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Mastertrainerprogramm für die strukturierte Weiterbildung

Die Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der Facharztweiterbildung in der Medizin ist fachübergreifend ein wichtiges Thema. Deshalb haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und der Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen (BVOU) mit dem „Mastertrainer“ eine Initiative zur Weiterentwicklung der Facharztweiterbildung entwickelt. Unterstützt wird das Ausbildungskonzept ab 2018 durch den Berufsverband der Anästhesisten (BDA) und dem Marburger Bund (MB).

Das Mastertrainerprogramm

Das Mastertrainermodell beschreibt ein klassisches Train-the-Trainer-Konzept kombiniert mit einem Schneeballsystem zur dezentralen Verbreitung. Dabei werden erfahrene Weiterbilder in einem ersten Schritt zu Mastertrainern ausgebildet und in der Anwendung einfacher Instrumente zur Strukturierung der Facharztweiterbildung in ihren Einrichtungen geschult.

Hauptanliegen ist es, die in der Praxis tätigen Weiterbilder durch Mastertrainer auf die wichtigsten Instrumente der strukturierten Weiterbildung zu schulen und in Supervisionen kontinuierlich zu begleiten. Das Angebot richtet sich an alle, die in ihrer Klinik oder Praxis weiterbilden:

  • Chefärztinnen und Chefärzte
  • Oberärztinnen und Oberärzte
  • Fachärztinnen und Fachärzte sowie alle Assistenten, die von Ihren Ermächtigten beauftragt sind, die Weiterbildung zu koordinieren.
  • Weiterbildungsermächtigte Vertragsärzte

Schaufenster Juli 2018

Lohfert-Preis 2018 geht an „AHOI-Patient im Boot“

Die Christoph Lohfert Stiftung prämiert ein Hygieneprojekt, das Patienten, Pflegebedürftige und Angehörige aktiv in den Infektionsschutz einbezieht. Das Projekt „AHOI–Patient im Boot“ von der Universitätsmedizin Greifswald erhält den Lohfert-Preis, der in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben wird. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung und Vorstellung des Preisträgers findet am 19. September 2018 in Anwesenheit der Schirmherrin, der Hamburger Gesundheitssenatorin Frau Cornelia Prüfer-Storcks, statt. Das ausgezeichnete Projekt will das Hygieneverhalten in Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis verbessern. „AHOI–Patient im Boot“ steht unter der Leitung von Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner M.Sc. aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald. Zielten bisherige Maßnahmen vor allem auf das Hygieneverhalten des medizinischen und Pflegepersonals ab, ist das Besondere dieses Projekts die aktive Einbeziehung und Befähigung der Patienten und Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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6. Chirurgische Woche für Studierende

Zum sechsten Mal findet vom 08. bis 12. Oktober die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Studierende können sich jetzt bewerben.

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S3-Leitlinie: Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen

Die Leitlinie erweitert und präzisiert chirurgische Aspekte der Adipositastherapie. Neu ist die Implementierung der Metabolischen Chirurgie, was sich auch im neuen Namen der Leitlinie widerspiegelt. Auch soll dargestellt werden, dass das Ziel der adipositaschirurgischer bzw. metabolischer Operation nicht primär die Gewichtsreduktion ist, sondern dass es auch darum geht, über eine Gewichtsreduktion und metabolische Veränderungen den Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Lebenserwartung zu verbessern.

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Patientensicherheit lässt sich durch Erfahrung des OP-Teams verbessern

Es gibt statistische Daten, die einen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl durchgeführter Operationen in einem Krankenhaus und der Qualität der Versorgung aufweisen: Wer mehr Erfahrung mit einem Eingriff hat, behandelt seine Patienten in aller Regel erfolgreicher. Trotzdem ist wissenschaftlich und auch juristisch schwer zu definieren, welche Mindestmenge bei welcher Therapie anzusetzen ist. Über die aktuelle Datenlage und die Auswirkung von Mindestmengen auf die Patientensicherheit sprach der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. bei seinem letzten Treffen.

„Bei Operationen der Bauchspeicheldrüse und der Speiseröhre ließe sich jeder vierte Todesfall vermeiden, wenn höhere, verbindliche Mindestmengen für den behandelnden Arzt und das Krankenhaus gelten und auch durchgesetzt würden“, führte Professor Dr. med. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebiets Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin, beim Treffen des AWMF-Arbeitskreises aus. Allerdings könne man Mindestmengen methodisch bedingt nicht ausschließlich wissenschaftlich festlegen, sondern müsse diese über normative Vorgaben, die die wissenschaftlichen Berechnungen ergänzen, definieren – also ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für die es, bezogen auf die konkrete Höhe, im Einzelfall auch keine wissenschaftliche Evidenz gibt. …

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Personalia Juli 2018

Dr. med. Klaus Frommhold ist seit Juni 2018 neuer Direktor der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Krankenhaus Bad Oeynhausen, Mühlrenkreiskliniken AöR.

Prof. Dr. med. Peter Goretzki, bis 01.06.2018 auch Chefarzt der Chirurgischen Klinik I -Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie der Städtischen Kliniken Neuss, leitet seit April 2018 die Endokrinologie der Chirurgischen Klinik der Charité Universitätsmedizin Berlin.

