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Lokalisation des Gelenkimplantats wird jetzt in Kodes berücksichtigt

Bei der Verschlüsselung von Diagnosen, die als Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich anerkannt sind, gibt es eine Neuerung. Bei orthopädischen Gelenkimplantaten mit dem Kode Z96.6- kann jetzt auch kodiert werden, wo sich das Implantat befindet.

Hintergrund ist die Revision der bundesweit geltenden Klassifikation ICD-10-GM für das Jahr 2016. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben daraufhin die Diagnosen, die als Praxisbesonderheiten gelten, rückwirkend zum 1. Januar 2016 diesbezüglich angepasst.

Diagnosekode wird um eine fünfte Stelle ergänzt

Der bis zum 31. Dezember 2015 gültige Diagnosekode Z96.6 „Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten“ wurde im ICD-10-GM für das Jahr 2016 um eine fünfte Stelle ergänzt: Z96.60 bis Z96.68.

Damit kann nunmehr die konkrete Lokalisation von orthopädischen Gelenkimplantaten verschlüsselt werden – zum Beispiel das Vorhandensein einer Hüftgelenksprothese mit dem Kode Z96.64.

Verordnungen, die auf Grundlage der neuen Kodes ausgestellt werden, gelten wie bisher im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106 SGB V für sechs Monate nach dem Akutereignis als Praxisbesonderheit.

Kode Z96.88 gilt weiterhin als Praxisbesonderheit

Im Rahmen der Vorgängerversion ICD-10-GM-2015, die die Möglichkeit der Konkretisierung nicht vorsah, haben Ärzte den Kode Z96.88 „Vorhandensein von sonstigen näher bezeichneten funktionellen Implantaten“ verwendet. Dies können sie auch weiterhin tun.

Denn Verordnungen, die auf Grundlage von Kodierungen nach der Version 2015 der ICD-10-GM gestellt werden, gelten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106 SGB V weiterhin als Praxisbesonderheit.

Änderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016

Durch die Revision der ICD-10-GM wurde eine Anpassung der Diagnosen der Vereinbarung über bundesweite Praxisbesonderheiten nach Paragraf 84 Absatz 8 SGB V notwendig. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben diese Anpassung im Februar beschlossen. Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016.

Einbindung in die Praxisverwaltungssoftware

Die getroffenen Änderungen können zum zweiten Quartal 2016 von den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme in die Verordnungssoftware eingebunden werden. Die hierfür erforderlichen Anpassungen der Stammdateien sind fristgerecht erfolgt. Damit erhält der Arzt bereits beim Verordnungsvorgang einen Hinweis, ob es sich bei der Verordnung um eine Praxisbesonderheit handelt.

Heilmittel: Bundesweite Praxisbesonderheiten

Patienten mit schweren Erkrankungen benötigen oftmals mehr Heilmittel. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben deshalb eine Liste mit Diagnosen erstellt, die seit Januar 2013 bundesweit als Praxisbesonderheit anerkannt werden. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Skeletterkrankungen, rheumatische Erkrankungen und Multiple Sklerose.

Die Kosten für diese Verordnungen sind bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen (nach Paragraf 106 SGB V) zugunsten des Arztes zu berücksichtigen. Damit Verordnungen als Praxisbesonderheiten identifiziert werden können, ist es erforderlich, dass Vertragsärzte auf dem Rezept neben dem Indikationsschlüssel auch den ICD-10-Kode angeben.

Weiterführende Informationen
Schreiben der KBV und des GKV-Spitzenverbands vom 10.02.2016 zur Einführung der ICD-10-GM-2016 als Ergänzung der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel vom 12.11.2012 (Stand: 10.02.2016, PDF, 161 KB)
Informationen zur Verordnung von Heilmitteln
Themenseite Kodieren mit ICD-10-Browser

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Nachwuchsförderung: Welche Perspektive hat die Chirurgie?

