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Neue Studierenden-Arbeitsgruppe gegründet: InciSioN Germany – junge DTC

Die Studierendenorganisation „InciSioN Germany – junge DTC“ hat sich Ende 2018 als Deutsche Nationale Arbeitsgruppe des internationalen Studierendennetzwerkes für globale Chirurgie „InciSioN-International Student Surgical Network“ und als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie gegründet. Im Moment besteht die Gruppe aus ca. 30 Studierenden aus verschiedenen deutschen Universitäten. Die Gruppe setzt sich für die Förderung der Gebiete Globale Chirurgie und Anästhesie in Deutschland ein und baut ein Netzwerk aus interessierten Studierenden und jungen Assistenzärzt*innen auf, um Erfahrungen und Wissen auszutauschen.

Als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie ist die Arbeitsgruppe aktiv in die Organisation der DTC Jahrestagung im Oktober in Lübeck zum Thema „Global Surgery – Infections and Education“ eingebunden. Dort wird es praktische chirurgische Workshops für Studierende geben und auch während des Symposiums wird ein Fokus auf dem Thema chirurgische Ausbildung/chirurgischer Nachwuchs liegen. “Wir werden auf dem Kongress Gastgeber einer Posterpräsentation mit Posterwettbewerb zu studentischen Projekten im Bereich globaler Chirurgie und einer Session zum Thema „Involvement of students in young doctors in Global Surgery“ sein. Dadurch können die Mitglieder von „InciSioN Germany – junge DTC“ einen Einblick in die Global Surgery Arbeit von Studierenden aus anderen Ländern bekommen und internationale Bekanntschaften schließen. Dies ist für uns besonders wertvoll, da der Bereich globale Chirurgie in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, unter Studierenden noch recht unbekannt ist.”

Facebookseite der Studierendenorganisation

Zi stellt Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland vor

Bis 2035 fehlen pro Jahr bis zu 6.000 Studienplätze – Versorgungsgrad in der ambulanten Medizin könnte auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken

Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.

„Deutschland ist kurz- und mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30 bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern, dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten, die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.

„Wenn das bisherige Niveau der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet werden“, forderte von Stillfried.

Zum Hintergrund
Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi.

Zi-Paper 15-2019 Bedarfsprojekt für Medizinstudienplätze

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de

Marburger Bund und VKA erzielen Einigung

„Mit der heutigen Einigung verringern wir die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte und schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen.“ So kommentierte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, das heute vom Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erzielte Tarifergebnis. „Die Verhandlungen waren hart umkämpft. Am Ende haben wir gegen manchen Widerstand der Arbeitgeberseite einen Abschluss erreicht, der wichtige Wegmarken setzt“, betonte Lübke.

Marburger Bund und kommunale Arbeitgeber erzielen Tarifeinigung

Vereinbart wurden Regelungen zur verlässlichen Dienstplanung, zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste, zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung der rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken. Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2019 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen auf Antrag innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zusätzlich nachgeholt werden.

Auch auf finanzielle Verbesserungen einigten sich die Vertragsparteien: Die Gehälter der Klinikärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Januar 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2021 erneut um 2,0 Prozent.

Die Verlässlichkeit von Dienstplänen wird durch finanzielle Sanktionen bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen gestärkt. Dienstpläne müssen zukünftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Vor dieser Verhandlungsrunde hatte die VKA bereits verbindlich zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Anerkannt wurde auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.

„Für den Marburger Bund ist das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender von Mitgliedern, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen haben. Natürlich haben wir weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar ein Zeitenwechsel gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr im Tarifvertrag fest verankert. Die VKA hat auch akzeptiert, dass wir uns nur mit einer rechtssicheren Regelung zufrieden geben, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt“, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die Änderungen im Detail

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 22.05.2019

Passion Chirurgie: im Fokus NIEDERLASSUNG

Die neue PASSION CHIRURGIE widmet sich im Schwerpunkt der Niederlassung, wir haben einige Themen vom Bundeskongress Chirurgie aufgegriffen und stellen sie hier vor.

Vom 28. bis 31. Mai 2019 findet in Münster der 122. Deutsche Ärztetag statt und es wird ein neuer Präsident/eine neue Präsidentin der Bundesärztekammer gewählt werden. Im Schaufenster können Sie sich über die sechs Kandidaten informieren.

Maiausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Seminar Basischirurgie: Common Trunk

Das Seminar Basischirurgie: Commomn Trunk findet vom 03. bis 06. Juni 2019 in Tuttlingen statt.

Dieses Seminar ist für Berufseinsteiger, in dem das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten für den Berufsalltag auf Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme vermittelt werden. Bei der viertägigen Veranstaltung geht die Vermittlung praxisrelevanter und praxisnaher Theorie eng mit Hands-On-Workshops einher, Schlüsseltechniken werden somit in praktischen Übungen erlernt und optimiert. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm
Anmeldung

Krankenhaus Rating Report 2019

Deutschen Krankenhäusern geht es wieder schlechter

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser war im Jahr 2017 schlechter als im Vorjahr. 12 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Ertragslage hat sich verschlechtert, wohl auch aufgrund der erstmals gesunkenen Anzahl stationärer Fälle. Der damit zusammenhängende Handlungsdruck dürfte im nächsten Jahrzehnt weiter steigen. Es ist an der Zeit, statt der bestehenden ambulanten und stationären Vergütungssysteme ganzheitliche Vergütungsmodelle anzustreben. Der eingeschlagene Weg in die Selbstkostendeckung ist allerdings ein Irrweg. Zu diesen und vielen weiteren Ergebnissen kommt die fünfzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2019 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er wurde gemeinsam vom RWI, der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit Deloitte und der HIMSS erstellt.

Status quo

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2017 verschlechtert. 12 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ erhöhter Insolvenzgefahr, 81 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 7 Prozent im „roten Bereich“ und 84 Prozent im „grünen Bereich“. Die Ertragslage hat sich 2017 ebenfalls verschlechtert: 28 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 2016 waren es nur 13 Prozent.
Ausschlaggebend für die schlechtere wirtschaftliche Lage dürfte u.a. der Rückgang der stationären Fallzahl im Jahr 2017 um 0,5 Prozent gewesen sein. Gründe hierfür sind wohl u.a. die zunehmende Ambulantisierung, der Personalmangel, ein bereits hoher Sättigungsgrad bei u.a. kardiologischen und orthopädischen Leistungen und intensivere MDK-Prüfungen.
Große Krankenhäuser haben typischerweise ein besseres Rating als kleine, auch ein hoher Grad an Spezialisierung beeinflusst das Rating positiv. Kliniken in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft schneiden besser ab als öffentlich-rechtliche Kliniken.

Die Krankenhausstrukturen sind nach wie vor in vielen Regionen ungünstig, insbesondere durch hohe Standortdichte, viele kleine Einheiten und eine geringe Spezialisierung. Am schlechtesten fällt das Rating in Niedersachsen/Bremen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg aus, signifikant besser in Ost-Deutschland.

Investitionen

Der Strukturfonds erreicht im Wesentlichen seine Ziele, die Mittel des Strukturfonds reichen jedoch nicht aus, um in Deutschland eine optimale Struktur der Krankenhäuser zu erreichen.
Insofern sind seine Aufstockung und Fortführung sinnvoll. Er hat jedoch Verbesserungspotenzial. So wäre es ordnungspolitisch richtig, dafür Steuermittel statt Mittel aus dem Gesundheitsfonds einzusetzen. Zudem ließe sich durch wettbewerbliche Elemente eine effizientere Verteilung der knappen Fondsmittel erreichen.

Personal

Bei Fortschreibung des Status quo ist bis zum Jahr 2030 eine Nachfrage nach Fachkräften im Gesundheits- und Sozialwesen in Höhe von 4,9 Millionen Vollkräften zu erwarten. Dem stünde ein Arbeitsangebot von 3,6 Millionen Vollkräften gegenüber. Um diese Diskrepanz zu schließen, sollte u.a. die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen gedämpft und die hohe Teilzeitquote im Gesundheits- und Sozialwesen sowie die steigende Zahl an Frühverrentungen in der Gesamtwirtschaft reduziert werden. Darüber hinaus muss der Pflegeberuf attraktiver werden. Dazu müssen die Pflegeprofession mehr Verantwortung bekommen und die Pflegenden mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet werden. Langfristig sollten außerdem moderne Technik wie Robotikassistenz und künstliche Intelligenz das Personal im Gesundheitswesen entlasten.
Zudem könnte der Fachkräftemangel durch qualifizierte Zuwanderung gemindert werden. Über besonders großes Migrationspotenzial verfügen Asien, Südamerika und teilweise Osteuropa. Dabei geht es nicht nur darum, dass Deutschland die ausländischen Pflegefachkräfte anerkennt, sondern auch darum, dass diese das Jobprofil in Deutschland anerkennen.

