Alle Artikel von kein Autor

Letzte Chance zur Anmeldung: 26. bis 27. Februar in Nürnberg

In Nürnberg ist nicht nur gut Würstel essen – Ende Februar findet dort der nächste Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen und Karriere“ statt.

Tipp für Ihre Studenten: jetzt anmelden und gut vorbereitet in die Prüfung starten09_01_A_12_2015_Nachwuchskongress_image_02

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) bieten ein eigens entwickeltes Seminar- und Kongressformat für Medizinstudenten an, das auf die 3. Ärztliche Prüfung vorbereitet.

Im Zentrum stehen dabei der praktisch-mündliche Prüfungsteil der beiden Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin sowie Tipps und Tricks aus dem Klinikalltag und viele wertvolle Kontakte.

Hier finden Sie alle Details zum Seminarprogramm.

Terminservicestellen: Aufbau gelungen – Nachfrage verhalten

Die vor knapp zwei Wochen gestarteten Terminservicestellen werden bislang eher verhalten in Anspruch genommen. Das ergab eine Umfrage unter den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Terminservicestellen in kurzer Zeit aufgebaut“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Diese hätten planmäßig ihre Arbeit aufgenommen und funktionierten reibungslos, fügte Gassen hinzu. Allerdings sei bislang die Zahl der Anfragen eher niedrig.

„Fehlanrufe“ in der Mehrzahl

Insgesamt wurden in der ersten Woche rund 1.300 Termine vermittelt. Am stärksten nachgefragt waren den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zufolge Termine bei Neurologen, Kardiologen, Radiologen und Rheumatologen. Generell konnte Anrufern, die die Bedingungen der Dringlichkeit erfüllten, ein Arzttermin in kurzer Zeit vermittelt werden. Nur wenige Anrufer sagten den Termin wieder ab. Gründe für eine Absage waren zumeist ein zu weiter Anfahrtsweg zum vermittelten Mediziner sowie der Wunsch nach einer anderen Arztpraxis.

Insgesamt handelte es sich jedoch bei der Mehrzahl der Anrufe um „Fehlanrufe“: Entweder waren die Bedingungen für eine Termin-Vermittlung nicht erfüllt oder die Anrufer hatten bereits einen zeitnahen Facharzttermin. Viele Anrufer hatten allgemeine Fragen.

Die KBV wird Anfang Mai, nachdem die Terminservicestellen 100 Tage existieren, eine Bilanz ziehen.

Wartezeit höchstens vier Wochen

Die Bundesregierung hatte die KVen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, bis zum 23. Januar sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Ihre Aufgabe ist es, gesetzlich Krankenversicherten innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt zu vermitteln – wenn eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vorliegt. Wartezeit auf den Termin: höchstens vier Wochen. Nur für Termine bei Augen- und Frauenärzten benötigen Patienten keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Terminservicestelle binnen einer Woche keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt mitteilen kann, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen beim „Wunscharzt“ besteht nicht. Die Terminvermittlung erfolgt regional durch die KVen.

Weiterführende Informationen
KV-on-Video mit Dr. Andreas Gassen zum Thema Terminservicestellen
Übersicht für Patienten: Was die Terminservicestellen leisten und was nicht
Regelungen zu den Terminservicestellen: Versorgungsstärkungsgesetz (§ 75 Abs. 1a SGB V)
Anlage 28 - Terminservicestellen (Stand: 16.12.2015, PDF, 41 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Jetzt auch Medikationsfehler melden – Berichtsbogen im Internet

Seit Jahresbeginn erfasst die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gezielt Medikationsfehler. Ärzte werden gebeten, entsprechende Fallberichte an die Kommission zu senden. Dafür steht ein spezifischer Berichtsbogen zur Verfügung.

Geänderte europäische Richtlinien sehen vor, dass auch diejenigen Nebenwirkungen dokumentiert werden, die durch Medikationsfehler verursacht wurden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) führt daher ein Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wird.

Ziel ist zu untersuchen, ob Medikationsfehler innerhalb der Strukturen des Spontanmeldesystems der AkdÄ erfasst und analysiert werden können. Zudem soll geprüft werden, ob sich durch die systematische Analyse von Medikationsfehlern Aussagen zu Risikofaktoren (wie beispielsweise missverständliche Beschriftungen von Arzneimitteln) und Interventionen ableiten lassen, die zu einer verbesserten Patientensicherheit beitragen können.

Was ist ein Medikationsfehler?

Ein Medikationsfehler kann entstehen, wenn vom optimalen Medikationsprozess abgewichen wird, und der Patient dadurch zu Schaden kommt oder kommen könnte. Medikationsfehler können jeden Schritt des Medikationsprozesses betreffen und von jedem am Medikationsprozess Beteiligten verursacht werden. Dazu gehören neben den Ärzten, Apothekern und Pflegepersonal auch Patienten und deren Angehörige.