Für seine Verdienste als Präsident des BDC von 1982 bis 1998 wurde Prof. h.c. Dr. med. Karl Hempel im Juni 2018 die Wolfgang Müller-Osten-Medaille verliehen.

Dr. med. Albrecht Krause-Bergmann ist seit Mai 2018 Sektionsleiter der Plastischen Chirurgie der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Orthopädie, Plastische-, Ästhetische- und Handchirurgie am Klinikum Gütersloh.

PD Dr. med. Dipl.-Oec. med. A. Joist wechselte als Chefarzt von der Orthopädie des Asklepios Klinikums Bad Abbach an das Hufeland Klinikum Standort Mühlhausen und führt seit April 2018 dort das Team der Abteilung für Unfallchirurgie an.

Jan Kolomaznik, zuvor als Oberarzt am Rudolf Virchow Klinikum Glauchau beschäftigt, trat die Nachfolge von Dr. med. Armin Friedrich als Chefarzt der Chirurgie des Klinikums Mittleres Erzgebirge Haus Olbernhau an. Friedrich verabschiedete sich in den Ruhestand und möchte sich verstärkt für die Ärzteausbildung in Afrika engagieren.

Prof. Dr. med. habil. Lutz Mirow leitet seit April 2018 die Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikum Chemnitz am Standort Flemmingstraße. Er leitete zuvor die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie mit Kinderchirurgie am Heinrich-Braun-Klinikum in Zwickau.

Christian Neuhäuser ist seit April 2018 Chefarzt der Traumatologie des SRH Klinikums Karlsbad-Langensteinbach in Karlsbad.

Prof. Dr. med. Kai Nowak leitet die Allgemein-, Gefäß- und Thoraxchirurgie des RoMed Klinikums Rosenheim und übernahm diesen Posten von Prof. Dr. med. Josef Stadler, der sich nun wieder ausschließlich um die Patienten der RoMed Klinik Prien am Chiemsee kümmert.

Prof. Dr. med. Alexander Oberhuber hat seine Stelle als Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Vaskuläre und Endovaskuläre Chirurgie am Universitätsklinikum Münster am 16.04.2018 angetreten. Er war zuvor Oberarzt am Universitätsklinikum Düsseldorf.

Claudia Plesnar, Fachärztin für Chirurgie und spezielle Viszeralchirurgie folgte im März 2018 auf den aus Altersgründen ausscheidenden Chefarzt Dr. med. Norbert Hüllebrand in den Kliniken im Naturpark Altmühltal in Kösching und Eichstätt. Plesnar war zuvor als leitende Oberärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie als Stellvertreterin des Chefarztes am Hause tätig.

Dr. med. Christian Probst ist seit März 2018 Klinikdirektor der Krankenhäuser in Gummersbach und Waldbröl. In Gummersbach ist er zudem Chefarzt der Orthopädie, Unfall-, Hand-, Fuß- und Wiederherstellungschirurgie, in Waldbröl leitet er die Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, in der Thorsten Franz Departementleiter der Unfallchirurgie/Orthopädie ist.

Carsten Raab wechselte als Chefarzt vom HELIOS Klinikum Duisburg an das Klinikum Landshut. Der Fachmann für Schulter- und Ellenbogen-Chirurgie, leitet dort den Bereich der Unfallchirurgie der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie.

PD Dr. med. Carl Zülke wechselte im Mai 2018 vom Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach an das Krankenhaus Rotthalmünster, wo er die Allgemein- und Viszeralchirurgie leitet.

Medizinischer Notfall? Neue Software soll Klarheit schaffen

Wohin soll ich gehen, wenn ich akute Beschwerden habe? Vor dieser Frage stehen Patienten, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen. Ein Anruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 schafft Klarheit und wird bald aufgrund einer neuen Software noch zielgenauer sein. Anhand der Software werden dem Patienten Fragen gestellt und seine Beschwerden eingeschätzt. Die Software namens SmED (Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland)  dient zur Unterstützung der Disponenten und kann überall dort zur Unterstützung eingesetzt werden, wo hilfesuchende Patienten vorstellig werden, so zum Beispiel auch in Bereitschaftspraxen.

„SmED ist ein wichtiger Baustein im Programm der Kassenärztlichen Vereinigungen, um den Patienten mit der Nummer 116117 rund um die Uhr eine Anlaufstelle bei akuten Beschwerden zu bieten. Das standardisierte Verfahren ermöglicht eine sichere Empfehlung, wer tatsächlich die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen muss. Die übrigen ratsuchenden Patienten sollen möglichst direkt dorthin vermittelt werden, wo ihnen am besten geholfen werden kann. Dies kann auch eine abschließende telefonische ärztliche Beratung sein. Mit der Investition in eine verbesserte telefonische Erreichbarkeit leisten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die niedergelassenen Ärzte einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Sicherstellung. Die Krankenhäuser und die Bereitschaftspraxen sollen so von den sogenannten unechten Notfällen entlastet werden“, sagt Dr. Stephan Hofmeister, stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