Projektion

Die Ambulantisierung der Medizin dürfte sich beschleunigen. Kurz- und mittelfristig ist kein großes Wachstum der stationären Fallzahl zu erwarten. Langfristig dürfte sie aufgrund der demografischen Entwicklung trotzdem weiter zunehmen, bis zum Jahr 2025 um etwa 5 Prozent. Bei Fortschreibung des Status quo, einer weiterhin hohen Grundlohnrate und einem Wachstum der Löhne wie in der Vergangenheit würde der Anteil der Krankenhäuser im roten Rating-Bereich bis 2025 moderat auf 18 Prozent steigen. Geht man dagegen künftig von einem deutlich geringeren Wachstum der Fallzahlen aus, von einer sinkenden Grundlohnrate und von stark steigenden Löhnen, befänden sich 2025 40 Prozent der Krankenhäuser im roten Rating-Bereich. Würden in diesem Szenario eine Optimierung der Krankenhausstrukturen, Produktivitätsverbesserungen der Krankenhäuser – insbesondere im Zuge einer stärkeren Digitalisierung – und die Ambulantisierung der Medizin vorangetrieben, könnten 2025 demgegenüber nur 21 Prozent der Kliniken im roten Rating-Bereich liegen.

Vergütung

Eine der zentralen Reformbaustellen ist die Veränderung der Vergütungssysteme im Gesundheitswesen. Der jetzt eingeschlagene Weg in die Selbstkostendeckung ist ein Irrweg. Ziel muss vielmehr sein, eine längst überfällige sektorenübergreifende Versorgung und eine stärkere Ambulantisierung der Medizin zu erreichen. Hierzu könnten in so genannten Capitationmodellen für definierte Regionen morbiditätsorientierte Regionalbudgets festgelegt werden, die mindestens die ambulante und stationäre Akutversorgung abdecken. Die Leistungserbringer der Region entscheiden dann eigenständig darüber, wie sie das Regionalbudget einsetzen. Die Bevölkerung kann Leistungserbringer anderer Regionen aufsuchen, falls sie mit der lokalen Versorgung unzufrieden ist.
Zudem gilt es, die unternehmerischen Handlungsfreiheiten auszuweiten und die Innovationsoffenheit im Gesundheitswesen zu stärken. Statt zunehmender Regulierung könnte beispielsweise durch Capitationmodelle die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung auf lokale Akteure übertragen werden. Krankenhäuser würden sich so hin zu Gesundheitsunternehmen entwickeln, die die Gesamtverantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung in ihren Regionen übernehmen.

„Wir brauchen neue sektorenübergreifende Vergütungsmodelle“, sagt RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky. „Zudem muss die bestehende Lücke bei der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser geschlossen werden, idealerweise mit Investitionen in nachhaltige Krankenhausstrukturen“, so Augurzky. „Ohne Digitalisierung und Zuwanderung ist der Fachkräftebedarf im deutschen Gesundheitswesen nicht zu decken“, ergänzt Sebastian Krolop (HIMSS, Healthcare Information and Management Systems Society).

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, http://www.hauptstadtkongress.de/, 22.05.2019

Kulturwandel pro Organspende gefordert

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Widerspruchslösung bei Organspenden

Die einen sehen den Grund für die seit Jahren rückläufigen Transplantationen in der geringen Zahl aktiver Organspender, andere halten organisatorische Probleme in den Kliniken für entscheidend: Ob man eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie jetzt von Bundesgesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten gefordert, darüber diskutierten Ärzte und Juristen des gleichnamigen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.. Bei ihrem Treffen Mitte April brachten Befürworter wie Gegner wichtige Argumente vor.

