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Webinar-Termin im Oktober 2019: S3-Leitlinie „Gallensteine“

Webinar S3-Leitlinie
„Gallensteine“
17.10.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 22 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S2e-Leitlinie „Schenkelhalsfrakturen“, Prof. Dr. med. Felix Bonnaire, 14.11.2019, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“, Prof. Dr. med. Margot Wüstner-Hofmann, 05.12.2019, 18:00 Uhr
  • S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“, Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, 30.01.2020, 18:00 Uhr

www.bdc-webinare.de

Bilderrätsel September 2019

WELCHER MEDIZINISCHE FACHBEGRIFF VERSTECKT SICH HINTER DIESEM BILD?

…. HABEN SIE ES ERRATEN?

Schicken Sie Ihre Antwort unter dem Stichwort „Passion Chirurgie QIII/2019“ an bilderraetsel@bdc.de. Einsendeschluss ist der 15. November 2019. Die Auflösung dieses Rätsels finden Sie im Impressum der nächsten gedruckten Ausgabe im Dezember 2019.

Unter allen richtigen Einsendungen der ersten drei Quartalsausgaben (QI, QII, QIII) verlosen wir auch in diesem Jahr wieder ein Android-Tablet. Die Auslosung wird Mitte November stattfinden und der Gewinner in der QIV/2019 bekannt gegeben.

Teilnahmebedingungen: Jedes BDC-Mitglied darf mitmachen, ausgenommen sind BDC-Mitarbeiter und Mitarbeiter von schaefermueller publishing GmbH sowie deren Angehörige. Bei der Gewinnauslosung sind der Rechtsweg und Barauszahlung ausgeschlossen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Wir danken für die Teilnahme und wünschen viel Glück.

„Wage den Schnitt!“ – Update der BDC-Nachwuchskampagne

Anfang 2008 startete der BDC die bundesweit angelegte Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“. Medizinstudierende werden angesprochen und über den Beruf ChirurgIn möglichst realitätsnah informiert. Die faszinierenden Seiten der Chirurgie stehen natürlich im Vordergrund.

In diesem Jahr wurden die Kampagne-Motive für Plakate, Postkarten und die Online-Auftritte wieder erneuert. Die neuen Motive werden durch den Slogan „Wage den Schnitt!“ ergänzt. Ganz bewusst wird mit einem Augenzwinkern Interesse für das Berufsbild der Chirurgie geweckt.

Die gesamte Kampagne ist vom Prinzip getragen, ehrlich und transparent über den chirurgischen Beruf zu informieren. Es wird deshalb nichts beschönigt und verharmlost. Die Chirurgie wird wahrscheinlich nie ein Beruf mit geregelten Arbeitszeiten sein. Aber durch die Initiativen einzelner Krankenhäuser (z. B. durch betriebseigene Kindergärten) werden die Rahmenbedingungen für Chirurginnen und Chirurgen ganz langsam besser. Chirurginnen und Chirurgen mit ganz unterschiedlichen Lebensläufen und Positionen sprechen deshalb im Rahmen der Kampagne mit Studierenden und berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Ohne das Engagement der vielen UnterstützerInnen der Kampagne wäre die Umsetzung nicht möglich.

Workshops: Chirurgie zum Mitmachen

Das Herzstück der Kampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ sind die Workshops „Chirurgie zum Mitmachen“. Zu Beginn der Kampagne wurden durchschnittlich fünf dieser Workshops in deutschen Städten durchgeführt, mittlerweile sind es schon zehn im Jahr. Bei eintägigen Workshops können Medizinstudenten schon mal Hand anlegen. Beim Nahtkurs, Legen von Thoraxdrainagen und Co. bekommen sie erste Einblicke in die chirurgische Praxis.

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) bieten wir seit Jahren eine besondere Workshopreihe mit Schwerpunkt Thoraxchirugie an (in diesem Jahr findet der Workshop auf der Dreiländertagung der Österreichischen, der Schweizerischen und der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie statt).

Wir freuen uns sehr, dass in diesem Jahr die Kinderchirurgie als Themenschwerpunkt hinzukommt: Im Oktober findet der erste Workshop in Zusammenarbeit mit der der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) statt.

Wir hoffen auf weitere hochklassige Partner, die uns helfen, den chirurgischen Nachwuchs zu begeistern!

Auf der Internetseite der Kampagne unter www.chirurg-werden.de findet man neben den aktuellen Terminen, ausführliche Informationen zu den Facetten chirurgischer Tätigkeit, der chirurgischen Weiterbildung und den acht Säulen im Gebiet Chirurgie.

Dem Facebook-Profil @chirurg.werden folgen bereits mehr als 8.000 Interessierte. In diesem Jahr finden zehn Workshops „Nur Mut! Chirurgie zum  Mitmachen“ statt. Bei den bundesweiten Workshops haben sich rund 380 Studierende angemeldet.

BDC-Stellungnahmen

In den vergangenen Monaten wurden einige Stellungnahmen vom BDC veröffentlicht u. a. zum MDK-Reformgesetz, dem Referentenentwurf zum OTA-Ausbildungsgesetz und dem Referentenentwurf zur Änderung der GOÄ (Todesfeststellung). Auf BDC|Online finden Sie immer die aktuellsten Stellungnahmen.

Der BDC beim DKOU

Vom 22. Bis 25. Oktober 2019 findet in Berlin der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie statt. Der BDC ist natürlich auch mit einem Stand vor Ort: Halle 2.2, Stand 65. Wie immer freuen wir uns über Ihren Besuch! Verpassen Sie auch nicht die Sitzungen vom BDC, u. a. das Seminar „Begutachtung & Zusammenhangsgutachten“.

Schaufenster September 2019

UNFALLCHIRURGIE – Instrumentenliste für Notfall-OP-Set

Das Überleben von Verletzten mit Schuss- und Explosionsverletzungen bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage wie einem Massenanfall von Verletzten im Terrorfall/Amoklauf (TerrorMANV) hängt maßgeblich von einer schnellen Blutungskontrolle ab. Dafür hat die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) jetzt ein Notfall-OP-Set zusammengestellt, das speziell auf lebensrettende Notfalloperationen zur Versorgung von sogenannten Höhlenblutungen ausgerichtet ist: Es enthält chirurgische Instrumente, um stark blutende Wunden im Brust-, Bauch- und Beckenraum zu versorgen.

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App soll OP-Vorbereitung erleichtern

Operationsvorbereitung per App: Das soll dank eines Projekts der Klinik für Urologie am Universitätsklinikum Freiburg möglich werden. Denn eine wichtige Frage der OP-Vorbereitung ist, ob und wann Medikamente abgesetzt werden müssen, die die Blutgerinnung beeinflussen.

Diese Entscheidung ist aufgrund neuer Wirkstoffe, sich kontinuierlich ändernder wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unterschiedlicher Blutungsrisikogruppen der Eingriffe sehr komplex geworden. Gemeinsam mit Forschern der Klinik für Kardiologie der Medizinischen Universität Warschau
und Industriepartnern aus den Bereichen Computer-Design und IT entwickeln die Freiburger Ärzte und Forscher nun eine neue App, die Mediziner bei der Therapieentscheidung unterstützen und Patienten aufklären soll. Die Entwicklung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der „Deutsch-Polnischen Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft“ (DPT) mit 300.000 Euro gefördert.

Rund 65 Millionen Menschen in Europa nehmen Medikamente, die die Blutgerinnung vermindern, etwa, um das Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko zu senken. Anders als früher müssen moderne Gerinnungshemmer oft erst kurz vor dem Eingriff abgesetzt werden, manche sogar gar nicht.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

Zur Umfrage…

HBA – Ende der Übergangsfrist am 31.12.2019

Am 31. Dezember 2019 endet die Übergangsfrist zur Schulung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und Hygienebeauftragter Ärzte. Ab dem ersten Januar 2020 müssen Krankenhäuser, MVZ und Arztpraxen eine dem Infektionsschutzgesetz sowie den Hygieneverordnungen der Länder entsprechende Anzahl von Hygienepersonal vorhalten.

Der BDC bietet Hygienefortbildungen kosten- und zeiteffizient für das ganze Team an. Unser Kurs zeichnet sich durch eine Kombination aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase aus. Aus je 20 Stunden Online-Fortbildung und Präsenzsphase ergeben sich die geforderten 40 Stunden Lernzeit.

Im Juli 2011 wurde der §23 des Infektionsschutzgesetzes von der Bundesregierung novelliert und erheblich verschärft. Grund dafür waren einige in der Öffentlichkeit stark diskutierte Hygieneskandale in Krankenhäusern. Den Bundesländern wurde bis Ende März 2012 Zeit gegeben entsprechende Hygieneverordnungen zu erlassen, die die Umsetzung des IfSG in Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen regeln sollten. Bei niedergelassenen Ärzten waren besonders Ambulante Operationszentren (AOZ) von diesen Änderungen betroffen.

BDC-Hygienefortbildungen

APS und Medizinstudierende fordern feste Einbindung des Themas Patientensicherheit

Im Jahr 2018 haben sich die Ärztekammern mit rund 11.000 potentiellen Behandlungsfehlern auseinandergesetzt – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Um diese Zahl nachhaltig zu senken, setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) seit vielen Jahren für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle medizinischen Studiengänge und Ausbildungsberufe ein. Gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert das APS nun in einer Erklärung, Patientensicherheit im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) umfassend zu berücksichtigen.

Im Rahmen eines Masterplans, der 2020 die Grundstrukturen des Medizinstudiums reformieren soll, dient der NKLM zukünftig als Orientierungshilfe. Zentrales Anliegen von APS und bvmed ist es, dass die Patientensicherheit hier umfassend Eingang findet, um sich auch in der Lehre und letztendlich der Versorgung zu etablieren. „Die Evidenz und Erfahrung der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass trotz intensiver Bemühungen auf dem Feld der Patientensicherheit noch keine angemessene Sicherheitskultur etabliert werden konnte“, sagt Dr. Ruth Hecker, zweite Vorsitzende des APS. Einzelmaßnahmen wie Checklisten oder Fehlermeldesysteme seien alleine nicht ausreichend, um die Patientensicherheit signifikant zu erhöhen. Im APS-Weißbuch, einem Wegweiser für zentrale Verbesserungen der Patientenversorgung, fordert das Aktionsbündnis mit Blick auf die Patientensicherheit einen verstärkten Fokus auf proaktives und individuelles sicherheitsgerichtetes Verhalten.

Hecker, die Leiterin der Stabsstelle Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement am Universitätsklinikum Essen ist, beschäftigt sich besonders mit der Einbindung des Themas Patientensicherheit als Kernkompetenz an medizinischen Fakultäten. „Wünschenswert wäre es, wenn jeder angehende Arzt und jede angehende Ärztin sich bereits vor ihrer Approbation mit dem Thema Patientensicherheit auseinandergesetzt und als Routine verinnerlicht hat“, fügt Hecker hinzu. Hierfür nimmt sie die Lehre in die Verantwortung: „Idealerweise werden die Studierenden bereits in der Ausbildung dazu befähigt, durch verschiedene Strategien eigene Unsicherheiten zu erkennen und resiliente Handlungsweisen zu entwickeln.“ Dies dient dem Patienten als auch dem Medizinstudierenden und erhöht die Chance, dass junge Ärzte frühzeitig darauf hinweisen, wenn sie unsicheres Handeln erkennen, Risiken erleben oder die Patientenversorgung selbst nicht sicher durchführen können. Ein solches sicherheitsgerichtetes Verhalten kann die Anzahl von Fehlern, die Patientenschäden zur Folge haben können, reduzieren.

Mit der gemeinsamen Erklärung fordern APS und bvmd die frühzeitige Vermittlung von Strategien und Verhaltensweisen zur Patientensicherheit an Medizinstudierende, um sie damit auf die wachsende Komplexität und Dynamik des Arztberufs vorzubereiten. Persönliche Kompetenzen müssen demnach ebenso in die Lehrpläne einfließen wie fachliche. „Patientensicherheit ist keine Fußnote und kein Querverweis, sondern Ziel der Verantwortung von angehenden Ärztinnen und Ärzten, auch als zukünftige Führungskräfte“, fügt Hecker schließend an.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 28.08.2019

Alles neu beim Workshop „Chirurgische Anatomie“

Das Seminar der BDC|Akademie “Workshop Chirurgische Anatomie” findet vom 20. bis 21. September 2019 statt.

Der Anatomie-Workshop findet in diesem Jahr zum ersten Mal in Aachen statt – unter neuer wissenschaftlicher Leitung und mit neuen Inhalten. In einem eintägigen Workshop für Berufseinsteiger werden zusammen mit dem Anatomischen Institut der Universität Aachen an Körperspendern die gesamte Oberflächenanatomie rekapituliert und alle chirurgischen Zugangswege an Stamm und Extremitäten anatomisch präzise erklärt und in Kleingruppen geübt. Chirurgische Sicherheit mit dem ersten Schnitt ist das Ziel dieses Workshops.

Folgende Themen stehen zur Wahl: Allgemein-/Viszeralchirurgie und Orthopädie/Unfallchirurgie. In der Allgemein-/Viszeralchirurgie werden u. a. die Appendektomie und die Cholezystektomie durch geführt. Im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie werden Zugänge zu Hüfte und Schulter geübt.

Information & Anmeldung

KBV: Honorarverhandlungen abgeschlossen

Orientierungswert für 2020 steht fest

Die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr sind beendet. Die KBV und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,52 Prozent.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Orientierungswert 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent). Die Anhebung entspricht einer Honorarsteigerung von rund 565 Millionen Euro. Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und wird jedes Jahr neu verhandelt.

„Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Auch die Kassen zeigten sich erfreut über die Einigung, der schwierige Verhandlungen vorausgegangen waren. „Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Entscheidungen partnerschaftlich getroffen werden“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung der Videosprechstunde

GKV-Spitzenverband und KBV haben außerdem vereinbart, die Videosprechstunde finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Anschubfinanzierung für Ärzte, die Videosprechstunden durchführen. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal betragen.

Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01451 (Bewertung: 92 Punkte / 9,95 Euro).

Weitere Anpassungen zur Förderung der Videosprechstunde will der Bewertungsausschuss bis Ende September vereinbaren (die PraxisNachrichten werden berichten).

Ausbudgetierung humangenetischer Beurteilungen

Im Bereich Humangenetik werden die ärztlichen Beurteilungs- und Beratungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) ab dem kommenden Jahr aus der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) genommen und extrabudgetär vergütet – zunächst für drei Jahre. Hintergrund ist die Mengenausweitung in diesem Bereich.

GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) außerhalb der MGV zu vergüten, um drei Jahre bis zum 1. Juli 2023 zu verlängern.

„Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen das Ergebnis.

Veränderungsraten für regionale Verhandlungen

Die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie hatten KBV und GKV-Spitzenverband bereits in der ersten Runde der Honorarverhandlungen am 14. August beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.

Auf einen Blick: Die Ergebnisse

Orientierungswert: Der Orientierungswert für das Jahr 2020 wird um 1,52 Prozent auf 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent) angehoben. Die Gesamtvergütung wächst damit um rund 565 Millionen Euro.

Behandlungsbedarf: Am 14. August wurden bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen.

Videosprechstunde: Als Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2021 die GOP 01451 als Zuschlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Videosprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Weitere Anpassungen zur Vergütung der Videosprechstunde werden bis Ende September vereinbart.

Humangenetik: Humangenetische Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) werden bis zum 1. Juli 2023 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Gesetzlicher Auftrag zu jährlichen Verhandlungen

KBV und GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, jährlich über die Morbiditätsentwicklung und über die Anpassung des Orientierungswertes zu verhandeln. Eine Vorgabe des Gesetzgebers ist, dass die Krankenkassen das volle Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten tragen müssen. Das bedeutet: Nimmt die Zahl der Erkrankungen und damit der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung zu, müssen die Kassen entsprechend mehr Geld bereitstellen.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Orientierungswert jedes Jahr überprüft und angepasst werden soll. Dabei sind die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Praxiskosten zu berücksichtigen. Ferner sollen die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen in die Berechnungen eingezogen werden.

Die Beschlüsse auf Bundesebene bilden die Grundlage für weitere Verhandlungen auf Landesebene. Dort beginnen im Herbst die Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Dabei wird es darum gehen, wie viel Geld die Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Menschen in der jeweiligen Region im nächsten Jahr bereitstellen. Basis bildet die auf Bundesebene vereinbarte morbiditätsbedingte Veränderungsrate und die vereinbarte Anpassung des Orientierungswertes.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 23.08.2019