„SmED basiert auf einem bereits etablierten evidenzbasierten System, mit dem Patientenbeschwerden hinsichtlich ihrer Dringlichkeit und der richtigen Versorgungsebene zur weiteren Abklärung ihres Anliegens eingeschätzt werden können. Die Patienten erhalten eine gezielte Empfehlung, etwa: sofort ins Krankenhaus, Termin beim niedergelassenen Arzt reicht aus oder Hausmittel verschaffen Linderung. Neben der Einordnung der Beschwerden bietet SmED auch eine Dokumentation für die anschließende Behandlung“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

In der Schweiz gibt es bereits seit Jahren ein softwaregestütztes System, mit dem die Ersteinschätzung von Patienten vorgenommen wird. „Die medizinischen Inhalte des Systems referenziert unter anderem auf das Projekt und die Publikation “Red-Flags” des Institutes für Hausarztmedizin der Universität Bern, bei welchem mehr als 250 wissenschaftliche Arbeiten berücksichtigt und mehrere Schweizer Autoren beteiligt waren. Die medizinischen Inhalte werden bei neuen Erkenntnissen fortwährend aktualisiert. In Hinblick auf die Anwendung in Deutschland werden die Empfehlungen noch einmal überprüft und laufend angepasst“, berichtet Dr. Andreas Meer, Geschäftsführer der Schweizer in4medicine AG. Für die Anwendung in Deutschland haben das Zi, das aQua-Institut und die in4medicine AG bereits eine erste SmED-Version erstellt. Für die laufende Weiterentwicklung, die Qualitätssicherung und die Evaluation sowie für die Bereitstellung der Software in Deutschland wurde ein mehrjähriger Kooperationsvertrag zwischen Zi, aQua und in4medicine geschlossen.

Zur Anpassung und Weiterentwicklung hat das Zi einen medizinischen Beirat eingerichtet. Dort sind nicht nur niedergelassene Haus- und Fachärzte, sondern durch den Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) auch im Krankenhaus tätige Ärzte vertreten.

„Wir halten es für sehr wichtig, dieses Projekt als einen wichtigen Baustein im Rahmen eines umfassenden Ersteinschätzungsverfahrens von Anfang an auch aus unserer Sicht zu begleiten. Wir wollen die Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern unterstützen, damit sich die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte rasch um die Patienten kümmern können, die eine  Behandlung durch das Krankenhaus auch tatsächlich benötigen. Unser Ziel ist es, dass im Bereich der Ersteinschätzung überall die gleiche Sprache gesprochen wird. Jeder, der dringend eine Krankenhausbehandlung benötigt, muss zuverlässig erkannt werden. Wir wollen, dass die gleiche Ersteinschätzung langfristig sektorenunabhängig sowohl unter der 116117 als auch unter der 112 und wohl ergänzt um eine Dringlichkeitseinstufung auch in der Notaufnahme eingesetzt werden kann. Die geplante neue Software kann dieses Gesamtziel unterstützen. Wir begrüßen sehr, dass die Begleitung des Projekts durch ein Fehlermeldesystem geplant ist. Somit kann der medizinische Beirat diese Hinweise und Fehlermeldungen bewerten und ggf. notwendige Weiterentwicklungsmaßnahmen anstoßen. Wir werden anhand von Beispielfällen, sog. Fallvignetten, die hinterlegten Algorithmen überprüfen, um sicher zu sein, dass sog. „red flags“, die die Einweisung in eine Klinik auslösen sollten, auch tatsächlich zu den notwendigen Konsequenzen führen“, beschreibt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Sichtweise der Klinikärzte.

„Die Vorarbeiten anhand einer großen Zahl empirischer Beratungsanlässe aus dem System haben gezeigt, dass sich niedergelassene Ärzte und Notfallmediziner schnell einig sind, wie und mit welchen Mitteln Patienten mit bestimmten Beschwerdebildern in Deutschland behandelt werden sollten. Die Vorarbeiten aus der Schweiz liefern dafür eine sehr gute Grundlage. Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass mit Hilfe von SmED potentiell ambulante Patienten, die die 116117 wählen, künftig an die richtige Stelle im medizinischen Versorgungssystem geführt werden. Der Erfolg der Implementierung an Bereitschaftspraxen muss allerdings erst noch evaluiert werden. Gute Notaufnahmen verfügen Teil bereits seit Jahren über fest etablierte und wissenschaftlich evaluierte Triagemethoden wie MTS (Manchester Triage Scale) oder ESI (Emergency Severity Index), die den Fokus auf die Dringlichkeitseinschätzung von zeitkritischen und schwerstkranken Patienten richten. Die Notaufnahmen und integrierten Notfallzentren in Kliniken bedürfen dieser Lösungen die eine Dringlichkeitseinschätzung in einem engeren Zeitintervall als SmED fordern, um der Patientensicherheit und den Vorgaben der Fachgesellschaften weiterhin zu entsprechen. Wie viele Maßnahmen im Gesundheitswesen bedarf die praktische Anwendung daher einer laufenden Evaluation“, sagt Prof. Harald Dormann, beratendes Mitglied des Vorstands der DGINA und Chefarzt in der Zentrale Notaufnahme am Klinikum Fürth.

