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2018: BDC in Zahlen

Das Team der BDC|Akademie organisierte im Jahr 2018 99 Seminare in ganz Deutschland. Fachlich reichte das Spektrum von Common Trunk- und Facharztseminaren über fachbezogene Seminare bis hin zu Softskill- und Managementseminaren.

 

2018 konnte der BDC rund 600 neue Mitglieder begrüßen.

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil an Studierenden unter den neuen Mitgliedern um 100 Prozent.

 

 

Der Frauenanteil bei den neuen Mitgliedern liegt bei 36 Prozent. Im Vergleich zur Gesamtmitgliederzahl – ca. ein Viertel der Mitglieder sind Frauen – ist das eine positive Entwicklung.

 

 

Die Hälfte der neuen Mitglieder im BDC sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.

 

 

Die BDC|Akademie begrüßte über das Jahr 2018 rund 3.240 Teilnehmer zu den angebotenen Seminaren.

14 Webinare, 14 Leitlinien, 14 Experten

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 14 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert.

Nachwuchs-Kongress in Berlin

Bereits seit 2012 bieten die Berufsverbände der Deutschen Chirurgen und Internisten ein eigens entwickeltes Seminar- und Kongressformat für Medizinstudierende an, das auf die 3. Ärztliche Prüfung vorbereitet. Im Zentrum stehen dabei der praktisch-mündliche Prüfungsteil der beiden Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin sowie Tipps und Tricks aus dem Klinikalltag und viele wertvolle Kontakte. Zum zweiten Kongress in diesem Jahr kamen 200 Teilnehmer nach Berlin. Vom 22.–23.02.2019 findet der nächste Termin in Frankfurt/Main statt.

Alle Informationen zum Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“ finden Sie auf der Webseite: www.staatsexamen-und-karriere.de.

Reger Austausch bei Hospitationen (Advertorial)

ClosureFast™-Training

MVZ ANregiomed Rothenburg lädt gemeinsam mit der Firma Medtronic regelmäßig Kollegen aus ganz Deutschland zu Hospitationen ein.

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ANregiomed Rothenburg ist seit Anfang des Jahres deutschlandweit das einzige Hospitationszentrum mit regelmäßigen Hospitationsterminen für die endovenöse Behandlung der Varikosis mit der ClosureFast-Methode.

Mir und meinen ärztlichen Kollegen ist es ein großes Anliegen, uns kontinuierlich weiterzubilden und das am besten gemeinsam und praxisnah.“, sagt der ärztliche Leiter des MVZ ANregiomed Rothenburg, Dr. Markus Zoller. Ihn freue es deshalb sehr, in seiner Praxis in Rothenburg ob der Tauber seit Januar regelmäßig Hospitationstermine für die ClosureFast-Methode anbieten zu können. Die ClosureFast-Therapie ist eines der modernsten Radiofrequenzverfahren zur Behandlung von Varizen. Bei dem Verfahren setzt ein Radiofrequenzgenerator thermische Energie auf die Venenwand ein, was zu deren Erhitzung, Kollaps und Verschluss führt. Eine chirurgische Entfernung der Vene erübrigt sich, weil sie vom Organismus abgebaut wird.

Vor der OP, natürlich nach Diagnose und Indikationsstellung, wird der Verlauf der Krampfadern am Bein mit zu Hilfenahme der Duplexsonographie eingezeichnet. Der Arzt führt dann einen speziellen Katheter in die Stammvene ein, dessen Lage während der gesamten OP fortlaufend mittels Ultraschall kontrolliert wird. An der Spitze des Katheters ist ein drei oder sieben Zentimeter langes Heizelement angebracht. Über diese Heizspirale kann die Veneninnenwand mittels Radiowellen sehr stark erwärmt werden. Dabei reguliert der Radiofrequenzgenerator die Leistung ständig, um die Temperatur auf der gesamten Gefäßinnenwand gleichmäßig zu verteilen. Innerhalb weniger Minuten wird der Katheter unter Freisetzung von Wärmeenergie zurückgezogen. Die Erhitzung der Vene auf 120 Grad Celsius bringt diese zum Schrumpfen und zum Verschluss. Sobald die behandelte Vene vollständig verschlossen ist, können gesunde Venen deren Funktion übernehmen und für den regulären Abfluss des Blutes sorgen. Closure Fast gilt als ein besonders schonendes und effektives Verfahren im Rahmen der thermischen Krampfaderbehandlungen. Eine Tumeszenzanästhesie (spezielles Verfahren zur Betäubung der Region und zur Kühlung des Gewebes) ist für das Verfahren Voraussetzung, viele Eingriffe können deshalb aber auch ohne Narkose durchgeführt werden.