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie vom 26.–28. Februar 2016 in Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Chirurgen sind unverzichtbar für die Erstversorgung und spezialisierte Weiterbehandlung bei Schmerzen, akuten Verletzungen und Unfällen sowie bei chronischen Erkrankungen der Knochen, Weichteile und Gelenke. Doch in Kliniken und Praxen ist es gleichermaßen schwer geworden, junge Ärzte für die Chirurgie zu begeistern: Chirurgische Klinikabteilungen suchen verzweifelt Nachwuchs, chirurgischen Praxen droht mit dem Ruhestand des Inhabers die Schließung. Die flächendeckende chirurgische Versorgung und somit auch die Sicherheit der Patienten sind in Gefahr. Beim Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 im Congress Centrum Nürnberg (CCN) Ost stattfindet, wollen die beteiligten Berufsverbände aktiv um Nachwuchs werben. In eigenen Sitzungen („Lounge & Lunch – Perspektive Ambulante Chirurgie“ , Workshop „Familie und Niederlassung – geht das?“, „Students for students – work life balance Chirurgie in Klinik und Praxis“ ) bieten der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC), der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) Medizinstudierenden und jungen Ärzten die Möglichkeit, mit erfahrenen Experten über neue Perspektiven für die chirurgische Tätigkeit zu diskutieren. Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten veranstaltet wird, stehen Tipps aus dem Klinikalltag und der praktisch-mündliche Prüfungsteil der beiden Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Mittelpunkt.
Nachhaltig erfolgreiche chirurgische Tätigkeit erfordert allerdings verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie Chirurgen sie im deutschen Gesundheitswesen längst nicht mehr vorfinden. Daher gehört zum Werben um den chirurgischen Nachwuchs auch das Ringen um weniger Bürokratie, den Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit, die Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, den Verzicht auf existenzgefährdende Regresse und den Schutz vor pauschalen Anfeindungen und Verunglimpfungen der Ärzteschaft. Vertreter des BNC, BDC und BAO werden daher im Rahmen des Bundeskongresses auch intensiv über die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen (Stichworte: Krankenhausstrukturgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, Antikorruptionsgesetz) diskutieren und ihre politischen Kampagnen für die anstehende Bundestagswahl 2017 vorstellen. Am Politischen Samstagvormittag treten sie hierzu in den Dialog mit der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband.

Das Tagungsprogramm mit diversen Workshops auch zum Thema Patientensicherheit, einem Gutachter-Seminar, Auffrischungskursen zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonalfinden Sie online unter www.bundeskongress-chirurgie.de.

Interessierte Journalisten sind herzlich eingeladen, am gesamten Kongress teilzunehmen. Gern vermitteln wir Ihnen kompetente Interviewpartner und versorgen Sie mit Hintergrundinformationen. Melden Sie sich gern bei Antje Thiel (0179 2050813) oder Julia Weilbach (0160 3621563), die Ihnen gern vor Ort bei der Organisation behilflich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Michael Bartsch, Kongressleiter
Dr. med. Christoph Schüürmann, BNC-Vorsitzender
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, BDC-Präsident
Dr. med. Axel Neumann, BAO-Präsident

Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC, der 2016 bereits zum 18. Mal stattfindet.

Klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit, aber: keine Benachteiligung im Wettbewerb

Onkologie – Die KBV und der BNHO haben die Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“ vorgestellt.

Erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern konstatiert die von der Unternehmung DICE Consult erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), wurde sie heute in Berlin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) präsentiert.

Dabei rief Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Praxen auf. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der umfassend betreut wird“, warb der KBV-Chef. Gleichzeitig wies er darauf hin, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“

„Die Niedergelassenen sind der Garant dafür, dass Betroffene in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Arzt behalten können“, sagte Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des BNHO.  „Gerade für Krebspatienten ist es wichtig, während der schwierigen Zeit der Behandlung so viele vertraute Alltagsroutinen wie möglich zu behalten. Ohne niedergelassene Onkologen wäre dies unmöglich.“

Die Experten rund um Prof. Dr. Justus Haucap von DICE Consult empfehlen unter anderem einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sprechen sich ebenso für den „Erhalt mittelständischer Strukturen mit selbstständigen niedergelassenen Ärzten in der ambulanten Versorgung aus“. „Hierdurch wird Wettbewerb gestärkt, dem insbesondere im Hinblick auf Fortschritte bei der Organisation und den Prozessen von Versorgung Bedeutung zukommt“, schreiben die Gutachter.

