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Jahrestreffen 2018: BDC|Baden-Württemberg & BDC|Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der 106. Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

zum diesjährigen Jahrestreffen des Landesverbandes BDC|Baden-Württemberg und
BDC|Rheinland-Pfalz laden wir sie herzlich nach Singen ein. Wir werden unser Treffen wie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen („Mittelrheiner“) abhalten. Dies ermöglicht all denjenigen, die vordringlich zum wissenschaftlichen Teil des „Mittelrheiners“ kommen, am Jahrestreffen des BDC teilzunehmen und umgekehrt.

04. Oktober 2018, 14:30 – 16:00 Uhr
Stadthalle Singen, Kultur & Tourismus Singen – SingenCongress
Hohgarten 4
78224 SingenProgramm

Wir heißen Sie recht herzlich willkommen und freuen uns auf einen kollegialen Austausch.

Ihre

Prof. Dr. med. Mchael Schäffer
Landesvorsitzender BDC|Baden-Württemberg

Dr. med. Jörg Fischböck
Landesvorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Programm Jahrestagung 2018

Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.Das Gesetz reguliere in die Selbstverwaltung und sogar in die Arztpraxen hinein, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Genau das tun die Terminservicestellen, die offene Sprechstunde und die 25-Stunden-Regelung zu den Sprechzeiten.“

Mehrleistung der Ärzte soll vergütet werden

Positiv sei, dass der Bundesgesundheitsminister erkenne, dass Mehrleistung vergütet werden müsse. „Ob diese Vergütung tatsächlich kommt, das wird der Lackmustest für das Gesetz werden.“

Wirklich Kranke „fallen hinten runter“

Für den stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Stephan Hofmeister besteht das Problem des Gesetzes darin, dass die wirklich Kranken „hinten runterfallen“. Deren Finanzierung bleibe gedeckelt und budgetiert. Insofern sei absehbar, dass das Gesetz ein neues Versorgungsproblem schaffe. Hinzu komme ein riesiger bürokratischer Aufwand, „um das Ganze zu überwachen und zu kontrollieren“.

Chance verschenkt

Einen deutlicheren Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung hätte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel gewünscht. „Das wäre ein Zeichen für die Zukunft gewesen“, betonte er. „Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren Probleme haben werden, Ärzte zu finden, die sich niederlassen wollen.“ Da sei eine Chance verschenkt worden.

Das vollständige Interview mit den drei Vorständen der KBV wird im Mitte September erscheinenden „Klartext“, dem gesundheitspolitischen Magazin der KBV, veröffentlicht. Eine Kurzfassung des Interviews ist bereits jetzt hier zu finden.

Die KBV hatte am vergangenen Freitag eine Stellnahme zu dem Gesetzentwurf beim Bundesministerium eingereicht. Die nicht öffentliche Anhörung zu dem Gesetz hat am gestrigen Mittwoch stattgefunden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 23.08.2018

Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle

„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dabei sei es wichtig, insbesondere sektorenübergreifende sowie kooperative Ansätze, flankiert von innovativen digitalen Anwendungen, weiter zu festigen und auszubauen. Insoweit sei der Entwurf des Ministeriums eine gute Grundlage für strukturelle Verbesserungen.

Es gelte bei der weiteren Entwicklung darauf zu achten, dass die Balance zwischen gewünschter Flexibilisierung und Eindämmung des Einflusses rein renditeorientierter Investoren gewahrt bleibt. „Der wachsende Trend zur Industrialisierung erschwert nicht nur die selbständige Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs, sondern macht es insbesondere auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte problematisch, bei einem gewünschten Verbleib in der Region den Arbeitgeber zu wechseln“, so Henke.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des TSVG begrüßt der Marburger Bund, dass die zentrale Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgewertet werden soll. Die Zusammenführung mit den Terminservicestellen der KVen werfe aber Fragen auf. Eine telefonische Vermittlung von Akutfällen durch die Terminservicestellen müsse in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der Notfallversorgung eingebettet sein. Vor diesem Hintergrund seien die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfes unzureichend.

„Es wäre nicht zielführend, die 116117 als neue bundesweit einheitliche Rufnummer für alle Dienste der Terminservicestellen zu installieren. Eine Differenzierung von Notfallversorgung und Terminservicestelle sollte erhalten bleiben und auch für die interne Organisation verpflichtend sein. Es muss erkennbar sein, ob der Anrufer als ein Akutpatient die Terminservicestelle kontaktiert oder die anderen Dienste der Terminservicestelle in Anspruch nehmen möchte. Der Akutpatient darf sich nicht erst an den für ihn richtigen Ansprechpartner der Telefonservicestelle durchfragen müssen. Das kann erreicht werden, indem Anrufe unter 116117 lediglich an die Terminservicestelle und die dort für Akutpatienten zuständigen Mitarbeiter unmittelbar weitergeleitet werden, die Terminservicestelle als solche aber ihre eigene Nummer hat“, schlägt der Marburger Bund vor. Vor dem Hintergrund eines erst noch zu entwickelnden Ersteinschätzungsverfahrens hält der MB auch den im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitplan, bereits ab 1. April 2019 Akutfälle über die Terminservicestellen zu vermitteln, für nicht realisierbar.

Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 23.08.2017

Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter

Honorarverhandlungen 2019

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.

Die jährlichen Honorarverhandlungen für Ärzte verlaufen in mehreren Stufen. Zunächst verhandeln der GKV-Spitzenverband mit der KBV auf Bundesebene Vorgaben zur Anpassung des sogenannten “Orientierungswertes” (Preiskomponente) und Empfehlungen zur morbiditätsbedingten Veränderungsrate (Mengenkomponente). Auf der Landesebene werden anschließend regionale Besonderheiten berücksichtigt.Für 2019 haben sich der GKV-Spitzenverband und die KBV am Dienstag (21.08.2018) auf die Steigerung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent geeinigt. Dies entspreche einem Honorarplus von 550 Millionen Euro, hieß es. Ein gutes Ergebnis, so der GKV-Spitzenveband. Gegenüber der dpa sagte Sprecher Florian Lanz: “Damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern”. Teil der genannten 550 Millionen sei ein morbiditätsbedingtes Plus von 70 Millionen Euro für den Anstieg von Krankheitshäufigkeiten (Mengenkomponente). Mit weiteren rund 400 Millionen Euro sei durch die Zunahme von Einzelleistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) zu rechnen.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 22.08.2018

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Projekte zum Tag der Patientensicherheit gesucht

Von Gesundheits-Apps bis zur digitalen Vernetzung von Praxen – die Digitalisierung erfasst das deutsche Gesundheitswesen. Doch welche Rolle spielt die Patientensicherheit dabei? Und welche Projekte realisieren Gesundheitseinrichtungen in diesem Zusammenhang? Antworten gibt der diesjährige Internationale Tag der Patientensicherheit (ITPS) am 17. September 2018. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ruft Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen dazu auf, ihre digitalen Lösungen und Vorhaben im Rahmen des Aktionstages zu präsentieren – etwa mit einem Tag der offenen Tür. Passend dazu stellt das Bündnis kostenlose Informationsangebote zur Verfügung. Anlässlich des Aktionstages findet am Donnerstag, den 13. September auch eine Pressekonferenz in Berlin statt.

„Im Aktionsbündnis Patientensicherheit verstehen wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Chance“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. „Wir möchten Gesundheitseinrichtungen bei der Umsetzung von digitalen Vorhaben im Bereich der Patientensicherheit unterstützen, zum Beispiel bei der Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Funktionierende Projekte sind das beste Beispiel für lohnende Verbesserungen.“ Deshalb stellt das Bündnis auf der Pressekonferenz Einrichtungen vor, die digitale Ideen und Strategien besonders erfolgreich umsetzen. Zudem ist geplant, einen Blick auf die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zu werfen. Interessenten können sich mit dem unten angehängten Formular zur Veranstaltung anmelden.

Schon im Vorfeld des Aktionstages möchte das APS Gesundheitseinrichtungen mit Materialien wie beispielsweise Flyern und Broschüren Orientierungshilfen rund um das breite Themenfeld der Patientensicherheit an die Hand geben. Darunter befindet sich beispielweise eine Handlungsempfehlung zum Risikomanagement in der Patientenversorgung. Auch Informationen, die sich direkt an Patienten richten, etwa mit Tipps für eine sichere Kommunikation, gehören dazu. „Wer sich an diesen Ratschlägen orientiert, kann selbst einen Beitrag zu mehr Patientensicherheit leisten“, so François-Kettner. Die Materialien stehen unter www.tag-der-patientensicherheit.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bestellungen können über das dort bereit gestellte  Formular erfolgen.

Das APS ruft Gesundheitseinrichtungen, die sich mit Aktionen am Internationalen Tag der Patientensicherheit beteiligen, zudem dazu auf, diese auf einer interaktiven Deutschlandkarte unter http://www.tag-der-patientensicherheit.de/mitmachen.html einzustellen. „So wird deutlich, wie groß das Netzwerk derjenigen ist, denen Patientensicherheit am Herzen liegt“, meint die APS-Vorsitzende abschließend.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 20.08.2018

Schilddrüsenchirurgie im Fokus der aktuellen Passion Chirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

ein kleines, aber sehr wichtiges Organ steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe von PASSION CHIRURGIE. In der Schilddrüsenchirurgie wurden die operative Technik, Leitlinien und Indikatoren in den letzten Jahren stark weiterentwickelt – es gibt also genügend Aspekte auf diesem Gebiet, bei dem ein Update nicht schaden kann. Behalten Sie mit den ausgewählten Beiträgen in dieser Ausgabe den Überblick und nutzen Sie die Gelegenheit, Anregung für Ihren chirurgischen Alltag mitzunehmen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

August-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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BDC kooperiert mit der Akademie der Unfallchirurgie

Um das Fortbildungsangebot für Chirurginnen und Chirurgen im Fachbereich Orthopädie/Unfallchirurgie zu erweitern, arbeitet die BDC|Akademie seit Kurzem mit der Akademie der Unfallchirurgie e.V. (AUC) zusammen.

Die Kooperation soll immer weiter ausgebaut werden, sodass spezielle Veranstaltungen künftig auch vergünstig für BDC-Mitglieder angeboten werden können.

Barmer Krankenhausreport 2018

Sterberisiko bei Bauchaorten-OP hängt von Klinik ab

In Deutschland leiden rund 200.000 Frauen und Männer über 65 Jahren an einer erweiterten Bauchschlagader, einer im schlimmsten Falle tödlichen Gefahr. Wie hoch deren Sterberisiko im Falle einer planbaren Operation ist, hängt davon ab, wie und in welchem Krankenhaus operiert wird. Das geht aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018 hervor, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. So war die Sterberate drei Jahre nach einem planbaren Eingriff um zwei Prozentpunkte geringer, wenn die Operation nicht offen-chirurgisch, sondern minimal-invasiv erfolgte. Zudem war die Sterblichkeitsrate um 2,3 Prozentpunkte geringer, wenn der minimal-invasive Eingriff in einem zertifizierten Gefäßzentrum durchgeführt wurde. „Die Versorgung von Patienten mit einer planbaren Operation an der Bauchschlagader muss besser werden. Künftig sollten die Eingriffe nur noch in zertifizierten Gefäßzentren oder Kliniken mit einer hohen Fallzahl erfolgen. Dazu wäre die Einführung von Mindestmengen pro Standort und Operateur sinnvoll“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Die flächendeckende Versorgung bliebe sichergestellt, auch wenn nicht jede Klinik mit geringer Fallzahl planbare Operationen an der Bauchschlagader vornehme. Für diesen anspruchsvollen Eingriff seien Erfahrung und Routine nötig.

Deutliche regionale Unterschiede beim Operationsverfahren

Wie aus den Analysen des Krankenhausreports hervorgeht, wurden im Jahr 2016 mehr als 11.400 Patientinnen und Patienten über 65 Jahre an der Bauchaorta operiert. Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede, was das Operationsverfahren betrifft. Während in Sachsen zwischen den Jahren 2014 und 2016 fast 86 Prozent der Patientinnen und Patienten an ihrer erweiterten Bauchschlagader minimal-invasiv operiert wurden, waren es in Niedersachsen nur gut 69 Prozent und im Saarland sogar nur 61 Prozent. „Die Analysen im Krankenhausreport zeigen, dass der minimal-invasive Eingriff mit einer geringeren Sterblichkeit einhergeht. Daher sollte diese Eingriffsart favorisiert werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Jedoch ist es zum Beispiel in Sachsen wahrscheinlicher, eine minimal-invasive Operation zu bekommen, als in Niedersachsen oder im Saarland“, so Prof. Dr. Boris Augurzky, Autor des Krankenhausreports und Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Eine qualitativ hochwertige Operation solle aber nicht vom Wohnort abhängen.

Keine Vergütung mehr bei nicht eingehaltenen Mindestmengen

Wie aus dem Krankenhausreport hervorgeht, beeinflusst nicht nur das Operationsverfahren, sondern auch das Krankenhaus die Überlebenschance nach einem Eingriff an der Bauchaorta. Denn es schnitten nicht nur zertifizierte Gefäßzentren, sondern auch Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen besser ab. Dort lag die Sterberate nach der OP um 2,6 Prozentpunkte niedriger als in Häusern mit niedriger Fallzahl. „Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gefragt, um für Eingriffe Richtgrößen pro Standort und Operateur auf Bundesebene festzulegen. Krankenhäuser, die Leistungen erbringen, ohne die festgelegte Mindestmenge zu erreichen, sollen künftig keine Vergütung mehr erhalten“, sagte Straub.

Daten aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018

  • Kosten: Im Jahr 2017 lagen die durchschnittlichen Ausgaben je männlichem Versicherten für den vollstationären Aufenthalt im Schnitt bei 802 Euro bei körperlichen und 90 Euro bei psychischen Erkrankungen. Bei weiblichen Versicherten fielen 771 und 102 Euro an. Der Krankenhausaufenthalt eines Patienten kostete im Schnitt 4.280 Euro bei körperlichen und 5.959 Euro bei psychischen Erkrankungen. Bei einer Patientin betrugen die Kosten im Schnitt 3.773 Euro bzw. 7.518 Euro (Report S.10).
  • Verweildauer: Seit dem Jahr 2006 bleiben die Patientinnen und Patienten immer kürzer im Krankenhaus. So sank die durchschnittliche Verweildauer von 8,5 Tagen auf 7,5 Tage im Jahr 2017. Das entspricht einer Abnahme von zwölf Prozent. Während die Verweildauer aufgrund körperlicher Erkrankungen sogar um 16 Prozent, und zwar von 7,5 Tagen auf 6,3 Tage zurückging, stieg sie bei den psychischen Erkrankungen von 22,2 auf 24,2 Tage an. Das entspricht einem Plus von 9,2 Prozent (Report S. 31).
  • Diagnosen: Vor allem Depressionen waren im Jahr 2017 dafür verantwortlich, dass Patienten viele Tage stationär behandelt werden mussten. So machten depressive Störungen 4,9 Prozent aller Krankenhaustage aus und depressive Episoden 3,1 Prozent. Der Anteil aller Krankenhaustage aufgrund von Herzinsuffizienz lag bei 2,7 Prozent, durch Schizophrenie bei 2,5 Prozent und durch Hirninfarkte sowie psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol bei jeweils zwei Prozent (Report S. 48)
  • Regionale Unterschiede: Während in Thüringen im Jahr 2017 nur 243 und im Saarland 242 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Hamburg nur 184 und in Baden-Württemberg 174. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 672 Euro für körperliche und 95 Euro für psychische Erkrankungen in Baden-Württemberg und 919 Euro und 92 Euro in Thüringen (Report S.37 und 39).
Barmer Krankenhausreport 2018 (externer Link)

Quelle: BARMER GEK, Axel-Springer-Str. 44, 10969 Berlin, presse.barmer-gek.de, 09.09.2018

328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017

Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst. Rückläufig war dagegen die Zahl der Behandlungsfälle (-77 500 oder -0,4 %). Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden.

In 1 943 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 497 200 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (48,0 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers. Jedes dritte Bett (33,2 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,8 %. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Der Krankenhausaufenthalt dauerte im Durchschnitt 7,3 Tage.

Rund 909 800 Vollkräfte waren in den Krankenhäusern tätig. Knapp 161 200 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 748 600 zum nichtärztlichen Dienst, einschließlich der 328 500 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 000 (+1,9 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um knapp 26 300 (+3,6 %).

Circa 2,0 Millionen Fälle wurden im Jahr 2017 stationär in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt. Das waren 18 600 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+0,9 %).

In 1 143 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen 163 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen private Träger die größten Anbieter, auf die fast zwei Drittel aller Betten entfielen (65,6 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,7 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,7 % des Bettenangebots. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,8 %. Der Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung dauerte im Durchschnitt 25 Tage.

Rund 8 800 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2017 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 08.08.2017

Vertragsärzte sehen das Terminservicegesetz skeptisch

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz wird von vielen niedergelassenen Ärzten skeptisch gesehen. Durchaus positiv werde wahrgenommen, dass einer Erhöhung der Sprechstundenzeit auch eine Mehrvergütung folgen solle, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview.

Die allermeisten Ärzte seien allerdings „sehr, sehr skeptisch“, ob tatsächlich mehr Geld bereitgestellt werde, „weil wir die Blockadehaltung der Kassen ja seit Jahren kennen“, betonte der Vorstandsvorsitzende. Die Argumente würden immer „kruder“ und insofern sei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Zug. Er müsse dafür sorgen, dass seine Vorstellungen – mehr Vergütung für mehr Leistung – auch umgesetzt und „nicht von den Krankenkassen in alter Manier blockiert werden“.

Insgesamt herrsche bei vielen Ärzten „ein gewisses Unverständnis darüber“, dass man sie mit einer Erhöhung der Sprechstundenzeit konfrontiere, betonte Gassen. Dabei störe nicht „die schiere Zahl, weil jeder weiß, dass Vertragsärzte deutlich mehr als 25 Stunden arbeiten, sondern die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber in eine bundesmantelvertragliche Regelung einmischt“.

„Grundsätzlich muss man sich einfach vor Augen führen, dass Praxen üblicherweise privat geführte Unternehmen sind“, sagte Gassen und fügte hinzu: „Es würde sich in keiner anderen Branche jemand einfallen lassen, da in Arbeitsabläufe als Gesetzgeber reinregulieren zu wollen.“

Positiver Effekt zur Vergütung

„Gleichwohl sehen wir immer noch als positiven Effekt“, dass diese Mehrleistung mit deutlich mehr Geld vergütet werden solle, hob der KBV-Chef hervor. Allerdings werde sich daran auch der Erfolg des Gesetzes messen lassen müssen. Der Minister müsse darauf drängen, „dass die Krankenkassen auch wirklich Geld in die Hand nehmen“.

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte vor gut einer Woche einen Referentenentwurf zum „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“, kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorgelegt.

Zu den regulatorischen Vorgaben gehört unter anderem, dass Vertragsärzte künftig mindestens 25 statt wie bisher 20 Sprechstunden in der Woche anbieten müssen. Dabei sollen die Hausbesuchszeiten angerechnet werden. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung sollen verpflichtet werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anzubieten.

Das erweiterte Sprechstundenangebot soll mit extrabudgetären Vergütungsansätzen gefördert werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.08.2018