Bei einer zweitägigen Hospitation im Januar konnte Dr. Zoller sein Wissen über die ClosureFast-Methode an zwei Kollegen aus Chemnitz und Hamburg weitergeben. Dabei wurden vier Patienten von der Diagnose bis zur Operation begleitet. Die drei Chirurgen haben die Patienten gemeinsam untersucht, OP-Indikationen gestellt und die Therapie für den folgenden Tag festgelegt. In den Untersuchungs- und Operationspausen fanden fachliche Diskussionen, Kurzvorträge und Übungen zur Punktionstechnik am Modell Blue Phantom statt.

„Beim Feedback-Gespräch zeigten sich meine Kollegen mit der Hospitation sehr zufrieden und auch für mich war der kollegiale Austausch intensiv, sehr positiv und sehr lehrreich“, so Dr. Zoller. Man habe zu dritt genauestens über die Möglichkeiten der Methode diskutiert, wovon wiederum die Patienten profitiert hätten. „Es freut mich sehr, dass ich durch die Hospitationen Chirurgen, die Phlebologie betreiben, unterstützen und so zu einem regen Austausch beitragen kann.“

Überblick über die vier gemeinsam behandelten Patienten

1. Patient, 36 Jahre, männlich

Diagnose: Symptomatische Varikosis der Vena saphena parva (V. s. p.) und insuffiziente Vena femoropoplitea (V. f. p.) links
Stadium: 3 nach Hach
Therapie: Radiofrequenzabation (RFA) der V. s. p. und der V. f. p., Seitenastexhairese nach Vardy in Vollnarkose und Bauchlage
Duplexsonographie: 2. Post OP Tag: komplett verschlossene V. s. p. und V. f. poplitea
Abschluß der Behandlung: am 10. Post OP Tag Patient beschwerdefrei, keine Parästhesien
Verlaufskontrolle: im Sommer
Erlös: IV Vertrag AOK Bayern 1020 Euro

2. Patient, 28 Jahre, weiblich

Diagnose: Stammvarikosis der Vena saphena magna (V.s.m.) rechts mit konsekutiven Seitenästen am dorsalen Unterschenkel
Stadium: 3-4 nach Hach
Therapie: RFA mit ClosureFast-System (CFS) sowie Seitenastaxhairese nach Vardy in Vollnarkose auf Wunsch
Duplexsonographie: 2. Post OP Tag: verschlossene V. s. m. offene V. epigastrica (Spüleffekt)
Abschluß der Behandlung: am 10. Post OP Tag Patient beschwerdefrei
Verlaufskontrolle: im Sommer
Erlös: IV Vertrag AOK Bayern 1020 Euro

3. Patient, 29 Jahre weiblich

Diagnose: Stammvarikosis der V. s .m. rechts
Stadium: 3-4 nach Hach
Therapie: RFA mit CFS in Tumeszenz-Anästhesie und Analgosedierung sowie Schaumsklerosierung der Vena saphena accessoria anterior (VSAA)
Duplexsonographie: 2. Post OP Tag: verschlossene V. s. m. verschlossene VSAA, offene V. epigastrica (Spüleffekt)
Abschluß der Behandlung: am 10. Post OP Tag Patient beschwerdefrei
Verlaufskontrolle: im Sommer
Erlös: IV Vertrag AOK Bayern 1020 Euro

