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Spahn: Zahl der Organspenden kann weiter steigen

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.

Die Regelungen des Gesetzes im Einzelnen

Transplantationsbeauftragte (TxB)

  • Es gibt verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten.
  • Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
  • Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, ist für jede Station mindestens ein TxB zu bestellen.
  • Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die Krankenhäuser müssen die Mittelverwendung nachweisen.
  • TxBs erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen und sind hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
  • Ihnen sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen.
  • TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.

Entnahmekrankenhäuser

  • Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet.
  • Sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen.
  • Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Der Zuschlag beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Rufbereitschaft

  • Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
  • Dieser soll gewährleisten, dass kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
  • Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2020 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Dokumentation

  • Ein neues klinikinternes Qualitätssicherungssystem schafft die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung.
  • Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
  • Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.
  • Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Angehörigenbetreuung

  • Das Gesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender. Ein solcher Austausch ist vielen Betroffenen ein besonderes persönliches Anliegen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 14.02.2019

Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter Leitfaden veröffentlicht

Die zweite Auflage des Nachschlagewerkes zum Hygienemanagement in Arztpraxen kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden. Der aktualisierte Leitfaden berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlagen sowie den medizinischen Fortschritt.

Herausgeber ist das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV. Der Schwerpunkt des erstmals im Jahr 2014 erschienen Leitfadens liegt auf allgemeinen Hygiene-Themen wie Personal- und Umgebungshygiene. Er enthält aber auch spezielle Hinweise für die Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten sowie eine Übersicht der wichtigsten Rechtsgrundlagen zu den Themen Hygiene, Medizinprodukte und Arbeitsschutz, die sich daraus ableitenden Pflichten sowie praktische Empfehlungen zur Umsetzung.

Interessierte Praxen können den Leitfaden kostenlos auf der Internetseite ihrer KV oder beim Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte hier herunterladen.

Neuerungen der zweiten Auflage

Die Vielfalt von Mikroorganismen, mit denen Einrichtungen des Gesundheitswesens mittlerweile konfrontiert sind, erfordert darauf ausgerichtete Hygienemaßnahmen. Deshalb wurde beispielsweise der Themenbereich Mikroorganismen und angepasste Desinfektionsmittel neu in den Leitfaden aufgenommen.

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten spielt die Validierung eine zentrale Rolle. Die neue Auflage des Hygieneleitfadens greift dieses komplexe Thema auf und gibt Hilfestellung für die Praxis.

Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden 2. Auflage

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 14.02.2019

Passion Chirurgie: Adipositaschirurgie im Fokus

Die Februar-Ausgabe legt den Fokus auf die Adipositaschirurgie. Weltweit sind über 300 Millionen Menschen adipös, was die WHO als Pandemie einstuft. Aber welche Möglichkeiten für die chirurgische Behandlung stehen in Deutschland zur Verfügung? Neben vielen anderen Themen stellen wir Ihnen wieder zwei neue BDC-Themen-Referate vor und laden Sie nochmal zu den Mitgliederversammlungen von DGCH und BDC ein, die auf dem Chirurgenkongress Ende März in München stattfinden.

Vom 22. bis 23. Februar 2019 findet der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg statt und der BDC ist natürlich mit einem Info-Stand dabei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Fragen, kommen Sie vorbei!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Februar-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Zukunft der Chirurgie – Sitzung auf dem Bundeskongress Chirurgie

Gemeinsame Sitzung der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschland

Beim Bundeskongress in Nürnberg wird der chirurgische Nachwuchs natürlich auch Thema sein. Kürzlich wurde das Berufsmonitoring Medizinstudierende veröffentlicht: Drei Viertel der Studierenden können sich vorstellen, in der Niederlassung zu arbeiten. Grund genug, mit den Chirurgen von morgen in Kontakt zu treten und deren Fragen zu beantworten. Welche Möglichkeiten gibt es, in der Chirurgie Fuß zu fassen? Lohnt sich die Niederlassung? Was erwartet mich? Diese Themen werden die Referenten in der Sitzung beim Bundeskongress aufgreifen.

