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Professional Distancing

EXPERTENTEAM UM PROF. MATTHIAS SCHRAPPE ERSTELLT CORONA-THESEN

Ein interprofessioneller Kreis von erfahrenen Experten des Gesundheitswesens hat sich zusammengefunden, um die ergriffenen Corona-Maßnahmen und ihre Auswirkungen zu bewerten. Dabei herausgekommen ist ein 77-seitiges Werk datiert auf den 3. Mai, schlicht mit „Thesenpapier 2.0“ überschrieben. Professional distancing mit einer Portion konstruktiver Kritik.

Der Bundesgesundheitsminister hat es kommen sehen. Während einer Regierungsbefragung am 25. April sagt Jens Spahn: „Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen.“ Dass die Corona-Gesetzgebung unerwünschte Nebenwirkungen verursachen würde, war anzunehmen. Für völlig überzogen halten einige Experten die Maßnahmen und konstatieren nüchtern: „Wir werden im Detail noch mehrere Besonderheiten dieser Infektionskrankheit kennenlernen, aber sie stellt keinen Anlass dafür dar, in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale in Frage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen.“

Geschlossene Argumentationsketten vermeiden

Die Dynamik in dem Thema ist zwar noch lange nicht abgeklungen, aber etwas Wissen über die Erkrankung und eine tägliche Routine im Abstandhalten geben Politik und Gesellschaft eine gefühlte Sicherheit zurück. Zeit, zu Verstand zu kommen und über die Maßnahmen zu reflektieren. Das in Rede stehende Papier umfasst 23 Thesen und stammt aus der Feder von erfahrenen Gewährsleuten. Der Inhalt ist in drei Teile gegliedert: eine ausführliche epidemiologische Betrachtung, Ausführungen zu Prävention und gesellschaftspolitischen Implikationen, wozu auch die Bürgerrechte zählen. Alle Beteiligten müssten darauf hinwirken, dass es nicht zu geschlossenen Argumentationsketten komme, die anderslautenden Nachrichten keinen Raum mehr geben können, appellieren die sechs Unterzeichner – unter ihnen eine Frau.

Methodische Mängel und widersprüchliche Zahlenangaben

Die Ausführungen zur Epidemiologie zeigen vor allem Mängel in der Methodik und der Kommunikation von Zahlen durch das Robert Koch Institut (RKI) auf. Die Verwirrung und Unsicherheit hinsichtlich der Zahlenlage ist für die Experten kaum erträglich. Beispiel: Die Durchführung der Tests, die anlassbezogen laufen, lassen bei den täglich gemeldeten Fallzahlen nicht ablesen, ob es sich dabei um tatsächlich neu aufgetretene Fälle oder um den Effekt der Ausweitung der Stichprobe handelt. Ebenso sei der Bericht über Genesene irreführend, da die Zahl der Erkrankten unbekannt sei. Eine bessere Information der Öffentlichkeit wird vor allem im Hinblick auf die Sterbefälle angemahnt. Hier würde ein täglicher Prozentsatz (3,8 Prozent) genannt. Dieser bezieht sich auf die Zahl der gemeldeten Fälle, ohne dass die Grundgesamtheit bekannt wäre oder beispielsweise die Zahl der Krankenhausaufnahmen zugrunde legen würde. Fragt sich: 3,8 Prozent wovon? Prof. Schrappe setzt sich sehr detailliert mit den Zahlen des RKI (Reproduktionszahl & Co.) auseinander. Grafiken veranschaulichen die Ausführungen. Was die Frage der Obduktionen angeht, hat das RKI nach anfänglichem Abraten, diese dann doch empfohlen. Was die Wissenschaftler jedoch vermissen:

Kriterien zur Abgrenzung von zufälliger Koinzidenz und Corona-bedingter Mortalität. Ein Vorschlag dazu wird in dem Papier vorgestellt. Soweit so fachlich. Jetzt wird es politisch: „Bei dieser zentralen Frage wäre ein energisches Auftreten der verantwortlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene wirklich wünschenswert.“