SmED wird ab dem ersten Quartal 2019 im Alltagseinsatz auf dem Gebiet von elf Kassenärztlichen Vereinigungen evaluiert und kontinuierlich verbessert. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert ein Evaluationsprojekt unter Leitung des aQua-Instituts. SmED wird über das Zi darüber hinaus allen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung stehen, die sie in ihren Telefonvermittlungszentralen und in den Bereitschaftspraxen einsetzen können. Auch Krankenhäuser können die Software lizensieren.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 25.06.2018

25 Jahre Facharzt für Plastische Chirurgie

Patientenversorgung für Form und Funktion

„Unsere vor 50 Jahren gegründete Fachgesellschaft erreichte vor einem Vierteljahrhundert den wohl wichtigsten Meilenstein. Auf dem Deutschen Ärztetag 1992 wurde der Facharzt für Plastische Chirurgie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung verankert und dann ab 1993 in den Landesärztekammern umgesetzt“, berichtet Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „Dieser Erfolg war zugleich Ergebnis langjähriger Anstrengungen und Ausdruck der immer stärkeren Spezialisierung in der Chirurgie“, betont Giunta.

Ein Fachgebiet im Wandel

Bereits zehn Jahre nach Gründung der Vereinigung wurde 1978 mit der Anerkennung des offiziellen „Teilgebiet Plastische Chirurgie“ ein erster Erfolg errungen. Beharrliche Verhandlungen ebneten danach den Weg zum eigenen Facharzt für Plastische Chirurgie. „Dieser lange und mühsame Weg erstaunt umso mehr, da wesentliche Schritte zur Entwicklung dieses Jahrhunderte alten Fachgebietes von Deutschland ausgingen“, führt Giunta aus. So veröffentlichte bereits 1838 – also vor 180 Jahren – der Dresdner Arzt Eduard Zeis das „Handbuch der plastischen Chirurgie“ mit über 2.000 Literaturzitaten zum Thema und legte damit den Namen der Fachrichtung fest. 1845 veröffentlichte Johann Friedrich Dieffenbach in Berlin „Die operative Chirurgie“ und definierte die Inhalte des Fachgebietes weiter aus. „Er setzte damit einen Rahmen, der bis heute unser vielseitiges Fachgebiet ausmacht“, konstatiert Giunta und führt aus, dass die Plastische Chirurgie aus den vier Säulen Rekonstruktive, Verbrennungs-, Handchirurgie sowie der Ästhetischen Chirurgie besteht, gestützt auf dem Fundament der Forschung. Wegen der Kernkompetenz durch eine 6-jährige Weiterbildung im Fachgebiet bei ästhetisch-plastischen Eingriffen wurde der Titel 2005 auf dem Deutschen Ärztetag folgerichtig in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ erweitert. Im letzten Jahr beschloss der Deutsche Ärztetag dann, dass der Facharzttitel in „Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ angepasst wird. „Damit wird die Breite unseres Fachgebietes auch im Titel unterstrichen, sodass Kollegen und Patienten eher zu uns finden“, freut sich der Direktor der Plastischen Chirurgie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Plastische Chirurgie – Gegenwart und Zukunft

„Mit heute rund 1.000 ausgebildeten Fachärzten ist die Plastische Chirurgie den Kinderschuhen längst entwachsen und leistet heute einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung“, berichtet Giunta. Vom Diabetischen Fuß über Defekte nach großen Tumoren und Erkrankungen und Verletzungen der Hand bis hin zur Verbrennungsbehandlung – die Plastische Chirurgie sei in vielen Bereichen nicht mehr verzichtbar. „Es ist schade, dass wir bis heute um Anerkennung kämpfen müssen“, berichtet der Universitätsprofessor. So gäbe es heute lediglich an 11 von 37 universitären Einrichtungen einen plastischchirurgischen Lehrstuhl. „Dies ist umso bedauerlicher, als dass der Bedarf an plastisch-chirurgischer Versorgung mit zunehmender Alterung der Bevölkerung seit Jahrzehnten ständig wächst“, konstatiert der Plastische Chirurg und betont, dass die Plastische Chirurgie ein sehr innovatives Fachgebiet ist, da hier kaum standardisierte Verfahren sondern fast immer individuelle Lösungen gefragt seien. „Die Plastische Chirurgie akademisch nicht adäquat abzubilden, heißt bewusst den Fortschritt in der Chirurgie zu bremsen“, stellt Giunta abschließend klar.

50 Jahre DGPRÄC – Aktionen zum Jubiläumsjahr 2018

Am 16. Oktober 1968 wurde die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) in Bochum gegründet. Anlässlich des Jubiläums plant die DGRRÄC zahlreiche Aktionen. Unter www.50-jahre-dgpraec.de wächst eine elektronische Zeitleiste, in der die Geschichte der Plastischen Chirurgie und der Fachgesellschaft dokumentiert wird. Monatliche Presseinformationen zeigen die Vielfalt des Fachgebietes. Gemeinsam mit der Berliner Universität der Künste erstellte Animationsfilme zu den vier Säulen des Fachgebietes, der Rekonstruktiven, Hand-, Verbrennungs- und Ästhetischen Chirurgie stellen das Fachgebiet für den Laien verständlich dar. Bereits heute auf unserem Youtube-Channel abrufbar ist ein Film zum gesamten Fachgebiet:

Schließlich trifft sich die Fachgesellschaft zu ihrem Jahreskongress am Gründungsort in Bochum im September 2018 und plant am 16. Oktober 2018 erstmals einen bundesweiten Tag der Offenen Tür in Kliniken und Praxen ihrer Mitglieder.