Weiterführende Informationen
Studie: Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze (Stand: 15.02.2016, PDF, 1.4 MB)
Präsentation zur Studie (Stand: 15.02.2016, PDF, 1.2 MB)
Statement des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen (Stand: 15.02.2016, PDF, 48 KB)
Politische Wertung des BNHO (Stand: 15.02.2016, PDF, 64 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Schaufenster Februar 2016

Wer trinkt am meisten Kaffee?

Orthopäden!? Im Kantonspital St. Gallen sind es jedenfalls die Orthopäden, die am häufigstens zur Kaffeetasse greifen. Aber ob diese Erhebung unter den Ärzten des Spitals tatsächlich für alle Krankenhäuser gilt, bleibt fraglich.

bdc_logo_bearbeitet-2Zahl des Monats: 17.336

Der BDC hat Zuwachs bekommen: Wir freuen uns über mittlerweile 17.336 Mitglieder im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) – Stand Dezember 2015.

Dr. med. Kalbe zur neuen Facharzttermin-Regelung im NDR

NDR KalbeEine neue Terminservicestelle soll dafür sorgen, dass Kassenpatienten schneller einen Facharzttermin bekommen. Doch Ärzte und Patienten sind skeptisch, ob das Modell Sinn macht. In einem Beitrag des NDR wird Dr. Kalbe, Leiter des Referats Niedergelassene Chirurgen im BDC, in seiner Praxis begleitet.
Quelle

Neu im eMagazin: Finden Sie den BDC-Chirurgen

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Gewinnspiel in der Passion Chirurgie, bei dem kurz vor Weihnachten der Gewinner eines Tablet-PCs ausgelost wird.

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Die Besonderheit in diesem Jahr: Zusätzlich zu dem Bilderrätsel „Ein Wort – Ein Bild“ ist in jeder EPUB der BDC-Chirurg in einem der Artikel versteckt. Finden Sie ihn, erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen mit jeder Ausgabe und schicken Sie eine E-Mail mit dem Titel des Artikels an passion_chirurgie@bdc.de mit dem Betreff Passion Chirurgie EPUB 02/2016.

Viel Glück!

Falls Sie die App noch nicht installiert haben, finden Sie HIER eine Anleitung.

Multimediales Qualitätssicherungssystem vereinfacht OP-Dokumentation

Stehende und bewegte Bilder spielen in der medizinischen Diagnose, Behandlung und Dokumentation eine wichtige Rolle. Herkömmliche Kameras oder Handy-Cams können weder die nötige Qualität liefern, noch sind sie für einen hygienisch sicheren Einsatz geeignet. Die deutsche XotonicsMED GmbH hat jetzt das weltweit erste, speziell auf den medizinischen Bereich ausgelegte Kamerasystem entwickelt, das eine besonders hohe Auflösung im medical 4k-Standard und zusätzliche Daten mit DICOM-Konformität bietet. Das Gerät mit einem 32 GB-SSD-Speicher ist vollständig desinfizierbar. Die XotoCAM 1.0 nimmt zusätzlich zum Bild per Tastatur oder Spracherkennung Notizen auf und übergibt alle Informationen direkt in die Akte des Patienten. Das vermeidet Fehler und spart Zeit bei der Dokumentation. Durch Verschlüsselung wird der Datenschutz gewährleistet. Die Weltneuheit wird auf der Medica in Düsseldorf erstmals vorgestellt.

Für Anwendungen im medizinischen Bereich hat das Unternehmen XotonicsMED GmbH ein Kamerasystem entwickelt, das den Anforderungen im klinischen Bereich hinsichtlich Bildqualität, Hygiene und Kompatibilität mit Schnittstellen entspricht. Herzstück der Kamera ist ein 18 Megapixel-CMOS-Fotosensor. Durch den integrierten Fix-Fokus stellt die Kamera das Objekt sofort scharf, eine umständliche manuelle Justierung entfällt ebenso wie das Warten auf die korrekte Einstellung mit Auto-Fokus. Das Objektiv wird durch einen LED-Lichtring ergänzt, der für die optimale Ausleuchtung des Zielbereichs und eine spektralgetreue Wiedergabe sorgt. Dank teilautomatisierter Hilfsmittel muss der Benutzer die XotoCAM 1.0 nur auf die Wunde beziehungsweise den Patienten richten und bekommt auf Knopfdruck ein sauberes, verwertbares Bild. Auf dem 7“-großen Touch-Display mit maximaler Helligkeit von 1.000 cd/m² lassen sich die Aufnahmen sofort in hoher Qualität begutachten.

Dokumentation 2.0: Den Patienten wählen und Bilder erstellen

Die kompakte Kamera mit einem 32 GB-SSD-Speicher verfügt über eine direkte Anbindung per WLAN oder Ethernet an klinikspezifische Informationssysteme wie KIS oder PACS über die Datenaustauschstandards HL7, BDT und DICOM. Der Patient wird aus einer Arbeitsliste (Worklist) im Vorfeld der Aufnahme via Barcode oder über die Eingabe des Namens auf dem Touchdisplay ausgewählt. Alle folgenden Fotos werden so dem richtigen Patienten und seiner Akte direkt zugeordnet. Ergänzend dazu lassen sich Audiokommentare einsprechen oder Notizen eingeben.

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Weitere Informationen

Kontakt: XotonicsMED GmbH, Gewerbestrasse 19, 08115 Lichtentanne, 0375/541 350, info@xotonicsmed.com

Diese Beiträge sind von den genannten Firmen gestaltet und Passion Chirurgie als Herausgeber und Redaktion ist nicht verantwortlich für die Inhalte.

BDC-Sitzungen auf dem 133. Chirurgenkongress 2016

Dienstag, 26. April 2016

09:00 – 10:30

Cleverness, Taktik, Charme oder Quote- Erfolgskonzepte von Chirurginnen in Führungspositionen

Prof. Dr. med. Katja Schlosser

11:00 – 12:30

ChirurgSein 2030 – Sind wir für die Zukunft gerüstet?

Dr. med. Matthias Krüger

Prof. Dr. med. habil. Frank Marusch

12:30 – 15:00

Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

14:00 – 15:30

Struktur und Angebot der chirurgischen Fort- und Weiterbildung in Deutschland – Notwendiges und Redundantes

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, Prof. Dr. med. Albrecht Stier

15:00 – 16:00

Workshop: Vertragsgestaltung und Organisationsverantwortung in der Klinik (AT- und Chefarztverträge

Dr. jur. Jörg Heberer

18:00

Eröffnungsveranstaltung der DGCH

Mittwoch, 27. April 2016

13:00 – 14:00

Hygiene im OP

Prof. Dr. med. Julia Seifert, Prof. med. Dr. Axel Kramer

15:00 – 16:00

Sektorübergreifende Versorgung: Zukünftige Versorgungsstrukturen in dünn besiedelten Gebieten

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

17:00 – 18:30

Zertifizierungen – Fluch oder Segen?

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Dr. Peter Kalbe

18:30 – 19:30

BDC-Mitgliederversammlung

Donnerstag, 28. April 2016

09:00 – 10:30

Hernienchirurgie 2020 -im Spannungsfeld zwischen Qualität und Ökonomie

Prof. Dr. med. Carolin Tonus

Anton J. Schmidt

14:00 – 15:30

Medienkompetenz für Ärzte und Geschäftsführer

Prof. Dr. med. Michael Betzler

Weiterführende Informationen
Einladung zur Mitgliederversammlung*
* Bitte melden Sie sich auf der Startseite im Mitgliederbereich myBDC an, um die Einladung zur Mitgliederversammlung zu lesen.
133. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Zugunglück in Bayern: TraumaNetzwerk ermöglicht optimale Versorgung der Unfallopfer

Wie wichtig ein funktionierendes Notfallsystem ist, hat das schwere Zugunglück mit 10 Toten und mehr als 80 Verletzten, 17 davon schwer (1), bei Bad Aibling in Oberbayern deutlich gemacht. Damit auch in ländlichen Gebieten die optimale Versorgung bei einem Großschadensereignis beim Massenanfall von Verletzten (MANV) gewährleistet ist, haben Unfallchirurgen vor zehn Jahren die Initiative TraumaNetzwerk DGU® ins Leben gerufen.