Die Kinderfrage

Pathologen besichtigen den Schaden, den Corona im Körper anrichtet. Virologen versuchen unterdessen die Frage zu klären, wieviel Ansteckung von Kindern ausgeht. Eine Fragestellung an der das Wohlergehen vieler Familien, Kinder und Jugendlicher hängt. Entsprechend groß ist die (mediale) Aufmerksamkeit. Doch die uneindeutige Datenlage führt dazu, dass Virologen in heftigsten Streit geraten, und die staunende Öffentlichkeit Zeuge einer Auseinandersetzung mit hohem Eitelkeitsfaktor wird. Für die Experten des Thesenpapiers steht hingegen schon Anfang Mai fest: „Der Stand der umfangreichen Literatur lässt hier eine relativ sichere Aussage zu: Kinder werden seltener infiziert, sie werden seltener krank, die Letalität liegt nahe bei null, und sie geben die Infektion seltener weiter, so dass der Öffnung unter entsprechender wissenschaftlicher Begleitung nichts im Wege stehen sollte.“

Prävention

Angemahnt wird für eine Präventionsstrategie ein theoretisches Grundmodell, das aus der Versorgungsforschung stammt und Throughput-Modell heißt. In diesem Modell nehmen Präventionsmaßnahmen als sogenannte komplexe Interventionen Einfluss auf das Zustandekommen von Erkrankung, Therapie und Heilung, sind aber von Umfeldbedingungen (komplexer Kontext) abhängig. Wie das funktionieren kann, wird in dem Papier näher ausgeführt. Zielgruppenspezifische Ansätze und vor allem eine angemessene Kommunikation werden als zusätzliche Erfolgsfaktoren genannt. Einen ganz pragmatischen Vorschlag machen die Experten mit dem Einsatz von regionalen Task Forces zum Beispiel bei Ansteckungsherden wie Heimen oder Sammelunterkünften.

Ziel: Ein resilientes Gesundheitssystem

Zu dem Aspekt „Lessons learned“ hat die Covid-19-Epidemie allen Nationen gezeigt, wo ihr Gesundheitswesen steht. Die Unterschiede in der Bewältigung der Problematik seien schon jetzt sichtbar, so die Autoren. „Es wird notwendig sein, gezielt über die Steigerung der Resilienz – also die Reaktions- und Widerstandsfähigkeit – des Gesundheitssystems nachzudenken.

Fazit

Politisch Verantwortliche sind gut beraten, das Papier auf Kritik und Vorschläge hin abzuklopfen. Die Autoren sind erkennbar nicht mit einer „Besserwisser“-Attitüde aufgetreten. Besonders stark ist der epidemiologische Anteil. Er trägt das Thesenpapier. In Vorbereitung auf eine zweite Welle können diese fachlichen Ausführungen hilfreich sein.

Autoren
Prof. Matthias Schrappe, Hedwig François-­Kettner, Franz Knieps, Prof. Holger Pfaff, Prof. Klaus Püschel, Prof. Gerd Glaeske.
OPG – Operation Gesundheitswesen
Ausgabe 16 | 2020 vom 08. Juni 2020
Seite 3 – 5
Presseagentur Gesundheit GmbH
Albrechtstraße 11
10117 Berlin
news@pa-gesundheit.de

OPG – Operation Gesundheitswesen: Professional Distancing. Passion Chirurgie. 2020 10(7/8): Artikel 05_01.

Schaufenster Juli/August 2020

Empfindliche Honorareinbußen bei privatärztlichen Leistungen

Jetzt haben es die Ärzte schwarz auf weiß: Die Corona-Pandemie hat zu herben Einbrüchen in der Privatliquidation geführt. Eine repräsentative Stichprobe des PVS Verbandes hat ergeben: Im Vergleich zum April des Vorjahres gingen die Einnahmen durchschnittlich um 33 Prozent zurück. Die stärksten Honorarverluste mussten die Hals-Nasen-Ohrenärzte mit fast 44 Prozent verkraften. Die niedergelassenen Chirurgen verzeichneten Einbußen von rund 34 Prozent.

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Allgemeinmedizin/Innere: -36,91 Prozent
  • Augenheilkunde: -31,26 Prozent
  • Chirurgie: -33,90 Prozent
  • Dermatologie: -31,52 Prozent
  • HNO: -43,98 Prozent
  • Gynäkologie: -26,71 Prozent
  • Innere Medizin: -31,55 Prozent
  • Kinder/Jugend: -35,58 Prozent
  • Orthopädie/Unfallchirurgie: -32,96 Prozent
  • Radiologie: -30,24 Prozent
  • Urologie: -30,67 Prozent
  • Durchschnitt über alle Fachgruppen: -32,62 Prozent

Quelle: Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.

© iStock/Gab13

Schwere Covid-19-Verläufe: Blutgruppe als maßgeblicher Faktor

Das Sars-CoV-2 gibt der Wissenschaft viele Rätsel auf: Eines könnte jetzt gelöst sein. Wissenschaftler des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben zusammen mit einer norwegischen Arbeitsgruppe in einer weltweit ersten großangelegten Studie Genvarianten gefunden, die den Verlauf von Covid-19 deutlich beeinflussen – eine davon betrifft die Blutgruppeneigenschaft.

Die Untersuchung hatte gezeigt, dass Menschen mit der Blutgruppe A ein um etwa 50 Prozent höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 tragen als Menschen mit anderen Blutgruppen. Menschen mit Typ-0-Blutgruppe hingegen waren um knapp 50 Prozent besser vor einer ernsten Covid-19-Erkrankung geschützt. Für die Studie wurden insgesamt 1.980 Proben von Patienten untersucht, die entweder mit Sauerstoffzufuhr, oder an einem Beatmungsgerät angeschlossen, behandelt wurden. Die Kontrollgruppe umfasste 2.205 zufällig ausgewählte Männer und Frauen. Die Studie wurde im New England Journal of Medicine veröffentlicht.

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Webinar-Termin im Juli 2020: S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“

S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“
02.07.2020, 18:00 Uhr
Dr. med. Andreas Ommer
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 28 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 03.09.2020, 18.00 Uhr
  • S2k-Leitlinie „Koxarthrose“, PD Dr. med. Oliver Pieske, am 24.09.2020, 18.00 Uhr

Juniausgabe: PASSION CHIRURGIE

Die Sommerferien stehen in den Startlöchern und noch ist unsicher, ob und in welchem Ausmaß eine zweite Infektionswelle kommt. Zeit für eine Zwischenbilanz zur Pandemie, die BDC-Geschäftsführerin Dr. Burgdorf in ihrem Editorial zieht.

Mit dieser Doppelausgabe Juli/August stellen wir Ihnen zudem die neue Rubrik BDC-Praxistest vor, in der wir für Sie Wesentliches von Unwesentlichem aus der Gesundheitspolitik trennen und Ihnen präzise und praxisnah aufbereiten. Den Auftakt macht Professor Krones, Leiter des Themen-Referats „Leitende KrankenhauschirurgInnen“ im BDC. Lesen Sie seinen ausführlichen Artikel zur Neuregelung im MDK-Verfahren und Sie wissen genau, was Sie wissen sollten!

Was hat sich in Sachen Nachwuchsgewinnung in den letzten Jahren verändert? Im Jubiläumsinterview bezieht BDC-Präsident Professor Meyer dazu Stellung und zeigt auf, welche Herangehensweise jetzt wichtig ist.

Juniausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

BMG: Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2020

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres rund 1,3 Mrd. Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen trotzdem Ende März 2020 bei rund 18,3 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,83 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Die Pandemie wirkt sich auch auf die Finanzen der Krankenkassen aus. Die aktuellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig. Belastbare Prognosen werden wir erst im Herbst treffen können. Nach vielen Jahren finanzieller Stabilität müssen wir uns aber darauf einstellen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben größer werden wird. Deshalb wird es bereits in diesem Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro an die gesetzliche Krankenversicherung geben. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das ein gutes und richtiges Signal an Beitragszahler und Arbeitgeber.”

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 65,1 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 66,4 Mrd. Euro im 1. Quartal 2020 gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,0 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,2 Prozent einen Zuwachs von 5,6 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag wie im Vorjahr stabil bei 1,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte unterhalb des vom BMG zum 1. November 2019 bekannt gegebenen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent für 2020.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), die ein ausgeglichenes Finanzergebnis erzielte, verzeichneten alle Krankenkassenarten Defizite: die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ein Minus von 435 Mio. Euro, die Ersatzkassen von 542 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 198 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 99 Mio. Euro und die knappschaftliche Krankenversicherung von 58 Mio. Euro. Bei der Entwicklung der Ersatzkassen (EK) ist zu berücksichtigen, dass sich ein erheblicher Teil dieses Defizits durch die Gründung eines Pensionsfonds einer großen Krankenkasse erklären lässt.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2020 ein Defizit von rund 3,2 Mrd. Euro. Dieses ist zu erheblichen Teilen darauf zurückzuführen, dass Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie Zusatzeinnahmen aus den Rentensteigerungen zur Jahresmitte in der ersten Jahreshälfte noch nicht berücksichtigt sind. Gleichwohl blieb auch der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen gegenüber dem Vorjahresquartal im 1. Quartal 2020 mit 3,4 Prozent deutlich hinter den Zuwächsen der Vorquartale zurück. Im gesamten Jahresverlauf sind jedoch – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – nach derzeitigem Erkenntnisstand konjunkturell bedingte Mindereinnahmen der GKV in einer Größenordnung von 4 bis 5 Mrd. Euro zu erwarten.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 5,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 4,0 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Zweistellige Zuwachsraten bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln

Auffällig sind im 1. Quartal 2020 vor allem zweistellige Ausgabenzuwächse bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln, die die Veränderungsrate der Gesamtausgaben deutlich erhöht haben.

Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel von 11,5 Prozent ist zu wesentlichen Teilen auf Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte in den letzten Wochen des 1. Quartals zurückzuführen. So registrierte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im März 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg der GKV-Umsätze von 25 Prozent, der offenkundig mit einem überproportionalen Zuwachs der Verordnungszahlen und einer verstärkten Verordnung von Großpackungen einherging. Im April verzeichnete die ABDA hingegen im Vorjahresvergleich wieder einen Ausgabenrückgang von rund 1 Prozent.

Die sich in der jüngeren Vergangenheit ohnehin dynamisch entwickelnden Ausgaben für Krankengeld sind im ersten Quartal mit 11,3 Prozent nochmals stark gestiegen.

Die Zuwachsraten bei Heilmitteln in Höhe von 10,3 Prozent dürften im Wesentlichen auf die bis Mitte 2019 schrittweise vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorarsteigerungen zurückzuführen sein, die zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen.

Der Ausgabenanstieg für Krankenhausbehandlung von 2,6 Prozent kann angesichts der sich ab Mitte März verstärkt auswirkenden COVID-19-Pandemie und der vielfältigen Einflussfaktoren ebenso wenig bewertet werden wie die Ausgabenzuwächse für ärztliche Behandlung von 4,3 Prozent, bei denen für das 1. Quartal noch keinerlei Abrechnungsdaten vorliegen.

Entwicklung im weiteren Jahresverlauf

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wird der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt. Damit soll die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds verbessert werden. Im Ergebnis wird auch die Liquidität und finanzielle Stabilität der Krankenkassen gestärkt. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Landwirtschaftlichen Krankenkasse im 1. Quartal 2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 19.06.2020

Bündnis Junge Ärzte (BJÄ): „Gesundheitsberufe der Zukunft“

Die Mitglieder der Reformkommission der Stiftung Münch zu den „Gesundheitsberufe der Zukunft“ haben ihren Bericht am 05. Mai 2020 veröffentlicht. Um die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu gewährleisten werden drei neue Berufsbilder mit unterschiedlichen Qualifikationen vorgeschlagen:

 

 

  1. Die Fachkraft für digitale Gesundheit, die sich patientennah engagiert und arztentlastend fungiert sowie sich durch Weiter- und Sekundärqualifikation aus bestehenden Gesundheits-fachberufen professionalisiert.
  2. Der Prozessmanager für digitale Gesundheit stellt das Bindeglied intersektoral und interprofessionell dar und ist Ansprechpartner für alle Berufe im Gesundheitswesen. Er ist zuständig für die Implementierung und Aufrechterhaltung der Versorgungsabläufe, die sektorenübergreifenden analogen wie digitalen Schnittstellen sowie die die Patienten(daten)sicherheit.
  3. Der Systemarchitekt für digitale Gesundheit überwacht die einzelnen Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen und stellt diese in Einklang mit der Digitalisierungsstrategie.

Die Auswahl und Schwerpunkte der neuen Berufe sehen wir als junge Ärztinnen und Ärzte positiv. Allein aus bestehenden Berufsbildern ist die digitale Transformation im Gesundheitswesen nicht möglich. Die Gesamtbetrachtung der Stiftung Münch fokussiert jedoch die stationäre Versorgung sowie größere ambulante Versorgungsstrukturen wie z.B. Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ein Großteil der Patientenversorgung findet jedoch in Praxen statt. Die Prozess- und Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens, wie die fehlende interprofessionelle Kommunikation und die sektorenübergreifende Versorgung von Patienten, werden von der Stiftung Münch nicht beachtet. Aus unserer Sicht kann auch die digitale Transformation die Prozess- und Strukturprobleme im kleinteiligen deutschen Gesundheitswesen nicht lösen. Diese Probleme wurden über Jahrzehnte nicht konsequent angegangen. Die Abläufe im Gesundheitswesen sind papiergebunden, fehleranfällig und umständlich, sodass der Wandel von Prozessen und Strukturen in der Versorgung von Patienten überfällig ist und dringend umgesetzt werden muss. Eine prozessverantwortliche Koordination durch die Ärztinnen und Ärzte, welche stets die Gesamtverantwortung für die Therapie der Patienten tragen, ist notwendig.

Gerade junge Ärztinnen und Ärzte sind im Umgang mit digitalen Anwendungen geübt. Im klinischen Alltag sind wir jungen Ärzte jedoch an antiquierte Technik gebunden, sodass Tools aus dem privaten Alltag zur verbesserten Patientenversorgung herhalten müssen. Mit Behelfstechniken (…ein Foto eines Medikamentenplanes ist besser, als überhaupt kein Medikamentenplan) werden die Defizite der Systemtransformation der vergangenen Jahre versucht zu kompensieren.

Der Darstellung, Ärzte seien Digitalisierungsverweigerer und würden unreflektiert digitale Tools einsetzen, verwehrt sich das Bündnis Junge Ärzte und forderte zuletzt mehrfach die Einbindung von Nachwuchsorganisationen bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte müssen als Digitalisierungspartner einbezogen werden. Eine Annahme des Papieres ist die Entlastung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen durch die Digitalisierung der Prozesse: Es braucht eine intensive Zusammenarbeit mit den Anwendern in der Entwicklung von digitalen Tools, um eine sinnvolle Entlastung für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu erreichen. Die hierdurch gewonnene Zeit wird allerdings durch die Autoren des Berichtes in den Kontext der Effizienzsteigerung gesetzt, was das Bündnis Junge Ärzte ablehnt. Freiwerdende Zeit muss zur Entlastung der Menschen im Gesundheitswesen und zur Verbesserung der Versorgung unserer Patienten eingesetzt werden. Das Hamsterrad, in dem sich das deutsche Gesundheitswesen bewegt, muss zu Gunsten der Patientenversorgung gebremst werden.

Überdies wird im Bericht der Stiftung der alleinige, digitale Kontakt zum behandelnden Arzt als wünschenswerter Zielzustand angestrebt. Dem widersprechen wir: Aus Sicht des Bündnis Junge Ärzte ist und bleibt die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung das Rückgrat gegenseitigen Vertrauens und des Therapieerfolges. Digitale Verlaufsbeobachtungen hingegen sind überaus sinnvoll, um die ärztlichen Ressourcen im leistungsgetriebenen Gesundheitssystem zu schonen.

Die Entwicklung neuer Gesundheitsberufe ist in der Zukunft unverzichtbar. Eine Arbeitsteilung zwischen Ärzten, Gesundheitsfachberufen und Digitalexperten ist erforderlich. Ärztinnen und Ärzte müssen als therapieverantwortliche Digitalpartner einbezogen werden, da Ärzte im Mittelpunkt der Patientenversorgung stehen. Dies wird sich auch durch die digitale Transformation nicht ändern, denn digitale Entwicklungen können immer nur ein Hilfsmittel in der Patientenversorgung sein.