Videos der DGPRÄC

DGPRÄC. 25 Jahre Facharzt für Plastische Chirurgie. Passion Chirurgie. 2018 Juli, 8(07): Artikel 05_01.

Friedensdorf International – Leben verändern helfen

Die Friedensdorf Einzelfallhilfe steht vor einer Zäsur

Seit über 50 Jahren holt Friedensdorf International Kinder zur medizinischen Versorgung nach Europa. Leider sind dieser Hilfe inzwischen Grenzen gesetzt. Bundesweit sinkt die Möglichkeit der Krankenhäuser Kindern aus Kriegs- und Krisengebieten eine kostenlose Behandlung zu schenken. Die Gründe für den Freibettenmangel sind vielfältig: erhöhter Kostendruck in den Krankenhäusern, Personalmangel, verschärfte Hygienebestimmungen, zunehmende Spezialisierung der Fachgebiete und Zusammenlegungen von Kliniken zu Verbundkrankenhäusern. Auch verringert sich die Verweildauer der Kinder in den Krankenhäusern stetig, was für das Friedensdorf einen entsprechend höheren pflegerischen und postoperativen Aufwand in der Oberhausener Heim- und Pflegeeinrichtung bedeutet. Deswegen plant das Friedensdorf eine deutliche Erweiterung seines medizinischen Bereiches in Oberhausen. Begonnen wird bald mit dem Neubau eines Operations- und Rehabilitationszentrums.

Die sogenannten „Freibetten“ sind und bleiben trotz des geplanten Neubauvorhabens die Voraussetzung dafür, dass im Rahmen der medizinischen Einzelfallhilfe überhaupt Kindern geholfen werden kann: Denn ohne eine Behandlungsoption in den Krankenhäusern kann Friedensdorf International kein Kind nach Deutschland holen. Aus Spenden wäre die oftmals komplexe Behandlung selbst von einem einzelnen Kind nicht zu finanzieren und erst recht nicht von einigen hundert Kindern pro Jahr, wie es in den letzten Jahrzehnten noch möglich war.

Abb. 1: Ohne die kostenlose Unterstützung der Krankenhäuser wäre die Hilfe von Friedensdorf International nicht möglich

Eindrücke aus dem Rehabilitationszentrum des Oberhausener Friedensdorfes

Es ist 9 Uhr morgens. Silvia steht im Warteraum und sortiert Kartenspiele, legt Malschablonen, Stifte und Papier zurecht. Durch das gekippte Fenster weht Stimmengewirr herein, das zunehmend lauter wird. Wenige Sekunden später betritt Sunnatbek den Raum, dann Ronaldo, dann Fatima und Sama, schließlich die restlichen 33 Kinder, die an diesem Tag einbestellt wurden. Augenblicklich ist die Stille verschwunden und die ehrenamtlichen Helferinnen Silvia und Dagmar haben alle Hände voll zu tun.

Abb. 2: Bärbel und Herr Dr. Winter beim Verbandswechsel

So geht es jeden Morgen im Rehabilitationszentrum des Friedensdorfes zu. Nach dem Frühstück machen sich kleine Prozessionen von Kindern unter der Führung der Mitarbeiter vom Speisesaal auf den Weg in den Verbandsraum. Hier werden Verbände und Pflaster gewechselt, Fixateure gereinigt, Spatelübungen zur Verbesserung der Mundöffnung gemacht und Salben aufgetragen. Eben alles, was nach der Akutbehandlung im Krankenhaus noch zu tun ist, um die Rückkehr in die Heimat vorzubereiten.

Bärbel ist gelernte Krankenschwester, koordiniert das Geschehen gemeinsam mit ihrer Kollegin Andrea im Verbandsraum und legt natürlich auch selbst Hand an. „Komplexere Behandlungen können wir allerdings nicht machen, z. B. Röntgenaufnahmen oder Laboruntersuchungen“, sagt sie. Dafür stehen Arztpraxen in der Umgebung zur Verfügung, die gerne helfen. Heute ist auch Herr Dr. Winter wieder da, der immer donnerstags ehrenamtlich im Friedensdorf aushilft und das seit vielen Jahren. Er ist einer von fünf Ärzten, die wöchentlich ehrenamtlich ihr ärztliches Fachwissen zur Verfügung stellen.

Sensibilität ist gefragt

Das Rehabilitationszentrum im Oberhausener Friedensdorf ist der Ort, an dem besonders deutlich wird, weshalb die Kinder überhaupt in Deutschland sind, nämlich aus medizinischen Gründen. Während sie beim Spielen auf dem Dorfplatz und sogar noch im Warteraum des Rehabilitationszentrums eine ungeheure Lebensfreude und Unbekümmertheit ausstrahlen, kullern im Verbandsraum mitunter Tränen. Tränen, die in vielen Fällen nicht geweint werden müssten, wenn ihre Heimatländer den Kindern eine frühzeitige und angemessene medizinische Versorgung ermöglichen könnten. Aus der einen oder anderen Bagatellverletzung müsste dann keine schmerzhafte Knochenentzündung werden und manch eine unzureichend behandelte Brandverletzung würde keine Funktions- und Bewegungseinschränkung ganzer Körperteile zur Folge haben.