„Die Zusammenarbeit der Traumazentren in den regionalen Traumanetzwerken, eng abgestimmt mit den Rettungsdiensten, hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt bewährt. Insbesondere bei Massenunfällen wie jetzt dem Zugunglück in Bayern, für den das TraumaNetzwerk München-Oberbayern-Süd zuständig war, können viele Patienten schnell und effizient versorgt werden“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (DGU).

Das TraumaNetzwerk München-Oberbayern-Süd besteht aus 4 überregionalen Traumazentren sowie aus 7 regionalen und 15 lokalen Traumazentren. Bei diesem Unglück waren das lokale Traumazentrum Bad Aibling, das regionale Traumazentrum Rosenheim und viele weitere umliegende Traumazentren beteiligt. Die meisten Leicht- und Schwerverletzten wurden nach Angaben des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd in die zum Unfallort nächstgelegenen Kliniken gebracht.

In allen Kliniken Südostbayerns sowie München wurde der MANV-Fall (Massenanfall von Verletzten) ausgelöst. „Geplante OPs wurden überall abgesagt und damit mehrere Operationssäle, allein in Rosenheim vier, vorgehalten. Ebenso wurden die Patienten auf den Intensivstationen verlegt, um freie Intensivbetten zu schaffen.

Zu betonen ist die gute Zusammenarbeit mit den Häusern der Maximalversorgung im Umkreis“, erklärt Professor Gerd Regel, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Hand- und Wirbelsäulenchirurgie am RoMed Klinikum Rosenheim. „Insgesamt war die Rettung und die Betreuung der Patienten vorbildlich, so war zum Beispiel die Zentrale Notaufnahme im Regionalen Traumazentrum RoMed Klinikum Rosenheim innerhalb von 15 Minuten für den Einsatz leergeräumt.“

Professor Regel fügt hinzu: „Auch die Angehörigen wurden durch Kriseninterventionsteams in den Kliniken bestens betreut. Zusätzlich wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet“, erklärt er weiter.

„Das Zugunglück verdeutlicht, dass die teilnehmenden Kliniken des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd adäquat vorbereitet waren“, sagt Professor Wolfgang Böcker, Sprecher des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd und Leiter der Klinik für Allgemeine, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU).

„Durch die vernetzte Versorgungsstruktur konnten die Verletzten schnell auf die Krankenhäuser verteilt und unverzögert versorgt werden. Es verlief lokal und regional alles reibungslos. Verlegungen von Schwerverletzten in überregionale Traumazentren waren zunächst nicht notwendig. Nach der Leitstellenalarmierung hatten wir uns am Klinikum Großhadern auf das Schlimmste vorbereitet und neun Behandlungsteams mit entsprechenden OP- und Intensivkapazitäten zusammengestellt“, berichtet er.

Im Fall eines MANV gibt es in einem TraumaNetzwerk klar definierte Ablaufpläne. Dabei gelten so lange wie möglich die Qualitätsansprüche der individualmedizinischen Versorgung von Schwerverletzten.

Hintergrund:

Jährlich erleiden in Deutschland ca. 35.000 Menschen schwere Verletzungen bei Verkehrs-, Arbeits- oder Freizeitunfällen. Ihre Rettung und Behandlung ist ein Wettlauf gegen die Zeit, bei dem jeder Handgriff stimmen muss. 2006 schrieben Unfallchirurgen im Weißbuch Schwerverletztenversorgung die optimalen Bedingungen für die Versorgung von Schwerverletzten fest und gründeten die Initiative TraumaNetzwerk DGU®.

Heute, zehn Jahre später, erfüllen bundesweit rund 600 Traumazentren die Qualitätsvorgaben der DGU und sind in 51 zertifizierten TraumaNetzwerken (TNW) zusammengeschlossen. (2)

In den TraumaNetzwerken gibt es drei unterschiedliche Versorgungsstufen:

  • Überregionale Traumazentren verfügen über die Kompetenz zur Behandlung besonders schwerer, komplexer oder seltener Verletzungen wie zum Beispiel Verletzungen der Hauptschlagader oder zur Replantation abgetrennter Gliedmaßen.
  • Die regionalen Traumazentren bieten eine umfassende Notfallversorgung in einem breiten Leistungsspektrum, beispielsweise die Behandlung schwerer Schädel-Hirn-Verletzungen.
  • Die lokalen Traumazentren hingegen sichern die unfallchirurgische Grund-und Regelversorgung.