Im Fokus: Schaden bei Patienten

Erfasst werden primär ärztliche Spontanmeldungen zu Medikationsfehlern, die zu einem Schaden beim Patienten geführt haben. Von besonderem Interesse sind Fehler, die zu einem schwerwiegenden Schaden beim Patienten geführt haben oder hätten führen können. Es sollen aber auch Medikationsfehler gemeldet werden, die nach Einschätzung der Ärzte aus anderen Gründen relevant sind.

Fallberichte werden vertraulich behandelt

Ein Berichtsbogen für die Dokumentation von Medikationsfehlern steht auf der Homepage der AkdÄ zur Verfügung. Die Fallberichte werden innerhalb der AkdÄ vertraulich behandelt und bewertet, bevor sie pseudonymisiert an das nationale Pharmakovigilanzsystem weitergeleitet werden. Eine anonyme Meldung ist möglich.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer. Als Anfang des 20. Jahrhunderts die pharmazeutische Industrie entstand und begann, für ihre Produkte zu werben, wurde 1911 auf dem Kongress für Innere Medizin der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gelegt. Die Aufgabe der Kommission ist es, die Ärzteschaft durch Mediziner unabhängig und objektiv zu informieren.

Wie Medikationsfehler vermieden werden können – Broschüre zum Bestellen

Wie lassen sich Fehler bei der Verordnung und Einnahme von Medikamenten vermeiden – darum geht es in der Broschüre „Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie“, die die KBV in der Reihe PraxisWissen herausgegeben hat. Darin wird unter anderem der gesamte Medikationsprozess beleuchtet – von der Therapieentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung. Fallbeispiele und viele praktische Tipps ergänzen die Informationen. Die Broschüre kann kostenfrei bei der KBV bestellt (versand@kbv.de) oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
PraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (PDF, 1,6 MB)

Weiterführende Informationen
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Berichtsbogen zur Meldung von Medikationsfehlern (PDF, 340 KB)
PraxisWissen Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (Stand: 03.09.2014, PDF, 1.6 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Apotheken meldeten 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken

Apotheken meldeten der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken. “Apotheken leisten durch die Meldungen an die AMK einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte Arzneimittelsicherheit”, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen an die AMK melden. Dabei reicht es aus, wenn die Apotheke einen Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige Behörde zu benachrichtigen.

Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (5831 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1783 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (32%) entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (68 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen waren im Jahr 2015 rückläufig.

Die komplette Melde- und Anfragen-Statistik 2015 ist verfügbar unter www.arzneimittelkommission.de

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Transplantationsregister BÄK begrüßt Referentenentwurf des BMG

Die Bundesärztekammer hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters uneingeschränkt begrüßt. Mit dem Gesetz würden nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen werden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf, den die BÄK an die Bundesregierung übermittelt hat.

Mitte Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters, in dem die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden. Mit dem Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen.

Die Bundesärztekammer erwartet, dass das Transplantationsregister eine Verbesserung des Dokumentations- und Datenflusssystems für alle Bereiche des Transplantationswesens bewirkt. Dabei begrüßt sie insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf an die mit dem Transplantationsgesetz geschaffene Selbstverwaltungslösung angeknüpft wird.

Die BÄK betont in ihrer Stellungnahme, sie werde sich als Vertreterin der im Transplantationswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte dafür einsetzen, dass sich der Dokumentationsaufwand für die Transplantationszentren in einem vertretbaren Rahmen bewegt.

Weiterführende Informationen
Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Referentenentwurf zur Errichtung eines nationalen Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz - TxRegG)

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

Kinderbetreuung „KidsClub Chirurgie“

Auf dem 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Auch in diesem Jahr wird es unter Federführung des BDC die Möglichkeit der Kinderbetreuung auf dem Chirurgenkongress geben. Wie schon in den letzten sechs Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

In diesem Jahr ist etwas ganz Besonderes geplant

Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gibt es altersentsprechende Ausflüge. Ein Besuch des Deutschen Technikmuseum mit Führung und vorherigem Sparziergang durch den Park am Gleisdreieck, der Besuch eines Puppentheaters und zwei weitere Ausflüge stehen in Planung.

Die Buchung der Ausflüge sollte zeitgleich mit der Anmeldung des Kindes geschehen. Bitte geben Sie also schon bei der Anmeldung an, ob Sie wünschen, dass Ihr Kind an den Ausflügen teilnimmt und bedenken Sie, dass die Eintrittsgelder und die Fahrtkosten von Ihnen getragen werden müssen.

Für die kleineren Kinder und die Kinder, die nicht an den Ausflügen teilnehmen, wird es aber keinesfalls langweilig: Es werden Lese- Spiel-und Bastelaktionen rund um das Thema Frühling für die Kinder geben.