Daher benötigt es aus Sicht des Bündnis Junge Ärzte ein viertes Berufsbild: den Arzt für digitale Medizin: Dieser muss fundierte Kenntnisse über digitale Tools und digitale Gesundheitsanwendungen haben und diese, vergleichbar mit einem Stethoskop, anwenden können. Über das Angebot digitaler Tools muss der Arzt für digitale Medizin die Patienten informieren und bei Problemen – egal ob medizinisch oder digital – kompetent beraten können, da Ärzte weiterhin erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten sein werden. Hierfür braucht es Schulungen für Ärztinnen und Ärzte, eine attraktive Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen, die Implementation von Digitalkompetenzen in die Aus- und Weiterbildung sowie grundsätzliches Interesse an digitalen Anwendungen. Hier muss die Expertise von jungen Ärztinnen und Ärzten aus der unmittelbaren Patientenversorgung und gleichzeitig als digital natives genutzt  werden.

Quelle: BÜNDNIS Junge Ärzte, c/o Berufsverband Deutscher Dermatologen e.V., Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, www.buendnisjungeaerzte.org

Webinar: Europäische Leitlinie „Chronische Pankreatitis“

Europäische Leitlinie „Chronische Pankreatitis“
18.06.2020, 18:00 Uhr
PD. Dr. med. Bernhard Renz
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 27 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“, Dr. med. Andreas Ommer, am 02.07.2020, 18:00 Uhr
  • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 03.09.2020, 18.00 Uhr

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DGTI: Blutspendenrückgang durch Corona-Krise verstärkt

Demografischer Wandel gefährdet Blutversorgung

Aktuelle Daten belegen, dass eine ausreichende regionale Versorgung mit Blutprodukten aufgrund des demografischen Wandels zu einer immer größeren Herausforderung wird. Dies zeigen Ergebnisse einer Studie, in der Forscher die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Blutversorgung im Saarland untersuchten. Anlässlich des Weltblutspendentages am 14. Juni 2020 ruft die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI) zur regelmäßigen Blutspende auf. Zugleich fordert die Fachgesellschaft ein bundesweites Monitoring, um den Bedarf und die Verfügbarkeit von Blutprodukten zu koordinieren.

Die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren nimmt konstant ab. Gleichzeitig gibt es immer mehr ältere Menschen, die einen höheren Bedarf an Blutprodukten haben. „Seit Jahren beobachten wir in den Kliniken eine Zunahme älterer Patienten, die deutlich mehr Blut brauchen als Jüngere“, erläutert Professor Dr. med. Hermann Eichler, 1. Vorsitzender der DGTI. Die Anzahl der über 65-Jährigen nimmt in der Bevölkerung stetig zu, während die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren konstant abnimmt. „Diese Fakten der demografischen Entwicklung sind entscheidend für die weitere Blutversorgung Deutschlands“, sagt Eichler, der auch Direktor des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes ist.

Um die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Verfügbarkeit und den Verbrauch von Blutprodukten zu untersuchen, startete Eichler gemeinsam mit weiteren Forschern eine Studie. „Zur Durchführung bot sich das Saarland als Modellregion besonders an, da dort der demografische Wandel in Westdeutschland am schnellsten voranschreitet“, erläutert Eichler die Hintergründe. Eine vergleichbare Untersuchung wird bereits seit einigen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Die Autoren der Studie haben über 40.000 Bluttransfusionen und 43.000 Blutspenden aus dem Saarland im Jahr 2017 ausgewertet. Dabei untersuchten die Forscher die Altersstruktur von Transfusionsempfängern und Blutspendern und erstellten eine Hochrechnung für die Blutversorgung im Jahr 2030. So zeigt sich, dass der aktuelle Blutbedarf pro 1000 Einwohner von weniger als 20 Transfusionen bei den unter 50-jährigen auf 140 Transfusionen bei den über 80-jährigen Patienten ansteigt. „Das liegt am hohen medizinischen Versorgungsniveau auch bei älteren Patienten in Deutschland“, erläutert Eichler. Bei gleichbleibender Spendenbereitschaft wird dies im Jahr 2030 aber zu einer erheblichen Unterversorgung mit Blut führen. Dies liegt daran, dass die Baby-Boomer-Generation, also die geburtenstarken Jahrgänge in den 1950er und -60er Jahren, die momentan noch zu den Spendern zählt, in einigen Jahren aber selbst verstärkt auf Bluttransfusionen angewiesen sein wird“, erläutert Eichler. „Die Ergebnisse dieser und vergleichbarer Studien zeigen eindeutig, wie wichtig es ist, dass insbesondere jüngere Menschen regelmäßig zur Blutspende gehen, um den aktuellen und künftigen Blutbedarf decken zu können“, unterstreicht der Experte.

Aktuell habe auch die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft und damit auf die Verfügbarkeit von Blutprodukten. „Viele gehen aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zur Blutspende. Die Blutspendedienste haben ihre ohnehin schon strengen Hygienemaßnahmen jedoch nochmals verstärkt, sodass gesunde Spendenwillige ohne Sorgen zur Blutspende gehen können“, so Eichler.

Der DGTI-Experte erwartet für die nächsten Jahre erhebliche Engpässe in der regionalen Blutversorgung. „Wir benötigen dringend ein bundesweites Monitoring, um festzustellen, wo Blutkonserven benötigt werden und wo noch Einsparpotenziale bestehen“, sagt Eichler. Auch den Kliniken muss es möglich sein, den künftigen Bedarf besser als bisher abzuschätzen zu können. Dann werde auch in Zukunft jeder Patient die Bluttransfusion erhalten, die er dringend benötigt. „Parallel dazu ist es wichtig, vor allem bei jüngeren Menschen für das Blutspenden zu werben, wozu wir den Weltblutspendentag als Anlass nutzen“, so der Experte abschließend.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI), Postfach 331120, 70451 Stuttgart, www.dgti.de

BÄK-Präsident Reinhardt appelliert: Persönliche Einstellung zur Organspende dokumentieren

 „Mehr geschenkte Lebensjahre für Organempfänger – die Organspende in Deutschland entwickelt sich in die richtige Richtung. Offensichtlich hat die intensive gesellschaftliche und politische Debatte Anfang des Jahres über die Neuregelung der Organspende dieses wichtige Thema etwas stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, das Interesse der Menschen an der Organspende weiter wachzuhalten. Nur so lässt sich diese Entwicklung verstärken.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor dem Tag der Organspende am 6. Juni.

Reinhardt verwies darauf, dass viele Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. „Alle sind aufgerufen, die vielfältigen Informationsangebote zur Organspende zu nutzen und dann auch den entscheidenden Schritt weiter zu gehen und die persönliche Einstellung zu dokumentieren. Der Tag der Organspende ist eine gute Gelegenheit, über dieses wichtige Thema nachzudenken und einen Organspendeausweis auszufüllen“, sagte Reinhardt.

Tag der Organspende

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 05.06.2020

Neues Konjunkturpaket: 9,5 Milliarden Euro für die Stärkung des Gesundheitswesens

Im Konjunkturpaket, das der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien am 3. Juni beschlossen hat, sind 9,5 Milliarden Euro für die Stärkung des Gesundheitswesens und besseren Schutz vor zukünftigen Pandemien vorgesehen.

  • Vier Milliarden Euro sollen in einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ fließen. Die Gesundheitsämter erhalten damit mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung.
  • Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona-Pandemie eine große Rolle. Um für eine modernere und bessere Ausstattung der Kliniken zu sorgen, starten wir ein drei Milliarden Euro umfassendes „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Damit können die Krankenhäuser zum Beispiel die Notfallkapazitäten verbessern oder eine bessere digitale Infrastruktur schaffen.
  • Deutschland soll bei der Herstellung von Arzneimitteln und Schutzausrüstung unabhängiger werden. Mit einem neuen Programm, das eine Milliarde Euro umfasst, fördern wir die Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Um schnell einen Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung zu haben, fördern wir mit 750 Millionen Euro die Impfstoffentwicklung in Deutschland und die internationale Impfstoff-Initiative CEPI.
  • Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Darum investieren wir eine Milliarde Euro, um eine nationale Reserve an Schutzausrüstung zu schaffen.
  • Um Arbeiterinnen und Arbeiter nicht zu sehr zu belasten, stellen wir mit der „Sozialgarantie 2021“ sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht 40 Prozent des Einkommens übersteigen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 04.06.2020