Um regional eine bestmögliche Versorgung zu sichern, kooperieren Traumazentren verschiedener Versorgungsstufen innerhalb eines TraumaNetzwerks. Durchschnittlich besteht ein TNW aus 14 Kliniken mit 8 lokalen, 4 regionalen und 2 überregionalen Traumazentren. Das Notfallnetz gewährleistet, dass der Rettungsdienst einen Notfall-Behandlungsraum eines Traumazentrums innerhalb von 30 Minuten erreichen kann – nicht nur in Ballungszentren, sondern auch in dünn besiedelten Gebieten.

Darüber hinaus verfügt jede Klinik über den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan. Darin ist die Umstellung vom Regelbetrieb auf einen Notfallbetrieb beschrieben. Er umfasst Lage- und Ablaufpläne, Wege der Mitarbeiteralarmierung sowie ein situationsangepasstes Ressourcenmanagement.

Referenzen:

  1. zdf, heute, 10.02.2016: www.heute.de/schweres-zugunglueck-in-bad-aibling-oberbayern-mehrere-tote-42184010.html
  2. DGU-Pressemitteilung vom 29.10.2015: Unfallchirurgen spannen Notfallnetz über ganz Deutschland
  3. Frink M, Kühne C, Debus F et al. (2013) Das Projekt TraumaNetzwerk DGU®. Zielsetzung, Konzeption und bisher Erreichtes. Unfallchirurg 116:61–73
  4. www.springermedizin.de/das-projekt-traumanetzwerkdgu/3734778.html
    Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)
Weiterführende Informationen
www.dgu-online.de
www.dgu-traumanetzwerk.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU), Straße des 17. Juni 106-108 (Eingang Bachstraße), 10623 Berlin, http://www.dgu-online.de

Preisstopp für Arzneimittel bleibt bestehen

Die Pharmaindustrie darf ihre Preise für Medikamente in Deutschland weiterhin nicht anheben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium nach seiner jährlichen Überprüfung entschieden und dies mit gestiegenen Arzneimittelausgaben begründet.

Nach der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bleiben die Preise für Medikamente auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2017. Unverändert hoch sind in diesem Jahr auch die Rabatte, die die pharmazeutischen Unternehmen den Krankenkassen für jede verordnete und abgegebene Arzneimittelpackung gewähren müssen.

BMG will weiteren Ausgabenanstieg verhindern

Das BMG begründet seine Entscheidung damit, dass ein frühzeitiges Aufheben des Preismoratoriums und Absenken des Herstellerrabatts „deutliche Mehrausgaben und eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrages“ zur Folge hätten. Dass Hersteller nicht überproportional belastet werden, gehe aus der geringen Zahl an Ausnahmeanträgen hervor, die jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt würden. Pharmaverbände hatten indes gefordert, das Preismoratorium vorzeitig zu beenden.

Preise seit 2010 eingefroren

Das Preismoratorium, also das Verbot für Pharmaunternehmen, ihre Preise zu erhöhen, gilt seit dem 1. August 2010 und war zunächst bis Ende 2013 befristet. Seitdem wurde es zweimal verlängert und gilt nach aktueller Gesetzeslage bis Ende 2017. Das BMG ist gesetzlich verpflichtet, das Preismoratorium und die Höhe der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel jährlich zu überprüfen.

Arzneimittelausgaben um fünf Prozent gestiegen

Die Ausgaben für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr bundesweit um rund fünf Prozent gestiegen. Sie betrugen insgesamt 32,9 Milliarden Euro, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilte. Dieser Anstieg entspricht den Erfahrungen aus den Vorjahren und bestätigt Schätzungen der KBV und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung.