Abb. 3: Physiotherapie mit Minori

Auch Physiotherapie gehört dazu

Während sich der Verbandsraum gegen Mittag langsam lichtet, wird hinter einer anderen Tür mit der Aufschrift „KG“ noch fleißig geübt. Mit großer Geduld und Sorgfalt zeigt die japanische Mitarbeiterin Minori zwei Kindern ihre krankengymnastischen Übungen. Als Umid aus Usbekistan ins Friedensdorf kam, konnte er nur liegen. Nach einigen Operationen sitzt er heute aufrecht im Rollstuhl und übt gerade das Stehen und Gehen am Rollator. Gleichzeitig muss Vitali das Beugen und Strecken seiner Hand trainieren, die er bis vor kurzem aufgrund von Narbenkontrakturen kaum bewegen konnte. Bis zum Nachmittag wird Minori nacheinander weitere Kinder behandeln.

Dauerhafte medikamentöse Versorgung

Übrigens geht die medizinische Einzelfallhilfe in einigen Fällen über die Behandlung in Deutschland hinaus. Das Friedensdorf sorgt, sofern benötigt, für eine medikamentöse oder orthopädische Dauerversorgung der heimgekehrten Mädchen und Jungen. „Wir nehmen bei jedem Hilfseinsatz immer die sogenannten „Dauermedis“ für ehemalige Patienten mit, die sie in Begleitung ihrer Familien dann selbst abholen. Auf diese Weise gibt es schöne Wiedersehensmomente und wir können gleichzeitig erfahren, wie es den Kindern nach ihrer Rückkehr ergeht“, schildert Maria ihre Erfahrungen, die sie im Rahmen vieler Hilfseinsätze gesammelt hat. Beispielsweise ist da Esat aus Afghanistan. Der heute 33-Jährige war 1993 im Friedensdorf und wurde in einem deutschen Krankenhaus wegen einer Fehlstellung seiner Beine und urologischen Problemen behandelt. Bis heute holt er regelmäßig bei jedem Hilfseinsatz seine Medikamente ab.

Dass dies jedes Jahr aufs Neue möglich ist, dafür dankt das Friedensdorf allen Unterstützern und Förderern.

FRIEDENSDORF INTERNATIONAL

Seit 1967 hilft FRIEDENSDORF INTERNATIONAL verletzten und kranken Kindern aus Kriegs- und Krisengebieten. Kinder werden zur kurzfristigen medizinischen Behandlung nach Europa geholt und weltweite Projekte verbessern die medizinische und humanitäre Versorgung in den Heimatländern. Die friedenspädagogische Arbeit des Friedensdorfes fördert zudem soziales Bewusstsein und Engagement. Finanziert wird diese Arbeit nahezu ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen – sie ist als mildtätig anerkannt und trägt das DZI-Spendensiegel.

Redaktion Öffentlichkeitsarbeit
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL
Lanterstr. 21
46539 Dinslaken
offen@friedensdorf.de
www.friedensdorf.de

Schröder W, Homann H: Editorial Soziales Engagement als Chirurg. Passion Chirurgie. 2018 Juli; 8(07): Artikel 01.

Niederlassung

Weg mit den Budgets!

KBV-Chef Gassen unterstützt Vorstoß von Gesundheitsminister Garg

Gesundheitsministerkonferenz – Um den Beruf attraktiver zu machen, sollen die Honorare für niedergelassene Ärzte künftig nicht mehr gedeckelt werden, sagte Heiner Garg, Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, gegenüber Medien. Über einen entsprechenden Antrag will er auf der heute beginnenden Gesundheitsministerkonferenz abstimmen lassen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kümmern sich gerne um ihre Patienten – und das jede Woche mehr als 50 Stunden lang. Die Politik verlangt aktuell noch mehr an Leistungen: Weitere Sprechstunden und eine Rund-um-die-Uhr Betreuung lauten die Stichworte. Doch gleichzeitig verweigern die Krankenkassen seit Jahren eine adäquate Finanzierung. Sie geben ein unendliches Leistungsversprechen ab und vergüten aber im Schnitt fast 20 Prozent der Leistungen nicht. Das darf nicht so weitergehen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die KBV den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers ausdrücklich. Wir haben in unserem Programm KBV 2020 vorgeschlagen, in einem ersten Schritt mit einer Entbudgetierung der Grundleistungen zu beginnen. Das würde die Krankenkassen übrigens weniger als ein Euro je Behandlungsfall kosten. Vor dem Hintergrund hoher Geldpolster der Kassenseite stellt sich die Frage: Warum nicht endlich anfangen mit der Entbudgetierung?“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 20.06.2018

Kongress-Highlights 2018 in Passion Chirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

die Sommersonnenwende steht vor der Tür und die erste Jahreshälfte liegt bereits hinter uns. Wir können auf ein gutes Stück getaner Arbeit zurückblicken: Der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin wurden erfolgreich durchgeführt. Für alle, die nicht vor Ort sein konnten oder, die nicht an allen Sitzungen teilnehmen konnten, haben wir in dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE einige unserer Kongress-Highlights zusammengefasst – von gesundheitspolitischen Schwerpunkten über Fachthemen bis hin zu Inhalten der Mitgliederversammlungen finden Sie einen guten Überblick der Kongresse in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

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Medizinstudierende im PJ: Lückenbüßer und billige Hilfskräfte

MB-Umfrage zum Praktischen Jahr

Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht wird. Dies geht aus einer Umfrage des Marburger Bundes hervor, der im März und April dieses Jahres rund 1.300 Mitglieder befragt hat, die sich noch im PJ befinden oder ihr PJ gerade absolviert haben.

