Alle Artikel von kein Autor

KBV: Digitale Versorgungsstruktur etablieren

Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.

In ihrer jüngsten Sitzung im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Münster hatte die VV einige der von der Politik geplanten Regelungen hinsichtlich digitaler Gesundheitsanwendungen im DVG abgelehnt. Die Kritik bezog sich vor allem auf das im Referentenentwurf den Krankenkassen eingeräumte Recht, im Zuge innovativer digitaler Projekte ihren Versicherten Versorgungsangebote durch Dritte machen zu lassen, an denen Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht beteiligt werden müssen. Diese Art von Digitalisierung lehnen KVen und KBV ab, da es die Aufkündigung des „Vertrags“ zwischen Ärzten und Krankenkassen bedeute. Eine solche Digitalisierung diene hierbei als eine Art „Trojanisches Pferd“.

Gleichzeitig forderte das Parlament der KBV den Gesetzgeber auf, es den KVen und der KBV zu ermöglichen, Digitalisierungsprozesse in der ambulanten Versorgung sowohl mit eigenen Mitteln als auch mit solchen der Krankenkassen aktiv zu unterstützen. Dafür bedürfe es auch der notwendigen Kompetenzen zur Datenverarbeitung. „Damit die Grundprinzipien der freien Arztwahl und des risikoselektionsfreien Zugangs zur ärztlichen Versorgung im digitalen Zeitalter erhalten bleiben, muss der Gesetzgeber die Etablierung einer digitalen Versorgungsplattform – mit der gebotenen Datensicherheit – zur Aufgabe der KVen und der KBV machen und deren Finanzierung sicherstellen“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss der VV.

Hintergrund sind neue Regelungen für digitale Gesundheitsanwendungen, wie sie der Referentenentwurf für das DVG vorsieht. Die VV kommt zu dem Schluss, dass dieser die Rolle der KVen und der KBV negiert und die ärztliche Selbstverwaltung demontiert. Sämtliche im DVG vorgesehenen Maßnahmen würden einzig die – vor allem wirtschaftlichen – Interessen der Krankenkassen, der Industrie und von Investoren fördern. Als Beispiel nennt der Beschlussantrag unter anderem, dass für die Erstattungsfähigkeit digitaler Angebote niedrigere Standards gelten sollen als für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ferner werde das Sammeln von Daten und deren Auswertung nur den Krankenkassen ermöglicht. Ärzte und ihre Selbstverwaltung seien lediglich als Ausführende, nicht aber als eigenständige Akteure eingebunden. Dies sei nicht im Interesse der Versicherten. Patientensicherheit sowie die Qualität der Versorgung stünden bei dem Gesetzentwurf nicht im Fokus, kritisiert die VV. Der Nutzen digitaler Innovationen müsse aber an diesen Zielen gemessen werden. Deshalb müssten Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie ihre Standesvertretungen aktive und gleichberechtigte Partner im Digitalisierungsprozess sein, betonen die Delegierten.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 04.06.2019

Zi-Studie: Belegärztliche Versorgung auf dem Rückzug

Im Jahr 2012 lag der Anteil der belegärztlichen Versorgung im Verhältnis zu den Behandlungen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser deutschlandweit bei etwa 3,9 Prozent und ging bis zum Jahr 2016 auf 2,8 Prozent zurück. Auch die Zahl der Belegärzte ist über die Jahre rückläufig. Im Jahr 2012 waren noch 5.628 Ärzte belegärztlich tätig, 2016 nur noch 4.906. Dies geht aus einer aktuell veröffentlichten Studie hervor, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bei der Hochschule Niederrhein in Auftrag gegeben hat.