Als wichtigster Grund für die Kostensteigerung gelten hochpreisige innovative Arzneimittel zur Behandlung von Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus. Dafür haben die Krankenkassen nach Angaben der ABDA 2015 im Vergleich zum Vorjahr rund 700 Millionen Euro mehr ausgegeben, was nahezu die Hälfte des Ausgabenanstiegs ausmacht.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der ABDA: Arzneimittelausgaben 2015 wie erwartet um fünf Prozent gestiegen (Stand: 29.01.2016)
KBV-Themenseite: Maßnahmen zur Verordnungssteuerung

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gassen: Patienten im komplexen Gesundheitsmarkt begleiten

Für eine Steuerung der Patienten hat erneut der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen plädiert. Im immer komplexer werdenden Gesundheitsmarkt sollten die Patienten „inhaltlich begleitet“ werden, sagte Gassen in einem KV-on-Interview.

Für die Patientensteuerung sollte es mehrere Modelle geben, um auch unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Dabei müsse der Patient weiterhin die freie Wahl haben, zu welchem Arzt er gehe. „Wir wollen niemanden bevormunden, wir wollen Optionen anbieten“, betonte der KBV-Chef. Es gehe vor allem um eine patientennahe Versorgung und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Kein Instrument der Kostendämpfung

Allerdings stellte Gassen in diesem Zusammenhang klar, dass er in der Patientensteuerung kein Instrument der Kostendämpfung sehe. Vielmehr gehe es um die Verbesserung der Versorgungsqualität.

Über dieses Thema werde unter anderem auf der Ende Februar stattfindenden Strategie-Klausur der Vertreterversammlung der KBV beraten, kündigte Gassen an. Generell werde es um Themen gehen, die die Ausrichtung der Körperschaft in der Zukunft betreffen. Ergebnis werde das Zukunfts-Konzept 2020 sein.

Weiterführende Informationen
Video "Patientensteuerung: Qualitätsverbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten"
KV on - Das WEB-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen: www.kv-on.de

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

BMJV und Bitkom warnen vor ungeregelter Sammlung von Daten aus “Wearables” und Gesundheits-Apps

Anhand zweier Studien zur Verwendung von Fitness-Trackern und Gesundheits-Apps in Deutschland stellen das Verbraucherschutzministerium (BMJV) und der IT-Branchenverband Bitkom die Bedeutung der Datenmündigkeit und des Datenschutzes heraus. Auswirkungen entsprechender Gesundheitsdaten auf den individuellen Krankenversicherungsschutz gelte es dabei zu verhindern.

Die Zahl der Fitnessarmbänder, der Smartwatches und der auf dem Smartphone verwendeten Gesundheits-Apps steigt in Deutschland kontinuierlich. Nach Angaben der Bundesregierung gehörten die sogenannten “Wearables” zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken 2015. Welche Chancen und Risiken mit der Nutzung dieser Geräte für Verbrauche verbunden sind, wurde am Dienstag (09.02.2016) auf dem “Safer Internet Day” diskutiert. Die Veranstaltung zum Safer Internet Day wird seit 2008 gemeinsam vom BMJV und der Bitkom durchgeführt.

Verbraucher sehen Risiken bei der Nutzung

Eine am im Rahmen der Veranstaltung vorgestellte Verbraucherbefragung des Markt- und Meinungsforschungsunternehmens YouGov im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat ergeben, dass viele Verbraucher Risiken bei der Nutzung von Wearables sehen. 32 Prozent der Befragten befürchteten demnach falsche Messwerte, 31 Prozent falsche Gesundheitsratschläge und 39 Prozent sahen die Verwendung der Daten durch Dritte als Problem. Nur 28 Prozent der Befragten sahen keine Probleme.

Besonders sensibel reagierten die Verbraucher beim Datenschutz: 32 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die persönlichen Gesundheitsdaten niemanden etwas angingen, weitere 49 Prozent wollten selber bestimmen, wer die Gesundheitsdaten erhält, nur 5 Prozent der Befragten war es egal, wer auf die persönlichen Gesundheitsdaten Zugriff hat.