115.000 Transplantation werden jedes Jahr weltweit durchgeführt, 4000 davon in Deutschland. Das ist deutlich weniger als in anderen vergleichbaren Ländern. Hierzulande versterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste für ein Organ. „Man hat in Deutschland deutlich schlechtere Überlebenschancen, wenn man ein Organ braucht“, kritisiert Professor Dr. med. Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Bislang muss jeder ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Diese Zustimmungslösung, die seit 2012 als erweiterte Entscheidungs-lösung geführt wird, soll nach Ansicht zahlreicher Politiker, Ärzte und Juristen in der Hoffnung auf mehr Spenderorgane nun in eine Widerspruchslösung umgekehrt werden: Jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, muss dann aktiv widersprechen, oder die Angehörigen müssen dies für ihn tun.

Juristisch berührt die Widerspruchslösung insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Menschen. Dieses Recht würde mit der Widerspruchslösung tatsächlich eingeschränkt, doch deutlich weniger – so die Befürworter – als bei einer obligatorischen Entscheidungslösung. Bei fehlendem Organspendeausweis müssen nach derzeitiger Rechtslage die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befinden. Doch obwohl laut einer Studie der Charité 58 Prozent aller Bundesbürger Organspender sein wollen, stimmen dann nur 22 Prozent der Angehörigen zu. „Wir können davon ausgehen, dass viele Angehörige nicht im Sinne des Verstorbenen handeln“, betont Professor Dr. iur. Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Außerdem würde die Widerspruchslösung die Angehörigen von einer schweren Entscheidung in der Phase der Trauer entlasten“, so Rosenau. Er ist sich ebenso wie Professor Banas sicher, dass durch eine neue Regelung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde, was Meta-Studien belegen und die Entwicklung in den USA zeigt, die zur Widerspruchslösung übergegangen sind. Sie plädieren daher für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“

Die Kritiker der Widerspruchslösung halten dagegen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betont der Theologe Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg. Er hält es nicht zuletzt deswegen für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagt er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein möchte.

Auch würde die Patientenautonomie am Lebensende durch die Widerspruchslösung beeinträchtigt. „Viele Menschen erklären in einer Patientenverfügung, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Diese sind aber notwendig, wenn die Organe eines Sterbenden für eine spätere Organspende genutzt werden sollen“, warnt der Theologe. Das könnte zu einem Zielkonflikt zwischen Patientenverfügung und Organspende führen. Schockenhoff plädiert daher für eine obligatorische Entscheidungslösung, bei der sich jeder aktiv mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dann zu Lebzeiten zwingend eine Entscheidung festhalten muss. Auch glaubt er, dass durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das Transplantationsbeauftragte und Entnahmekliniken stärkt, die Zahl der Transplantationen steigen wird.

Einig waren sich Ärzte und Juristen darin, dass man die Bundesbürger bestmöglich über die Organspende und die Chancen von Transplantationen aufklären sollte, damit sie in der Lage sind, eine aktive Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können – sei es im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung oder einer obligatorischen Entscheidungslösung. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Die Zahl der lebensrettenden Organtransplantationen muss gesteigert werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 16.05.2019

Ärzte sollen Apps verschreiben

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Mit einem neuen Referentenentwurf will Bundesgesundheitsminister Spahn die digitale Versorgung verbessern. Dabei geht es um Anwendungen wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Außerdem sollen sich Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und auch die Videosprechstunde soll Alltag werden.

Das verbessert sich für Patienten

Patientinnen und Patienten sollen sich Gesundheits-Apps künftig wie Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen können. Sie sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und sie sollen telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden leichter nutzen können. Das sind wesentliche Ziele eines Referentenentwurfes zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz). Die Regelungen im Einzelnen:

So wird die elektronische Patientenakte patientenfreundlich

Im TSVG ist geregelt, dass Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Damit diese auch gefüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin bzw. ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Das gilt auch nach einer Behandlung im Krankenhaus. Das Anlegen und Verwalten der ePA wird vergütet. Außerdem wird die ePA umfangreicher: Wer möchte, kann auch den Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin speichern lassen. Ab 2022 können Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA standardisiert übertragen lassen.

So können Patienten Gesundheits-Apps schneller nutzen

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen. Künftig können sie sich solche Anwendungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arzt verschreiben lassen. Dafür wird ein zügiger Zulassungsweg für die Hersteller geschaffen: Nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit wird eine Anwendung ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass das Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

So werden mehr Ärzte Teil des Netzwerks

Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bekommen die Möglichkeit dazu. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärztlichen Praxisinhabern, die noch immer nicht an die TI angeschlossen sind, droht ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent.

So wird die Videosprechstunde Alltag

Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Bei der Videosprechstunde müssen die Aufklärung durch den Arzt und die Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde bisher persönlich oder schriftlich erfolgen. Wir stellen klar, dass dies künftig auch im Rahmen der Videosprechstunde geschehen kann. Ärztinnen und Ärzte haben zudem künftig mehr Möglichkeiten, sich auf digitalem Weg mit Kollegen auszutauschen. Diese sogenannten Telekonsile werden außerhalb des Praxisbudgets vergütet.

Papier wird zum Auslaufmodell

Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG) und dem E-Rezept (GSAV) kommt die elektronische Heil- und Hilfsmittelverodnung. In Piloprojekten soll schnell ausgelotet werden, wie die Verordnungen zum Beispiel für Physiotherapie digital gespeichert und elektronisch an den Therapeuten übermittelt werden können. Bislang bekommen Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Künftig erhalten sie deutlich weniger Geld für das Fax, so dass es attraktiver wird, den elektronischen Arztbrief zu nutzen. Wer einer gesetzlichen Kasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch elektronisch tun. Und Kassen dürfen ihre Versicherten mit deren Zustimmung über innovative Angebote elektronisch informieren.

So kommen Innovationen schneller zum Patienten

Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds bis 2024, machen die Förderung effizienter und und entwickeln ein Verfahren, mit dem erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen. Krankenkassen können sich künftig mit Kapital an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen. Dafür dürfen sie bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven aufwenden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 15.05.2019

Stimmen aus der Presse
Kassenärztliche Bundesvereinigung

7. Chirurgische Woche für Studierende

Nachwuchsförderung für Studierende: 07. bis 11. Oktober 2019 in Tübingen

Zum siebten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Lerninhalte zu aktuellen Themen

  • Chirurgie des Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgische Onkologie
  • Endokrine Chirurgie
  • Hepatopankreatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie
  • Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie
  • Unfall- undWiederherstellungschirurgie

 Fächerübergreifende Schwerpunkte

  • Indikationsstellung
  • Instrumentenlehre und Operationsprinzipien
  • Moderene Verfahren und innovative Medizintechnik
  • Chirurgische Aus- und Weiterbildung
  • Karrierewege und -planung in der Chirurgie
  • Vorbereitung auf PJ und Staatsexamen

 Workshops und Hands-on-Übungen

  • Naht- und Knotentechniken
  • Anastomosentechniken
  • Wokshop flexible Endoskopie
  • Laparoskopische Assistenz und Kameraführung
  • Laparoskopische Cholezystektomie
  • Osteosyntheseverfahren
  • Workshop wissenschaftliches Arbeiten

Jetzt Bewerben!

Bewerben Sie sich für die 7. Chirurgische Woche mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf und der Immatrikulationsbescheinigung bis zum 11. August 2019 geöffnet. Verbindliche Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung bis 28. August 2019.

Informationen zur Bewerbung
Weitere Angebote für Studenten

Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt in Kraft

Spahn: „Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019, in Kraft tritt.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein.

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote, die ganz überwiegend sofort in Kraft treten, erweitert. Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Zu den Regelungen im Einzelnen

Patienten sollen schneller Termine bekommen

Terminservicestellen werden bis zum 1.Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:

  • Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
  • Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
  • In Akutfällen werden Patienten spätestens zum 1. Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
  • Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auchonlineoder per App vereinbart werden können);

Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten

Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert

  • Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
  • Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B.konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); Bundesmantelvertragspartner vereinbaren bis zum 31. August 2019 Einzelheiten;

Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet

Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für

  • Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro ab dem 1. September 2019);
  • (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie ab dem 1. September 2019 zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge);
  • Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
  • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal).

Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert

  • Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;
  • Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen,etc.);
  • KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt;

Mehr Digitalisierung in der Versorgung

  • Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische Patientenakte Alltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.
  • Im Krankheitsfall ist den meisten Versicherten der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Diese Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.
  • Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.

Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt

  • Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik.
  • Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G-BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G-BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.
  • Vereinfachte Verfahren beim G-BA zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Herstellern von Medizinprodukten wird die Möglichkeit eröffnet, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag zu geben. Entscheiden Sie sich dagegen oder lassen sie die vom G-BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G-BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren.

Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung

  • Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
  • Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.
Serviceseite zum TSVG vom Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 10.05.2019

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