Zukunft der Chirurgie – Perspektive der Studierenden und ÄrztInnen

Moderation: Peter Kalbe (Rinteln), Jeremy Schmidt (Berlin)
Freitag 22.02.2019, Saal: Singapur (09.00 – 12.00 Uhr)

9.00 – 09.30 Sicht der Studierenden auf das Fachgebiet Chirurgie und die Niederlassung – Analyse des erufsmonitors 2018 Sylvia Hartmann (Berlin)
09.30 – 10.00 Bestandsaufnahme und Ideen für chirurgische Lehre in Aus- und Weiterbildung Jeremy Schmidt (Berlin)
10.00 – 10.30 ChirurgIn – Traumjob oder Albtraum Matthias Krüger (Querfurt)
10.30 – 11.00 Niederlassung in der Chirurgie – Pro und Contra Peter Kalbe (Rinteln)
11.00 – 11.30 Ich würde es wieder machen Christoph Jaschke (Waldkirch)
11.30 – 12.00 Diskussion mit dem Auditorium
Anmeldung
Der BDC auf dem Bundeskongress

Honorarbericht 2016 der KBV

Umsätze in den Praxen gestiegen

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 wiederum Honorarzuwächse verzeichnen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr betrug im Durchschnitt 2,4 Prozent, wie der jetzt erschienene Honorarbericht der KBV zeigt.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöhte sich dem Bericht zufolge im Jahr 2016 um 5.283 Euro auf 221.642 Euro (+ 2,4 Prozent). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Durchschnitt um 1,92 Euro auf 65,37 Euro (+3,0 Prozent).

Die Daten stammen aus dem Honorarbericht für das vierte Quartal 2016, der soeben erschienen ist. Dieser Bericht enthält neben Zahlen zum vierten Quartal einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung des Honorarumsatzes aus vertragsärztlicher Tätigkeit sowie der Gesamtvergütungen für das Jahr 2016.

Gassen: Trotz Zuwächsen jede zehnte Leistung nicht vergütet

„Trotz der Zuwächse reicht das Geld nicht aus, um alle Leistungen zu vergüten“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Ein Grund sei, dass die ambulante medizinische Versorgung seit Jahren unterfinanziert sei und die von den Krankenkassen bereitgestellten Mittel nicht ausreichten, den Behandlungsbedarf zu finanzieren.

Gassen wies darauf hin, dass jede zehnte Leistung der über 172.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten nach wie vor nicht vergütet werde. „Wenn die Politik will, dass jeder Patient zeitnah einen Termin beim Arzt bekommt, dann müssen die Krankenkassen zumindest die Grund- und Versichertenpauschalen für jeden Patienten in voller Höhe bezahlen“, forderte er und fügte hinzu: „Die Budgets müssen weg.“

520 Euro für die komplette Behandlung im Jahr

Knapp 520 Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen im Berichtsjahr pro Versicherten für die komplette ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung bereit. Das waren 3,2 Prozent mehr als 2015. Die Gesamtvergütung stieg um etwa 1,54 Milliarden auf rund 37 Milliarden Euro.

Bundesweites Plus

Dem Bericht zufolge registrieren im Jahr 2016 die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) leichte Honorarzuwächse. Zu den KVen mit den größten Zuwächsen gehören Berlin (+4,7 Prozent), Thüringen (+3,8 Prozent), Schleswig-Holstein (+3,6 Prozent) und Sachsen-Anhalt mit einem Plus von 3,5 Prozent.

Hohe Zuwächse bei Nuklearmedizinern und Psychotherapeuten

Die größten Steigerungen beim Honorarumsatz erzielten im fachärztlichen Bereich Fachärzte für Nuklearmedizin (+7,2 Prozent), gefolgt von Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (+5,6 Prozent) und Fachärzten für Neurologie (+5,2 Prozent). Fachärzte für Psychiatrie verbuchten Zuwächse von 4,4 Prozent, Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt von 4,0 Prozent und Fachärzte für Radiologie von 3,8 Prozent.

Zulegen beim Umsatz konnte auch die Gruppe der Psychotherapeuten: Die ärztlichen Psychotherapeuten kommen auf ein Plus von 6,4 Prozent, die Psychologischen Psychotherapeuten auf ein Plus von 6,2 Prozent. Dagegen verzeichneten Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (-1,0 Prozent) sowie mit Schwerpunkt Endokrinologie (-0,1 Prozent) Rückgänge beim durchschnittlichen Honorarumsatz je Arzt.