Maas gegen indirekt Nachteile für Nicht-Nutzer

Dazu Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD): “Die Studie zeigt: Fitness- und Gesundheitsdaten sind Teil der Privatsphäre. Dies müssen Unternehmen respektieren. Niemand sollte gezwungen sein, seine Fitness überwachen zu lassen. Das bedeutet zum Beispiel, dass man bei Krankenversicherungen keine Nachteile haben darf, weil man seine Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellt.

Sensible Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen Schutzes. Es darf nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen. Wir werden deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken.”

Umfrage: Lifestyle-Geräte der Jüngeren und Gesunden

Die wachsende Bedeutung von Wearables, das sind am Körper getragene Kleincomputer wie etwa Fitnessarmbänder und Gesundheits-Apps belegen Untersuchungen des Digitalverbands Bitkom.

Nach einer repräsentativen Umfrage unter 1.236 Personen von Bitkom Research nutzen derzeit 31 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren so genannte Fitness-Tracker zur Aufzeichnung von Gesundheitswerten: 18 Prozent nutzen Fitness-Armbänder, 13 Prozent Smartphones mit Fitness-Apps und 6 Prozent Smartwatches.

Die häufigsten gemessenen Werte, die von den Nutzern von Fitness-Trackern erhoben werden, sind Körpertemperatur (99 Prozent der Nutzer), Körpergewicht (75 Prozent), Anzahl der gegangenen Schritte (62 Prozent) sowie die zurückgelegte Strecke (57 Prozent). “Fitness-Tracker sind Lifestyle-Geräte, die gerne von den Jüngeren und Gesunden genutzt werden”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. “Das größte Potenzial von Wearables liegt künftig in der Prävention von Krankheiten und in der medizinischen Versorgung von Patienten.” So würden 75 Prozent aller Befragten im Krankheitsfall ihre mit einem Fitness-Tracker gemessenen Vitalwerte an ihren Arzt übermitteln. Unter chronisch Kranken sind es sogar 93 Prozent.

Zweidrittel wollen generell ihre Gesundheit verbessern

Nach den Ergebnissen der Umfrage setzen 30 Prozent der Smartphone-Nutzer Gesundheits-Apps ein, die neben der Messung und Auswertung von Vitalwerten bei der Suche nach Ärzten oder Apotheken helfen, beim Abnehmen oder der Raucherentwöhnung unterstützen oder einen gesunden Schlaf fördern.

“Wearables helfen den Menschen dabei, etwas für ihre Gesundheit zu tun”, sagte Rohleder. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Nutzer von Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps wollen damit generell ihre Gesundheit verbessern, 36 Prozent wollen sich mehr bewegen, 26 Prozent mehr über ihren Gesundheitszustand wissen und 15 Prozent ihr Training optimieren. Aber nur 3 Prozent fördern ihre Genesung bei einer Krankheit.

Bei Auswahl auf Datensicherheit und -schutz achten

Rohleder: “Bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten müssen die höchsten Standards für Datenschutz und technische Sicherheit der Geräte eingehalten werden.” So sollte zum Beispiel die Speicherung und Auswertung der Daten für den Nutzer so transparent wie möglich erfolgen und Daten nur nach Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. “Die Weitergabe von Daten kann zum Beispiel für individuelle Gesundheitshinweise sinnvoll oder sogar notwendig sein”, sagte Rohleder.

Bei der technischen Sicherheit sollte insbesondere die drahtlose Übertragung von Daten, zum Beispiel zwischen Fitness-Armband und einem Smartphone, verschlüsselt erfolgen. Zudem sollten sich die Geräte untereinander eindeutig identifizieren und authentifizieren, um zu verhindern, dass Daten einfach abgegriffen werden können. “Verbraucher sollten bei der Auswahl von Fitness-Trackern auf die technischen Sicherheitsmerkmale achten und die Datenschutzerklärung sehr sorgfältig lesen”, betonte Rohleder.

Weiterführende Informationen
YouGov Studie zum Self-Tracking und zur Datenweitergabe
Peter Schaar: Wearables + Gesundheits-Apps: Gesünder ohne Datenschutz?
Peter Schaar: Datenschutz? Ist mir doch egal!
Sozialdaten: Kein echter Schutz ohne mündige Patienten

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de