Zudem sind kurze Ausflüge in die unmittelbare Umgebung geplant. Da sich der Halen- und der Listzensee in näherer Umgebung befinden – die perfekte Umgebung für kleine Picknicks. Auch ein kleiner Ausflug zum Panorama Berlin ist möglich, sollten viele der älteren Kinder nicht an den regulären Ausflügen teilnehmen.

Auch in diesem Jahr werden die Kinder im KidsClub bestens versorgt: Frühstück, Mittagessen und vitaminreiches Snacks füllen samt gesunden Säften und Wasser den Speiseplan. Gegessen wird vor Ort im City Cube, gemeinsam mit den Betreuern.

Einen genauen Übersichtsplan erhalten Sie Anfang April auf BDC|Online.

Weiterführende Informationen
Anmeldeformular

Ärztemonitor 2016: infas befragt 10.000 Ärzte und Psychotherapeuten

Mit dem Ärztemonitor 2016 startet Anfang Februar eine der größten Befragungen ambulant tätiger Ärzte und Psychotherapeuten. In den nächsten Wochen werden im Auftrag der KBV über 10.000 Niedergelassene telefonisch zu ihrer Arbeitssituation befragt.

Ziel ist es, ein aktuelles Bild über die reale Lage der Niedergelassenen in Deutschland zu erhalten. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) führt dafür Telefoninterviews mit Tausenden per Zufallsverfahren ausgewählten Ärzten und Psychotherapeuten. Es ist bereits die dritte Befragung dieser Art, die die KBV in Kooperation mit dem NAV-Virchow-Bund durchführt.

„Die Antworten sind für uns von enormer Bedeutung“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Nur wenn wir die Meinung und die Probleme der Ärzte und Psychotherapeuten genau kennen, können wir unsere berufspolitische Arbeit noch besser an ihren Bedürfnissen ausrichten.“ Gassen fügte hinzu: „Die Ergebnisse dieser Befragung sind für mich Fundament und Auftrag, zu handeln und Lösungen gegenüber Politik und Krankenkassen einzufordern.“

Im Fokus: Arbeitssituation und Telemedizin

Zentrale Themen der Befragung sind unter anderem die Einstellung zum Beruf, die Arbeitssituation, die Bürokratie im Praxisalltag und die Zufriedenheit mit dem Einkommen. Neu sind in diesem Jahr Fragen zum Thema Telemedizin und zu den Terminservicestellen. Die Ergebnisse des Ärztemonitors der KBV werden veröffentlicht. Sämtliche Angaben werden aber anonymisiert.

Ärztemonitor 2012 und 2014

Die ersten beiden Befragungen fanden 2012 und 2014 statt. Der Vergleich der Ergebnisse ermöglicht es, sowohl stabile Muster zu erkennen als auch Entwicklungen aufzuzeigen. Die vergangenen Erhebungen hatten beispielweise ergeben, dass über 90 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit ihrem Beruf als solchem zufrieden sind. Allerdings sagen etwa 40 Prozent der Befragten, dass sie zu wenig Zeit für ihre Patienten haben.

Weiterführende Informationen
Themenseite der KBV zum Ärztemonitor

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Sechs Millionen Anrufe bei der 116117 – Infomaterial für Praxen

Immer mehr Menschen nutzen die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im vergangenen Jahr gingen knapp sechs Millionen Anrufe bei der 116117 ein, über eine Million mehr als im Jahr zuvor.

„Unser Vermittlungsdienst läuft reibungslos“, betont Dr. Branko Trebar von der KBV. Die Anrufer würden in der Regel innerhalb weniger Sekunden an den Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet. Die meisten Anrufe gingen über die Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel ein. Spitzenreiter mit fast 50.000 Anrufen war der 31. Dezember 2015.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer vor drei Jahren eingeführt. Zuvor gab es über 1.000 regionale Bereitschaftsdienstnummern in Deutschland, die teilweise täglich wechselten. Heute brauchen sich Patienten, die nachts oder am Wochenende dringend ärztliche Hilfe benötigen, nur noch die 116117 merken. Die Rufnummer funktioniert ohne Vorwahl und ist für die Anrufer kostenfrei.

Wer die 116117 wählt, wird automatisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in seiner Region weitergeleitet – ganz egal, von wo aus jemand anruft. Den Bereitschaftsdienst vor Ort organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Infomaterialien zur 116117 für das Wartezimmer

Um die Bereitschaftsdienstnummer noch bekannter zu machen, stellen KBV und KVen kostenfrei verschiedene Informationsmaterialien bereit. Ärzte und Psychotherapeuten können diese unter der E-Mail-Adresse versand@kbv.de oder direkt bei ihrer KV bestellen.

Weiterführende Informationen
Informationsseite zu 116117
Informationsmaterialien zur 116117 für Praxen

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ende 2014 rund 5,2 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen

Zum 31. Dezember 2014 waren rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 102.000 oder 2,0 % mehr als Ende 2013.

Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich damit auch 2014 weiter fort. Zwischen 2009 und 2014 wuchs die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 476.000 Personen oder 10,0 %.

Zusätzliche Arbeitsplätze gab es 2014 besonders in medizinischen Gesundheitsberufen (+58.000 oder +2,1 %): Hier ist die Beschäftigtenzahl vor allem in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, des Rettungsdienstes und der Geburtshilfe (+21.000 oder +2,0 %), der Arzt- und Praxishilfe (+13.000 oder +2,0 %), der nichtärztlichen Therapie und Heilkunde (+9.000 oder +2,5 %) sowie der Human- und Zahnmedizin (+9.000 oder +2,1 %) gewachsen.

Darüber hinaus ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Beschäftigten in Berufen der Altenpflege (+21.000 oder +4,0 %) und in anderen Berufen des Gesundheitswesens (+19.000 und +1,2 %) gestiegen.

Am Jahresende 2014 arbeiteten gut drei Viertel der Beschäftigten (77,0 %) in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Jahr 2014 erhöhte sich das Personal in ambulanten Einrichtungen überdurchschnittlich stark in der ambulanten Pflege (+16.000 oder +5,1 %), in den Praxen sonstiger medizinischer Berufe (+17.000 oder +3,7 %); hier arbeiten beispielsweise Physio- sowie Ergotherapeutinnen und -therapeuten) und im Einzelhandel mit Gesundheitsprodukten (+4.000 oder +3,5 %).

Ein unterdurchschnittliches Beschäftigungswachstum gab es in allen (teil-)stationären Einrichtungen: In Krankenhäusern stieg die Zahl der Beschäftigten um 14.000 oder 1,2 % und in der (teil-)stationären Pflege um 8.000 oder 1,3 %. In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sank das Personal leicht (-1.000 oder -0,5 %).

Von den rund 5,2 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen war die Hälfte (50,2 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2014 bei rund 3,8 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber 2013 um 62.000, das entspricht einem Anstieg von 1,7 %.

Daten zur Gesundheitspersonalrechnung sind über die Tabelle zur Gesundheitspersonalrechnung (23621) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Detaillierte Tabellen zur Gesundheitspersonalrechnung finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter der Adresse www.gbe-bund.de.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, http://www.destatis.de

KidsClub auf dem Chirurgenkongress 2016

Anmeldung zur Kinderbetreuung auf dem 133. Chirurgenkongress vom 26. bis 29. April 2016, CityCube Berlin

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen des Chirurgenkongresses 2016 eine Kinderbetreuung anbieten zu können. An allen Kongresstagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos betreuen zu lassen.

Wie schon in den letzten sechs Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

In diesem Jahr ist etwas ganz Besonderes geplant

Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gibt es altersentsprechende Ausflüge. Ein Besuch des Deutschen Technikmuseum mit Führung und vorherigem Sparziergang durch den Park am Gleisdreieck, der Besuch eines Puppentheaters und zwei weitere Ausflüge stehen in Planung.

Die Buchung der Ausflüge sollte zeitgleich mit der Anmeldung des Kindes geschehen. Bitte geben Sie also schon bei der Anmeldung an, ob Sie wünschen, dass Ihr Kind an den Ausflügen teilnimmt und bedenken Sie, dass die Eintrittsgelder und die Fahrtkosten von Ihnen getragen werden müssen.

Für die kleineren Kinder und die Kinder, die nicht an den Ausflügen teilnehmen, wird es aber keinesfalls langweilig: Es werden Lese- Spiel-und Bastelaktionen rund um das Thema Frühling für die Kinder geben.

Zudem sind kurze Ausflüge in die unmittelbare Umgebung geplant. Da sich der Halen- und der Listzensee in näherer Umgebung befinden – die perfekte Umgebung für kleine Picknicks. Auch ein kleiner Ausflug zum Panorama Berlin ist möglich, sollten viele der älteren Kinder nicht an den regulären Ausflügen teilnehmen.

Auch in diesem Jahr werden die Kinder im KidsClub bestens versorgt: Frühstück, Mittagessen und vitaminreiches Snacks füllen samt gesunden Säften und Wasser den Speiseplan. Gegessen wird vor Ort im City Cube, gemeinsam mit den Betreuern.

Einen genauen Übersichtsplan erhalten Sie Anfang April auf BDC|Online.

Bitte bis zum 11. April 2016 an den BDC senden, per E-Mail an service@bdc.de oder per Fax an 030/28004-159.

Der KidsClub Chirurgie ist eine Initiative von
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Frauen in der Thoraxchirurgie (FIT)
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e.V. (DGAV)
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
Weiterführende Informationen
Anmeldeformular KidsClub 2016
133. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie