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Prof. Thomas Schmitz‐Rixen wird neuer Präsident der DGCH

Professor Dr. med. Thomas Schmitz‐Rixen steht ab dem 1. Juli 2019 an der Spitze der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Der Direktor der Klinik für Gefäß‐ und Endovascularchirurgie und des universitären Wundzentrums des Universitätsklinikum Frankfurt am Main übernimmt das Präsidentenamt turnusgemäß für ein Jahr von Professor Dr. med. Matthias Anthuber. Schmitz‐Rixen legt den Schwerpunkt auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, um auch in der Chirurgie für künftige Herausforderungen gerüstet zu sein. Ein besonderes Anliegen ist ihm der Einsatz dieser Techniken zur Komplikations‐ und Fehlervermeidung. Zudem erklärt er: „Parallel zur erfolgreichen Spezialisierung der Chirurgie sollten wir den ganzheitlichen und individuellen Zugang zu unseren Patienten nicht aus dem Auge verlieren“.

Professor Schmitz‐Rixen gestaltet als Präsident den 137. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

Professor Schmitz‐Rixen studierte Medizin in Köln, wo er auch seine Facharztausbildung abschloss. Er ist seit 1999 Direktor der Klinik für Gefäß‐ und Endovascularchirurgie im Universitätsklinikum Frankfurt am Main. Er ist Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin. Als Präsident der DGCH wird Professor Dr. med. Thomas Schmitz‐Rixen, gemeinsam mit den chirurgischen Fachgesellschaften unter dem Dach der DGCH, das Programm des 137. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie im Jahr 2020 in Berlin unter dem Motto „Intelligenz, Intuition und Individualität“ orchestrieren. Die Schwerpunkte des Kongresses werden sich sehr stark an diesem Motto orientieren, erläutert Professor Schmitz‐Rixen. Des Weiteren wird das Problem des fehlenden ärztlichen und pflegerischen Nachwuchses, welches neue Konzepte erfordert, die interprofessionell entwickelt und ausgebaut werden müssen, eines der Hauptthemen des Kongresses sein. Erneut wird auch die Problematik der Organspende angesprochen werden; wie in den Vorjahren ist die Durchführung eines öffentlichkeitswirksamen Organspende‐Laufs unter Mitwirkung von prominenten Leistungssportlern geplant.

Mit der Amtszeit von Professor Thomas Schmitz‐Rixen 2019/2020 ergeben sich weitere Änderungen im DGCH‐Präsidium: Der bisherige Präsident Professor Dr. med. Matthias Anthuber wird erster Vizepräsident, Professor Dr. med. Dr. med. dent. Michael Ehrenfeld, Past‐Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mund‐, Kiefer‐ und Gesichtschirurgie (DGMKG), wird zweiter Vizepräsident und damit Präsident 2020/2021. Zum dritten Vizepräsidenten 2019/2020 und Präsidenten 2021/2022 wählte die diesjährige Mitgliederversammlung Professor Dr. med. Hauke Lang aus Mainz. Professor Dr. med. Jörg Fuchs aus Tübingen ist turnusgemäß aus dem Vorstand ausgeschieden. Generalsekretär bleibt unverändert Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans‐Joachim Meyer aus Hannover, zugleich Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). Das Amt des Schatzmeisters wird durch Professor Dr. med. Jens Werner aus München ausgeübt.

Weitere Mitglieder des Präsidiums sind unter anderem Repräsentanten der zehn chirurgischen Fachgesellschaften, die in der DGCH vereint sind, sowie frühere Präsidenten. Eine vollständige Übersicht über Vorstand und Präsidium der DGCH ist ab dem 1. Juli auf der DGCH‐Homepage zu finden.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) ist seit Ihrer Gründung 1872 mit mehr als 6.100 ordentlichen und 16.200 assoziierten Mitgliedern insgesamt die größte medizinischwissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland im Gebiet der Chirurgie.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 28.05.2019

Bessere Rahmenbedingungen und mehr Vernetzung für die Organspende

„Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende“ vereinbart

Ein breites Bündnis von Institutionen und Organisationen, die für die Organspende Verantwortung tragen, hat heute den „Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende“ vereinbart. Dieser enthält Empfehlungen für den Bereich der Entnahmekrankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Aufklärungsarbeit. Der Plan ergänzt und unterstützt das seit dem 1. April 2019 geltende Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Noch immer sterben zu viele Menschen, weil es für sie kein passendes Organ gibt. Das wollen wir ändern! Und deshalb müssen wir bei der Organspende auch alle Register ziehen. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Änderungen. Mit dem Initiativplan haben wir jetzt einen guten Rahmen und konkrete Empfehlungen, um die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern auf ganz praktische Weise zu verbessern. Alle Bausteine zusammen können dann einen wirklichen Unterschied machen.”

Dr. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): “Das neue Gesetz hat die Basis für eine nachhaltige Förderung der Organspende in Deutschland geschaffen. Jetzt müssen wir den gesetzlichen Rahmen mit Leben füllen. Die praxisorientierten Maßnahmen aus dem Initiativplan sollen uns dabei unterstützen, zukünftig möglichst jedem Organspendewunsch eines verstorbenen Patienten nachzukommen.”

An der Erarbeitung unter der Federführung der DSO beteiligten sich die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV- Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Patientenverbände, Spenderangehörige, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die Stiftung ÜberLeben und der Verein Junge Helden.

Zu den Empfehlungen des Initiativplans im Einzelnen:

1. Transplantationsbeauftrage stärken

  • Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten weiterentwickeln und harmonisieren
  • Tätigkeit von Transplantationsbeauftragten aufwerten

2. Konkrete Unterstützungsangebote für Transplantationsbeauftragte entwickeln

3. Kooperationen fördern – Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stärken

4. Entnahmekrankenhäuser bedarfsgerecht unterstützen – gezielte Bedarfsabfrage organisieren

5. Innerklinische Prozessabläufe rund um die Organspende stärker strukturieren und konkretisieren

6. Partnerschaftsnetzwerke entwickeln – Unterstützung im Akutprozess organisieren

7. Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal ausbilden – organspendespezifische Kenntnisse fördern

  • Ärztliche Ausbildung – Organspende im Medizinstudium thematisieren
  • Organspende thematisch in der ärztlichen Weiterbildung verankern
  • Organspende als thematischen Bestandteil der (Intensiv-)Pflege stärken

8. Aufklärung über die Organspende in der hausärztlichen Praxis fördern und unterstützen

  • Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der medizinischen Fachangestellten und Versorgungsassistenten durchführen
  • Gezielte Schulung und Unterstützung der Hausärztinnen und
  • Hausärzte

9. Organspendebereitschaft in der Patientenverfügung eindeutig erklären

10. Verschiedene Zielgruppen spezifisch informieren und aufklären

  • „Organspende macht Schule“
  • Gezielte Ansprache älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger
  • Förderung der interkulturellen Kommunikation

11. Der Organspende ein Gesicht geben – Aufklärungsarbeit unter Einbeziehung von Organtransplantierten und Spenderangehörigen

12. Organspender und ihre Angehörigen gesellschaftlich stärker anerkennen

Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 25.06.2019

Notfallversorgung: KBV und MB präsentieren neue Vorschläge – Schulterschluss der Ärzteschaft

Niedergelassene und Krankenhausärzte haben ein gemeinsames Konzept für die künftige Notfallversorgung ausgearbeitet. Kernelemente sind eine gezielte Steuerung akut hilfebedürftiger Patienten sowie Gütekriterien für die medizinische Ersteinschätzung.

Das Konzept von Marburger Bund (MB) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sieht die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern vor (sogenannte „gemeinsame Tresen“). Es definiert Anforderungen an deren Struktur und Arbeitsweise und benennt Gütekriterien für Instrumente zur standardisierten medizinischen Ersteinschätzung, die dort zum Einsatz kommen sollen. Für die weniger dringenden Fälle sieht das Konzept eine enge Kooperation mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vor. Durch den bereits geplanten Ausbau der deutschlandweiten Rufnummer 116117 des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und deren Verknüpfung mit der Notrufnummer 112 werde die notwendige Struktur etabliert, um eine Weiterleitung und schnelle Terminvergabe zu ermöglichen, heißt es in dem Papier.