Fast zwei Drittel der Medizinstudierenden (63 %) verbrachte im Rahmen des ersten PJ-Tertials 40 bis 50 Stunden pro Woche im Krankenhaus, 8 Prozent sogar 50 bis 60 Stunden. Nur 28 Prozent der Medizinstudierenden waren weniger als 40 Stunden in der Klinik. Ein Fünftel (21 %) musste auch regelmäßig Zusatzdienste außerhalb der täglichen Anwesenheitszeit leisten. Nach der Approbationsordnung für Ärzte (§ 3 Abs. 4) sollen die Studierenden „in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein“ – das schließt regelmäßige Anwesenheitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche und zusätzliche Dienste in der Nacht oder am Wochenende aus.

„Die hohen wöchentlichen Anwesenheitszeiten der PJler und die Zusatzdienste verstoßen gegen die Approbationsordnung und widersprechen eklatant dem Ausbildungscharakter des PJ. Es kann nicht sein, dass Medizinstudierende als billige Hilfskräfte missbraucht werden, weil die Kliniken zu wenig Personal vorhalten. Die PJler sollen während des Praktischen Jahrs die im Studium erworbenen Kenntnisse vertiefen und erweitern können. Dieser gesetzliche Anspruch wird aber in vielen Fällen kaum erfüllt“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Defizite im letzten Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums.

„Die Studierenden im PJ fühlen sich den Patienten und ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auf Station verpflichtet. Deshalb bleiben sie häufig länger und helfen aus, wo sie können. Wir Studierenden wollen ja von den Ärztinnen und Ärzten lernen, weil uns das Studium leider zu wenig praktisch auf den Arztberuf vorbereitet. Die praktische Ausbildung im PJ ist die letzte Chance, den Beruf richtig zu lernen. Dafür muss man uns aber auch genügend Lernzeit zugestehen und unseren ärztlichen Ausbildern ausreichend Lehrzeit“, so Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

Besonders bedenklich ist auch, dass ein Großteil der PJler ärztliche Kernleistungen ohne Anleitung und Aufsicht von ärztlichen Betreuern übernimmt. Zwar dürfen Studierende bestimmte ärztliche Verrichtungen in Abhängigkeit von ihrem Ausbildungsstand durchführen, dies muss aber nach Zuweisung sowie unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes geschehen.

Aus der Befragung des Marburger Bundes geht hervor, dass diese auch aus haftungsrechtlicher Sicht wichtigen Vorgaben häufig nicht eingehalten werden: Ohne Anleitung und Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes führen 74 Prozent der Medizinstudierenden ärztliche Kernleistungen durch, z.B. Anamnesen, Untersuchungen, Diagnosestellungen, Aufklärungsgespräche und Therapieentscheidungen und -durchführungen.

Ein Großteil der Medizinstudierenden (35 %) bestreitet seinen Lebensunterhalt während des PJs mit der monatlichen Aufwandsentschädigung (Geld- und Sachleistung), meist in Kombination mit Zuwendungen von Eltern oder Familie. In der Regel liegt die monatliche Aufwandsentschädigung unterhalb des BaföG-Höchstsatzes von derzeit 649 Euro. Ein Drittel der Befragten gibt an, weniger als 300 Euro erhalten zu haben.

„Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung auf einem mindestens existenzsichernden Niveau, wie dies jüngst auch der Deutsche Ärztetag auf unsere Initiative hin gefordert hat. Die meisten Studierenden sind während des Praktischen Jahrs dringend auf die Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung verankert werden“, forderte Banas.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 14.06.2018

Fünf Forderungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung (rechts-)sicher und zum Nutzen der Versicherten und Patienten gestalten

Die ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ein Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verabschiedet.

In diesem werden fünf Forderungen formuliert, die vom Umgang mit Gesundheits-Apps bis hin zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und zur Sicherung des Datenschutzes reichen. In dem Papier heben die Selbstverwalter den Wert von digitalen Anwendungen als Baustein des medizinischen Fortschritts hervor. „Digitalisierung bietet die Chance, zu einer besseren Gesundheitsversorgung beizutragen und die Lebensqualität vieler Patientinnen und Patienten zu verbessern“, betonte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek.

Gleichzeitig müssten aber auch die Risiken digitaler Anwendungen sorgfältig beachtet werden. E-Health- und Big-Data-Anwendungen müssten gezielt und überlegt im Sinne der Versicherten eingesetzt werden. „Im Mittelpunkt muss der Nutzen für die Versicherten und die Patienten stehen“, sagte Klemens. Der Schutz der individuellen Daten und das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung habe zudem oberste Priorität.