Der abnehmende Trend der belegärztlichen Behandlungsraten ist trotz regionaler Unterschiede in ganz Deutschland zu beobachten. Die Bundesländer, die 2012 noch vergleichsweise hohe Behandlungsraten aufgewiesen haben, sind besonders betroffen, wie etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. In diesen Regionen liegt insgesamt keine überdurchschnittlich vollstationäre Inanspruchnahme von Patienten vor. Die bundesweite Abnahme bei den Belegärzten geht einher mit Behandlungszuwächsen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser. Unter anderem führen die finanziellen Rahmenbedingungen dazu, dass es für Vertragsärzte wenig reizvoll ist, belegärztlich tätig zu sein.

Für die Studie wurden die DRG-Statistiken des Statistischen Bundesamts der Jahre 2012, 2014 und 2016 ausgewertet.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Entwicklung der belegärztlichen Leistungen in Deutschland 2012-2016.
Quelle: GeoBasis-DE / BKG 2018 // Datenbasis: DRG-Statistik 2014-2016
Wissenschaftliche Expertise zur Entwicklung belegärztlicher Leistungen auf kleinräumiger Ebene in Deutschland über 2012, 2014 und 2016 auf Basis von DRG-Daten des Statistischen Bundesamts

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de, 31.05.2019

Prof. Julia Seifert arbeitet weiter mit BDC-Vorstand – Dr. P. Kalbe tritt ihre Nachfolge als Vizepräsident an

Bei der letzten BDC-Mitgliederversammlung beim Chirurgenkongress wurde Dr. Peter Kalbe zum Nachfolger von Prof. Dr. Julia Seifert gewählt. Die bisherige Vizepräsidentin Julia Seifert wird weiterhin – vor allem bei den Themen Hygiene und Weiterbildungsordnung – eng mit dem erweiterten BDC-Vorstand zusammenarbeiten. „Wir wissen Julia Seiferts großartiges Engagement für den BDC über viele Jahre sehr zu schätzen und freuen uns auch in Zukunft über ihre aktive Unterstützung“, betont der BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer bei der Versammlung.

Schaufenster Juni 2019

ÄRZTESTATISTIK 2018

Ressource Arzt bleibt knapp: Anstellung und Teilzeit immer beliebter

„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp.“ So fasst Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wesentlichen Entwicklungen der Ärztestatistik für 2018 zusammen. „Die Zahlen aus dem Bundesarztregister zeigen, dass sich die Trends, die sich in den Vorjahren abzeichneten, im Jahr 2018 fortgesetzt haben. Die Teilzeitarbeit gewinnt weiter an Beliebtheit, die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten hat sich zudem deutlich erhöht, auf mittlerweile fast 36.300. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte der KBV-Chef heute in Berlin.

„Die Zahlen spiegeln allgemeine Entwicklungen wider. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wie überall in unserer Gesellschaft auch für die jungen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Thema“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien hier sehr aktiv, wie die zahlreichen  Fördermöglichkeiten unter www.lass-dich-nieder.de zeigten.

Mehr lesen …

Zeitgemäße Ausbildung zu Gesundheitsberufen: BDC-Stellungnahme zum Referentenentwurf

Der BDC begrüßt die geplante bundeseinheitliche Regelung der Berufsbilder zur Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz (https://t1p.de/gqxf). Hintergrund ist, dass bereits seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre Krankenhäuser zum Operationstechnischen und seit 2004 zum Anästhesietechnischen Assistenten (OTA/ATA) ausbilden. Obwohl die betreffenden Aufgabenbereiche derzeit überwiegend durch Pflegefachkräfte ausgeführt werden, steigt die Anzahl ausgebildeter OTA/ATA, sodass nach Angaben des Statistischen Bundesamts bis Ende 2018 an 120 Schulen ca. 4000 OTA ausgebildet wurden (Fachserie 11, Reihe 2, 2017/2018 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.). Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte waren aber bisher nicht bundesweit einheitlich strukturiert. Der BDC fordert, dass Tätigkeiten, die als Ausübung der Heilkunde zu qualifizieren sind, immer und ausdrücklich nur durch den Arzt bzw. die Ärztin oder auf ärztliche Anordnung im Wege der Delegation zu erfolgen haben.