„Wir sagen es immer wieder: Wenn die Politik der Ärzteschaft einfach mehr Vertrauen entgegenbringen würde, dann wären wir in manchen Dingen sehr viel weiter. Das gemeinsame Konzept von MB und KBV ist der beste Beweis. Wir haben bei dem umstrittenen Thema Notfallversorgung bewusst den Schulterschluss mit den klinischen Kollegen gesucht und gefunden. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten. Auch bei der Versorgung im Akutfall gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Beide Seiten unterstützen dies ausdrücklich“, konstatierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, bei der heutigen Vorstellung des Konzepts in Berlin.

Auch der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, betonte das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten: „In der Notfallversorgung brauchen wir mehr Kooperation und Koordination, um Patienten so gut wie möglich und so adäquat wie möglich zu versorgen. Das Konzept von Marburger Bund und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist an diesem Grundgedanken ausgerichtet. Wir wollen die bestehenden Strukturen und Abläufe durch kollegiale Zusammenarbeit der unmittelbar Beteiligten verbessern. Dafür brauchen wir keinen neuen Sektor Notfallversorgung mit neuen Schnittstellen zu anderen Bereichen, sondern einen vernünftigen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, der Standards setzt.“

Bereits im September 2017 hatten die KBV und der MB ein gemeinsames Konzept zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieses haben die beiden Ärzteverbände nun weiter ausgearbeitet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Steuerung der Patienten und ein optimaler Einsatz der personellen Ressourcen. „Statt die Notfallversorgung als eigenständigen dritten Sektor zu etablieren, verfolgen wir einen integrativen Ansatz“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die Steuerung der Patienten, vom telefonischen oder persönlichen Erstkontakt bis zu ihrer Zuordnung in die richtige Versorgungsstufe, soll künftig mithilfe eines Instruments zur standardisierten Ersteinschätzung erfolgen. „Derzeit wird hierfür die Software SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) in vielen KVen erprobt“, so Hofmeister.

Das Konzept für die gemeinsame Anlaufstelle erläuterte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes: „Wir verfolgen einen integrativen Ansatz, der auf ärztlicher Kooperation beruht. Es geht darum, die vertragsärztliche und stationäre Akut- und Notfallversorgung strukturell miteinander zu verzahnen. Diesem Ziel dient die gemeinsame Anlaufstelle am Krankenhaus, wo zunächst nach klaren und transparenten Kriterien entschieden wird, welche Versorgung für den Patienten im konkreten Fall notwendig ist, um diese dann vor Ort direkt einzuleiten.“

Das Papier „Eine Gemeinsame Anlaufstelle für die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland“ sowie das Papier „Gütekriterien für ein Instrument zur standardisierten Ersteinschätzung von Notfallpatienten“ sind auf den Webseiten der KBV (www.kbv.de/html/notfallversorgung.php) beziehungsweise des MB (www.marburger-bund.de/notfallversorgung) abrufbar.

Eine Gemeinsame Anlaufstelle für die Akut-und Notfallversorgung in Deutschland (Stand: 21.06.2019, PDF, 478 KB)
Gütekriterien für ein Instrument zur standardisierten Ersteinschätzung von Notfallpatienten (Stand: 21.06.2019, PDF, 692 KB)
Statement Dr. Andreas Gassen zum Thema Intersektorale Zusammenarbeit: Gütekriterien zur Reform der Notfallversorgung (Stand: 21.06.2019, PDF, 349 KB)
Statement Dr. Stephan Hofmeister zum Thema Intersektorale Zusammenarbeit: Gütekriterien zur Reform der Notfallversorgung (Stand: 21.06.2019, PDF, 352 KB)
Statement von Dr. Susanne Johna, Marburger Bund (Stand: 21.06.2019, PDF, 164 KB)
Statement von Rudolf Henke, Marburger Bund (Stand: 21.06.2019, PDF, 101 KB)