4. Patient, 61 Jahre, weiblich

Diagnose: Insuffizienz der V. s. m. mit vielen Seitenästen
Stadium: 3 nach Hach
Therapie: RFA mit CFS der V. s. m. und Seitenastexhairese nach Vardy in Vollnarkose
Duplexsonographie: 2. Post OP Tag: verschlossene V. s. m. komplett (endovenöse Crossektomie)
Abschluß der Behandlung: am 10. Post OP Tag Patient beschwerdefrei
Verlaufskontrolle: im Sommer
Erlös: IV Vertrag AOK Bayern 1020 Euro

Kontaktadresse
Medtronic GmbH
Earl-Bakken-Platz 1 | 40670 Meerbusch | Germany
krampfadern@medtronic.com
Link zum Video: https://youtu.be/2f7T2MDqWB8

 

BDC|Sport: Mitläufer für den Staffellauf in Berlin gesucht!

In alter Tradition wollen wir uns auch 2019 wieder am 5 x 5 TEAM-Staffellauf der Berliner Wasserbetriebe beteiligen und suchen Mitläufer! Wer hat Zeit und Lust den Staffelstab an andere BDC-Mitglieder weiterzugeben?

Der Staffellauf findet 2019 vom 12. Bis 14. Juni im Berliner Tiergarten statt. Der genaue Lauftag steht noch nicht fest und wir bitten Sie herzlich, bei der Anmeldung Ihren Wunschtermin mitanzugeben, damit wir planen können.

Ein Team besteht aus fünf Teilnehmern, die jeweils eine 5-km-Runde durch den nördlichen Bereich des Tiergartens zurücklegen.

Wir laden Sie herzlich ein, aktiv dabei zu sein! Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail (sport@bdc.de) rasch an.

Um die Anmeldung der Staffeln und einen Picknickkorb zur Verköstigung kümmert sich der BDC. Jedes Mitglied eines BDC-Teams erhält eine Running Surgeons-Laufkombi, geben Sie deshalb bitte bei der Anmeldung Ihre Größe an: S – M – L – XL – XXL (fallen klein aus).

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr BDC|Sport-Team

Neue Geschäftsführerin des BDC

Ab Mitte März 2019 wird Frau Dr. med. Friederike Burgdorf die Geschäftsführung des BDC und der BDC Service GmbH übernehmen. Die Kardiologin hat seit 2008 bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gearbeitet – zuletzt als Leiterin der Abteilung für Sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Transparenz.

Chirurgie-Suche.de: BDC-Portal geht offline

Aufgrund einer überschaubaren Nutzerzahl und bevorstehender hoher Kosten wird der BDC das Portal Chirurgie-Suche. de ab dem 01. Januar 2019 einstellen. „Wir sehen uns gezwungen, dieses Serviceangebot für BDC-Mitglieder einzustellen. Der Mehrwert steht leider nicht im Verhältnis zu der Investition, die wir tätigen müssten, um das Portal auf den neuesten Stand zu bringen und damit wettbewerbsfähig zu bleiben“, so Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Der BDC-Vorstand hätte einstimmig beschlossen sich anstelle dessen auf die Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die notwendigen Plattformen zu konzentrieren. „Wir bitten um das Verständnis der Mitglieder und hoffen, in deren Sinne entschieden zu haben“, ergänzt Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Personalia Dezember 2018

Dr. med. Markus Ahrens, zuvor zehn Jahre als Oberarzt in der Chirurgie des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel tätig, ist seit Anfang November Co-Chefarzt der Chirurgie der HELIOS Klinik Lengerich. Der Facharzt für spezielle Viszeralchirurgie und Unfallchirurgie wird zunächst zusammen mit Dr. med. Matthias Wankmüller die Abteilung leiten bevor er diese dann nach Ruhestand des Kollegen später als alleiniger Chefarzt übernehmen wird.

Dr. med. Christian Clausen wechselte zum 1. September als Chefarzt an die Klinik für Unfall- und Orthopädische Chirurgie der Asklepios Klinik Nord Heidberg in Hamburg. Der ehemalige Chefarzt der Henstedt-Ulzburger Paracelsus-Klinik möchte zusammen mit dem anderen Chefarzt der Klinik dort unter anderem die Bereiche Sportorthopädie, Sporttraumatologie und Endoprothetik stärken.

Dr. med. Koray Ersahi, Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie und ehemals Oberarzt am HELIOS Klinikum Krefeld, ist seit September neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie des St. Josef-Hospital in Troisdorf.

Dr. med. Christoph Faymonville ist seit September 2018 neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, Hand-, Fuß- und Wiederherstellungschirurgie des Evangelischen Krankenhauses Köln Weyertal. Er löst Dr. med. Karl-Ernst Sander ab, der in den Ruhestand geht, der Abteilung jedoch noch stundenweise zur Verfügung steht.

PD Dr. med. Olaf Guckelberger ist seit Mitte September 2018 Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, und Gefäßchirurgie am HELIOS Klinikum Meiningen. Er war zuvor Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Joseph-Krankenhaus in Berlin.

Stefanie Hild, Fachärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie, ist neue Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kreiskrankenhaus Waldbröl.

Dr. med. Ulrich Lindenberg, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des DRK Krankenhauses Lichtenstein, ist zum leitenden Chefarzt des Krankenhauses gewählt worden.

Prof. Dr. med. Norbert Senninger hat im November die Leitung der Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Oldenburg übernommen. Senninger kommt von der Universitätsklinik Münster und war dort in gleicher Funktion bis zu diesem Jahr mehr als zwei Jahrzehnte tätig.

PD Dr. med. Nikolaos Tsilimparis ist seit September 2018 neuer Chefarzt der Abteilung für Gefäßchirurgie am LMU Klinikum der Universität München. Davor war er im Uniklinikum Hamburg Eppendorf Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Gefäßmedizin, Gefäßchirurgie, endovaskuläre Therapie, Angiologie.

Gesucht: Sektoral unvorbelastete Experten

Dr. Stephan Dittrich über die Erprobung der Hybrid-DRG

Der Ruf nach einer sektorenübergreifenden Versorgung und Vergütung wird immer lauter. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert Modelle zur besseren Zusammenarbeit von Kliniken und Praxen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll zudem im Auftrag der Koalition bis 2020 Vorschläge für eine übergreifende Versorgung erarbeiten. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben vor drei Jahren ein Pilotprojekt in Thüringen ins Leben gerufen. Seit knapp einem Jahr läuft es laut Initiator, Dr. Stephan Dittrich, erst richtig an. Eine einheitliche Vergütung für gleiche Leistungen soll sektorale Anreize beseitigen erläutert der Chirurg im Interview.

opg: Wann hat das Projekt begonnen? Wie lange soll es laufen?

Dittrich: April 2015 wurde der Vertrag unterzeichnet. Im Oktober 2017 ist es offiziell gestartet. Die Umsetzung in den Kliniken braucht immer ein halbes Jahr, so dass das Projekt im Grunde erst gerade angelaufen ist und jetzt erst die ersten Fälle reinkommen – 100 sind es bislang. Das Projekt soll vier Jahre laufen.

opg: Was ist die Grundidee des Modellprojekts?

Dittrich: Es geht bei dem Projekt um die Frage, was ist für den Patienten sinnig und notwendig mit einer klaren Definition von Indikation, Behandlungspfad und Abschluss mit entsprechendem Follow-up, unabhängig von sektorenspezifischen Bedingungen, so dass ein und dieselbe Leistung in der Klinik, in der Ambulanz oder der Praxisklinik ähnlich oder gleich honoriert wird. Denn einem Patienten, der einen Leistenbruch hat, ist es völlig egal, wo er operiert wird, Hauptsache es läuft gut und er hat hinterher keine Probleme mehr.

opg: Was sind die Vorteile?

Dittrich: Der Vorteil ist, dass sämtliche sektorale Denke und Anreize, die ökonomisch, medizinisch, föderal bestehen, außen vorgelassen werden und patientenorientiert behandelt wird. Die Indikation entscheidet, wer was wann wo mit welchen Mitteln macht. Kosten und Krankenhausaufenthalte könnten auf diese Weise möglicherweise gesenkt werden – aber das sind alles Sekundärfragen. Ambulant heißt, dass es für Kostenträger nicht unbedingt billiger ist. Klar schlagen die Personal- und Infrastrukturkosten in den Kliniken hoch zu buche, doch die OPs selbst sind ähnlich teuer. Ein weiterer Vorteil ist, dass man jetzt zum ersten Mal eine saubere Kostenkalkulation durchführen und herausfinden kann, was dieselbe Behandlung in der Klinik und in der Praxis kostet. Momentan ist das alles Verhandlungssache und Mystik, das sagt auch der Sachverständigenrat. Wenn wir tatsächlich an der Schnittstelle ambulant-stationär eine neue Versorgungsschiene aufmachen wollen, was allgemein gefordert wird, dann braucht es dafür ein sauber kalkuliertes und transparentes Honorierungssystem. Das Pilotprojekt ist geeignet das auszuloten.

Dr. med. Stephan Dittrich

  • Facharzt für Chirurgie
  • Regionalvertreter der Niedergelassenen im BDC (2007 bis 2018)
  • Vizepräsident des Bundesverband Ambulantes Operieren e.V.
  • Vorstandsmitglied der Mitteldeutschen Chirurgen Vereinigung e.V.
  • Kooptiertes Vorstandsmitglied der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie e.V.

 

opg: Ein „indikationsbezogenes“ Projekt?

Dittrich: Wir haben eine Indikation – zum Beispiel einen Leistenbruch – definieren genau, wann ein Leistenbruch operationspflichtig ist, wie sind die Nebenerkrankungen, ob die Behandlung potenziell ambulant zu behandeln oder ob es ein ambulant-stationärer Krankenhausfall ist. Das Ganze wird dokumentiert. Dann wird der Patient dort operiert, wo es für ihn am sinnvollsten ist – entweder rein ambulant oder er bleibt ein oder zwei Tage auf Station. Am Ende gibt es einen Nachbericht über die OP. Und die operierende Einrichtung behält die Verantwortung für den Patienten bis zum Abschluss. Nach vier bis sechs Wochen gibt es einen Abschlussbericht mit klinischer Untersuchung, mit Patientenbefragung, Dokumentation mit Qualitätskriterien. Nach einem Jahr soll es ein Follow-up geben, dann werden die Ergebnisse angeschaut.

opg: Wie viele Kliniken und Praxen machen bei dem Projekt mit und war es schwer, diese für das Vorhaben zu gewinnen?

Dittrich: 27 von 32 Klinken in Thüringen, die infrage kamen, hatten Interesse gezeigt und wollten mitmachen. Aktuell sind acht Kliniken unter Vertrag. Von den niedergelassenen Chirurgen haben wir 14 Praxen im Umfeld dieser Kliniken einbezogen. Vorbehalte gab es angesichts der geringen Fallzahlen eine Routine aufzubauen.

opg: Warum wurde Thüringen für das Projekt ausgewählt?

Dittrich: Da gibt es mehrere Gründe. Thüringen ist ein Flächenland. In den einzelnen Fachbereichen gibt es keinen so starken Wettbewerb zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern, wie dies etwa im Ballungsraum München der Fall ist. Zwischen den Fachgesellschaften, Kliniken, niedergelassenen Ärzten, KV, Landesärztekammer gibt wa eine gewisse Harmonie, eine Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Wir haben mit der NAO GmbH in Thüringen ein starkes Netzwerk, dass das Management komplett übernimmt: Abrechnungen und Filemanagement, und das alles IT-gestützt. Die Techniker Krankenkasse ist zudem in Thüringen nicht so stark vertreten, dass auftretende Probleme gleich systemrelevant wären.

opg: Welchen Part übernimmt die Techniker Krankenkasse? Welche Kosten entstehen?

Dittrich: Die TK hat sich als Kostenträger zur Verfügung gestellt. Das Ganze kostet nicht mehr als die Regelversorgung. Wir haben eine Hybrid-DRG gebildet – das sind die gewichteten Ausgaben aus bisherigen ambulanten und stationären Leistungen bei gleichen Indikationen. Das heißt, nur ambulant-sensitive Krankenhausfälle wurden berücksichtigt. Daraus wird ein gewichteter Mittelwert gebildet. Die Kasse trägt das Morbiditätsrisiko. Der Preis für den Leistenbruch entspricht damit in etwa der bisherigen Regelversorgung.

opg: Taugt das Konzept, um es auf andere Versorgungsbereiche zu übertragen? KBV-Vorstand Dr. Gassen hält von einer Hybrid-DRG nichts und will ein ganz neues Honorierungssystem.

