer Tiefstand bei Kinder-Organtransplantationen

Chirurgen starten Spendenaktion zugunsten organkranker Kinder

Die Zahl der Organtransplantationen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 2008 gesunken. Das belegen aktuelle Statistiken der Stiftung Eurotransplant. „Gleichzeitig warten viele Kinder auf ein überlebenswichtiges Spenderorgan“, bedauert Professor Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Um auf die Situation der kleinen Patienten und den Organmangel aufmerksam zu machen, veranstaltet die DGCH im Rahmen ihres Jahreskongresses einen Benefizlauf zugunsten der Kinderhilfe Organtransplantation (KiO). „Weitere Geldspenden sind jederzeit willkommen“, so Fuchs. Der DGCH-Kongress findet vom 17. bis 20. April 2018 in Berlin statt.

Laut Eurotransplant sind hierzulande im Jahr 2017 insgesamt 215 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren lebensrettende Organe verpflanzt worden – die niedrigste Quote seit 2008. Gleichzeitig bewegt sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im vergangenen Jahr auf Niere, Herz, Lunge, Leber oder Bauchspeicheldrüse warteten, mit 156 auf gleichbleibend hohem Niveau. „Auf der Warteliste zu stehen, ist für die ganze Familie eine sehr belastende und bedrohliche Situation“, stellt Kinderchirurg Fuchs fest.

Obwohl Kinder und Jugendliche über Eurotransplant teilweise bevorzugt mit geeigneten Spenderorganen versorgt werden, weil ihnen sonst irreparable Entwicklungsstörungen drohen, fehlen Transplantate. Von den Kindern auf der Warteliste, die ein neues Herz oder eine neue Lunge brauchen, versterben daher 30 Prozent. Vor dem Hintergrund der sinkenden Transplantationszahlen ruft DGCH-Präsident Fuchs deshalb zu verstärkten Anstrengungen auf, über die Organspende aufzuklären. „Alle Verantwortlichen sind aufgefordert, nach Lösungen für den Organmangel zu suchen, und das heißt vor allem, über das Spenden von Organen nach dem Tod zu informieren“, sagt Fuchs.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht aufgrund des allgemein verschärften Organmangels dringenden Handlungsbedarf und fordert einen Initiativplan. „Die Situation ist zutiefst besorgniserregend“, erklärt Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. „Wir plädieren deshalb unter anderem dafür, die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken zu stärken und die Frage nach einer Organspende bei Behandlungsentscheidungen am Lebensende unter Berücksichtigung von Patientenverfügungen regelhaft einzubeziehen.“

Um die Öffentlichkeit für das Thema Organspende zu sensibilisieren, veranstaltet die DGCH im Rahmen ihres kommenden Kongresses einen Benefizlauf zugunsten organkranker Kinder und ruft zu finanziellen Spenden auf. Alle Einnahmen aus dem Chirurgen-Lauf gehen an den „Verein Kinderhilfe Organtransplantation – Sportler für Organspende e.V. (KiO)“. „Unterstützung ist willkommen, es handelt sich um ein vorbildliches Projekt“, so DGCH-Präsident Fuchs. Informationen zum Spendenkonto stehen auf der Kongress-Webseite: http://www.chirurgie2018.de/organspendelauf.php

Die gemeinnützige Organisation KiO unterstützt Familien mit organkranken Kindern und freut sich über die Spendenaktion der Chirurgen. „Leider deckt unser Gesundheitssystem in der außermedizinischen Begleitung organkranker Kinder nicht alles ab“, sagt KiO-Vorsitzender Reinhard Gödel. Benötigt würden vor allem psychosoziale Angebote für die Familien und finanzielle Hilfen für schwächer Gestellte. „Denn Krankheit kostet, das erfahren wir immer wieder. Etwa wenn wir uns an Besuchsfahrten oder Übernachtungen der Eltern in Kliniknähe beteiligen“, so Gödel. „Wir wissen, wie Mehrausgaben oder Verdienstausfälle sie in finanzielle Not bringen können.“

KiO hat deswegen einen Hilfsfonds eingerichtet und zudem spezielle Freizeit-Programme entwickelt. Sie geben den Kleinen nach oft jahrelanger Krankheit neues körperliches Selbstvertrauen und tun dem Zusammenhalt der Familien gut. KiO finanziert sich allein aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen und ist 2004 initiiert worden vom Verein „Sportler für Organspende“, in dem sich mehr als 100 Olympiasieger, Welt- und Europameister engagieren.

 

Spendenkonto: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Deutsche Apotheker- und Ärztebank Berlin, IBAN: DE54 3006 0601 0005 2983 93, BIC: DAAEDEDDXXX, Stichwort: Spende Organspendelauf 2018

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 09.04.2018

Neue Hospitationstermine für die HERNIENSCHULE

Weltweit erkranken fast 25 Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens an einer Hernie. Auch in Deutschland zählen Hernienoperationen mit ca. 300.000 Eingriffen pro Jahr zu den am häufigsten durchgeführten allgemeinchirurgischen Eingriffen. Eine Operation, die für alle Chirurgen der Grund- und Regelversorgung zum chirurgischen Alltag gehört. Deshalb hat die Deutsche Herniengesellschaft (DHG) zusammen mit der BDC|Akademie die Hernienschule mit den Modulen HERNIE kompakt, HERNIE konkret und HERNIE komplex entworfen.

HERNIE konkret ist eines der Module der dreiteiligen aufeinander aufbauenden Hernienschule. Im Modul Hernie konkret stehen Hospitationen in Kleingruppen in etablierten Kompetenz- und Referenzzentren im Fokus. Vermittelt werden dem Weiterbildungsassistenten oder Facharzt die Standardverfahren in der laparoskopischen und offenen Chirurgie der Leisten- aber auch Bauchwandhernie. Ergänzt wird dieses Modul durch Videoclips aller gängigen Operationsverfahren, die als Vorbereitung auf die Hospitation über die E-Learning Plattform des BDC abgerufen werden können.

HIER geht’s zu den neuen Terminen mit weiteren Informationen und zur Anmeldung

HERNIE kompakt ist das Basismodul der dreiteiligen aufeinander aufbauenden HERNIENSCHULE. Das Modul wird geleitet von national und international renommierten Hernien-Experten. Der Kurs richtet sich vor allem an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Allgemein- und Viszeralchirurgen, aber auch an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich im Rahmen der Hernienchirurgie auf den neuesten Stand bringen möchten.

Der letzte Termin fand im Februar 2018 statt, Sie können sich schon jetzt für die nächste Veranstaltung im Februar 2019 anmelden.

HIER geht’s zur Anmeldung und weiteren Informationen.

Information und Anmeldung:

BDC|Akademie
Tel. 030/28004-120
Fax 030/28004-129
akademie@bdc.de

Neue Termine für die HERNIENSCHULE. Passion Chirurgie. 2018 März, 8(03): Artikel 04_04.