Quelle:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 21.06.2019
  • Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 21.06.2019

Passion Chirurgie: im Fokus KONGRESS-HIGHLIGHTS 2019

In unserer Juniausgabe dreht sich alles um die beiden großen Kongresse, die im Frühjahr stattfanden: den Bundeskongress Chirurgie und den 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Die „Kongresshefte” sind mittlerweile schon zur Tradition geworden und sollen allen Mitgliedern, die nicht bei den Kongressen dabei sein konnten, einen Einblick geben. Daher freuen wir uns, dass wir einige Referenten gewinnen konnten, uns einen Artikel über Ihre Vorträge zu schreiben.

In der Rubrik Panorama können Sie den Artikel der diesjährigen BDC-Journalistenpreisgewinnerin Julia Lauter zum Thema Transplantation lesen.

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Stipendium für niedergelassene Chirurgen

Unser verstorbener Ehrenpräsident, Herr Prof. Dr. W. Müller-Osten, hat dem BDC ein Vermächtnis hinterlassen, aus dem Fortbildungsstipendien für niedergelassene Chirurgen, z. B. an Kliniken, finanziert werden sollen. Er wollte damit interessierten Niedergelassenen die Möglichkeit eröffnen, ihre Kenntnisse zu aktualisieren und neuere Entwicklungen in der Chirurgie in ihre tägliche Arbeit aufzunehmen.

Finanziert werden die Kosten für die Praxisvertretung über zwei Wochen und anfallende Reise- und Hotelkosten. Bewerben können sich alle niedergelassenen Chirurgen, die Mitglieder im BDC sind. Die Bewerbung ist zusammen mit der Nennung der Institution, an der hospitiert werden soll, dem Ziel der Hospitation, dem voraussichtlichen Antritt und der vorgesehenen Hospitationsdauer an den Berufsverband der Deutschen Chirurgen zu richten mail@bdc.de.

KBV fordert Nachbesserungen beim Entwurf zum Digitalisierungsgesetz

Der Referentenentwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes muss aus Sicht der KBV in bestimmten Punkten nachgebessert werden. Generell begrüße die Ärzteschaft jedoch eine nutzbringende Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Vereinfachung und Verbesserung der Versorgung, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Aber sie muss mit Augenmaß geschehen.“

Der Gesetzentwurf schaffe die notwendigen Präzisierungen im Rahmen der Digitalisierung, betont Kriedel im KV-on-Interview. Sinnvoll sei unter anderem, dass eine Klarstellung über „die Apps, die Anwendungen, die Versicherte sich anderswo beschaffen“, vorgesehen sei.

Digitalisierung beschleunigen

Das geplante Digitale Versorgung-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter beschleunigen und dazu führen, dass technische und strukturelle Möglichkeiten sowie damit verbundene Potenziale für die Versorgung besser genutzt werden können. Die KBV hat dazu am Dienstag eine Stellungnahme veröffentlicht.

Versorgung ist Sache der Ärzte

Kritisch sieht die KBV die im Referentenentwurf vorgesehene Übertragung von Versorgungsverantwortung an die Krankenkassen. „Konkret heißt das, dass die Krankenkassen und nur die Krankenkassen digitale Versorgungsprogramme für ihre Versicherten beschließen können“, kritisiert Kriedel. „Sie dürfen auch digitale Anwendungen fördern und sie dürfen auch damit in die Versorgung eingreifen.“

Notwendig sei, „dass mindestens wir als KBV und als KV-System dieselben Möglichkeiten haben“, betonte der KBV-Vorstand und fügte hinzu: „Würde es so bleiben, wie es im Entwurf steht, würde es bedeuten, dass ein Teil des Sicherstellungsauftrags in Zukunft, nämlich alles das, was Digitalisierung betrifft, an die Krankenkassen übergehen würde. Das wäre ein vollkommener Systembruch.“

In der Stellungnahme der KBV heißt es dazu, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen förderten einzig die – vor allem wirtschaftlichen – Interessen der Krankenkassen, der Industrie und von Investoren.

Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf für das Digitale Versorgungs-Gesetz vom 15.05.2019

Der Gesetzentwurf zielt auf die Verbesserung der Digitalisierung und von innovativen Versorgungsstrukturen in Deutschland. Dabei wird ausgeführt, dass die hohe Dynamik der Digitalisierung einen iterativen Gesamtprozess erfordert, der kontinuierlich unter anderem auch im Rahmen zukünftiger Gesetzesvorhaben fortgesetzt werden muss.

Der Gesetzentwurf wird von der AWMF wie auch von den stellungnehmenden Fachgesellschaften im Grundsatz sehr positiv bewertet. In beiden Aspekten – Digitalisierung und – inhaltlich zum Teil überlappend – innovative Versorgungsformen besteht in Deutschland Nachholbedarf.

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Gegen weitergehende Sanktionen

Darüber hinaus legt die KBV bei den geplanten weitergehenden Sanktionen gegen Vertragsärzte und -psychotherapeuten entschieden ihr Veto ein. „Überhaupt mit Sanktionen zu arbeiten, halten wir für nicht zielführend“, hob Kriedel hervor. Die Erhöhung der Sanktionen, die nicht dem Verursacherprinzip folgen, sei „erst recht nicht geeignet“, den Sinn des Digitalisierungsgesetzes umzusetzen.

Viel wichtiger seien entsprechende Maßnahmen, die die Industrie verpflichten, auch geeignete Produkte (beispielsweise Praxisverwaltungssysteme und Konnektoren)  zur Verfügung zu stellen, „damit der Arzt diese Digitalpflichten, die ihm der Gesetzgeber auferlegt, einfach umsetzen kann und zwar im Sinne der verbesserten Versorgung und eines effektiven Praxisablaufes“.

Der Referentenentwurf sieht Honorarkürzungen um 2,5 Prozent vor, wenn Ärzte bis zum März 2020 nicht das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) vornehmen. Weitere Sanktionen drohen laut Entwurf, wenn Vertragsärzte nicht bis zum 30. Juni 2021 über die notwendigen Komponenten und Dienste verfügen, um auf die elektronischen Patientenakten (ePA) zugreifen zu können.

Papier oder digital – nicht beides

Als ein Beispiel für hohen Aufwand nannte Kriedel die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Dieses Instrument sei in der Praxis schwierig zu handhaben, sagte er. Angesichts dessen, dass in einer Allgemeinarztpraxis täglich 200 bis 400 Rezepte ausgestellt würden, müsse es dafür einfachere Möglichkeiten der Authentifizierung geben, um eine sinnvolle und bürokratiearme Digitalisierung zu ermöglichen.

Darüber hinaus kritisiert die KBV in ihrer Stellungnahme, dass parallel Verfahren mit Papierausdrucken und digitalen Vordrucken wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Arztpraxen vorgehalten werden müssen. Dies sei im Rahmen der Digitalisierung kontraproduktiv.

Das geplante Digitalisierungsgesetz: Wichtige Punkte

Der Referentenentwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz, DVG) sieht eine Vielzahl an neuen Regelungen vor. Die folgende Übersicht geht auf vier Punkte ein, die für Praxen besonders relevant werden können:

Elektronische Patientenakte (ePA)

Referentenentwurf (Paragraf 291h SGB V): Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf Speicherung ihrer medizinischen Daten aus der vertragsärztlichen Versorgung in der ePA. Die Gesellschaft für Telematik wird verpflichtet, bis zum 31. März 2021 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft Bestandteil der ePA werden.

Praxen müssen laut dem Referentenentwurf gegenüber ihrer KV nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen. Wird der Nachweis bis Ende Juni 2021 nicht erbracht, ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um ein Prozent zu kürzen.