Die fünf Forderungen (zusammengefasst):

1. Telematikinfrastruktur ist zentraler Grundpfeiler: Durch die Telematikinfrastruktur werden Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Apotheken und perspektivisch auch weitere Player des Gesundheitswesens wie die Pflege, sicher und geschlossen vernetzt. Die Ersatzkassen unterstützen die zügige Einführung der nutzbringenden Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wie die elektronische Patientenakte bzw. das elektronische Patientenfach, den Notfalldatensatz und den eMedikationsplan. Technische Standards und Schnittstellen müssen einheitlich und klar definiert werden. Versicherte sollen in Zukunft auch über Mobilgeräte Anwendungen (etwa die Einsicht in die Notfalldaten, den eMedikationsplan oder das elektronische Patientenfach) nutzen können.

2. Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) sicher nutzen: Bei den zahlreich auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps muss unterschieden werden zwischen Lifestyle-Apps und Apps mit medizinisch unmittelbar relevanten Funktionen. Eine App ist unter anderem dann als Medizinprodukt einzustufen, wenn sie der Initiierung oder Steuerung medizinischer Therapien dient, wenn mit ihrer Hilfe medizinische Diagnosen erstellt werden oder ihre Anwendung einer Screening- oder Präventionsmaßnahme gleichkommt. Um mehr Transparenz zu schaffen, sollte eine unabhängige frei zugängliche Datenbank für solche Apps errichtet werden. Die Nutzung von Digital-Health-Anwendungen muss für alle Versicherten freiwillig sein, und die Datensammlung ebenso wie die Löschung bedarf der Zustimmung des Versicherten. Gesundheits-Apps dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, so z. B. für indirekte Werbung für bestimmte Produkte, Präparate oder Medikamente.

3. Telemedizin zur Versorgungsverbesserung stärken: Die Ersatzkassen erhoffen sich von telemedizinischen Anwendungen Verbesserungen der Versorgung und sehen auch Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit. Telemedizin kann dazu beitragen, die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewältigen und die Versorgungssituation in ländlichen Räumen zu verbessern. Telemedizinische Projekte werden unter Mitwirkung der Ersatzkassen derzeit im Rahmen des Innovationsfonds erprobt. Die Ersatzkassen setzen sich dafür ein, dass digitale Versorgungsangebote mit nachgewiesenem Nutzen zu einem festen Bestandteil der Leistungen der GKV werden. An telemedizinischen Anwendungen sind jedoch die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei der Einführung anderer Leistungen in die Regelversorgung. Dringend nötig ist der Breitbandausbau, damit in ganz Deutschland stabile Internetverbindungen zur Verfügung stehen, etwa für die Videosprechstunde. Zudem sind haftungs- und datenschutzrechtliche Fragen an übergeordneter Stelle zu klären, um für Arzt und Anwender die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Die Ersatzkassen begrüßen, dass das Fernbehandlungsverbot durch den 121. Deutschen Ärztetag gelockert wurde. Die Umsetzung dieses Beschlusses durch die Landesärztekammern sollte zeitnah erfolgen.

4. Datenverfügbarkeit zur Verbesserung der Versorgung erleichtern: Die rechtlichen Möglichkeiten der Krankenkassen, auf Basis von Routinedaten die Versorgung zu verbessern, sind heute durch rechtliche Hürden stark eingeschränkt. So dürfen derzeit die Abrechnungsdaten von ärztlichen (zum Beispiel eine Operation) und ärztlich veranlassten Leistungen (zum Beispiel ein Medikament) nicht zusammengeführt werden. Damit Krankenkassen besser in der Lage sind, datengestützte und damit bedarfsgerechte Beratungs- und Versorgungsangebote für die Patienten zu entwickeln, müssen die Regelungen – unter strenger Beachtung des Datenschutzes und Wahrung der persönlichen Rechte der Versicherten – erweitert werden. Dies gilt etwa für die Erhebung zusätzlicher Patientendaten, z. B. im Rahmen von Versorgungsforschung. Darüber hinaus sollten Löschfristen verlängert werden, um langfristige Analysen (etwa bei chronischen Erkrankungen oder Tumorleiden) zu ermöglichen. Zu jeder Zeit muss der Patient Herr seiner Daten bleiben und sich über die Analyseergebnisse informieren können.

5. Verwaltungsmodernisierung und Serviceverbesserung: Die Digitalisierung wird in vielen Verwaltungsbereichen zur Vereinfachung und Modernisierung beitragen. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten schon diverse digitale Kommunikationsmöglichkeiten an, etwa per Online-Portal oder Service-App. Zudem verfügen sie über ein langjähriges und profundes Wissen, was den effizienten und sicheren Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen (Arbeitgeber, Krankenkassen, Leistungserbringer u. a.) anbelangt. Um die Kommunikation einfacher und effizienter zu gestalten, sollte der Gesetzgeber die entsprechenden Regelungen überprüfen und anpassen. Dazu gehört die rechtssichere Authentifizierung der Versicherten auch auf dem elektronischen Wege (z. B. per Videotelefonie), wie sie auch bei Banken praktiziert wird.

Die ausführlichen Grundsätze finden Sie unter folgendem Link: www.vdek.com/presse/pressemitteilungen.html

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • hkk – Handelskrankenkasse
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, www.vdek.com, 14.06.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]