Dazu zählt insbesondere die Indikationsstellung. Der BDC unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Ausführungen in der Begründung, dass die Verantwortung für Aufgaben, die im Wege der Mitwirkung (Assistenz/Delegation) erbracht werden, bei der Ärztin bzw. dem Arzt verbleibt. Beispielhaft zu nennen ist der Bereich des Operierens. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine ärztliche Tätigkeit, geprägt durch das Erfordernis, bei Bedarf auch akut Indikationen zum weiteren (operativen) Vorgehen zu stellen. Konkretisierungsbedarf sieht der BDC insbesondere bei der Bestimmung von Umfang und Grenzen der Ausbildung zur operations- bzw. anästhesietechnischen Assistenz. Insbesondere, da es sich um einen Gesundheitsfachberuf handelt, der davon geprägt sein soll, „medizinische Versorgung“ „im Rahmen der Heilung und Linderung von Krankheiten“ durchzuführen, bzw. Ärzte bei diesen Maßnahmen zu unterstützen. Zwar zielt der vorliegende Referentenentwurf lediglich auf die Regelung der Ausbildung zu dem genannten Gesundheitsfachberuf ab, jedoch werden innerhalb des Referentenentwurfs bereits wichtige Weichenstellungen in Bezug auf die konkrete Berufsausübung vorgenommen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

122. Deutscher Ärztetag 2019 in Münster

Dr. med. Klaus Reinhardt wurde auf dem 122. Deutschen Ärztetag zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt. Der BDC gratuliert dem neuen Präsidenten zur erfolgreichen Wahl. Alle Informationen rund um den Ärztetag und die Wahl finden Sie auch auf BDC|Online.

Mehr lesen …

FÜR STUDIERENDE: Chirurgische Woche 2019 in Tübingen

Auch in diesem Jahr findet die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Für die Chirurgische Woche 2019 stehen insgesamt 35 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Es werden folgende Lerninhalte aufgegriffen und bei Workshops sowie Handson-Übungen vertieft:

  • Chirurgie des Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgische Onkologie
  • Endokrine Chirurgie
  • Hepatopankreatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie
  • Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie
  • Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

Mehr Informationen zur Bewerbung.

Aktuelle BDC|Umfragen

Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.

Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

Zur Umfrage…

Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

Zur Umfrage…

Personalia Juni 2019

Dr. med. Gerhard Abendschein übernahm zum 01. Mai 2019 die Leitung der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Klinikum Crailsheim. Abendschein war zuvor Oberarzt der Klinik für Allgemeine Chirurgie, Viszeral-, Gefäß- und Kinderchirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes.

Dr. med. Malte Gerbig, bisheriger Leitender Arzt der Klinik für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin am Klinikum Friedrichshafen, wurde nun zum Chefarzt ernannt.

Prof. Dr. med. Philip Gierer ist seit Anfang Mai 2019 neuer Chefarzt der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie des Städtischen Klinikum Dresden, Standort Friedrichstadt. Der Spezialist für Verletzungen nach Unfällen war zuvor Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Chirurgie Abteilung Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie der Universitätsmedizin Rostock.

Dr. Andreas Hüfner ist seit April 2019 Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Caritas-Krankenhaus St. Josef in Regensburg. Als Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie war er zuvor als Ärztlicher Leiter der Notaufnahme tätig. Dezember 2018 hat er als erster deutschsprachiger Chirurg die europäische Facharztprüfung in Notfallmedizin (EBEEM – European Board Examination in Emergency Medicine) erfolgreich absolviert.

PD Dr. med. Max V. Meyer-Marcotty wechselte als Chefarzt vom Klinikum Stadt Soest nach Lüdenscheid. Seit Anfang April 2019 ist er Direktor der Plastischen und Handchirurgie des Klinikum Lüdenscheid.