Dittrich: Die Zusammenfassung von EBM-und DRG-Leistungen als Hybrid-System ist für das Projekt eine praktikable Honorierungsplattform, so dass man zwischen Klinik und Niederlassung eine harmonisierte Vergütung hat, um sektorale Anreize auszuschalten. Ziel ist, dass gleiche Leistungen gleich vergütet werden. Voraussetzung dafür ist eine saubere Kalkulation der Leistungen. Wie man das dann nennt, ist egal. Vorteil an einer DRG-basierten Kalkulation ist, dass es regionalisierbar ist anhand des Landesbasisfallwertes und die Kliniken einen einheitlichen Automatismus haben, anstatt das über unterschiedliche Honorare im ambulanten Bereich diskutiert werden muss. Das EBM-System ist mit Punkten und Orientierungspunktwert einfach ungeeignet für solche Fälle, wie wir sie im Schnittstellenbereich haben. Gesundheitsexperten und die KBV reden seit mehr als 15 Jahren von einer integrierten Versorgung und wenn es dann einer tut, dann sagen sie, wir wollen es anders haben. Wenn Herr Gassen keine Kreuzung zwischen Esel und Pferd haben will, sage ich: selbst wenn dabei ein Maultier herauskommt, dann kann es den Karren aus dem Dreck ziehen und ist dabei ein sehr genügsames Tier, während das Pferd weiter wiehert und der Esel weiter ia sagt. Zudem braucht es zu lange, um ein komplett neues Honorierungssystem auf den Weg zu bringen. Als Hilfsbrücke ist die Hybrid-DRG erst einmal anwendbar und für jede Kasse transparent, man kann nachrechnen, wie man auf den Preis kommt. Vor allem haben wir momentan drei Vergütungssysteme – vertragsärztlich ambulantes Operieren nach EBM mit den budgetierten ambulanten Leistungen, das ambulante Operieren nach § 115 SGB V, wo die adjuvanten Leistungen nicht budgetiert sind aber trotzdem nach EBM abgerechnet wird, und wir haben das kurzstationäre Operieren nach DRG mit Abschlag. Das muss sich ändern.

opg: Für wen ist eine sektorenübergreifende Versorgung nicht geeignet?

Dittrich: Es braucht einen klaren Anfangs- und Endpunkt einer Erkrankung. Um Fallpauschalen abzubilden, bietet sich der gesamte operative und interventionelle Bereich an. Viele Herzschrittmacher werden ambulant implantiert. Da gibt es ein weites Feld, was ambulant machbar ist. Das Projekt wäre für chronische Erkrankungen und Multimorbide aus meiner Sicht nicht geeignet, weil es keinen Anfang und kein Ende gibt. Da müssen andere Kriterien greifen. Es geht darum, für die Fälle, die ambulant wie stationär behandelt werden können eine Regelung zu finden, ohne dass diese durch sektorale Befindlichkeiten getriggert ist. Alles das, was zuvor vollstationär behandelt werden musste, bleibt auch im Krankenhaus. Es geht nicht darum, die Leute massenhaft aus den Kliniken zu holen.

opg: Was sind Ihre Forderungen an die Politik?

Dittrich: Dass Leute in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema reden, ohne selbst sektoral behaftet sind und man frei von sektoralen Befindlichkeiten die Dinge betrachtet, wie wir es aktuell in Thüringen machen. Das zweite wäre: Wenn man eine solche harmonierte Versorgung und Vergütung haben will, sollte ein entsprechender Rechtsrahmen vorgegeben werden – und zwar im Sozialgesetzbuch, Bundesmantelvertrag und den gesamten Richtlinien. Denn die Rahmenbedingungen, um im Schnittstellenbereich zu arbeiten, sind bisher noch nicht geschaffen worden.

opg: Wird das Pilotprojekt zu einem einheitlichen Vergütungssystem in der Praxis führen?