Honorarbericht für das vierte Quartal 2016 (Stand: 07.02.2019, PDF, 2.7 MB)
Honorarbericht für das dritte Quartal 2016 (Stand: 20.12.2018, PDF, 2.6 MB)
PraxisNachrichten: KBV veröffentlicht Honorarbericht für das erste Halbjahr 2016 (Stand: 02.08.2018)
Honorarberichte der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 07.02.2019

#nurMITeinander – für gute Medizin

Das neue Kernprojekt des Bündnisses Junger Ärzte heißt „#nurMITeinander – für gute Medizin“. Deren Ziel ist es, Aufmerksamkeit und Bewusstsein für einen höflichen Umgang und ein gutes Miteinander im medizinischen Alltag zu schaffen.

Grundsätzlich ist die Aktion angelehnt an das von Chris Turner und Kollegen in Großbritannien gegründete Projekt „Civility Saves Lives“, welches aktiv gegen Unhöflichkeit und schlechten Umgang im Krankenhaus wirbt.

In der ersten Februarwoche stand daher jeder Tag unter einem speziellen Motto. Dieses soll alle an der Patientenversorgung Beteiligten motivieren, bewusst darauf zu achten, wie wir miteinander kommunizieren und umgehen. So richtet sich die Aktion nicht nur an alle ärztlichen Kollegen vom Assistenz- bis zum Chefarzt, sondern auch an alle anderen Berufsgruppen, die in unserem Gesundheitssystem zusammenarbeiten.

Die Kampagnenmotive

Herzbericht 2018 – Herzchirurgie in Deutschland

Bundesweit, flächendeckend, vom Kind bis zum Greis – herzchirurgische Versorgung in Deutschland konstant auf hohem Niveau.

Im internationalen Vergleich nimmt die Herzchirurgie in Deutschland eine Spitzenposition ein. Das dokumentiert auch der am Donnerstag, 7. Februar 2019, vorgestellte Deutsche Herzbericht 2018 in Berlin. „Die Qualität der herzchirurgischen Versorgung hat sich seit Jahren auf einem hohen Niveau konsolidiert“, erklärt Privatdozent Dr. Wolfgang Harringer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. „Im Jahr 2017 wurden in den insgesamt 78 deutschen Fachabteilungen für Herzchirurgie 101.728 Herzoperationen durchgeführt, 12.032 davon bei Notfall-Patienten. Mit der Entwicklung neuer Verfahren und Einführung innovativer Technologien sind die aktuell 1.048 Herzchirurgen Deutschlands auch zukünftig in der Lage, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenserwartung und Lebensqualität herzmedizinischer Patienten zu leisten – vom jüngsten Erdenbewohner bis zum hochbetagten Greis“, so Herzchirurg Harringer.

Herzchirurgischer Erfolg im Kontext des demographischen Wandels

Die Alterung der Bevölkerung wird auch in der Koronarchirurgie bemerkbar. Der Anteil der Patienten in der Altersgruppe der 70 bis 80-Jährigen liegt bei 34,1 Prozent; die Altersgruppe der ab 80-Jährigen bei 16 Prozent, demnach ist jeder zweite herzchirurgisch behandelte Patient 70 Jahre und älter. „Trotz des Anstiegs des Lebensalters der herzchirurgischen Patienten bleibt die Überlebensrate bei einer Herzoperation nahezu konstant bei ca. 97 Prozent“, sagt Harringer.

2017: Tiefststand an Herztransplantationen

Die häufigsten Ursachen und Indikationen für eine Herztransplantation sind schwerwiegende Kardiomyopathien (Herzmuskelerkrankungen), die chronisch ischämische Herzkrankheit oder weitere gravierende chronische Krankheiten des Kreislaufsystems. „Vor 50 Jahren, am 13. Februar 1969, wurde in Deutschland die erste Herztransplantation durchgeführt“, sagt Harringer. „Im Jahr 2017 wurde mit insgesamt nur 257 transplantierten Spenderherzen ein trauriger Tiefstand der letzten 25 Jahre erreicht.“ Nach aktuellen Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist für das Jahr 2018 ein erfreulicher Anstieg auf 318 transplantierte Herzen zu verzeichnen. „So erfreulich die Steigerung ist, so alarmierend zeigt sich weiterhin die Diskrepanz zwischen Bedarf und zur Verfügung stehenden Spenderorganen“, konstatiert Harringer. „Auf jedes gespendete Herz kommen rund drei Menschen, die auf der Warteliste stehen.“ Die DGTHG spricht sich explizit für die sogenannte Widerspruchslösung, praktiziert u.a. in Österreich, aus.

Anstieg an mechanischen Herzunterstützungssystemen

In Ermangelung eines Spenderherzens kommen zunehmend bei schwerstkranken Herzpatienten alternativ mechanische Herz-unterstützungssysteme zum Einsatz, die das Herz, und somit auch den Kreislauf, bis zur Transplantation oder auch als Dauerlösung aufrechterhalten. Die Anzahl der implantierten Herzunterstützungssysteme stieg im vorletzten Jahr erneut um ca. 2,5 Prozent auf 1.027 (2016: 1.001) an. Mehrheitlich machen die Links- und Rechtsventrikulären Unterstützungssysteme (LVAD/RVAD) mit 1.003 den Hauptanteil aus. „Vor allem werden LVAD implantiert. Diese unterstützen vornehmlich die linke Herzhälfte der Patienten mit schwerster Herzinsuffizienz ohne weitere Therapieoptionen und sind oft auch letzte Überlebenschance“, erklärt Harringer. „Mit den aktuell verfügbaren Techniken bei den Linksherzunterstützungs-systemen leben von den Patienten, abhängig vom Risikoprofil, nach LVAD-Implantation nach zwei Jahren etwa 60% bis 80% der Patienten. Zehn Jahre nach einer Transplantation leben noch etwa 60% der Patienten. Es gibt keinen adäquaten Ersatz für das menschliche Herz, lautet die konsertierte Meinung der deutschen Herzchirurgen.

Koronare Bypass-Versorgung: Patienten mit schwerer Koronarer Herzkrankheit (KHK) profitieren

Die im Jahr 2018 vorgestellte Leitlinie der europäischen medizinischen Fachgesellschaften EACTS (Europäische Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie) und ESC (Europäische Gesellschaft für Kardiologie) zur invasiven Behandlung der KHK, gibt bei der sog. 3-Gefäß-Erkrankung und Stenose des linken Hauptstamms eine eindeutige Empfehlung (IA) für die koronare Bypass-Operation, um die Durchblutung des Herzmuskels wieder zu verbessern. Ebenso profitieren Patienten mit Diabetes mellitus besonders langfristig von dem herzchirurgischen Eingriff. Signifikante Vorteile haben ebenfalls Patienten mit einer eingeschränkten LV-Funktion und solche, bei denen vorangegangene Katheterinterventionen (PCI) nicht zu einem stabilen Langzeiterfolg geführt haben. „Die koronare Bypasschirurgie zeigt seit langem eine gute Langzeitprognose für den Patienten“, erklärt Harringer.

Im Jahr 2017 wurden bundesweit 47.673 isolierte und kombinierte Bypass-Operationen durchgeführt (2016: 50.114); in 87 Prozent aller Operationen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Die Koronare Bypass-Operation und Herzklappenchirurgie werden häufig als Kombinationseingriffe durchgeführt. Für alle invasiven Therapieverfahren der Koronaren Herzkrankheit gilt nach allen nationalen und internationalen Leitlinien die interdisziplinäre Abstimmung im Herz-Team.

