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Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. Die Systematik der Honorarberichte ab 2016 wurde angepasst: In den bisherigen Berichten bezogen sich die Kennzahlen stets auf fachgleiche Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit zugelassenen Ärzten. Ab dem Bericht für das erste Quartal wird statt über zugelassene Praxen über zugelassene und angestellte Ärzte berichtet.

HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.

1. Quartal 2016
2. Quartal 2016

Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

Das akute Skrotum – plötzliche Schmerzen im Hodensack

Ein Junge klagt plötzlich über heftige Bauchschmerzen, die bis in den Hodensack ziehen und findet keine Ruhe. Er sucht, meist in Begleitung eines Elternteils, einen Arzt in der Praxis auf oder geht sofort in eine Kinder-Notaufnahme. Was kann dahinterstecken? Gerade bei Adoleszenten ist die Verdrehung des Hodens um seine Achse sehr gefürchtet, weil dadurch zwar Blut in den Hoden fließen kann, aber durch die Verdrehung der venöse Abfluss nicht mehr gewährleistet ist und durch den zunehmenden Blutstau im Hoden die Sauerstoffversorgung zu gering wird. Die Folge: akute, sehr starke Schmerzen, häufig mit Brechreiz oder gar Erbrechen. Unbehandelt stirbt der Hoden ab und verkümmert. Also gilt es, die Diagnose rechtzeitig zu stellen um durch einen Eingriff die Stauung aufheben zu können und den Hoden zu retten.

Das akute Skrotum ist ein Notfall, dem verschiedene Erkrankungen zugrunde liegen können und für die plötzliche Beschwerden am Hodensack typisch sind. In bis zu einem Fünftel der Fälle liegt eine Hodentorsion (Verdrehung des Hodens) vor. Sie erfordert schnelles Handeln, um einen ischämischen Schaden am Hodenparenchym zu vermeiden. Durch gezieltes Einholen anamnestischer Daten und durch sinnvollen Einsatz einer überschaubaren Zahl von Untersuchungstechniken müssen diese Patienten erkannt und einer raschen operativen Versorgung zugeführt werden. Plötzliche Schmerzen, Schwellung und Rötung eines, selten beider Skrotalfächer, sind Leitsymptome für das akute Skrotum. Das Ausmaß dieser Veränderungen kann variieren. Typischerweise sind auslösende Ursachen nicht nachvollziehbar.

Aus Gründen der Dringlichkeit sind Anamneseerhebung und klinische Untersuchung bei akuten skrotalen Beschwerden in unmittelbarer Abfolge durchzuführen. Der genaue zeitliche Ablauf der Schmerzsymptomatik (Beginn/Intensität) ist zu klären. Im Säuglings- und Kleinkindalter gelingt dies nur fremdanamnestisch. Bei größeren Patienten können Angaben dazu aus Scham, hoher Schmerztoleranz oder tatsächlicher Indolenz (Paraplegie) vage bleiben oder ganz fehlen.

Anamnestisch wichtig ist das Vorhandensein eines Leistenbruches oder Hodenhochstandes. Auch die akute Symptomatik muss zuerst daraufhin überprüft werden. Episoden bereits durchgemachter lokaler Schmerzereignisse sind ebenso hinweisend wie vom Patienten wahrgenommene tageszeitliche oder belastungsabhängige Veränderungen der Größe des Hodensackes. Durchgemachte oder begleitende Infektionen, insbesondere Viruserkrankungen, sind zu eruieren. Fieber, Abgeschlagenheit, Schmerzen beim Wasserlassen, Flanken-/ Unterbauchschmerzen, kolikartige Beschwerden oder blutiger Urin sind differentialdiagnostisch wichtig (Harnwegsinfektion/Nierenstein); ebenso Gelenkbeschwerden, allgemeine Hautphänomene oder Kopfschmerzen (Immunvaskulitis). Übelkeit und Erbrechen können schmerzassoziiert bei einer Hodentorsion auftreten, aber auch im Rahmen von allgemeinen Infekten oder abdominellen Erkrankungen. Gleiches gilt für Leisten- oder Unterbauchsymptome sowie vegetative Veränderungen wie Tachykardie oder Schweißausbruch bis hin zum Schock.

Die körperliche Untersuchung ist unverzüglich durchzuführen! Altersabhängig sind Gegebenheiten zu wählen, die von der Anwesenheit der Eltern bei kleineren Kindern bis hin zur diskreten Untersuchung beim Adoleszenten reichen. Ruhe und eine vorbereitende Einstimmung auf den Untersuchungsablauf sind zu gewährleisten. Bei der Inspektion ist auf Rötung, Schwellung, Asymmetrien, Ödem, oder Blutergüsse zu achten. Umschriebene Verletzungen, Insektenstiche oder anderweitige Läsionen können hier bereits zur Diagnose führen. Eine aufgehobene Fältelung der Skrotalhaut, Undulation durch eine Hydrozele oder auch die Schmerzhaftigkeit der Haut an sich können als auffällig imponieren und auf eine, den Skrotalinhalt wahrscheinlich nicht betreffende Genese hindeuten.

Der Ultraschall hat den größten Stellenwert in der Differenzialdiagnostik von Hodenerkrankungen. Voraussetzungen sind eine hohe Qualität des Sonographiegerätes und der Schallköpfe, standardisierte Untersuchungsabläufe mit reproduzierbaren Messparametern sowie hinreichende Erfahrung des Untersuchers. Die Untersuchung beinhaltet die morphologische Darstellung des Hodens und farbkodierter Dopplersonografie. Der Seitenvergleich ist obligat. Laboruntersuchungen bringen kaum Zusatzinformationen.

Obwohl die Hodentorsion in jedem Lebensalter vorkommen kann, gibt es einen vor allem durch Neugeborene geprägten, kleineren Häufigkeitsgipfel im ersten Lebensjahr und einen deutlichen mit ca. 65 Prozent der Fälle zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr. Hier liegt das Risiko bei 1:4000. Intermittierende Torsionsereignisse sind bereits ab dem achten Lebensjahr beschrieben.

Die offen chirurgische Detorsion sollte innerhalb der ersten vier bis sechs Stunden erfolgen, da die Inzidenz einer späteren Hodenatrophie oder primär irreversiblen Nekrose bei kompletter Torsion nach acht Stunden signifikant ansteigt. Dringlichkeit (Notfall) resultiert auch daraus, dass zahlreiche betroffene Patienten spät vorstellig oder diagnostiziert werden. Der Eingriff wird von skrotal (Konsensgrad 86 Prozent) und nur in begründeten Fällen (Hodenhochstand, inkarzerierte Hernie, unklarer Befund/DD: Tumor) von inguinal durchgeführt.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e.V.
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C. Lorenz in: Leitlinie für die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (AG Kinderurologie) und Deutsche Gesellschaft für Urologie (Arbeitskreis Kinder- und Jugendurologie) unter Mitarbeit von Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie und Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

DGKCH: Das akute Skrotum – plötzliche Schmerzen im Hodensack. Passion Chirurgie. 2018 Oktober, 8(10): Artikel 03_02.

AWMF: S2k-Leitlinie 006/023: Akutes Skrotum im Kindes- und Jugendalter, Stand 08/2015

 

Bezüge der Spitzenfunktionäre von Kassen und Ärzten sollen bis 2028 begrenzt werden

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant nach einem Bericht des Branchendienstes “apotheke adhoc”, die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten auf Bundesebene befristet festzuschreiben.

Die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten sollen offenbar transparenter und in ihrer Höhe eingefroren werden. Dies berichtet der Branchendienst “apotheke adhoc” unter Bezug auf Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sowie der Deutschen Presseagentur dpa. “Die Gehälter der Verbandschefs sollen bis 2028 nicht mehr steigen”, wird Spahn im Bericht zitiert. Um qualifiziertes Personal für die Top-Positionen zu finden, müsse man zwar entsprechende Gehälter zahlen, so der Minister, allerdings gelte hierbei das Gebot der Wirtschafltichkeit. Die Bezüge würden aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht, was zudem eine bessere Transparenz erfordere. “Deswegen wollen wir künftig alle Gehaltsbestandteile der Gesundheitsmanager offen legen”, so Spahn laut Bericht gegenüber dem RND.