Dittrich: Deswegen machen wir es. Der Sachverständigenrat sollte das aufgreifen und empfehlen, es weiterzuführen, weil es ein Lösungsvorschlag und er patientenorientiert ist.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 12.10.2018

BVMed zu #ImplantFiles: Die Branche ist streng reguliert

“Jeden Tag profitieren Millionen Menschen von innovativen Medizintechnologien”

Zur #ImplantFiles-Kampagne des Recherchenetzwerks SZ/WDR/NDR und den bislang veröffentlichten Berichten nimmt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt wie folgt Stellung:

„Jeden Tag profitieren Millionen Menschen von innovativen Medizintechnologien. Medizinprodukte wie Katheterverfahren oder Schrittmachertechnologien retten Leben. Medizinprodukte wie Gelenkimplantate sorgen wieder für schmerzfreie Mobilität. Wunden werden versorgt, medizintechnische Hilfsmittel helfen Menschen, weiterhin selbstbestimmt zu leben. Oft sind komplexe Medizintechnologien der letzte Ausweg für schwerkranke Patienten, die medikamentös austherapiert sind.

Bei Implantaten, die am zentralen Herzkreislaufsystem oder am zentralen Nervensystem eingesetzt werden, ist das Anwenderrisiko am höchsten. Solche Medizinprodukte müssen auf ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit besonders geprüft sein und dürfen nur von erfahrenen Operateuren angewendet werden.“

Zu den genannten Themenfeldern nimmt der BVMed wie folgt Stellung:

1. Verantwortung

Der Patienten- und Anwenderschutz hat bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung von Medizinprodukten oberste Priorität.

Die Unternehmen der MedTech-Branche stellen sich dieser Verantwortung und arbeiten intensiv an der Implementierung der neuen Regularien aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 2020 gelten sollen, und an der weiteren Verbesserung der Sicherheit und Qualität ihrer Produkte.

2. Sicherheit

Die MedTech-Branche ist heute schon extrem stark reguliert. Durch die neue MDR werden die hohen Anforderungen an die Benannten Stellen, an die Herstellung der Produkte, an die klinischen Daten und an die Marktüberwachung weiter erhöht. Zu den Anforderungen gehören:

  • eine Risikoanalyse und Risikobewertung zum Nachweis der Sicherheit,
  • der Nachweis der Einhaltung aller relevanten normativen und regulatorischen Anforderungen,
  • die Durchführung einer klinischen Bewertung und Prüfung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit,
  • ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem,
  • regelmäßige sowie unangekündigte Audits durch die Benannten Stellen bei Herstellern und Zulieferern,
  • eine behördliche Überwachung.

Die Zulassung für Medizinprodukte ist dabei zeitlich befristet – im Gegensatz zu Arzneimitteln. Spätestens alle 5 Jahre werden die Produkte und das Qualitätsmanagementsystem der Hersteller re-zertifiziert. Außerdem finden jährliche Audits vor allem bei Medizinprodukten, die am Herzen und anderen Hochrisiko-Bereichen angewendet werden, statt. Darüber hinaus finden unangekündigte Audits statt.

Das regulatorische System für Medizinprodukte enthält damit gleich hohe, teilweise höhere Anforderungen als an Arzneimittel.

3. Partnerschaft

Eine enge Zusammenarbeit von Industrie mit medizinischen Einrichtungen und Ärzten ist für die Entwicklung von Medizinprodukten sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig.

Nach dem Medizinprodukterecht gehört es zu den Pflichten der Hersteller, die Anwender in die sachgerechte Handhabung des Medizinprodukts einzuweisen. Bei komplexen medizintechnischen Verfahren bedarf es bei der Einweisung einer besonderen Sorgfalt, da eine unsachgemäße Verwendung von Medizinprodukten und –geräten zu Gefährdungen der Patienten oder des Personals in medizinischen Einrichtungen führen kann.

Krankenhäuser, Ärzte, Unternehmen und Krankenkassen stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, die Qualität der Behandlungsmethoden zu evaluieren und zu verbessern. Ein gutes Beispiel für eine solche Zusammenarbeit ist das Endoprothesenregister (EPRD).

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 25.11.2018