Anstieg der Herzklappenoperationen

Insgesamt wurden 2017 bundesweit 34.394 Herzklappeneingriffe vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr (2016: 33.451) ist ein leichter Anstieg um 2,8 Prozent zu verzeichnen, wobei mit 19.430 Operationen Männer häufiger als Frauen (14.964 Operationen) behandelt wurden. Auf Platz eins der zumeist alters- und/oder verschleißbedingten, operationsbedürftigen Herzklappenerkrankungen steht nach wie vor die Aortenklappen-stenose (Verengung der Aortenklappe) mit 10.556 konventionellen Aortenklappeneingriffen (2016: 10.961). Beim Ersatz der Aortenklappe wird zu 90 Prozent eine biologische Prothese implantiert (2016: 89 Prozent), da eine gute Haltbarkeit der Prothesen im Kontext mit dem zumeist hohen respektive noch zu erwartendem Lebensalter der Patienten nachgewiesen ist. Die Altersgruppe der 70 bis 80jährigen Patienten stellt mit 41,3 Prozent die größte Altersgruppe dar; gefolgt von den 60 bis 70-Jährigen. Die zweithäufigste konventionell behandelte Herzklappenerkrankung ist mit 6.311 herzchirurgischen Eingriffen die Mitralklappeninsuffizienz (Undichtigkeit der Mitralklappe). Bei der Behandlung gilt als Goldstandard nach wie vor die der Mitralklappen-Rekonstruktion, welche bei Zweidritteln aller Patienten erfolgt.

Herz-Team: Gemeinsame Entscheidung bei minimal-invasiven Eingriffen obligat

Moderne, kathetergestütze Techniken bieten für bestimmte Patientengruppen eine schonende Alternative zum konventionellen herzchirurgischen Eingriff. Mit der seit rund 15 Jahren zur Verfügung stehenden Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI; Transcatheter Aortic Valve Implantation) zur Behandlung der Aortenklappenstenose, und dem seit wenigen Jahren zur Verfügung stehenden Mitral-Clip-Verfahren für Patienten mit Mitralklappeninsuffizienz, stehen zwei minimalinvasive Verfahren zur Verfügung, die bei Multimorbidität und erhöhtem Risiko der Patienten eine alternative Behandlungsoption bieten. Zwingend einzuhalten sind bei diesen Therapieverfahren die „Richtlinie minimalinvasive Herzklappeninterventionen“ des Gemeinsamen Bundes-ausschusses, welche neben der interdisziplinären Konsens-findung im Herz-Team auch weitere Vorgaben zu Prozessen und den notwendigen Strukturen vorschreibt. Ebenso sieht die ESC/EACTS-Guideline zum Management von Herzklappen-erkrankungen (2017) die gemeinschaftliche Entscheidung nach klinischer Beurteilung des Patienten im Herz-Team vor. Die größte Kohorte der TAVI-Prozedur sind Patienten der Altersgruppe von 80 bis unter 90 Jahre (59,8 Prozent). 2017 zeigte sich eine Zunahme um 13,5 Prozent bei den kathetergestützten Aortenklappenimplantationen 19.719 (2016: 17.085); insgesamt erhielten 95 Prozent der ab 80-Jährigen eine TAVI. „Die unterschiedlichen, sich ergänzenden Verfahren bei Aortenklappenstenosen und bei Mitralklappeninsuffizienz machen die Konsensfindung im Herz-Team zur bestmöglichen Patientenbehandlung unabdingbar“, betont Harringer.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de, 07.02.2019

Praktisches Seminar Orthopädie und Unfallchirurgie

BDC-Seminar für Berufseinsteiger

Zielgruppe für dieses Seminar sind Berufseinsteiger, die eine spätere Weiterbildung in der Orthopädie/Unfallchirurgie in Erwägung ziehen. Die zweitägige Veranstaltung vermittelt durch Vorträge nötiges Grundwissen über unfallchirurgische Basiseingriffe, moderne Gips- und Verbandstechniken und die FAST-Sonografie, welches dann in diversen angeleiteten Übungen praktisch trainiert wird. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm
Anmeldung

Stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium

AWMF empfiehlt eine stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium 2020

Anlässlich der Anhörung zu den Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V., die AWMF und ihre Fachgesellschaften in den weiteren Prozess der Revision der Approbationsordnungen für Ärzte und für Zahnärzte stärker einzubinden. Die Empfehlungen der Expertenkommission weisen in eine gute Richtung, bedürfen aber im Detail zahlreicher fachlicher Feinabstimmungen, die analog zur Konsensfindung bei medizinischen Leitlinien organisiert sein sollten.

Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Expertenkommission des Wissenschaftsrates (WR) hat am 29.01.2019 ihre Empfehlungen zur geplanten Reform des Medizinstudiums öffentlich vorgestellt. Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Empfehlungen zur Reduktion des Stoffumfangs um 25% zugunsten von Wahlpflichtanteilen, zum Erhalt der prägenden Rolle der Fächer in einem weitgehend fachübergreifenden Curriculum sowie die Stärkung der Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums.„Die Reduktion des Stoffumfangs auf ein Kerncurriculum stellt jedes einzelne medizinische Fach vor die Herausforderung, seine Stellung innerhalb des Medizinstudiums zu reflektieren“, sagt Rolf-Detlef Treede, Vizepräsident der AWMF. „Die damit verbundenen Chancen für die Zukunft des Arztberufs sind aber so überzeugend, dass es sich lohnt, sich dieser Herausforderung zu stellen. Der in den Leitlinien innerhalb der AWMF eingeübte strukturierte Konsensus-Prozess ist dabei für die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Fächern ein wertvolles Instrument.“Für die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 in die Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, drängt die AWMF auf stärkere fachkundige Beratung bei der weiteren Arbeit, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Die vorgelegten Listen der Fächer, Leistungsnachweise und Prüfungsthemen sind von der Expertenkommission selbst als Diskussionsvorlage deklariert. Die NKLM-Kommission ist in ihrer aktuellen Zusammensetzung aber nicht geeignet, diese fachkundig zu bearbeiten, da ihr die mandatierten Vertreter von Fachgesellschaften fehlen.
  • Die von der AWMF ausdrücklich begrüßte bidirektionale, vertikale Integration von Vorklinik und Klinik ist zwar als Ziel mehrfach genannt, wobei diese konkreten Vorschläge allein aber zu einer weiteren Überfüllung des ersten Studienabschnitts führen. Es fehlt die explizite Nennung von Fachsystematik der Grundlagenwissenschaften im zweiten Studienabschnitt (z.B. Mikrobiologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie).
  • Frühzeitiger Patientenkontakt ist wünschenswert aber im von der Expertenkommission genannten Umfang wenig realistisch, da a) schon für den zweiten Studienabschnitt immer weniger Patienten zur Verfügung stehen und b) diese Patienten einen Anspruch darauf haben, auf hinreichend vorgebildete Studierende zu treffen und häufig organisatorische Probleme (unterschiedliche Standorte) entstehen würden. Hier ist eine Ausformulierung von möglichen Ausgestaltungsformen (Selbstuntersuchung, Schauspielpatienten etc.) und die Differenzierung von Patienten-Bezug und Patienten-Kontakt dringend nötig, ggf. in Abstimmung mit Patientenvertretern.
  • Die von der AWMF immer geforderte partizipative Gestaltung der Arbeit des IMPP ist bereits weit fortgeschritten und wird ausdrücklich anerkannt. Es fehlt aber noch eine strukturierte Fachaufsicht für das IMPP bei dessen Gestaltung der Gegenstandskataloge.
  • Der parallel zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgelegte Entwurf einer AppOZ bietet die einmalige Chance der interprofessionellen Ausbildung in einem „common trunk“ von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt der neuen Approbationsordnung für Ärzte sollte hierfür die Anschlussfähigkeit vorbereiten; dafür bedarf es in Bezug auf seine Durchführbar¬keit insbesondere der Beratung durch die Grundlagenfächer der Medizin und Zahnmedizin.

Zur Implementierung des Masterplans empfiehlt die Kommission die Einsetzung eines Beirates Medizinstudiums 2020, welcher aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen sollte. Neben der fachlichen Begleitung der Implementierung sollte auch die Begleitevaluation der Reform zu den Aufgaben des Beirates gehören. Die AWMF begrüßt diese Empfehlungen und bietet hierfür ihre Mitarbeit an.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 179 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch- wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.01.2019

Webinar-Termin im Februar 2019: S2k-Leitlinie „Neuroendokrine Tumore“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 15 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S2k-Leitlinie „Neuroendokrine Tumore“
21.02.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“, 21.03.2019, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Magenkarzinom”, 27.06.2019, 18:00 Uhr