Gesetzentwurf des TSVG sieht entsprechende Regelung vor

Im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist eine entsprechende Regelung enthalten. Danach sind “konkretere gesetzliche Vorgaben” für Vorstandsverträge der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unterstehen, festgeschrieben. In der Begründung heißt es jedoch, dass die “Vergütungssteigerungen begrenzt” werden sollen. Ziel der Neuregelungen sei es, “die Transparenz der Vergütungen zu verbessern, den Körperschaften einen verlässlichen Rahmen für die Vertragsgestaltung zu geben und die Effektivität der präventiven Kontrolle solcher Verträge durch die Aufsichtsbehörde zu stärken”. Zusätzlich werden nach dem Gesetzentwurf auch für die gesetzlichen Krankenkassen, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Vorgaben zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütung konkretisiert, um die Transparenz zu verbessern und den Vergleich der Vergütungen zu erleichtern. Hierzu sind folgende Regelungen geplant:

Stichtagsregelung

Durch einen konkreten Zeitpunkt für die Veröffentlichung im Sinne einer Stichtagsregelung, am 1. März jeden Jahres, wird erreicht, dass die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen aller Krankenkassen gleichzeitig in einer Ausgabe des Bundesanzeigers und nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt, so dass ein Vergleich erleichtert wird.

Vorgaben zur Form

Zu einer einheitlichen Form trägt darüber hinaus das von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelte “Darstellungsraster” bei. Hiermit soll eine vollständige, transparente und übersichtliche Veröffentlichung erreicht und damit auch eine ausreichende Grundlage zur Berechnung der Gesamtvergütungen geschaffen werden.

Veröffentlichung im Web

Um der Entwicklung gerecht zu werden, dass nicht mehr alle Krankenkassen Mitgliederzeitschriften herausgeben, wird zudem geregelt, dass eine Veröffentlichung auch auf der Internetseiten der Krankenkassen zu erfolgen hat.

Eine zentrale Auflistung der jeweils aktuell gemeldeten Vorstandsbezüge inklusive der Vorjahre finden Sie in Form eines sortierbaren Rankings auf krankenkassen-direkt.de (vgl. “Links zum Thema”).

Verträge bei Krankenkassen: Aufsicht muss bereits zustimmen

Die Verträge der Vorstände von Krankenkassen sind bereits reglementiert. Bereits seit 2013 gilt ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt für Vostandsverträge und -vergütungen. Zwischen der Kasse und dem Vorstand geschlossene Verträge gelten damit erst dann, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde diesem zugestimmt hat. Im Sinne einer einheitlichen Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben diese gemeinsame Maßstäbe zur Ausgestaltung von Vorstandsverträgen erstellt (vgl. Hintergrund unter “Links zum Thema”).

Aktuelle Veröffentlichungspflicht mit Schwächen

Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für Versicherte fehlt jedoch bisher die gewollte Transparenz, da

  • teilweise nur Obergrenzen, nicht aber tatsächliche Beträge bei den variablen Vegütungen angegeben werden
  • es keine gesetzliche Statistik zur Anzahl der Mitglieder und Versicherten nach Einzelkassen gibt
  • Vergütungsbestandteile aus Vorjahren in die aktuellen Zahlen einwirken können Mehrfachvergütungen durch Personalunionen nicht ausgewiesen werden
  • Abweichungen zum Vorjahr (von teilweise rund 20 Prozent) ohne jede Erklärung bleibennichts über die Art der Zielvereinbarung für variable Vergütungsbestandteile erklärt wird: es kann also auch um den Abschluss eines Fusionsvertrages und damit die Aufgabe der Eigenständigkeit als Kasse gehen.

Auch die jetzt mit dem TSVG geplanten Maßnahmen werden vor diesem Hintergrund nicht in allen Punkten für Transparenz sorgen.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 26.09.2018

„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.

Einige Verbesserungen, aber weiterhin auch Kritikpunkte sehen der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister sowie Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands, in der heute vorgestellten Kabinettsvorlage eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
„Grundsätzlich positiv ist zu beurteilen, dass sich das Prinzip ‚Mehr Leistung muss auch mehr Vergütung bringen‘ in der Gesetzesvorlage widerspiegelt. Es fehlt aber der Mut, den Weg der Entbudgetierung konsequenter zu beschreiten. Erschreckend ist die Kleinteiligkeit eines Wusts an Regelungen, die in die Praxisgestaltung eines freien Berufs erheblich eingreifen und zugleich ein Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung darstellen. Dies alles wird die Bürokratie in den Arztpraxen noch einmal deutlich erhöhen“, erklärte KBV-Chef Gassen. Sein Vorstandskollege Hofmeister kritisierte, dass die Koordinierungsleistung des Hausarztes überhaupt nicht abgebildet wird. „Im Gegenteil: Im neuen Entwurf wird die Arbeitslast des Hausarztes noch einmal gesteigert, ohne auch nur die Spur einer adäquaten Kompensation einzuräumen. Der hohe und noch einmal gesteigerte Aufwand des Hausarztes wird in keiner Weise gewürdigt“, sagte Hofmeister und fügte hinzu: „Auch der erhöhte Behandlungsaufwand für chronisch kranke Patienten spiegelt sich im Entwurf nicht wider. Doch gerade um diese Patienten müssen wir uns verstärkt kümmern.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 26.09.2018

Etat des BMG soll auf knapp 15,3 Milliarden Euro steigen

Bundeshaushalt 2019

Der Bundestag hat im September über den im Bundeshaushalt 2019 enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten. Er sieht Ausgaben von insgesamt rund 15,27 Milliarden Euro und damit rund 63 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vor.

Der mit Abstand größte Einzelposten ist der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der 2019 erneut 14,5 Milliarden Euro beträgt. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen bezuschusst, etwa die beitragsfreie Familienversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.

Für die Förderung freiwilliger privater Pflegezusatzversicherungen werden 55 Millionen Euro veranschlagt, das sind 3,1 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie der Pflegekampagne stehen erneut 6,9 Millionen Euro bereit. Die Bundesmittel zur Unterstützung der durch Blutprodukte mit HIV infizierten Patienten werden von 2,5 auf 8,7 Millionen Euro aufgestockt.

Im Bereich der Prävention sind unter anderem 11,9 Millionen Euro (2018: 12,2 Millionen Euro) zur Aufklärung der Bevölkerung über sexuell übertragbare Krankheiten vorgesehen. Weitere 9,2 Millionen (2018: 9,8 Millionen) Euro stehen für die Drogenaufklärung bereit. Ferner werden 3,2 Millionen Euro (2018: 4,3 Millionen) veranschlagt im Zusammenhang mit Aufgaben der Migration und Integration. Mit erneut drei Millionen Euro gefördert werden Initiativen gegen die “Volkskrankheit” Diabetes Mellitus.

Bei den Forschungsvorhaben ist eine Aufstockung von 500.000 Euro auf zehn Millionen Euro zur Entwicklung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für die Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege eingeplant. Weiterhin gehen insgesamt 105,4 Millionen Euro in die Finanzierung des internationalen Gesundheitswesens sowie als Beiträge an internationale Organisationen. So soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein 25,7 Millionen Euro Mitgliedsbeitrag erhalten.

Debatte um aktuelle Gesetzesvorhaben der Regierung

Knapp 95 Prozent des Etats entfallen alleine auf den Zuschuss zum Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsetat bietet damit traditionell wenig Spielraum für politisch geprägte Ausgabenschwerpunkte. In seiner Einbringungsrede ging Minister Spahn vor allem auf die aktuellen Gesetzesvorhaben ein. So werde künftig jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus voll gegenfinanziert. In der Altenpflege seien 13.000 neue Stellen vorgesehen. Zudem werde dort eine flächendeckende tarifliche Vergütung angestrebt. Spahn räumte allerdings ein, dass die Besetzung von Pflegestellen weiterhin schwierig sei, weil es auf dem Markt an Fachpersonal mangele.

In der überwiegend sachlich geführten Debatte (1. Lesung) ging es neben den Verbesserungen im Pflegebereich auch um die effektivere Vergabe von Facharztterminen, die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie um den Ausbau der Telemedizin, um vor allem die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu unterstützen.

Opposition: Spahn muss endlich handeln

Linke und Grüne hielten dem Minister vor, außer Ankündigungen bislang wenig erreicht zu haben. Pia Zimmermann (Die Linke) warnte, die Arbeits- und Versorgungsbedingungen in der Pflege würden immer schlimmer. “Die Situation spitzt sich weiter zu.” Die gewaltigen Probleme spiegelten sich im Gesundheitshaushalt überhaupt nicht. Vielmehr werde der sogenannten schwarzen Null alles andere untergeordnet.

Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) hielt Spahn vor, eher ein Medienminister als ein Macher zu sein. Die konzertierte Aktion Pflege sei zwar gut, aber derzeit nicht mehr als eine Überschrift, während es in der Versorgung schlecht stehe. Ideen müssten endlich in die Praxis umgesetzt werden. Sie wies auch auf Probleme bei der Umsetzung der Pflegeausbildungsreform hin sowie auf den sich abzeichnenden Kampf um Pflegefachpersonal zwischen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen.

FDP: “Ambulante Staatsmedizin” durch “sozialistischen Eingriff”

Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus ging vor allem kritisch auf die geplante Ausweitung der Sprechstundenzeiten von Ärzten ein. Es sei bekannt, dass Ärzte schon jetzt mehr Sprechstunden anböten, als vorgeschrieben. Die Novelle sei “ein sozialistischer Eingriff”, zumal die jeweiligen Praxisbesonderheiten gar nicht berücksichtigt würden. So drohe eine “Sprechstundenpolizei” und eine “ambulante Staatsmedizin”.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 14.09.2018

Neuer EBM kommt später

Der neue EBM kommt definitiv nicht zum 1. Januar 2019. KBV und GKV-Spitzenverband verständigten sich am Dienstag darauf, die Einführung zu verschieben. Grund sind Vorgaben, die das Bundesgesundheitsministerium mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz plant.„Wir können jetzt nicht einen neuen EBM beschließen, der im nächsten Jahr abermals angepasst werden muss“, begründete Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, die Entscheidung.Nach dem bisherigen Zeitplan sollte die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass die neuen Regelungen ab Januar hätten gelten können. Dazu hätten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende September im Bewertungsausschuss einen Beschluss fassen müssen.

Vorgaben zur Aktualisierung des EBM

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das zum 1. April 2019 kommen soll, enthält Vorgaben zur Aktualisierung des EBM, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen. Der Bewertungsausschuss wird darin aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.Rationalisierungsreserven, die sich aufgrund des technischen Fortschritts durch Automatisierung und Digitalisierung ergäben, sollten zugunsten der „sprechenden Medizin“ genutzt werden.

Frist bis 30. September 2019

Der Gesetzentwurf sieht neben den inhaltlichen Vorgaben auch konkrete Fristen vor: Der Bewertungsausschuss soll bis Ende März kommenden Jahres ein Konzept vorlegen, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche aktualisieren will. Die Änderungen sollen spätestens bis zum 30. September 2019 vorgenommen werden.Der Bewertungsausschuss wird seinen Zeitplan zur EBM-Weiterentwicklung anpassen und neu beschließen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 21.09.2018

Tag des Kinderkrankenhauses am 23. September 2018

Kinderklinik: Konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin sitzen im gleichen Boot

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen eine spezielle medizinische Versorgung in kinderspezifisch ausgerichteten Krankenhäusern. Kinderstationen leiden besonders unter der zunehmenden Ökonomisierung der Medizin. „Nach wie vor werden kindgerechte Leistungen vergleichsweise schlecht vergütet – die konservative und operative Kindermedizin sitzen dabei im gleichen Boot“, erklärt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) und Leiter der Kinderchirurgischen Klinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe. „Darauf soll der Tag des Kinderkrankenhauses erneut hinweisen, der aber zunächst ein Tag der Freude ist – können wir uns doch eines prinzipiell sehr hohen Qualitätsstandards in der Kindermedizin erfreuen.“

Aber nicht nur die Finanzierung der Kinderkliniken ist kritisch, auch der Mangel an spezialisierten Pflegekräften, besonders Intensivpflegekräfte für Kinder und Neugeborene, führt zur Reduktion von Bettenkapazitäten. „Es mussten sogar an Universitäten kinderchirurgische Betten geschlossen werden“, so Dr. Tobias Schuster, Pressesprecher der DGKCH und Leiter der Kinderchirurgie am Klinikum Augsburg. „Der Markt ist ausgeschöpft, die politisch versprochene Stellenvermehrung läuft also ins Leere, und das trifft die Kinderkliniken mit ihrem höheren Betreuungsbedürfnis der Kinder besonders“, ergänzt Schuster.

Außergewöhnlich aufwändig bei operativen Kindermedizin ist die Versorgung aller Altersgruppen unter Beachtung ihrer alters- und entwicklungsbedingten anatomischen, physiologischen, klinischen und psychologischen Besonderheiten. „Man benötigt vom Bett bis zum OP-Tisch, von der Pinzette bis zum Beatmungsschlauch, vom Pflaster bis zum Gipsverband immer diverse Größen. Und all das sollte in einem kind- resp. jugendgerechten Umfeld passieren, in dem jederzeit und von allen auf die körperlichen und seelischen Bedürfnisse kranker Kinder und ihrer Familien eingegangen werden kann – bauliche Zustände von Kinderkrankenhäusern inbegriffen“, so Schuster.

Die beste Voraussetzung für höchste Betreuungsqualität und Patientensicherheit für das chirurgisch kranke Kind im Kinderkrankenhaus sieht die DGKCH in der konsequenten Zusammenarbeit mit Spezialisten der Kinder- und Jugendmedizin, möglichst in einem Zentrum für konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und in der Verfügbarkeit von Kinderradiologie, Kinderanästhesie und Kinderpathologie. Erfreulicherweise sind, so das Statistische Bundesamt für 2016, 82,3 Prozent aller stationär behandelten 0- bis 15-Jährigen in Kinder- und Jugendabteilungen aufgenommen.

Den ständig steigenden Herausforderungen für die Kliniken – geforderte Effizienzsteigerung, reglementierende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss und die Anspruchshaltung in der Bevölkerung – steht erfreulicherweise eine Zunahme der kinderchirurgischen Facharztabschlüsse seit 2013 um mehr als 25 Prozent entgegen. Zusammen mit den unermüdlichen Bemühungen der DGKCH für Reformen der Versorgungstrukturen dürfte das Fach auch für den demographischen Wandel gut vorbereitet sein. „Die Frequenz kinderchirurgischer Notfälle hat z. B. in der Notaufnahme am Klinikum Augsburg vom 1. Quartal 2015 bis zum 1. Quartal 2018 um 26 Prozent zugenommen – Tendenz weiter steigend“, so Schuster. Mit immer weniger Betten für Kinder, einer immer kürzer werdenden Verweildauer, aber zunehmenden Patientenzahlen wachsen die Herausforderungen weiter, nicht nur für die konservative, sondern auch für die operative Kindermedizin.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 23.09.2018

Neue elektronische Gesundheitsakte

Versicherte von 14 Krankenkassen können Gesundheitsdaten via Smartphone-App verwalten

Bis zu 13,5 Millionen Versicherte von 14 gesetzlichen Krankenkassen und zwei privaten Krankenversicherern haben seit Montag (17.09.2018) kostenfrei die Möglichkeit zur digitalen Verwaltung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten mittels Smartphone oder Tablet. Gemeinsam setzen die Versicherer auf eine App einer Berliner Betreibergesellschaft. Mehrstufige Sicherheitsprozesse bei der Anmeldung sowie eine asymmetrische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Datenübertragung sollen davor schützen, dass Informationen in die falschen Hände gelangen.

In der digitalen Gesundheitsakte Vivy können laut Betreiber Befunde, Laborwerte und Röntgenbilder gespeichert und mit den behandelnden Ärzten und anderen Leistungserbringern geteilt werden. Zusätzlich implementiert ist eine Erinnerungsfunktion für Impftermine und Vorsorgeuntersuchungen. Scannt man den Code einer Medikamentenpackung über die App ein, informiert ein Medikamentencheck zudem über mögliche Wechselwirkungen. Voraussetzung für die Nutzung der App ist jedoch, dass man über ein mobiles Gerät mit mindestens iOS 11.0 (Apple App Store) oder Android 6.0 (Google Play Store) verfügt. Nutzer von Windows-Systemen wie Surface-Tablets oder Windows-Phones bleiben auch mit neuester Software außen vor.14 Kassen und zwei Privatversicherer bieten Vivy an.

An den Start gehen als private Krankenversicherer (PKV) die Allianz Private Krankenversicherung, die Barmenia und ab 2019 die Gothaer. Auf Seiten der gesetzlichen Kassen (GKV) starten die DAK-Gesundheit, IKK classic, IKK Nord, IKK Südwest sowie die Betriebskrankenkassen Bertelsmann, Diakonie, Dürkopp Adler, Gildemeister-Seidensticker, Heimat, HMR (Herford, Minden, Ravensberg), Melitta Plus, mhplus, pronova und Stadt Augsburg. BITMARCK, primärer IT-Dienstleister von mehr als 90 Kassen, wird laut Betreiber weitere Krankenkassen dabei unterstützen, die App anzubieten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kürzlich erklärt, spätestens von 2021 an sollten Patienten ihre Daten generell auch per Handy und Tablet einsehen können.

Betreiber Vivy GmbH

Betreiber der Gesundheitsakte ist die Berliner Vivy GmbH. Gesellschafter sind der Gründer-Geschäftsführer Christian Rebernik (30 Prozent) und die Allianz SE (70 Prozent), die sich als Finanzinvestor beteiligt. Die Münchner Allianz SE ist die Muttergesellschaft der teilnehmenden Allianz Private Krankenversicherung, deren Vorstand der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) angehört. Alle Teilnehmende Kassen zahlen an die Vivy GmbH einen Beitrag pro Mitglied. Für die Versicherten ist die Nutzung der App kostenfrei.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung medizinischer Daten

Alle Daten werden laut Vivy GmbH zentral in Deutschland gespeichert. Zum Schutz der Daten kämen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Passwort und Telefonnummer sowie unterschiedliche Verschlüsselungstechnologien bei der Datenübertragung und -speicherung zum Einsatz. Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind Inhalte nur für Absender und Empfänger im Klartext sichtbar. Die zur Entschlüsselung notwendigen privaten Schlüssel verbleiben dezentral auf den Endgeräten der Nutzer. Kennt man die privaten Schlüssel nicht, sind laut Vivy GmbH – bis auf die Länge – keinerlei Rückschlüsse auf den Inhalt der gespeicherten oder übertragenen Daten möglich.

Wie gut die Verschlüsselung wirklich ist, so Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Clubs in der Ärztezeitung, werde erst mit der Zeit herauskommen: “Die Zahl der Angriffe auf Smartphones steigt immer weiter.” Schon nach zwei Jahren gebe es für die Geräte üblicherweise keine Sicherheitsupdates mehr. Bei einem gegebenen monetären Interesse könnte es sich dann lohnen, entsprechende Viren und Trojaner zu entwickeln. Für Garbsch stellt sich auch die Frage, ob die Software in den Arztpraxen immer sicher sei. Insgesamt steige bei zentral abgelegten Daten nicht nur die Missbrauchsgefahr, sondern auch die Intransparenz: “Viele können sich nicht vorstellen, was da im Hintergrund passiert.”

Elektronische Patientenakten (ePA) von AOK und TK

Sowohl im AOK-System (Pilotprojekte in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin) als auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) werden weitere Patientenakten angeboten bzw. erprobt (vgl. “Links zum Thema”). Die Konzepte unterscheiden sich dabei erheblich. Bei der TK, so Kassenchef Jens Baas, müsse die Akte nicht erst vom Versicherten gefüllt werden. Daten wie die Impfhistorie, eine Auflistung der verschreibungspflichtigen Medikamente oder Übersichten über die Arzt- und Zahnarztbesuche inklusive Diagnosen bekämen TK-Versicherte auf Wunsch direkt eingespielt. Zu den Angeboten der Kassen kommen weitere Lösungen kassenunabhängiger Anbieter wie die CompuGroup Medical (CGM Life) oder vitabook hinzu. Wie die unterschiedlichen Gesundheitsakten bis 2021 mit der E-Patientenakte aus dem E-Health-Gesetz zusammengeschaltet werden können, ist derzeit unklar.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 18.09.2018

BDC|Umfrage: Silver Worker 2018

Die Umfrage ist geschlossen! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

der BDC führt gemeinsam mit dem KLK (Konvent der Leitenden Krankenhauschirurgen) eine Mitgliederbefragung durch. Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit auch, nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten? Und welche zeitlichen Umfänge und welche Arbeitsfelder sind in dieser Hinsicht attraktiv?

Helfen Sie uns hierzu konkrete Ansatzpunkte und Handlungsfelder aus der Sicht der Mitglieder zu erarbeiten. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Sie benötigen maximal 10 Minuten. Die Auswertung erfolgt anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDC-Vorstand

Im Fokus: Orthopädie & Unfallchirurgie

Implantatassoziierte Infektionen sind mittlerweile bei fast jedem Kongress Thema – auch beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie im Oktober in Berlin wird es besprochen werden. Die Inzidenz der Infektionen steigt, die Therapie ist schwierig, und sie verursachen eine bedeutsame Morbidität, Invalidität und Mortalität. Grund genug, sich in diesem Heft ausführlicher mit ihnen zu befassen. Zusätzlich informieren wir Sie zu Neuem in der Patientensicherheit, Aus- und Weiterbildung und Gesundheitspolitik.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

September-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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