Dr. med. Claus Nill, Facharzt für Chirurgie, Herzchirurgie und Gefäßchirurgie, wechselte zum 01.04.2019 als Chefarzt von Gefäßchirurgie am DRK Krankenhaus Neuwied an die Klinik für Gefäßchirurgie und Phlebologie des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein Standort Kemperhof Koblenz.

Dr. med. Harald Rieger übernahm zum 01.05.2019 die Sektionsleitung für die Unfallchirurgie in der Asklepios-Stadtklinik Bad Tölz. Rieger war zuvor langjähriger Oberarzt der Chirurgie der Kreisklinik Wolfratshausen.

Dr. med. Sylvia Weiner ist seit 01. Januar 2019 neue Chefärztin der komplett neuen Klinik für Metabolische und Bariatrische Chirurgie im Verbund der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Nordwest (Chefarzt Prof. Thomas W. Kraus). Leitender Oberarzt ist Dr. med. Colin Uhle. In der Klinik wird das moderne Prinzip der kooperativen Leitung durch mehrere Chefärzte innerhalb der Allgemein- und Viszeralchirurgie verfolgt.

Bilderrätsel Juni 2019

WELCHER MEDIZINISCHE FACHBEGRIFF VERSTECKT SICH HINTER DIESEM BILD?

…. HABEN SIE ES ERRATEN?

Schicken Sie Ihre Antwort unter dem Stichwort „Passion Chirurgie QII/2019“ an bilderraetsel@bdc.de. Einsendeschluss ist der 15. September 2019. Die Auflösung dieses Rätsels finden Sie im Impressum der nächsten gedruckten Ausgabe im September 2019.

Unter allen richtigen Einsendungen der ersten drei Quartalsausgaben (QI, QII, QIII) verlosen wir auch in diesem Jahr wieder ein Android-Tablet. Die Auslosung wird Ende November stattfinden und der Gewinner in der QIV/2019 bekannt gegeben.

Teilnahmebedingungen: Jedes BDC-Mitglied darf mitmachen, ausgenommen sind BDC-Mitarbeiter und Mitarbeiter von schaefermueller publishing GmbH sowie deren Angehörige. Bei der Gewinnauslosung sind der Rechtsweg und Barauszahlung ausgeschlossen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Wir danken für die Teilnahme und wünschen viel Glück.

Webinar-Termin im Juni 2019: S3-Leitlinie „Magenkarzinom“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 19 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S3-Leitlinie „Magenkarzinom“

27.06.2019, 18:00 Uhr

www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie “Diagnostik und Therapie der Varikose”, Dr. med. Thomas Noppeney, 11.07.2019, 18:00 Uhr
  • S1-Leitlinie „Vordere Kreuzbandruptur“, Prof. Dr. med. Mirco Herbort, 26.09.2019, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Gallensteine“, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Carsten Gutt, 17.10.2019, 18:00 Uhr

Bundesärztekammer mit neuer Führungsspitze

Der 122. Deutsche Ärztetag hat am 30.5.2019 in Münster ein neues Präsidium der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt sowie weitere Vorstandsämter besetzt. Neuer Präsident der BÄK ist Dr. Klaus Reinhardt. Der 59-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an, der nach acht Jahren als Präsident der Bundesärztekammer nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Reinhardt ist seit 25 Jahren als Facharzt für Allgemeinmedizin niedergelassen. Seit acht Jahren ist er Vorsitzender des Hartmannbundes, seit vier Jahren Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und dort seit 2016 Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung.

Zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer hat der Ärztetag Dr. Heidrun Gitter gewählt. Die 58-jährige Kinderchirurgin arbeitet als leitende Oberärztin in der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie im Klinikum Bremen-Mitte. Sie ist seit dem Jahr 2000 Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Bremen und seit 2012 deren Präsidentin.

Ebenfalls zur Vizepräsidentin wurde die 68-jährige Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Dr. Ellen Lundershausen gewählt. Sie arbeitet seit 1991 in Erfurt als niedergelassene HNO-Ärztin. Seit 2015 ist Lundershausen Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen und seit 2008 Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte.

Der Deutsche Ärztetag hat auch über die Besetzung der beiden „weiteren“ Vorstandsämter entschieden. Diese sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, die nicht einer Ärztekammer vorstehen und damit nicht Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer sind.

In den Vorstand wiedergewählt wurde Dr. Susanne Johna. Die 53-jährige Fachärztin für Innere Medizin ist seit 2016 Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Sie arbeitet als Oberärztin für Krankenhaushygiene am St. Josefs-Hospital in Rüdesheim und ist seit 2013 Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen. Im gleichen Jahr wurde sie zur Landesverbandsvorsitzenden des Marburger Bundes Hessen gewählt.

Neu im Vorstand der Bundesärztekammer ist Dr. Peter Bobbert. Der 41-jährige Facharzt für Innere Medizin arbeitet seit 2014 als Oberarzt im Evangelischen Krankenhaus Hubertus Berlin. Im Jahr 2013 wurde er zum Vorsitzenden des Landesverbandes Berlin/Brandenburg des Marburger Bundes sowie in den Vorstand der Berliner Ärztekammer gewählt.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 30.05.2019

Mehr Informationen zum Deutschen Ärztetag 2019
Stimmen aus der Presse
BDC gratuliert dem neuen Präsidenten der Bundesärztekammer
KBV-Vorstand freut sich auf offene und konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuem BÄK-Präsidenten

Neue Studierenden-Arbeitsgruppe gegründet: InciSioN Germany – junge DTC

Die Studierendenorganisation „InciSioN Germany – junge DTC“ hat sich Ende 2018 als Deutsche Nationale Arbeitsgruppe des internationalen Studierendennetzwerkes für globale Chirurgie „InciSioN-International Student Surgical Network“ und als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie gegründet. Im Moment besteht die Gruppe aus ca. 30 Studierenden aus verschiedenen deutschen Universitäten. Die Gruppe setzt sich für die Förderung der Gebiete Globale Chirurgie und Anästhesie in Deutschland ein und baut ein Netzwerk aus interessierten Studierenden und jungen Assistenzärzt*innen auf, um Erfahrungen und Wissen auszutauschen.

Als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie ist die Arbeitsgruppe aktiv in die Organisation der DTC Jahrestagung im Oktober in Lübeck zum Thema „Global Surgery – Infections and Education“ eingebunden. Dort wird es praktische chirurgische Workshops für Studierende geben und auch während des Symposiums wird ein Fokus auf dem Thema chirurgische Ausbildung/chirurgischer Nachwuchs liegen. “Wir werden auf dem Kongress Gastgeber einer Posterpräsentation mit Posterwettbewerb zu studentischen Projekten im Bereich globaler Chirurgie und einer Session zum Thema „Involvement of students in young doctors in Global Surgery“ sein. Dadurch können die Mitglieder von „InciSioN Germany – junge DTC“ einen Einblick in die Global Surgery Arbeit von Studierenden aus anderen Ländern bekommen und internationale Bekanntschaften schließen. Dies ist für uns besonders wertvoll, da der Bereich globale Chirurgie in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, unter Studierenden noch recht unbekannt ist.”

Facebookseite der Studierendenorganisation

Zi stellt Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland vor

Bis 2035 fehlen pro Jahr bis zu 6.000 Studienplätze – Versorgungsgrad in der ambulanten Medizin könnte auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken

Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.

„Deutschland ist kurz- und mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30 bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern, dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten, die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.

„Wenn das bisherige Niveau der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet werden“, forderte von Stillfried.

Zum Hintergrund
Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi.

Zi-Paper 15-2019 Bedarfsprojekt für Medizinstudienplätze

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de