Bewertung der KBV: Die KBV begrüßt die Betonung des Gesetzgebers, dass es sich bei der ePA um eine „versichertengeführte“ Akte handelt. Die Verwaltung der ePA obliegt folglich grundsätzlich den Versicherten selbst. Im Referentenentwurf werden jedoch auch ärztliche Unterstützungsleistungen bei Anlage und Verwaltung sowie für die Speicherung von Daten in der ePA thematisiert. Positiv ist anzumerken, dass dafür auch eine Vergütung vorgesehen ist. Der Verwaltungsaufwand für die Vertragsärzte sollte aus Sicht der KBV jedoch sachgerecht auf ein Minimum beschränkt werden, da diese Zeit besser mit originär ärztlicher Versorgungstätigkeit zu nutzen ist. Vielmehr sollten die Krankenkassen durch Aufklärung und Beratung ihre Versicherten dabei unterstützen, dass sie die ePA eigenverantwortlich und selbstbestimmt nutzen können.

Die Sanktionierung der Ärzte bei fehlendem Nachweis gegenüber den KVen ist abzulehnen. Einerseits ist die gesetzte Frist deutlich zu kurz, anderseits ist es erkennbar unrealistisch, dass die Softwareindustrie entsprechende Funktionen, Komponenten und Dienste flächendeckend und für alle Softwaresysteme fristgerecht anbieten können wird.

Sanktionen: VSDM und ePA

Referentenentwurf (Paragraf 291 Absatz 2b SGB V): Neben den geplanten Sanktionen bei der ePA (s. vorheriger Punkt) sieht der Referentenentwurf auch eine Verschärfung der Sanktionen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur vor. Vertragsärzten, die am 1. März 2020 nicht in der Lage sind, ein Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen, wird das Honorar um 2,5 Prozent gekürzt (vorher: ein Prozent).

Bewertung der KBV: Eine weitergehende und nicht verursacherbezogene Sanktionierung der Vertragsärzte für den Fall, dass bestimmte Fristen nicht umgesetzt werden können, lehnt die KBV ab.

Gesundheits-Apps

Referentenentwurf (Paragraf 33a SGB V): Krankenkassen sollen die Kosten für Apps erstatten, die Patienten beispielsweise bei Diabetes, Bluthochdruck in der Schwangerschaft oder psychischen Erkrankungen unterstützen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll dazu ein „amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ führen und auf Antrag von Herstellern über die Aufnahme entscheiden.

Digitale Gesundheitsanwendungen können entweder vom Arzt verordnet oder vom Patienten mit Genehmigung der Krankenkasse selbst beschafft werden. Ärzte müssen aber auch diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen in die Behandlung mit einbeziehen, die sie nicht verordnet haben und die vom Patienten selbst beschafft wurden.

Bewertung der KBV: Die KBV begrüßt grundsätzlich den Ansatz des Gesetzgebers, den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen zu regeln. Bei der Umsetzung sind allerdings noch Anpassungen erforderlich. Zum Beispiel wird nicht unterschieden zwischen Anwendungen mit allgemeinen Gesundheitsinformationen oder Ratgeber-Apps zur Unterstützung von gesundheitsbewusstem Verhalten auf der einen und Anwendungen zur Verlaufsbeobachtung von individuellen Gesundheitsdaten bei chronischen Erkrankungen, Anwendungen zur Feststellung von persönlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsdiagnosen sowie therapiebegleitenden Anwendungen zur Unterstützung der Behandlung durch Vertragsärzte oder -psychotherapeuten auf der anderen Seite. Der Leistungsanspruch der Versicherten sollte sich nach Meinung der KBV ausschließlich auf ärztlich geführte, therapieunterstützende beziehungsweise -begleitende Anwendungen beziehen.

Die in der Gesetzesbegründung enthaltene Vorgabe, dass es zum Versorgungsauftrag der Vertragsärzte gehören soll, auch vom Patienten selbst beschaffte digitale Gesundheitsanwendungen in die Behandlung einzubeziehen, lehnt die KBV ab. Es ist weder zielführend noch sinnvoll, Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu verpflichten, von diesen möglicherweise als unzweckmäßig erachtete und dem Behandlungskonzept zuwiderlaufende Anwendungen, zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung kann sich nur auf Anwendungen beziehen, die von Vertragsärzten oder -psychotherapeuten selbst verordnet wurden. Nur so ist gewährleistet, dass die digitalen Anwendungen sinnvoll in das therapeutische Gesamtkonzept integriert sind.

Telekonsile/Videosprechstunde

Referentenentwurf (Paragraf 87 Absatz 2a und 5a SGB V in Verbindung mit Paragraf 291g Absatz 5 SGB V): Telekonsile werden in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Videosprechstunde werden vereinfacht. So sollen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite informieren dürfen, dass ihre Patienten sie auch per Videochat konsultieren können. Die Aufklärung durch den Arzt und die Einwilligung des Patienten muss nicht mehr schriftlich erfolgen.

Bewertung der KBV: Seitens der KBV wird die Öffnung für alle Fachgruppen und die Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit anderen Ärzten, die zur medizinischen Behandlung gesetzlich Versicherter berechtigt sind, begrüßt. Ebenso ist die in der Gesetzesbegründung vorgesehene extrabudgetäre Finanzierung durch die Krankenkassen sowie die Einbeziehung der Kosten für den zertifizierten Dienstanbieter, die dem Arzt entstehen, zu begrüßen.

Allerdings sieht die KBV einige Fristen als zu knapp bemessen an – etwa für die Neugestaltung der technischen Vereinbarung. Vor diesem Hintergrund sollte die Frist um drei Monate verlängert werden.

Referentenentwurf Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) des BMG

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 13.06.2019

Ausreichende Versorgung mit Blutprodukten zunehmend Frage der Demografie

Weltblutspendetag

Die ausreichende Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland wird aufgrund des Demografischen Wandels zu einer immer größeren Herausforderung. Die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren nimmt konstant ab. Gleichzeitig gibt es immer mehr ältere Menschen, die einen höheren Bedarf an Blutprodukten haben. Vor diesem Hintergrund weist die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) darauf hin, dass in Zukunft besonders auf die ausreichende Versorgung mit Spenderblut geachtet werden muss. Anlässlich des Weltblutspendentages am 14. Juni ruft die Fachgesellschaft daher zur regelmäßigen Blutspende auf.

Die ausreichende Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven rückt immer mehr in den Fokus. „Wir beobachten seit einigen Jahren eine Zunahme der Patienten höheren Alters, die mehr Blut brauchen“, erläutert Professor Dr. med. Hermann Eichler, erster Vorsitzender der DGTI. Stellt diese Altersgruppe mehr als 40 Prozent der Patienten in einer Klinik, verbraucht diese Altersgruppe bis zu 65 Prozent der der gesamten Blutprodukte eines Krankenhauses. Über 65-Jährige nehmen in der Bevölkerung zu, während die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren konstant abnimmt. Zwar dürfen auch Menschen über 65 Jahren Blutspenden, wenn der voruntersuchende Arzt sie für geeignet hält, das ist aber seltener der Fall als bei jüngeren Menschen. „Diese Fakten der demografischen Entwicklung sind entscheidend für die weitere Versorgung Deutschlands mit Blutprodukten“, sagt Eichler, der auch Direktor des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes ist.

Demografische Prognosen zeigen eine Fortsetzung dieses Trends: 2030 müssen durchschnittlich 2,1 Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren einen Menschen der Gruppe der über 65-jährigen versorgen. 2005 lag das Verhältnis bei 3,6 zu 1. Der stärkste Rückgang wird bereits ab dem Jahr 2020 erwartet. Studien zeigen, dass der Bedarf an Blutprodukten auch von der medizinischen Entwicklung abhängt. Doch diese ist schwer prognostizierbar. „Deshalb müssen wir die Versorgungssituation unbedingt im Blick behalten. Versorgungssicherheit wird nur erreicht, wenn aktuell und in Zukunft ausreichend viele Menschen zur Blutspende gehen“, unterstreicht Eichler. 

Anlässlich des Weltblutspendentages weist die DGTI darauf hin, dass die freiwillige und unentgeltliche Blutspende das Fundament der Versorgung mit Blutprodukten ist. Die Fachgesellschaft ruft aus diesem Anlass alle gesunden Erwachsenen dazu auf, regelmäßig zur Blutspende zu gehen.

Quellen:
• Andreas Greinacher et al: A population-based longitudinal study on the implication of demographic changes on blood donation and transfusion demand. Blood Adv. 2017 May 26;1(14):867-874
• Erhard Seifried et al: How much blood is needed? Vox Sang. 2011 Jan;100(1):10-21

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 11.06.2019

Jahrestreffen 2019: Landesverband BDC|Bayern

Im Rahmen der 96. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Jahr wird der Landesverband Bayern des BDC im Rahmen der 96. Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen eine Gesundheitspolitische Stunde mit aktuellen Themen gestalten und im Anschluss die jährliche Mitgliederversammlung durchführen.

Unter Federführung und in Absprache mit dem Tagungsvorsitzenden der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen, Prof. Georg Pistorius, konnten wir eine interessante Sitzung mit namhaften Referenten zusammenstellen. So werden unter anderem der Präsident und der Vizepräsident des BDC vor Ort sein und Beiträge zum Berufsbild des “Physician Assistant” bzw. zu chirurgischen Versorgung in der Fläche präsentieren. Darüber hinaus werden aktuelle Probleme in der Notfallversorgung durch PD Dr. Wehler vom Uniklinikum Augsburg dargestellt und die täglichen intensiven Herausforderungen im Beruf des Rettungssanitäters durch Herrn Peter aus Bamberg vorgestellt.

18. Juli 2019, 08:30 – 10:00 Uhr
Energiepark Hirschaid, Glashaus
Leimhüll 8, 96114 Hirschaid

Wir hoffen, dass Sie sich durch die Programmgestaltung angesprochen fühlen und würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Hinweisen möchten wir auch ausdrücklich auf die BDC-Mitgliederversammlung, die im Anschluss an die Gesundheitspolitische Stunde stattfinden wird.

Wir laden Sie herzlich nach Bamberg ein.

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender BDC|Bayern

Dr. Hubert Mayer
Stellv. Vorsitzender BDC|Bayern

Programm

Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt

Das Seminar Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt findet vom 26. bis 28. Juni 2019 in Köln statt.

Das Seminar richtet sich an Chirurginnen und Chirurgen mit Erfahrung in der Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes. Als zweitägiges Kompaktseminar gliedert es sich in einen theoretischen Teil zur Vermittlung des aktuellen Kenntnisstandes unter Berücksichtigung der praktisch-chirurgischen Aspekte sowie interdisziplinärer Therapiekonzepte und einen Tag im OP. Während der Live-Operationen, auch mit 3D-Laparoskopie, werden die Prinzipien der onkologischen Chirurgie aber auch Operationen funktioneller Erkrankungen demonstriert.

Programm
Anmeldung

Stellungnahme: BDC begrüßt MDK-Reformgesetz

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“. Durch den Einbezug von Vertretern u. a. der Patienten, Verbraucher, Pflegeberufe und Ärzteschaft soll die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gefördert werden. Positiv bewertet der BDC zudem die beabsichtigte Effizienzsteigerung durch die Einführung maximaler Quoten für Abrechnungsprüfungen je Krankenhaus, abhängig von der Qualität der jeweiligen Abrechnungen im Vorjahr.

Gleichwohl weist der BDC darauf hin, dass die Einflussmöglichkeiten in den Verwaltungsräten – insbesondere durch Pflege und Ärzteschaft – nach jetzigem Planungsstand limitiert bleiben. Dies resultiert aus der, gegenüber den weiteren Beteiligten, eher geringen Anzahl zulässiger Vertreter. Hier sieht der BDC Nachbesserungsbedarf.

BDC-Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz
Referentenentwurf: Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz